GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH
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Auftraggeber Berlin Tyres Europa GmbH
Holzhauserstrasse 182
13509 Berlin
QM-Nr. 49020212006
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MAM RS5
Typ MAM RS5-6516
Radgröße 6.5JX16H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X3 MAM RS5-6516 X3 / ohne Ring 4/108/63,4 37 580 1990
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 55213
Herstellerzeichen MAM
Radtyp und Ausführung MAM RS5-6516 (s.o.)
Radgröße 6.5JX16H2
§22 55213*00
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 -
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 135 -
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Ford
Mazda
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford B-MAX 55-103 185/55R16 A12 A14 A16
JK8 55-103 195/50R16 A18 A58 S02
e9*2007/46*0092*00- 55-103 195/55R16
17 55-103 205/50R16
Ford EcoSport 66-103 195/60R16 A12 A14 A16
JK8 66-103 205/55R16 A18 A58 B02
e9*2007/46*0092*00- 66-103 205/60R16 V16 S02
17 66-103 215/55R16
66-103 225/50R16
66-103 225/55R16
Ford EcoSport 73-103 205/55R16 A91 A14 A16 A18
JK8 73-103 205/60R16 A91 A58 S02
e9*2007/46*0092*18-.. 73-103 215/55R16 A12
- ab Baujahr 2018 73-103 225/50R16 A12
73-103 225/55R16 A01 A12 K9v
Ford Fiesta (VI) 43-74 195/40R16 K1a K1b K2b R37 T76 T80 A01 A12 A14
§22 55213*00
JH1, JD3 43-74 195/45R16 K1a K1b K2b A16 A18 Flh
e1*98/14*0191*.., 43-74 205/45R16 K1a K1b K2b K46 S01
e1*2001/116*0210*..
Ford Fiesta (VII) 44-103 195/50R16 A01 K1a K2b K41 K45 A12 A14 A16
JA8, JR8 44-147 195/45R16 A18 B02 Flh
e9*2001/116* 44-147 205/45R16 A01 K41 K45 Ni1 S02
0069*11-..;
e9*2007/46*
0002*07-..;
e13*2007/46*
1058*09-..
- ab Modell 2013
Ford Fiesta (VIII) 51-103 195/50R16 K2b A01 A12 A14
JHH, JGH 51-103 195/55R16 K2b A16 A18 A58
e9*2007/46*3142*..; 51-103 205/50R16 K1a K1b K2b K5a Flh KOV S02
e9*2007/46*3159*.. 51-103 215/50R16 K1a K1b K2b K5a
Ford Fiesta Active 62-103 195/50R16 M+S A12 A14 A16
(VIII) 62-103 195/55R16 M+S A18 A58 Flh
JHH 62-103 205/50R16 M+S KMV S02
e9*2007/46*3142*..
Ford Fiesta ST (VIII) 147 195/50R16 M+S A12 A14 A16
JHH 147 195/55R16 M+S A18 A58 Flh
e9*2007/46*3142*.. 147 205/50R16 A01 K1a K2b K5a M+S KOV S02
Ford Fiesta ST 150 110 195/45R16 K1a K1b K2b A01 A12 A14
(VI) 110 205/45R16 K1a K1b K2b K45 K46 A16 A18 Flh
JD3 S01
e1*2001/116*0210*..
Ford Fusion 50-74 195/50R16 K1c K2b R37 A01 A12 A14
JU2 50-74 195/55R16 K1c K2b A16 A18 S01
e1*98/14*0194*00-25 50-74 205/45R16 K1c K2b
50-74 205/50R16 K1c K2b K46
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Transit/Tourneo 55-74 185/55R16 A12 A14 A16
Courier 55-74 195/50R16 A18 S02
JU2, JN8 55-74 195/55R16
e1*98/14*0194*26-..;
e13*2007/46*1349*..
Mazda 2 (I) 50-74 195/40R16 K1a K1b K2b T76 T80 A01 A12 A14
DY 50-74 195/45R16 K1a K1b K2b A16 A18 Flh
e1*2001/116*0212*.. 50-74 205/45R16 K1c K2b K46 K56 S01
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§22 55213*00
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
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Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
§22 55213*00
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH
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K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§22 55213*00
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K9v An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Zusatzradabdeckungen auf einer
Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des Radlaufes folgend zu kürzen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Ni1 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 258 mm
an der Vorderachse.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH
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T76 Reifen (LI 76) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslast bis 800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/50R16 205/45R16
Nr. 2 185/60R16 205/55R16
Nr. 3 195/40R16 215/35R16
Nr. 4 195/45R16 215/40R16, 225/40R16
Nr. 5 195/50R16 215/45R16
Nr. 6 205/45R16 225/40R16
Nr. 7 205/50R16 225/45R16
§22 55213*00
Nr. 8 205/55R16 225/50R16, 245/45R16
Nr. 9 205/60R16 225/55R16
Nr. 10 215/40R16 225/40R16, 245/35R16
Nr. 11 215/55R16 235/50R16
Nr. 12 225/40R16 245/35R16
Nr. 13 225/50R16 245/45R16
Nr. 14 225/55R16 245/50R16
Nr. 15 225/60R16 245/55R16
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juni 2024 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 55213 nach §22 StVZO
Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55016424 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6.5JX16H2 Typ MAM RS5-6516
Hersteller Berlin Tyres Europa GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2023.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Juni 2024
§22 55213*00
Tufan 00429986.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim