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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            MAM RS6
               Typ                               MAM RS6-7016
               Radgröße                          7.0JX16 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               W4           MAM RS6-7016 W4 / Ø72,6xØ64,1         5/114,3/64,1       38        690    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55074
               Herstellerzeichen                 MAM
               Radtyp und Ausführung             MAM RS6-7016 (s.o.)
               Radgröße                          7.0JX16 H2
§22 55074*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Honda
                                                 Land Rover

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                       Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Accord (VI)      113            225/45R16   K2b K42 K56                        A01 A12 A14
               CL3, CL4                                                                             A16 A19 V16
               e11*98/14*0165*..,                                                                   S01
               e11*98/14*0166*..
               Honda Accord (VII)     103-140        225/50R16   K1c K2b K42 K43 K45 K46 K56        A01 A12 A14
               CL7, CL9, CN1                                                                        A16 A19 Sth
               e6*2001/116*0091,                                                                    V16 S01
               0092, 0096*..
               Honda Accord (VII)     103-140        225/50R16   K1c K2c K42 K43 K45 K46            A01 A12 A14
               Tourer                                                                               A16 A19 Car
               CM1,CM2,CN2                                                                          V16 S01
               e6*2001/116*0093,
               0094,0097*..
               Honda Accord (VIII)    110, 115       215/60R16   A01 K1c                            A12 A14 A16
               CU1,CU3                110, 115       225/55R16   A01 K1c K2b K45                    A19 B03 Lim
               e6*2001/116*                                                                         S01
               0113, 0115*..
               Honda Accord (VIII)    110, 115       215/60R16   A01 K1c                            A12 A14 A16
§22 55074*00




               Tourer                 110, 115       225/55R16   A01 K1c K2b K45                    A19 B03 Car
               CW1, CW3                                                                             S01
               e6*2001/116*
               0120,0122*..
               Honda Civic (IX)       73-110         225/50R16   A01 A12 K1c K2b K8a                A14 A16 A19
               FK1, FK2, FK3          73-110         235/50R16   A01 A12 K1c K2b K5x K8a            Flh V16 S01
               e11*2001/116*
               0255*07-..,
               0256*07-..,
               0257*06-..
               - ab Modell 2012
               Honda Civic 4-Türer    92, 104        225/50R16   K1a K2b K3a K5b K6d K6g K6i K7a    A01 A12 A14
               (VIII)                                                                               A16 A19 Sth
               FB1,FB2,FB7,FB8                                                                      S01
               e11*2007/46*0183*..;
               e11*2007/46*0184*..;
               e11*2007/46*0185*..;
               e11*2007/46*0186*..
               Honda Civic 5-Türer    88-134         225/50R16   A01 K2b                            A12 A14 A16
               (X)                    88-134         235/50R16   A01 K1a K1b K2b                    A19 V16 Y85
               FC, FK                                                                               S01
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..
               Honda Civic            88-134         225/50R16                                      A12 A14 A16
               Limousine (X)          88-134         235/50R16   A01 K1a K1b K2b                    A19 Lim V16
               FC, FK                                                                               S01
               e11*2007/46*3633*..;
               e6*2007/46*0256*..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                          Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic Sport (VII)   66-118         225/50R16   K1c K2c K41 K43 K56                 A01 A12 A14
               EP1,-2,-4, EV1                                                                           A16 A19 Flh
               e11*98/14*                                                                               H5l K42 V16
               0173, 0174, 0188*..                                                                      S01
               e11*2001/116*0198*.
               Honda Civic Tourer        88,104         225/50R16   A01 A12 K1c K2b K8a                 A14 A16 A19
               (IX)                      88,104         235/50R16   A01 A12 K1c K2b K5x K8a             Car V16 S01
               FK2, FK3
               e11*2001/116*
               0256*11-..,
               0257*10-..
               - ab Modell 2014
               Honda CR-V (II)           110            215/60R16   K1c K2c K42                         A01 A12 A14
               RD8                       110            225/60R16   K1c K2c K42                         A16 A19 S01
               e11*98/14*0190*
               00-01
               Honda CR-V (II)           103-110        215/65R16   K1c K2c K42                         A01 A12 A14
               RD8, RD9                  103-110        225/60R16   K1c K2c K42                         A16 A19 S01
               e11*98/14*0190*02-..      103-110        235/60R16   K1c K2c K42
§22 55074*00




               e11*2001/116*0234*.
               Honda CR-Z                84, 89         225/45R16   A01 K1a K6i                         A12 A14 A16
               ZF1                                                                                      A19 Cpe V16
               e11*2007/46*0100*..                                                                      S01
               Honda FR-V                92,103,110     225/50R16   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46         A01 A12 A14
               BE1, BE3                                                                                 A16 A19 V16
               e6*2001/116*0099*..                                                                      S01
               e6*2001/116*0100*..
               Honda FR-V                103            225/50R16   K1c K2b K41 K42 K43 K45 K46         A01 A12 A14
               BE5                                                                                      A16 A19 V16
               e6*2001/116*0104*..                                                                      S01
               Honda HR-V (I)            77-91          225/50R16   A01 K1c K2c                         A12 A14 A16
               GH1,2,3,4                 77-91          225/55R16   A01 K1c K2c                         A19 V00 V16
               e6*98/14*0062,                                                                           S01
               0063, 0067, 0068*..
               Land Rover                71-130         215/60R16   R37 T94 T95 T99 138                 A12 A14 A16
               Freelander                71-130         215/65R16   138                                 A19 S01
               LN, LND                   71-130         225/55R16   A01 K1a K2c T94 T95 T99 138
               e11*96/79*0082*..,        71-130         225/60R16   A01 K1a K2c 138
               e1*98/14*0134*..


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55074*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




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               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.
§22 55074*00




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               H5l     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung
               195/65R15, 205/55R16 bzw. 215/45R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 8

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
               vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
               zu befestigen.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
§22 55074*00




               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 55074*00




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16      205/45R16
               Nr. 2    185/60R16      205/55R16
               Nr. 3    195/40R16      215/35R16
               Nr. 4    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16      215/45R16
               Nr. 6    205/45R16      225/40R16
               Nr. 7    205/50R16      225/45R16
               Nr. 8    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16      225/55R16
               Nr. 10   215/40R16      225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16      235/50R16
               Nr. 12   225/40R16      245/35R16
               Nr. 13   225/50R16      245/45R16
               Nr. 14   225/55R16      245/50R16
               Nr. 15   225/60R16      245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
               Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 10 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

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               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 55074*00




               Lambsheim, 14. Mai 2024




               Tufan                                                               00427712.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim