Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      Berlin Tyres Europa GmbH
                                                 Holzhauserstrasse 182
                                                 13509 Berlin
                                                 QM-Nr. 49020212006

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            MAM RS6
               Typ                               MAM RS6-7016
               Radgröße                          7.0JX16 H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               DB           MAM RS6-7016 DB / ohne Ring           5/112/66,6         40        690    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55074
               Herstellerzeichen                 MAM
               Radtyp und Ausführung             MAM RS6-7016 (s.o.)
               Radgröße                          7.0JX16 H2
§22 55074*00




               Einpresstiefe                     ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  30

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        BMW
                                                 Mini/BMW

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                        Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 1er-Reihe          80-110          195/60R16   K2b M+S                        A01 A12 A14
               F1H                    80-110          205/55R16   K2b                            A16 A19 A58
               e1*2007/46*2018*..     80-110          215/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z            Flh V16 Z16
                                      80-110          225/50R16   K1c K2c K8z                    S01
               BMW 2er Active         90-115          205/65R16   A11                            A14 A16 A19
               Tourer                 90-115          215/60R16   A91                            A58 BW4 Flh
               U2AT                   90-115          215/65R16   A12                            NoE NoP S01
               e1*2018/858*00117*..   90-115          225/60R16   A01 A12 K2b K4i

               BMW 2er Active         70-141          195/65R16   A31 K2b M+S R09                A01 A14 A16
               Tourer                 70-141          205/60R16   A12 K2b                        A19 A57 B29
               UKL-L, F2AT            70-141          215/55R16   A12 K1a K2a K2b                Flh V00 V16
               e1*2007/46*            70-141          215/60R16   A12 K1a K2a K2b                S01
               0371*13-..;            70-141          225/55R16   A12 K1c K2c K8d
               e1*2007/46*1675*..
               BMW 2er Active         100             205/65R16   A11 138                        A14 A16 A19
               Tourer PHEV            100             215/60R16   A91 138                        A56 BW4 Flh
               U2AT                   100             215/65R16   A12 138                        NoE S01
§22 55074*00




               e1*2018/858*00117*..   100             225/60R16   A01 A12 K2b K4i 138
               - Plug-in Hybrid
               BMW 2er Gran Coupe  85-110             195/60R16   K2b M+S                        A01 A12 A14
               F2GC                85-110             205/55R16   K2b                            A16 A19 A58
               e1*2007/46*2064*..  85-110             215/55R16   K1a K1b K2a K2b K8z            Lim V16 Z16
                                   85-110             225/50R16   K1c K2c K8z                    S01
               BMW 2er Gran Tourer 70-110             195/65R16   A31 K2b M+S R09 138            A01 A14 A16
               UKL-L, F2GT         70-110             205/60R16   A12 K2b 138                    A19 A57 B29
               e1*2007/46*         70-110             215/55R16   A12 K1a K2a K2b 138            V00 V16 Ver
               0371*18-..;         70-110             215/60R16   A12 K1a K2a K2b 138            S01
               e1*2007/46*1677*..  70-110             225/55R16   A12 K1c K2c K8d 138
               Mini Clubman        75-110             195/60R16   A11 A58 K2b M+S                A01 A14 A16
               One/Cooper ,/D,/S   75-110             205/55R16   A12 A58 K1b K2b K6w            A19 Car V00
               UKL-L, FMK          75-110             215/55R16   A12 A58 K1a K1b K2b K6w        V16 S01
               e1*2007/46*         75-110             225/50R16   A12 A58 K1c K2a K2b K6x
               0371*19-..,         75-155             205/55R16   A12 A57 K1b K2b K6w M+S
               e1*2007/46*1683*..  75-155             215/55R16   A12 A57 K1a K1b K2b K6w M+S

               Mini Cooper SE         75 (135)        195/50R16   K1a K1b K2b K4i K6w            A01 A12 A14
               FML2E                  75 (135)        195/55R16   K1a K1b K2b K4i K6w            A16 A19 A58
               e1*2007/46*2063*..     75 (135)        205/50R16   K1c K2b K4i K6m K6x            Flh V16 S01
               - Elektro              75 (135)        215/45R16   K1c K2b K4i K6x
                                      75 (135)        225/45R16   K1c K2b K4i K6x
               Mini Countryman        75-110          205/65R16   A11                            A14 A16 A19
               FMX                    75-110          215/60R16   A01 A33 K2b                    A57 KMV
               e1*2007/46*1682*..     75-110          215/65R16   A01 A12 K2b                    NoH
                                      75-110          225/60R16   A01 A12 K2b                    S01
                                      75-110          235/60R16   A01 A12 K1b K2b




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Mini One/Cooper ,/D,   55-100        195/50R16     K1a K1b K2b K4i K6w                   A01 A12 A14
               /S                     55-155        195/50R16     K1a K1b K2b K4i K6w M+S               A16 A19 A58
               UKL-L, FML2, FML4,     55-155        195/55R16     K1a K1b K2b K4i K6w                   Cbo Flh V16
               FMCA                   55-155        205/50R16     K1c K2b K4i K6m K6x                   S01
               e1*2007/46*            55-155        215/45R16     K1c K2b K4i K6x
               0371*10-..,            55-155        225/45R16     K1c K2b K4i K6x
               e1*2007/46*1678*..,
               e1*2007/46*1679*..,
               e1*2007/46*1680*..,
               - 3/5-Türer / Cabrio


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§22 55074*00




               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                      Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               138      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1380 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
               Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
§22 55074*00




               werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
               Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

               BW4 Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 307mm an
               Achse 1.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
§22 55074*00




               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 8

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
               Radmitte um 5mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§22 55074*00




               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4, ...).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                     Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    185/50R16     205/45R16
               Nr. 2    185/60R16     205/55R16
               Nr. 3    195/40R16     215/35R16
               Nr. 4    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
               Nr. 5    195/50R16     215/45R16
               Nr. 6    205/45R16     225/40R16
               Nr. 7    205/50R16     225/45R16
               Nr. 8    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
               Nr. 9    205/60R16     225/55R16
               Nr. 10   215/40R16     225/40R16, 245/35R16
               Nr. 11   215/55R16     235/50R16
               Nr. 12   225/40R16     245/35R16
               Nr. 13   225/50R16     245/45R16
               Nr. 14   225/55R16     245/50R16
               Nr. 15   225/60R16     245/55R16

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
§22 55074*00




               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Ver    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Mai 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55074 nach §22 StVZO

               Anlage 8 zum Prüfbericht Nr. 55009124 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.0JX16 H2 Typ MAM RS6-7016
               Hersteller                    Berlin Tyres Europa GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Mai 2024
§22 55074*00




               Tufan                                                               00427710.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim