TÜV AUSTRIA Deutschstraße 10 13-TAAP-0164
AUTOMOTIVE GMBH A-1230 Wien
Räder- und Reifenprüfung
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TEIL EGUTACHTEN
TGA-Art: 13.1
366-0123-08-WIRD-TG/N15
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Art: Sonderrad 8 JJ X 18
Typ: T927 8x18
Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Weitere Hinweise
Die LM-Sonderräder können auch mit T927 18x8JJ gekennzeichnet sein.
Der Radtyp wird auch mit T927 in Verbindung mit der Radgröße 8x18 gekennzeichnet.
Folgende Sonderrad-Ausführungen müssen mit Distanzscheiben verwendet werden, siehe folgende Auflistung:
Sonderradausführung mit Distanzscheibe ergibt Einpresstiefe
275100571DS S22028-5mm 27 mm
335110651DS S10218-5mm 33 mm
354100566DS S10284-3mm 35 mm
Das Basisrad 325100571 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 32 gekennzeichnet.
Das Basisrad 385110651 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Das Basisrad 384100566 von der o.g. Sonderradausführung mit Distanzscheibe ist mit ET 38 gekennzeichnet.
Der Verwendungsbereich der Radausführung 455112571 und 405114641 wurde aktualisiert.
I. Übersicht
Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten Ein- zul. zul. gültig
kreis loch preß- Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig.
Rad Z-Ring / D-Scheibe -zahl (mm) (kg) (mm) Datum
384100541 T927 8x18 Ø73.1 Ø54.1 100/4 54,1 38 725 2135 01/08
PCD100/108
384100561 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.1 100/4 56,1 38 725 2135 01/08
PCD100/108
354100566DS T927 8x18 Ø73.1Ø56.6/S10-28 100/4 56,6 35 725 2135 01/08
PCD100/108 4
384108634 T927 8x18 Ø73.1 Ø63.4 108/4 63,4 38 725 2135 01/08
PCD100/108
325100541 T927 8x18 Ø73.1 Ø54.1 100/5 54,1 32 880 2275 01/08
PCD100/112
325100561 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.1 100/5 56,1 32 880 2275 01/08
PCD100/112
275100571DS T927 8x18 S22028-5mm 100/5 57,1 27 880 2275 01/08
PCD100/112
325100571 T927 8x18 Ø73.1 Ø57.1 100/5 57,1 32 880 2275 01/08
PCD100/112
405105566 T927 8x18 Ø73.1 Ø56.6 105/5 56,6 40 875 2284 01/08
PCD105/115
405108634 T927 8x18 Ø73.1 Ø63.4 108/5 63,4 40 875 2284 01/08
PCD108/114
405108651 T927 8x18 Ø73.1 Ø65.1 108/5 65,1 40 875 2284 01/08
PCD108/114
335110651DS T927 8x18 S10218 -5mm 110/5 65,1 33 880 2275 01/08
PCD110/120
385110651 T927 8x18 Ø72.6 Ø65.1 110/5 65,1 38 880 2275 01/08
PCD110/120
325112571 T927 8x18 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 32 880 2275 01/08
PCD100/112
455112571 T927 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø57.1 112/5 57,1 45 880 2275 01/08
325112666 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 32 880 2275 01/08
PCD100/112
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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455112666 T927 8x18 PCD112 Ø73.1 Ø66.6 112/5 66,6 45 880 2275 01/08
405114601 T927 8x18 Ø73.1 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 880 2275 01/08
PCD108/114
405114641 T927 8x18 Ø73.1 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 880 2275 01/08
PCD108/114
405114661 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 860 2327 01/08
PCD108/114
405114661 T927 8x18 Ø73.1 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 880 2275 01/08
PCD108/114
405114671 T927 8x18 Ø73.1 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 880 2275 01/08
PCD108/114
405115701 T927 8x18 Ø73.1 Ø70.1 115/5 70,1 40 880 2275 01/08
PCD105/115
385120726 T927 8x18 ohne 120/5 72,6 38 876 2284 01/08
PCD110/120
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller : AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG
CH-8260 Stein am Rhein
Handelsmarke : Barracuda (Tzunamee)
Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz : Einbrennlack wahlweise Verchromung
Masse des Rades : ca. 11,9 kg
I.2. Radanschluß
siehe Anlage
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 325112571:
: Außenseite : Innenseite
Radtyp : -- : T927 8x18
Radausführung : -- : T927 8x18 PCD100/112
Radgröße : -- : 8 JJ X 18
Einpreßtiefe : -- : ET32
Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr
z.B. 01.08
Gießereikennzeichnung : -- : BARRACUDA WHEELS
Japan. Prüfwertzeichen : JWL : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4. Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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II. Sonderradprüfung
II.1. Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2. Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3. Festigkeitsprüfung:
Zwei Festigkeitsnachweise vom TÜV Austria mit Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/BUM vom 20.02.2008 und
Gutachten-Nr.08-TAAP-0324/E1/BUM vom 19.08.2008 liegen vor.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV ÖSTERREICH Reg. - Nr 20 102
62001721 ) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 6 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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V. Unterlagen und Anlagen:
V.1. Verwendungsbereichsanlagen:
Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen
ergänzt:
Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg.
age Hinweise
63 HYUNDAI MOTOR (IND) 384100541 38 06.02.2013 liegt bei
64 KIA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei
65 MAZDA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei
62 TOYOTA 384100541 38 06.02.2013 liegt bei
3 BMW AG 384100561 38 06.02.2013 liegt bei
1 FIAT 354100566DS 35 06.02.2013 liegt bei
2 OPEL, OPEL / VAUXHALL 354100566DS 35 06.02.2013 liegt bei
4 FORD 384108634 38 06.02.2013 liegt bei
5 FUJI HEAVY IND.(J) 325100541 32 06.02.2013 liegt bei
6 TOYOTA 325100541 32 06.02.2013 liegt bei
67 FUJI HEAVY IND.(J) 325100561 32 06.02.2013 liegt bei
66 TOYOTA 325100561 32 06.02.2013 liegt bei
8 AUDI 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei
13 AUDI 325100571 32 06.02.2013 liegt bei
10 SEAT 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei
11 SEAT 325100571 32 06.02.2013 liegt bei
9 SKODA 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei
14 SKODA 325100571 32 06.02.2013 liegt bei
7 VOLKSWAGEN 275100571DS 27 06.02.2013 liegt bei
12 VOLKSWAGEN 325100571 32 06.02.2013 liegt bei
15 GM DAEWOO (ROK) 405105566 40 06.02.2013 liegt bei
16 OPEL / VAUXHALL 405105566 40 06.02.2013 liegt bei
18 FORD 405108634 40 06.02.2013 liegt bei
17 JAGUAR 405108634 40 06.02.2013 liegt bei
20 LAND ROVER (GB) 405108634 40 06.02.2013 liegt bei
19 VOLVO 405108634 40 06.02.2013 liegt bei
21 PEUGEOT 405108651 40 06.02.2013 liegt bei
22 VOLVO 405108651 40 06.02.2013 liegt bei
24 FIAT 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei
27 FIAT 385110651 38 06.02.2013 liegt bei
23 OPEL, OPEL / VAUXHALL 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei
26 OPEL, OPEL / VAUXHALL 385110651 38 06.02.2013 liegt bei
25 SAAB 335110651DS 33 06.02.2013 liegt bei
28 SAAB 385110651 38 06.02.2013 liegt bei
30 AUDI 325112571 32 06.02.2013 liegt bei
36 AUDI 455112571 45 06.02.2013 liegt bei
32 QUATTRO GmbH 325112571 32 06.02.2013 liegt bei
34 FORD 455112571 45 06.02.2013 liegt bei
33 SEAT 325112571 32 06.02.2013 liegt bei
35 SEAT 455112571 45 06.02.2013 liegt bei
31 SKODA 325112571 32 06.02.2013 liegt bei
38 SKODA 455112571 45 06.02.2013 liegt bei
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
Fahrzeugteil: Sonderrad 8 JJ X 18 Radtyp: T927 8x18
Antragsteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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29 VOLKSWAGEN 325112571 32 06.02.2013 liegt bei
37 VOLKSWAGEN 455112571 45 06.02.2013 liegt bei
39 AUDI 325112666 32 06.02.2013 liegt bei
43 AUDI 455112666 45 06.02.2013 liegt bei
40 CHRYSLER (USA) 325112666 32 06.02.2013 liegt bei
41 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 325112666 32 06.02.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
42 DAIMLER BENZ, DAIMLER (D), 455112666 45 06.02.2013 liegt bei
MERCEDES-BENZ
45 SUZUKI 405114601 40 06.02.2013 liegt bei
44 TOYOTA 405114601 40 06.02.2013 liegt bei
46 HONDA 405114641 40 06.02.2013 liegt bei
47 AUTOMOBILES DACIA S.A. 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei
48 NISSAN, NISSAN EUROPE (F), Nissan 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei
International S. A.
49 RENAULT 405114661; 405114661 40 06.02.2013 liegt bei
53 CHRYSLER (USA) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
57 CITROEN 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
52 FORD 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
56 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
55 KIA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
58 KIA MOTORS (SK) 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
54 MAZDA 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
51 MITSUBISHI 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
50 PEUGEOT 405114671 40 06.02.2013 liegt bei
59 GM DAEWOO (ROK) 405115701 40 06.02.2013 liegt bei
60 OPEL / VAUXHALL 405115701 40 06.02.2013 liegt bei
61 BMW, BMW AG 385120726 38 06.02.2013 liegt bei
V.2. Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
Cinibulk
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Wien, 06.02.2013
ENG
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.
Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 54 MAZDA Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Fahrzeughersteller : MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 JJ X 18 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
405114671 T927 8x18 Ø73.1 Ø67.1 67,1 Aluminium 880 2275 01/08
PCD108/114
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; GG/GY; GG1; GH; GHE; NC1; NC1E; SE; TA
120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; LW
133 Nm für Typ : EP; EPR; EP2; EP2R
Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ER e11*2001/116*0308*.. 127 - 191 235/60R18 103 24J; 24M nur bis
255/55R18 105 22I; 24C; 24M e11*2001/116*0308*01;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MPV
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
LW e1*98/14*0118*.. 100 235/45R18 94 Dieselmotor; 24J; 24M; nur ab
51S e1*98/14*0118*02;
100 - 104 235/40R18 95 24J; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 215/35R18 80 22I; 24C; 24D MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R18 85 22I; 24C; 24D "Roadster Coupe"; nur
225/35R18 83 22B; 24C; 24D bis
e11*2001/116*0202*02;
Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/45R18 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R18 93 73C; 74A; 74P
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 54 MAZDA Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA TRIBUTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
EP e4*98/14*0044*.. 91 - 149 235/50R18 97 24K Allradantrieb;
EPR e4*98/14*0052*.. 255/45R18 99 24K Frontantrieb;
EP2 e13*2001/116*0092*.. 145 - 149 235/60R18 103 24K; 54F 10B; 11G; 11H; 11K;
EP2R e13*2001/116*0090*.. 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74H; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
TA e13*98/14*0002*.. 120 225/40R18 88 24J 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 22B; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 215/40R18 85 22I; 24J; 24M Stufenheck;
225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
BK e1*2001/116*0234*.. 191 215/45R18 89 22B; 24J Mazda 3 MPS;
225/40R18 88 22B; 24J; 24M Schrägheck;
235/40R18 91 22B; 24C; 24M Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 215/40R18 89W 21B; 21N; 22B; 22H; Stufenheck;
BLE e13*2007/46*1071*.. 24J; 248; 51J Schrägheck;
225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; Frontantrieb;
242; 245; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 248 729; 73C; 74A; 74P
BL e11*2001/116*0262*.. 191 225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22H; Schrägheck;
242; 245; 248 Frontantrieb;
235/40R18 91 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24C; 248 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 225/40R18 91 21P; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 74P
CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 225/40R18 92 21B; 22B; 24C; 248; Kombi; Frontantrieb;
271
235/35R18 90 21B; 22B; 24C; 24M; 10B; 11G; 11H; 11K;
260; 271; 5GA 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R18 91 21B; 22B; 24C; 24M; 729; 73C; 74A; 74P
260; 271
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 225/35R18 87W 22B; 24J; 24M; 5ET Kombi; Stufenheck;
GG1 e11*2001/116*0203*.. 225/40R18 88W 22B; 22F; 24J; 24M Schrägheck;
245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 57F; Allradantrieb;
68T
122 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
GG1 e11*2001/116*0203*.. 191 215/45R18 22B; 24J; 24M; 51G Nur Mazda MPS;
225/40R18 92 22B; 24D; 24J Allradantrieb;
235/40R18 91 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 73C; 74A; 74P
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21T; 22I; 24J; 24M; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
88 - 136 215/45R18 93 21T; 22I; 24J; 24M; 51J nur bis
225/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D e1*2001/116*0448*05;
225/45R18 91 21T; 22B; 24C; 24D Kombi; Frontantrieb;
235/40R18 91 21T; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
235/45R18 94 21T; 22B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 74P
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 225/45R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; ab
GHE e13*2007/46*1075*.. 241; 246; 248 e13*2007/46*1075*02;
235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 22L; ab
24C; 244; 247 e1*2001/116*0448*06;
88 - 132 215/45R18 93 21P; 22B; 22M; 24J; Stufenheck;
248; 51J Schrägheck;
225/40R18 92 21B; 21N; 22B; 22L; Frontantrieb;
241; 246; 248 10B; 11G; 11H; 11K;
225/45R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L; 12A; 51A; 71K; 721;
241; 246; 248 729; 73C; 74A; 74P
235/40R18 91W 21B; 21N; 22B; 22L;
24C; 244; 247
235/45R18 94 21B; 21N; 22B; 22L;
24C; 244; 247
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
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Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 215/45R18 89W 21P; 22I; 22M; 24J; nur bis
GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 5FM; 51J e13*2007/46*1075*01;
225/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; nur bis
24D
225/45R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; e1*2001/116*0448*05;
24D
235/40R18 91 21P; 22B; 22M; 24C; Schrägheck;
24D
88 - 136 215/45R18 93 21P; 22I; 22M; 24J; Frontantrieb;
24M; 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
225/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D
225/45R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 74P
24D
235/40R18 91W 21P; 22B; 22M; 24C;
24D
235/45R18 94 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 54 MAZDA Radtyp: T927 8x18
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
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dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 54 MAZDA Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
51S) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1160kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: 54 MAZDA Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des
Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt.
Teilegutachten 366-0123-08-WIRD-TG/N15
ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: T927 8x18
Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: 06.02.2013
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Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.
Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte
Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte
Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M
TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: T927 8x18
des Herstellers / Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein
Datum: 06.02.2013
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-