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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          18-0341-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC
Fertiger/Zulieferer             mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                     Seite 1 von 4

Hersteller                      mbDESIGN GmbH & Co.KG
                                Im Steinigen Graben 18
                                63571 Gelnhausen
                                QM Nr.: TIC 15 102 16080

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad

                                Achse 1                       Achse 2
Modell                          KV1                           KV1
Typ                             KV1 23 C DC                   KV1 23 C DC
Radgröße                        11Jx23 H2                     11Jx23 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Achse   Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Lochkreis-       Einpress-    Rad-   Abrollumfang
                   Zentrierring       (mm)/ Mittenloch-ø         tiefe (mm)   last   (mm)
                                      (mm)                                    (kg)
1       5R1        KV1 23 C DC 5R1 / 5/112/66,6                  45           860    2263
                   Ø75,0 - Ø66,45
2       5P0        KV1 23 C DC 5P0 / 5/112/66,6                  30           930    2350
                   Ø75,0 - Ø66,45

Kennzeichnungen                 Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen               mbDESIGN                      mbDESIGN
Radtyp und Ausführung           KV1 23 C DC 5R1               KV1 23 C DC 5P0
Radgröße                        11Jx23 H2                     11Jx23 H2
Einpresstiefe                   ET45                          ET30
Giessereikennzeichen            S                             S
Herkunftsmerkmal                -                             -
Herstelldatum                   Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,5             Kugel d=28     150                 35

Prüfungen

Die Gutachten Nr.17-0697-A00-V03 und 17-0697-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                           18-0341-A00-V02

TGA-Art                          13.1
Prüfgegenstand                   PKW-Sonderräder
                                 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC
Fertiger/Zulieferer              mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                      Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich      Reifen          Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE 450 / 43 -AMG     270, 287        305/30R23       K1c K3v R02 T05                  A06 A12 A14
Coupé                 270, 287        305/30R23       R03 T05                          A18 A56 V10
166                                                                                    S01
e1*2007/46*
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé         335             305/30R23       K1c K3v R02 T05                  A06 A12 A14
166                   335             305/30R23       R03 T05                          A18 A56 V10
e1*2007/46*                                                                            S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé             190-245         305/30R23       K1c K3v R02 T05                  A06 A12 A14
166                   190-245         305/30R23       R03 T05                          A18 A56 V10
e1*2007/46*                                                                            S01
0598*16-...
(FIN: WDC292...)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                  Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0341-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                        Seite 3 von 4

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet
werden.

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         18-0341-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC
Fertiger/Zulieferer            mbDESIGN GmbH & Co.KG

                                                                                         Seite 4 von 4

V10     Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig.

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland
Malaysia Shah Alam ab Juni 2017 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2020 in
Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 31. Juli 2020




Pohl                                                                          00347665.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim