TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 18-0341-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG Seite 1 von 4 Hersteller mbDESIGN GmbH & Co.KG Im Steinigen Graben 18 63571 Gelnhausen QM Nr.: TIC 15 102 16080 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Achse 1 Achse 2 Modell KV1 KV1 Typ KV1 23 C DC KV1 23 C DC Radgröße 11Jx23 H2 11Jx23 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Mittenzentrierung Achse Ausführung Kennzeichnung Rad/ Lochzahl/ Lochkreis- Einpress- Rad- Abrollumfang Zentrierring (mm)/ Mittenloch-ø tiefe (mm) last (mm) (mm) (kg) 1 5R1 KV1 23 C DC 5R1 / 5/112/66,6 45 860 2263 Ø75,0 - Ø66,45 2 5P0 KV1 23 C DC 5P0 / 5/112/66,6 30 930 2350 Ø75,0 - Ø66,45 Kennzeichnungen Achse 1 Achse 2 Herstellerzeichen mbDESIGN mbDESIGN Radtyp und Ausführung KV1 23 C DC 5R1 KV1 23 C DC 5P0 Radgröße 11Jx23 H2 11Jx23 H2 Einpresstiefe ET45 ET30 Giessereikennzeichen S S Herkunftsmerkmal - - Herstelldatum Monat und Jahr Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 150 35 Prüfungen Die Gutachten Nr.17-0697-A00-V03 und 17-0697-A00-V03 über die Sonderradprüfungen liegen vor. Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 18-0341-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG Seite 2 von 4 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLE 450 / 43 -AMG 270, 287 305/30R23 K1c K3v R02 T05 A06 A12 A14 Coupé 270, 287 305/30R23 R03 T05 A18 A56 V10 166 S01 e1*2007/46* 0598*16-... (FIN: WDC292...) GLE 500 Coupé 335 305/30R23 K1c K3v R02 T05 A06 A12 A14 166 335 305/30R23 R03 T05 A18 A56 V10 e1*2007/46* S01 0598*16-... (FIN: WDC292...) GLE-Coupé 190-245 305/30R23 K1c K3v R02 T05 A06 A12 A14 166 190-245 305/30R23 R03 T05 A18 A56 V10 e1*2007/46* S01 0598*16-... (FIN: WDC292...) Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 18-0341-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG Seite 3 von 4 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A06 Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A18 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T05 Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO Nummer 18-0341-A00-V02 TGA-Art 13.1 Prüfgegenstand PKW-Sonderräder 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC und 11Jx23 H2 Typ KV1 23 C DC Fertiger/Zulieferer mbDESIGN GmbH & Co.KG Seite 4 von 4 V10 Es sind auf der Vorder- und Hinterachse nur gleiche Reifengrößen zulässig. Hinweise zu den Sonderrädern entfällt Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfungen der Sonderradtypen an Achse 1 und an Achse 2 wurden inTÜV Rheinland Malaysia Shah Alam ab Juni 2017 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. Juli 2020 Pohl 00347665.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim