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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




                   Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                National Type Approval

      ausgestellt von:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
      für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                               Sonderräder für Pkw 8 J x 19 H2

      issued by:

                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

      according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
      of the following approval object

                         special wheels for passenger cars 8 J x 19 H2


Genehmigungsnummer: 52318                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

1.    Genehmigungsinhaber:
      Holder of the approval:
      mbDESIGN GmbH & Co.KG
      DE-63571 Gelnhausen

2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
      If applicable, name and address of representative:
      entfällt
      not applicable

3.    Typbezeichnung:
      Type:
      MF1 8019
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                            2

Genehmigungsnummer: 52318                         Erweiterung: --
Approval number:                                  Extension:

4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
      Identification markings:
      Hersteller oder Herstellerzeichen
      Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

      Felgengröße
      Size of the wheel

      Typ und die Ausführung
      Type and version

      Herstelldatum (Monat und Jahr)
      Date of manufacture (month and year)

      Genehmigungszeichen
      Approval identification

      Einpresstiefe
      Inset/outset



5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
      Position of the identification markings:
      an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
      on the inside/outside of the wheel

6.    Zuständiger Technischer Dienst:
      Responsible Technical Service:
      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH
      AT-1230 Wien

7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Date of test report issued by the Technical Service:
      27.08.2018

8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
      Number of test report issued by that Technical Service:
      366-0296-18-WIRD
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           3

Genehmigungsnummer: 52318                        Erweiterung: --
Approval number:                                 Extension:

9.    Verwendungsbereich:
      Range of application:
      Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
      gemäß:
      The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
      restricted to the application listed:

      Anlage/n zum Prüfbericht
      Annex/es of the test report
      1 - 16

      unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
      beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
      The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
      conditions.

10.   Bemerkungen:
      Remarks:
      Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
      die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
      The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
      § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
      for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

       Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
       The indications given in the above mentioned test report including its
       annexes shall apply.

       Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
       2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
       von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
       wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
       The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
       2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
       are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
       essential systems - are met.

11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
      Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
      siehe Prüfbericht
      see test report

12.   Die Genehmigung wird erteilt
      Approval granted
                  Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                          4

Genehmigungsnummer: 52318                       Erweiterung: --
Approval number:                                Extension:

13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
      Reason(s) for the extension (if applicable):
      entfällt
      not applicable

14.   Ort:         DE-24932 Flensburg
      Place:

15.   Datum:       17.09.2018
      Date:

16.   Unterschrift: Im Auftrag
      Signature:




17.   Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
      Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
      erhältlich ist.
      Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
      competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.

      Anlagen:
      Enclosures:
      Gemäß Inhaltsverzeichnis
      According to index
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                       Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Wuchtgewichte
Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
Allgemeine Reifenhinweise
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
Sturzwinkels zu beachten.
Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
bestätigen zu lassen.
Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
unberührt.
Ersatzrad
Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen
Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
Allgemeine Radhinweise
Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




      TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  1230 WIEN
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                    Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H




     TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  DEUTSCHSTRAßE 10  A-1230 WIEN
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 14                                                           Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                   Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 10

Fahrzeughersteller                         : GM DAEWOO (ROK), OPEL, OPEL / VAUXHALL
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 19 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 115/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
5DZ                 MF1 8019/5DZ               Ø75,0 - Ø70,2               70,2    Aluminium       550     2144     07/18
5DZ                 MF1 8019/5DZ               Ø75,0 - Ø70,2               70,2    Aluminium       560     2089     07/18
5DZ                 MF1 8019/5DZ               Ø75,0 - Ø70,2               70,2    Aluminium       570     2047     07/18
5DZ                 MF1 8019/5DZ               Ø75,0 - Ø70,2               70,2    Aluminium       580     2022     07/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : GM DAEWOO (ROK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø75,0 - Ø70,2; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 140 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CHEVROLET CRUZE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
KL1J         e4*2001/116*0140*.. 81 - 120 225/40R19 93              11A; 21P; 22I; 22Q;       Kombi; Stufenheck;
                                                                    24J; 248                  Schrägheck;
                                                 235/35R19 91       11A; 21P; 22B; 22Q;       Frontantrieb;
                                                                    24J; 248                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R19 92       11A; 21P; 22B; 22Q;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                    24J; 248                  721; 725; 729; 73C;
                                                 245/35R19 93       11A; 21B; 22B; 22H;       74A; 74P; 75I
                                                                    22Q; 24J; 24M

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : OPEL, OPEL / VAUXHALL
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                    : Zentrierring: Ø75,0 - Ø70,2; Nabenkappe: B68;
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 125 Nm für Typ : P-J; P-J/SW; P-J/V; Z-B
                                             140 Nm für Typ : P-J/SW; P-J/SW/V




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                     Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung:     AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 143 225/40R19 93  11A; 22I; 51J; 54F      Stufenheck;
                                         235/35R19 91  11A; 22I; 248; 270      Schrägheck;
                                         235/40R19     11A; 22I; 248; 270; 51G Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                               74A; 74P; 75I
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 143 225/40R19 93  11A; 22I; 51J; 54F      Nur ASTRA SPORTS
                                         235/35R19 91  11A; 22I; 248; 270      TOURER; Kombi;
                                         235/40R19 92  11A; 22I; 248; 270      Frontantrieb;
                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                               74A; 74P; 75I
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 81 - 125 235/40R19 92  11A; 245; 248; 26P;     Nur ZAFIRA TOURER;
                                                       5GM                     Frontantrieb;
                                81 - 143 225/40R19 93  11A; 245; 5HA; 51J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R19 93  11A; 21S; 22M; 245;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                       248; 26P; 27I; 5HA      721; 725; 73C; 74A;
                                81 - 147 225/40R19 93Y 11A; 245; 5HA; 51J      74P; 75I
                                         235/40R19 92W 11A; 245; 248; 26P;
                                                       5GM
                                         235/40R19 96  11A; 245; 248; 26P
                                         245/35R19 93W 11A; 21S; 22M; 245;
                                                       248; 26P; 27I; 5HA
P-J/SW       e4*2007/46*0204*.. 74 - 147 225/45R19 92  51J                     ASTRA GTC;
                                                                               CASCADA;
                                         235/40R19 92                          Frontantrieb;
                                         235/45R19 95                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/40R19 94  11A; 26P; 27I           12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/45R19 98  11A; 26P; 27I           721; 725; 73C; 74A;
                                                                               74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA, ASTRA NOTCHBACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J          e1*2007/46*0141*.. 81 - 143 225/40R19 93            11A; 22I; 51J; 54F        Stufenheck;
                                         235/35R19 91            11A; 22I; 248; 270        Schrägheck;
                                         235/40R19               11A; 22I; 248; 270; 51G   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 75I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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Verkaufsbezeichnung:     ASTRA SPORTS TOURER/ZAFIRA TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
P-J/SW/V     e4*2007/46*0308*.. 74 - 143 225/40R19 93 11A; 22I; 51J; 54F                   Nur ASTRA SPORTS
                                         235/35R19 91 11A; 22I; 248; 270                   TOURER; Kombi;
                                         235/40R19 92 11A; 22I; 248; 270                   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 75I
P-J/SW/V       e4*2007/46*0308*..   81 - 125 235/40R19 92  11A; 245; 248; 26P;             Nur ZAFIRA TOURER;
                                                           5GM                             Frontantrieb;
                                    81 - 143 225/40R19 93  11A; 245; 5HA; 51J              10B; 11B; 11G; 11H;
                                             245/35R19 93  11A; 21S; 22M; 245;             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                           248; 26P; 27I; 5HA              721; 725; 73C; 74A;
                                    81 - 147 225/40R19 93Y 11A; 245; 5HA; 51J              74P; 75I
                                             235/40R19 92W 11A; 245; 248; 26P;
                                                           5GM
                                             235/40R19 96  11A; 245; 248; 26P
                                             245/35R19 93W 11A; 21S; 22M; 245;
                                                           248; 26P; 27I; 5HA

Verkaufsbezeichnung:     ASTRA VAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
P-J/V        e4*2007/46*0309*.. 81 - 143 225/40R19 93            11A; 22I; 51J; 54F        Stufenheck;
                                         235/35R19 91            11A; 22I; 248; 270        Schrägheck;
                                         235/40R19               11A; 22I; 248; 270; 51G   Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                           74A; 74P; 75I

Verkaufsbezeichnung:     INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                   Auflagen
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 11A; 248; 26P; 27I                   GRAND SPORT; nicht
                                         225/45R19 92 11A; 248; 26P; 27I                   GSI; Allradantrieb;
                                         235/40R19 92 11A; 248; 26P; 27I                   Frontantrieb;
                                         245/35R19 93 11A; 248; 26B; 26N;                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                      27B; 27H                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                         245/40R19 94 11A; 248; 26B; 26N;                  721; 725; 73C; 74A;
                                                      27B; 27H                             74P; 75I
Z-B          e8*2007/46*0264*.. 81 - 191 225/40R19 93 11A; 248; 26P; 27I                   SPORTS TOURER;
                                                                                           nicht
                                              225/45R19 92       11A; 248; 26P; 27I        GSI; Allradantrieb;
                                              235/40R19 92       11A; 248; 26P; 27I        Frontantrieb;
                                              245/35R19 93       11A; 248; 26B; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 27B; 27H                  12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R19 94       11A; 248; 26B; 26N;       721; 725; 73C; 74A;
                                                                 27B; 27H                  74P; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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       entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
       zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
     über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
     Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
     die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
     herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
       die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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      Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
      des Reifens) herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.




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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK

       Variante(n):    ---

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                    VA
             26P                      x = 250             y = 320                    VA
             27B                      x = 320             y = 250                    HA
             27I                      x = 250             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 320       y = 370              8                VA
             26J                   x = 320       y = 370             15                VA
             27H                   x = 320       y = 250              8                HA
             27F                   x = 320       y = 250             18                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    Z-B
       Genehm.Nr.:     e8*2007/46*0264*..
       Handelsbez.:    INSIGNIA GRAND SPORT, INSIGNIA SPORTS TOURER

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 200             y = 200                    VA
             26P                      x = 150             y = 150                    VA
             27B                      x = 200             y = 250                    HA
             27I                      x = 150             y = 200                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 200       y = 200             30                VA
             26N                   x = 200       y = 200              8                VA
             27F                   x = 200       y = 250             25                HA
             27H                   x = 200       y = 250              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: 14                                                        Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH & Co. KG                                Stand: 27.08.2018
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Fahrzeug:

       Hersteller:     OPEL
       Fahrzeugtyp:    P-J/SW
       Genehm.Nr.:     e4*2007/46*0204*..
       Handelsbez.:    AST/GTC, ZAFIRA,CASCADA, ZAFIRA TOURER, ASTRA NOTCHBACK

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 320             y = 370                    VA
             27I                      x = 200             y = 270                    HA
             27B                      x = 250             y = 320                    HA
             26P                      x = 270             y = 320                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 270       y = 370              8                VA
             26J                   x = 270       y = 370             15                VA
             27H                   x = 250       y = 320              8                HA
             27F                   x = 250       y = 320             22                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0296-18-WIRD
zur Erteilung der ABE 52318
ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: MF1 8019
Hersteller: mbDESIGN GmbH und Co. KG                           Stand: 27.08.2018
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                                                                                                      Seite: 1 von 1

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


Vorderachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J




Hinterachse
Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte    Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248                hinter der Radmitte
                                                                             Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




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