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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          MW02
             Typ                             MW02 9021
             Radgröße                        9.0Jx21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             A1           MW02 9021 A1 / ohne Ring            5/112/66,6         32        780    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51850
             Herstellerzeichen               RG-T
             Radtyp und Ausführung           MW02 9021 (s.o
             Radgröße                        9.0Jx21H2
§ 22 51850




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)      Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Serienschraube           Kugel D=28 mm     140                     30              -
                   M14x1,5
             S03   Serienschraube           Kugel D=28 mm     160                     30              -
                   M14x1,5
             S04   Schraube M14x1,5         Kugel D=28 mm     120                     30              RG.557F


             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.


             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 8

             Handelsbezeichnung        kW-Bereich Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                           Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A4 Allroad           100-200    245/30R21   T91                                A12 A56 A99
             B8, B81                   100-200    255/30R21   A01 K1a K2b T93                    Car KMV KuG
             e1*2001/116*                                                                        S04
             0430*40-..
             e13*2007/46*
             1084*25-..
             (FIN: WAUZZZF4...)
             Audi A6 / A6 Avant        100-185    255/30R21   Car K1a K1b K2b K8b T93            A01 A12 A57
             4G, 4G1                   100-245    255/30R21   K1a K1b K2b K8b Lim T93            A99 KuG NA1
             e1*2007/46*0436*..;       100-245    265/30R21   Car K1c K2b K3a K8b Lim T96        S04
             e13*2007/46*1147*..       100-245    275/30R21   Car K1c K2c K3a K5d K8n Lim
             - incl. Facelift 2014
             Audi A6 allroad           140-245    255/35R21   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T98    A01 A12 A56
             4G, 4G1                   140-245    265/35R21   K1a K1b K2b K3a K5x K6y K8e T01    A99 B92 Car
             e1*2007/46*0436*..;                              T97                                KMV KuG S04
             e13*2007/46*1147*..       140-245    275/30R21   K1c K2b K3a K5a K5x K6y K8m T98
             - incl. Facelift 2014
             Audi A7 Sportback         140-230    255/30R21   T93                                A12 A57 A99
             4G, 4G1                   140-245    265/30R21                                      KuG S04
§ 22 51850




             e1*2007/46*0436*..;       140-245    275/30R21
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi A8                   150-368    245/35R21   T96                                A12 A57 A99
             4H                        150-368    255/35R21                                      KuG NBF S04
             e1*2007/46*0284*..        150-368    265/35R21
             e1*2007/46*0398*..        150-368    275/30R21
                                       150-368    275/35R21
             Audi Q5                   100-200    245/40R21                                      A12 A99 KMV
             8R, 8R1, 8R2              100-200    255/35R21   T98                                KuG S02
             e1*2001/116*0473*..;      100-200    255/40R21
             e1*2001/116*0497*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             e13*2007/46*1179*..
             - incl. Facelift 2012
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi Q5                   100-210    245/40R21   K1a K2b                            A01 A12 A57
             FY                        100-210    255/40R21   K1a K1b K2b                        A99 KuG S02
             e1*2007/46*1550*..,       100-210    265/35R21   K1c K2b
             e1*2007/46*1685*..        100-210    265/40R21   K1c K2b
                                       100-210    275/35R21   K1c K2c
             Audi Q7                   155-245    255/40R21   M+S T02 156                        A07 A12 A56
             4L, 4L1                   155-245    265/40R21   M+S T01 T05 155                    A99 KuG L06
             e1*2001/116*              155-245    265/45R21   M+S 150                            MHy RQ7 S03
             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245    275/40R21   M+S 154
             e13*2007/46*1081*06-..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8

             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi Q7                   155-245        255/40R21   T02 156                             A07 A12 A56
             4L, 4L1                   155-245        265/40R21   T01 T05 155                         A99 KuG L06
             e1*2001/116*              155-245        265/45R21   150                                 MHy S03
             0350*20-..; 0367*05-..;   155-245        275/40R21   154
             e13*2007/46*
             1081*06-..
             Audi RS7 Sportback        412, 445       245/35R21   M+S T96                             A12 A56 A99
             4G                        412, 445       265/30R21   M+S T96                             KuG S04
             e1*2007/46*0544*02-..     412, 445       275/30R21   A01 K1a K2b R35 T98
             Audi S6 / S6 Avant        309, 331       265/30R21   K1c K2b K3a K8b T96                 A01 A12 A56
             4G, 4G1                   309, 331       275/30R21   K1c K2c K3a K5d K8n T98             A99 Car KuG
             e1*2007/46*0436*..;                                                                      Lim S04
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
             Audi S7 Sportback         309, 331       265/30R21   T96                                 A12 A56 A99
             4G, 4G1                   309, 331       275/30R21   T98                                 KuG S04
             e1*2007/46*0436*..;
             e13*2007/46*1147*..
             - incl. Facelift 2014
§ 22 51850




             Audi S8                   382            265/35R21                                       A12 A56 A99
             4H                        382            275/30R21                                       KuG NBF S04
             e1*2007/46*0284*..        382, 445       275/35R21
             e1*2007/46*0398*..        445            275/30R21   M+S
             Audi SQ5                  230-260        255/40R21                                       A12 A99 KMV
             8R, 8R1                                                                                  KuG S02
             e1*2001/116*0473*..;
             e13*2007/46*1083*..;
             - mit Radhaus-
                Verbreiterungen
             Audi SQ5                  260            255/40R21   K1b                                 A01 A12 A56
             FY                        260            265/35R21   K1b                                 A99 K1v K2h
             e1*2007/46*1550*..        260            265/40R21   K1b                                 KuG S02
                                       260            275/35R21   K1c K2b

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.



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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8
             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
§ 22 51850




             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             150      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             154      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1540 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             155      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1550 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             156      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1560 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
             verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.


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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8
             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51850




             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




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             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 8
             K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
             Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
             vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
             zu befestigen.

             K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5x    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

             K6y    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
§ 22 51850




             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
             Allradlenkung (4WS).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             NA1     Nicht zulässig bei Fahrzeugen (Audi A6 allroad, Typ 4G) mit serienmäßigen Reifengrößen
             235/55R18, 255/45R19 oder 255/40R20 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung).

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 7 von 8
             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
             Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§ 22 51850




             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

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             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 3. Mai 2018
§ 22 51850




             Laux                                                          00294655.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim