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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 7

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          MW02
             Typ                             MW02 9021
             Radgröße                        9.0J x21H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             A1           MW02 9021 A1 / Ø66,6 - Ø57,1        5/112/57,1         32          780    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51850
             Herstellerzeichen               RG-T
             Radtyp und Ausführung           MW02 9021 (s.o
             Radgröße                        9.0J x21H2
§ 22 51850




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Serienschraube           Kugel D=28 mm 140                         30                 RG.700
                   M14x1,5
             S03   Schraube M14x1,5         Kugel D=28 mm 120                         27                 RG.558
             S04   Schraube M14x1,5         Kugel D=28 mm 140                         27                 RG.558

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Audi
                                             Skoda
                                             Volkswagen

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 7


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Audi A8                 155-206        265/30R21   T96                            A01 A12 A99
             4E                      240            265/30R21   A59 T96                        K1c K2b KuG
             e1*2001/116*0198*..,    257-331        265/30R21   T96                            Lim NBF S03
             e1*2001/116*0246*..
             Audi Q3                 88-162         245/30R21   K1a K2b K6v T91                A01 A12 A57
             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K1c K2b K6w                    A99 KuG S02
             e1*2007/46*0591*..;     88-162         265/30R21   K1c K2b K6w
             e13*2007/46*1163*..
             Audi Q3                 88-162         245/30R21   K6v T91                        A01 A12 A57
             8U, 8U1                 88-162         255/30R21   K6w                            A99 KMV KuG
             e1*2007/46*0591*..;     88-162         265/30R21   K6w                            S02
             e13*2007/46*1163*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Audi RS Q3              228-270        245/30R21   K6v T91                        A01 A12 A56
             8U                      228-270        255/30R21   K6w                            A99 KMV KuG
             e1*2007/46*             228-270        265/30R21   K6w                            S02
             0590*01-..
§ 22 51850




             Skoda Kodiaq            92-140         245/35R21   K1a K2b T96                    A01 A12 A57
             NS                      92-140         255/35R21   K1a K1b K2b T98                A99 KuG S04
             e8*2007/46*0249*        92-140         265/30R21   K1c K2b T92 T96
                                     92-140         265/35R21   K1c K2b K5v K6v
             VW Arteon               110-206        245/30R21   K1c K2b K5b K8d T91            A01 A12 A57
             3H                      110-206        255/30R21   K1c K2c K5b K7d K8m T93        A99 KuG S04
             e1*2007/46*1725*..
             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   A01 K42                        A12 A99 KMV
             5N                      81-155         255/30R21   Z19                            KuG S04
             e1*2001/116*
             0450*00-23;
             e1*2007/46*
             0487*00-14
             - incl. Facelift 2011
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K1c K2c K42                    A01 A12 A99
             5N                                                                                KuG S04
             e1*2001/116*
             0450*11-23;
             e1*2007/46*
             0487*02-14
             - ab Facelift 2011
             VW Tiguan (I)           81-155         255/30R21   K1c K2c K42                    A01 A12 A99
             5N                                                                                KuG S04
             e1*2001/116*
             0450*00-10;
             e1*2007/46*
             0487*00-01




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 7
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             VW Tiguan (II)          85-176         245/35R21   K1c K2b                               A01 A12 A57
             5N                      85-176         255/35R21   K1c K2a K2b K6w                       A99 KOV KuG
             e1*2001/116*                                                                             S04
             0450*24-..;
             e1*2007/46*
             0487*15-..
             - ab Modell 2016
             VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   K1c K2b T96                           A01 A12 A57
             Allspace                110-176        255/35R21   K1c K2a K2b K6w T98                   A99 KOV KuG
             5N                                                                                       S04
             e1*2001/116*
             0450*31-..
             VW Tiguan (II)          110-176        245/35R21   T96                                   A12 A57 A99
             Allspace R-Line         110-176        255/35R21   A01 K6w T98                           KMV KuG S04
             5N                      110-176        265/30R21   A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h T96
             e1*2001/116*            110-176        265/35R21   A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h
             0450*31-..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             VW Tiguan (II) R-Line   85-176         245/35R21                                         A12 A57 A99
§ 22 51850




             5N                      85-176         255/35R21   A01 K6w                               KMV KuG S04
             e1*2001/116*            85-176         265/30R21   A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h
             0450*24-..;             85-176         265/35R21   A01 K1a K1b K2b K5v K6w K8h
             e1*2007/46*
             0487*15-..
             - ab Modell 2016
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 4 von 7
             Fortsetzung Allgemeine Hinweise

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)

             250 km/h               -       95%    100%
             260 km/h               -       90%    100%
             270 km/h               -       85%    100%
             280 km/h               -       -      95%
             290 km/h               -       -      90%
             300 km/h               -       -      85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
§ 22 51850




             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A59    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.



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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 51850




             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 7
             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 51850




             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51850 nach §22 StVZO

             Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55018918 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0J x21H2 Typ MW02 9021
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 7 von 7
             Z19    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 3. Mai 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 51850




             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 3. Mai 2018




             Laux                                                                 00294652.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim