Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
							                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg




                                Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                              National Type Approval

                   ausgestellt von:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                   für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                            Sonderräder für Pkw 8,5 J x 19 H2

                   issued by:

                                               Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                   according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                   of the following approval object
§ 22 51817




                                      special wheels for passenger cars 8,5 J x 19 H2


             Nummer der Genehmigung: 51817                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             1.    Genehmigungsinhaber:
                   Holder of the approval:
                   Reifen Gundlach GmbH
                   DE-56316 Raubach

             2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                   If applicable, name and address of representative:
                   entfällt
                   not applicable

             3.    Typbezeichnung:
                   Type:
                   MW02 8519
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                         2

             Nummer der Genehmigung: 51817                     Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                      Extension No.:

             4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                   Identification markings:
                   Hersteller oder Herstellerzeichen
                   Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                   Felgengröße
                   Size of the wheel

                   Typ und die Ausführung
                   Type and version

                   Herstelldatum (Monat und Jahr)
                   Date of manufacture (month and year)

                   Genehmigungszeichen
                   Approval identification
§ 22 51817




                   Einpresstiefe
                   Inset/outset



             5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                   Position of the identification markings:
                   an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                   on the inside/outside of the wheel

             6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                   Responsible Technical Service:
                   Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                   DE-51105 Köln

             7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Date of test report issued by the Technical Service:
                   22.03.2018

             8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                   Number of test report issued by that Technical Service:
                   55007718 (1. Ausfertigung)
                               Kraftfahrt-Bundesamt
                                              DE-24932 Flensburg



                                                        3

             Nummer der Genehmigung: 51817                    Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                     Extension No.:

             9.    Verwendungsbereich:
                   Range of application:
                   Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                   gemäß:
                   The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                   restricted to the application listed:

                   Anlage/n zum Prüfbericht
                   Annex/es of the test report
                   1 bis 10                                               1. Ausfertigung

                   unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                   beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                   The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                   conditions.

             10.   Bemerkungen:
§ 22 51817




                   Remarks:
                   Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                   die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                   The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                   § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                   for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                    Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                    The indications given in the above mentioned test report including its
                    annexes shall apply.

                    Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                    2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                    von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                    wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                    The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                    2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                    are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                    essential systems - are met.

             11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                   Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                   siehe Prüfbericht
                   see test report

             12.   Die Genehmigung wird erteilt
                   Approval granted
                                Kraftfahrt-Bundesamt
                                               DE-24932 Flensburg



                                                         4

             Nummer der Genehmigung: 51817                      Erweiterung Nr.: --
             Approval No.                                       Extension No.:

             13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                   Reason(s) for the extension (if applicable):
                   entfällt
                   not applicable

             14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                   Place:

             15.   Datum:        03.04.2018
                   Date:

             16.   Unterschrift: Im Auftrag
                   Signature:
§ 22 51817




             17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                    Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                    erhältlich ist.
                    Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                    competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                    -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                         Index to the information package

                    -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                         Collateral clauses and instruction on right to appeal

                    -    Beschreibungsunterlagen
                         Information package
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51817 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55007718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 19 H2 Typ MW02 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 5

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
             Modell                          MW02
             Typ                             MW02 8519
             Radgröße                        8.5J x 19 H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             D4           MW02 8519 D4 / ohne Ring            5/112/66,6         45        735    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51817
             Herstellerzeichen               RG-T
             Radtyp und Ausführung           MW02 8519 (s.o.)
             Radgröße                        8.5J x 19 H2
§ 22 51817




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M14x1,5         Kugel d=25,6 mm     150                   30                 RG.565F

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51817 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55007718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5J x 19 H2 Typ MW02 8519
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 2 von 5


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             CL-Klasse              220-368        245/35R19    R02 T89 T93                           A01 A12 A14
             215                    220-368        245/40R19    R02 R35 T94 T98                       K42 K56 KuG
             e1*98/14*0113*..                                                                         V19 VA1 S02
             S-Klasse               145-368        245/35R19    R02 T89 T93                           A01 A12 A14
             220                    145-368        245/40R19    R02 T94 T98                           A61 K42 K56
             e1*97/27*0099*..                                                                         KuG NBF V19
                                                                                                      VA1 S02

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 51817




             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51817 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55007718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 19 H2 Typ MW02 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
             über 5200 mm).

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 51817




             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind nur Metallschraubventile mit Befestigung von außen, oder Kurzgummiventile (33 mm
             Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412),
             zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
             Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
             (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51817 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55007718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5J x 19 H2 Typ MW02 8519
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 5
             T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
§ 22 51817




             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
             Nr. 15   255/30R19      305/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   255/55R19      275/50R19
             Nr. 21   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 22   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 23   265/40R19      295/35R19
             Nr. 24   265/45R19      295/40R19
             Nr. 25   265/50R19      295/45R19
             Nr. 26   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55007818, Ausfertigung 1
             (RADTYP MW02 9519) für die Achse 2 genannten Radreifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2018 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51817 nach §22 StVZO

             Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55007718 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5J x 19 H2 Typ MW02 8519
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 5 von 5

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 22. März 2018
§ 22 51817




             Laux                                                                 00290943.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                          Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                        National Type Approval

                             ausgestellt von:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                             für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                                      Sonderräder für Pkw 9,5 J x 19 H2

                             issued by:

                                                         Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                             according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                             of the following approval object
§ 22 51810, Korr. 01




                                                special wheels for passenger cars 9,5 J x 19 H2


                       Nummer der Genehmigung: 51810                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       1.    Genehmigungsinhaber:
                             Holder of the approval:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                             If applicable, name and address of representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       3.    Typbezeichnung:
                             Type:
                             MW02 9519
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 51810                     Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                      Extension No.:

                       4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                             Identification markings:
                             Hersteller oder Herstellerzeichen
                             Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                             Felgengröße
                             Size of the wheel

                             Typ und die Ausführung
                             Type and version

                             Herstelldatum (Monat und Jahr)
                             Date of manufacture (month and year)

                             Genehmigungszeichen
§ 22 51810, Korr. 01




                             Approval identification

                             Einpresstiefe
                             Inset/outset



                       5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                             Position of the identification markings:
                             an der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                             on the inside/outside of the wheel

                       6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                             Responsible Technical Service:
                             Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                             DE-51105 Köln

                       7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             22.03.2018

                       8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                             Number of test report issued by that Technical Service:
                             55007818 (1. Ausfertigung)
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                        DE-24932 Flensburg



                                                                  3

                       Nummer der Genehmigung: 51810                    Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                     Extension No.:

                       9.    Verwendungsbereich:
                             Range of application:
                             Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                             gemäß:
                             The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                             restricted to the application listed:

                             Anlage/n zum Prüfbericht
                             Annex/es of the test report
                             1-8                                                    1. Ausfertigung

                             unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                             beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                             The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                             conditions.
§ 22 51810, Korr. 01




                       10.   Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                             die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                             The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                             § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                             for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                              Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                              The indications given in the above mentioned test report including its
                              annexes shall apply.

                              Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                              2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                              von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                              wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                              The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                              2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                              are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                              essential systems - are met.

                       11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                             Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                             siehe Prüfbericht
                             see test report

                       12.   Die Genehmigung wird berichtigt
                             Approval corrected
                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg



                                                                   4

                       Nummer der Genehmigung: 51810                      Erweiterung Nr.: -- Korr. 01
                       Approval No.                                       Extension No.:

                       13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             Korrektur der Genehmigung
                             Grund: Radgöße in der Urkunde wird korrigiert.

                             correction of the approval
                             reason: size of the wheel in the approval is corrected.

                       14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       15.   Datum:        20.04.2018
                             Date:

                       16.   Unterschrift: Im Auftrag
§ 22 51810, Korr. 01




                             Signature:




                       17.    Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
                              Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage
                              erhältlich ist.
                              Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
                              competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.


                              -    Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                   Index to the information package

                              -    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                                   Collateral clauses and instruction on right to appeal

                              -    Beschreibungsunterlagen
                                   Information package
                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 51810 nach §22 StVZO

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55007818 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J x 19 H2 Typ MW02 9519
                       Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 1 von 5

                       Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                       Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                       56316 Raubach
                                                       QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                       Modell                          MW02
                       Typ                             MW02 9519
                       Radgröße                        9.5J x 19 H2
                       Zentrierart                     Mittenzentrierung

                       Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                        Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                        (mm)
                       D4           MW02 9519 D4 / ohne Ring            5/112/66,6         32        735    2260

                       Kennzeichnungen
                       KBA-Nummer                      51810
                       Herstellerzeichen               RG-T
                       Radtyp und Ausführung           MW02 9519 (s.o.)
§ 22 51810, Korr. 01




                       Radgröße                        9.5J x 19 H2
                       Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                       Herstelldatum                   Monat und Jahr

                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der                  Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                             Befestigungsmittel
                       S02   Schraube M14x1,5         Kugel d=25,6 mm     150                   30                 RG.565F

                       Prüfungen

                       Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                       den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                       Handlingsprüfungen durchgeführt.

                       Verwendungsbereich

                       Hersteller                      Mercedes-Benz

                       Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 51810 nach §22 StVZO

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55007818 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9.5J x 19 H2 Typ MW02 9519
                       Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 2 von 5


                       Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       CL-Klasse              220-368        245/40R19    K2c K44 R03 R35 T94 T98               A01 A12 A14
                       215                    220-368        275/30R19    K2c K44 R03 T92 T96                   K42 K56 KuG
                       e1*98/14*0113*..       220-368        275/35R19    K2c K44 R03 R35                       V19 HA2 S02
                       S-Klasse               145-368        245/40R19    K2b K44 R03 T94 T98                   A01 A12 A14
                       220                    145-368        275/30R19    K2c K44 R03 T96                       A61 K42 K56
                       e1*97/27*0099*..       145-368        275/35R19    K2c K44 R03                           KuG NBF V19
                                                                                                                HA2 S02

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                       Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                       so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
§ 22 51810, Korr. 01




                       Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                       Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                       Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                       geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                              V      W        Y
                       210 km/h               100% 100% 100%
                       220 km/h               97%    100% 100%
                       230 km/h               94%    100% 100%
                       240 km/h               91%    100% 100%
                       250 km/h               -      95%      100%
                       260 km/h               -      90%      100%
                       270 km/h               -      85%      100%
                       280 km/h               -      -        95%
                       290 km/h               -      -        90%
                       300 km/h               -      -        85%

                       Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                       unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                       oder Reifenherstellers zu beachten.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                       aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                       Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                       Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                       Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                       Abrollumfang verwendet werden.

                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 51810 nach §22 StVZO

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55007818 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 19 H2 Typ MW02 9519
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 3 von 5

                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                       vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                       Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                       Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                       Änderungsabnahme vorzuführen.

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                       Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
                       Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
                       über 5200 mm).

                       HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
§ 22 51810, Korr. 01




                       zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 9, Gutachten Nummer 55007718, Ausfertigung 1
                       (RADTYP MW02 8519) für die Achse 1 genannten Radreifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                       Auflagen und Hinweise.

                       K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                       herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                       möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                       K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                       herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                       möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                       K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                       Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                       K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
                       Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                       K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
                       ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                       KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind nur Metallschraubventile mit Befestigung von außen, oder Kurzgummiventile (33 mm
                       Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412),
                       zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der
                       Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
                       Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
                       Fahrzeugausführungen.


                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 51810 nach §22 StVZO

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55007818 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.5J x 19 H2 Typ MW02 9519
                       Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 4 von 5
                       R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                       R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
                       (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                       Seite 1) verwendet werden.

                       T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                       berücksichtigen.

                       T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                       berücksichtigen.

                       T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                       berücksichtigen.
§ 22 51810, Korr. 01




                       T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                       bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                       Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                       berücksichtigen.

                       V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                       Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                Vorderachse    Hinterachse

                       Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                       Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                       Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                       Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                       Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                       Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                       Nr. 7    235/45R19      255/40R19
                       Nr. 8    235/50R19      255/45R19
                       Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                       Nr. 10   245/30R19      305/25R19
                       Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
                       Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                       Nr. 13   245/45R19      275/40R19
                       Nr. 14   245/50R19      275/45R19
                       Nr. 15   255/30R19      305/25R19
                       Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
                       Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                       Nr. 18   255/45R19      285/40R19
                       Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19

                       Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                       Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                       des Fahrzeugs mitzuführen.


                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       GUTACHTEN zur ABE Nr. 51810 nach §22 StVZO

                       Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55007818 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.5J x 19 H2 Typ MW02 9519
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                             Seite 5 von 5
                       Prüfort und Prüfdatum

                       Die Verwendungsprüfung fand am 22. März 2018 in Lambsheim statt.

                       Prüfergebnis

                       Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                       unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                       Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                       heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                       entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                       eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                       Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

                       Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                       Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                       Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                       das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§ 22 51810, Korr. 01




                       Lambsheim, 22. März 2018




                       Laux                                                                 00290944.DOC




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim