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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
             Modell                          MW03
             Typ                             MW03 1020
             Radgröße                        10Jx20H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                              Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                              (mm)
             D4           MW03 1020 D4 / ohne Ring            5/112/66,6         32        735    2260

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      51830
             Herstellerzeichen               RG-T
             Radtyp und Ausführung           MW03 1020 (s.o.)
             Radgröße                        10Jx20H2
§ 22 51830




             Einpresstiefe                   ET (s.o.)
             Herstelldatum                   Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund                Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S02   Schraube M14x1,5         Kugel d=25,6 mm     130                   30                 RG.565F
             S03   Schraube M14x1,5         Kugel d=25,6 mm     150                   30                 RG.565F
             S04   Schraube M14x1,5         Kugel d=25,6 mm     130                   27                 RG.S001

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             CL-Klasse               220-368       275/30R20   K2c R03                         A01 A12 A99
             215                     220-368       285/30R20   K2c R03                         K41 K42 K44
             e1*98/14*0113*..                                                                  K46 K56 KuG
                                                                                               R21 V20 HA2
                                                                                               S03
             CLS 500                 300           295/25R20   K2c K4k K6d K6g R03             A01 A12 A57
             218                                                                               A99 KuG Lim
             e1*2007/46*0485*..                                                                V20 HA2 S04
             - incl. Facelift 2014
             CLS 500 Shooting        300           295/25R20   K2c K4k K6d K6g R03             A01 A12 A57
             Brake                                                                             A99 Car KuG
             218                                                                               V20 HA2 S04
             e1*2007/46*0485*..
             - incl. Facelift 2014
             CLS Shooting Brake      120-245       295/25R20   K2c K4k K6d K6g R03             A01 A12 A57
             218                                                                               A99 Car KuG
             e1*2007/46*0485*..                                                                V20 HA2 S04
             - incl. Facelift 2014
§ 22 51830




             CLS-Klasse              120-245       295/25R20   K2c K4k K6d K6g R03             A01 A12 A57
             218                                                                               A99 KuG Lim
             e1*2007/46*0485*..                                                                V20 HA2 S04
             - incl. Facelift 2014
             E-Klasse                75-285        285/25R20   K2c K42 K44 K46 R03 R70 T93     A01 A12 A99
             211                                                                               KuG R21 V20
             e1*98/14*0183*..,                                                                 HA2 S02
             e1*2001/116*0183*..
             E-Klasse AMG            350,378       285/25R20   K2c K42 K44 K46 R03 R70 T93     A01 A12 A58
             211, 211AMG                                                                       A99 KuG Lim
             e1*98/14*0183*..,                                                                 R21 V20 HA2
             e1*2001/116*0183*..,                                                              S02
             e1*2001/116*0397*..
             GLC 43 AMG              270           255/40R20   R03                             A12 A56 A99
             204X                    270           255/45R20   R03 R70                         KuG V20 HA2
             e1*2001/116*            270           265/40R20   R03                             S03
             0480*18-..              270           265/45R20   A01 R03
             (FIN: WDC253...)
             S-Coupé/Cabrio          430-463       255/40R20   M+S R03                         A12 A57 A99
             S63/S65 AMG             430-463       285/35R20   A01 K2h K4i R03                 Cbo Cpe KuG
             221                                                                               V20 HA2 S03
             e1*2001/116*
             0335*23-..;
             0396*12-..
             (FIN: WDD217...)
             S-Klasse                145-368       275/30R20   K2c R03                         A01 A12 A61
             220                     145-368       285/30R20   K2c R03 T95 T99                 A99 K41 K42
             e1*97/27*0099*..                                                                  K44 K45 K46
                                                                                               K56 KuG NBF
                                                                                               R21 V20 HA2
                                                                                               S03



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                          Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             S-Klasse               150-345       255/35R20   R03 T97 147                       A01 A12 A57
             222, 221               150-345       255/40R20   R03 T01 T97 147                   A99 BnK KuG
             e1*2007/46*0960*..;    150-345       275/35R20   K2b K6g R03 147                   Lim V20 HA2
             e1*2001/116*           150-345       285/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 T99 147       S03
             0335*19-..             150-345       285/35R20   K2c K4i K6h K6r R03 147
             ab Modell 2013         150-345       295/30R20   K2c K4i K6h K6r R03 147
             (FIN: WDD222...)
             S-Klasse               270, 335      255/35R20   R03                               A12 A57 A99
             Coupé/Cabrio           270, 335      255/40R20   R03                               Cbo Cpe KuG
             221                    270, 335      275/35R20   R03                               V20 HA2 S03
             e1*2001/116*           270, 335      285/30R20   A01 K2b K4i R03
             0335*23-..             270, 335      285/35R20   A01 K2b K4i R03
             (FIN: WDD217...)       270, 335      295/30R20   A01 K2a K2b K4i K6r R03
             S63, S65 -/AMG         430-463       255/40R20   M+S R03 T01 T97 147               A01 A12 A57
             221, 221AMG            430-463       285/35R20   K2c K4i K6h K6r R03 147           A99 BmK KuG
             e1*2001/116*                                                                       Lim V20 HA2
             0335*20-..;                                                                        S03
             0396*09-..
             ab Modell 2013
             (FIN: WDD222...)
§ 22 51830




             SL                     170-285       295/25R20   K2c K42 K46 R03                   A01 A12 A99
             230                                                                                KuG R21 V20
             e1*98/14*0169*00-18                                                                HA2 S04
             Baureihe 230
             (FIN: WDB230...)
             SL                     225, 320      295/25R20   K2c K8e R03                       A01 A12 A99
             230, 231                                                                           KuG V20 X36
             e1*2007/46*0803*..;                                                                HA2 S02
             e1*98/14*0169*19-23
             Baureihe 231
             (FIN: WDD231...)
             SL 600                 368,380       295/25R20   K2c K42 K46 R03                   A01 A12 A99
             230                                                                                KuG R21 V20
             e1*98/14*0169*00-18                                                                HA2 S04
             Baureihe 230
             (FIN: WDB230...)
             SL...- AMG             350-450       295/25R20   K2c K42 K46 R03                   A01 A12 A99
             230, 230AMG                                                                        KuG R21 V20
             e1*98/14*0169*00-18,                                                               HA2 S04
             e1*2001/116*0248*00-
             06
             Baureihe 230
             (FIN: WDB230...)


             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 9

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                     V      W        Y
             210 km/h                100% 100% 100%
             220 km/h                97%    100% 100%
             230 km/h                94%    100% 100%
             240 km/h                91%    100% 100%
             250 km/h                -      95%      100%
             260 km/h                -      90%      100%
             270 km/h                -      85%      100%
§ 22 51830




             280 km/h                -      -        95%
             290 km/h                -      -        90%
             300 km/h                -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 9
             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
             über 5200 mm).

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             BmK    Die Sonderräder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
§ 22 51830




             Cabrio-Limousine, Roadster.

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
             zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 7, Gutachten Nummer 55019118, Ausfertigung 1
             (RADTYP MW03 8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
             Auflagen und Hinweise.

             K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
             Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 6 von 9

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

             K4k   An Achse 2 ist das Halteblech der Radhausinnenverkleidung oberhalb der
             Radhausausschnittkante vollständig anzulegen.
§ 22 51830




             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

             K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
             Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
             Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

             K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
             entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach
             E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ 33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig.
             Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu
             beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die
             Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 9

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
             Fahrzeugausführungen.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
             Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
             Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
             Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
             Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
§ 22 51830




             Seite 1) verwendet werden.

             T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
             16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 8 von 9
             V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse   Hinterachse

             Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
             Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
             Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
             Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
             Nr. 5    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
             Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
             Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
             Nr. 8    245/45R20     275/40R20
             Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
             Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
             Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
             Nr. 12   255/45R20     285/40R20
             Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
             Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
             Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
             Nr. 16   265/45R20     295/40R20
             Nr. 17   265/50R20     295/45R20
             Nr. 18   275/35R20     305/30R20
§ 22 51830




             Nr. 19   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
             Nr. 20   275/45R20     305/40R20
             Nr. 21   275/50R20     305/45R20
             Nr. 22   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X36    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360 mm
             an Achse 1.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 12. Juni 2018 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51830 nach §22 StVZO

             Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55022418 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx20H2 Typ MW03 1020
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2017.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 12. Juni 2018




             Laux                                                                 00296798.DOC
§ 22 51830




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