Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 49 Fahrzeughersteller : AUDI, AUDI AG, MG, QUATTRO GmbH, SEAT, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum MM1012-1985 54860 Ø66.45 Ø57.1 57,1 Kunststoff 780 2280 12/23 ET45 57.1 MM1012-1985 54860 Ø66.45 Ø57.1 57,1 Kunststoff 805 2200 12/23 ET45 57.1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI §22 55480*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ; 4E; 4F; 4F1; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V 140 Nm für Typ : GA; GY 180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: AUDI A3 CABRIOLET Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22M; Cabrio; Frontantrieb; 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22M; 12A; 51A; 71A; 721; 24J; 24M; 5FE 723; 73C; 74A; 74P 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 22L; 24J; 24M; 54A 245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24M; 57F; 677 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 49 Verkaufsbezeichnung: AUDI A3,S3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W 11A; 21B; 22L; 22Q; Sportback (4-türig); 8PA e1*2001/116*0418*.. 24J; 24M; 5FE S3; Schrägheck 2- 8PB e13*2007/46*1082*.. 235/35R19 87W 11A; 21B; 22L; 22Q; türig; 24C; 24M; 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 147 255/30R19 91 11A; 22F; 22L; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A; 24D; 57F; 585; 671 721; 723; 73C; 74A; 66 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q; 74P 24J; 24M; 5FE 235/35R19 91 11A; 21B; 22L; 22Q; 24C; 24M Verkaufsbezeichnung: AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e1*2001/116*0254*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X Limousine u. Kombi; 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 5HA; 68R Front- u. 255/35R19 96 6CX Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 85E §22 55480*00 Verkaufsbezeichnung: AUDI A8 / S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4E e1*2001/116*0198*.. 154 - 257 245/40R19 98 YDN nicht für gepanzerte 154 - 331 255/40R19 100 CF2 Fz; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 765; 854; PDI Verkaufsbezeichnung: AUDI TT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 200 235/35R19 87 52J bis 245/35R19 89 11A; 22M; 22P; 52J e1*2001/116*0369*16; 255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M; 52J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; 76Z; BEO 8J e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91 bis e1*2001/116*0374*.. 118 - 184 245/35R19 93 11A; 22M; 22P e1*2001/116*0369*16; 255/35R19 92 11A; 22M; 22P; 24J; Cabrio; Coupe; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76T; BEO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 49 Verkaufsbezeichnung: A3, S3, A3 e-tron, A3 g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W 11A; 24J; 248; 26B; Sportback (4-türig); 26N; 27H inkl. S3; 2-türig; 77 - 228 225/35R19 88Y 11A; 24J; 248; 26B; Allradantrieb; 26N; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A 8V e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W Cabrio; Limousine; 235/30R19 86Y 5EM Allradantrieb; 235/35R19 87Y Frontantrieb; 206 - 228 225/35R19 88Y 10B; 11B; 11G; 11H; 235/30R19 86Y 5EM 12A; 51A; 71A; 721; 235/35R19 91 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A Verkaufsbezeichnung: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2060*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 26N; 5FE A3 Sportback; A3 235/35R19 91 11A; 26N Limousine; S3 245/35R19 93 11A; 245; 26N; 27H Limousine; S3 255/30R19 91 11A; 24J; 26J; 26P; Sportback; A3 TFSI e §22 55480*00 27H Sportback; A3 g-tron Sportback; nicht A3 allstreet; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 84W; BEN Verkaufsbezeichnung: A6,S6,ALLROAD QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4F e13*2007/46*1080*.. 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG; 6C3; 68X Limousine u. Kombi; 4F1 e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y YDE; 5HA; 68R Front- u. 255/35R19 96 6CX Allradantrieb; Nicht Allroad Quattro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 85E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 49 Verkaufsbezeichnung: Q2, SQ2 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GA e1*2007/46*1552*.. 81 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb; 235/35R19 91 ohne Frontantrieb; Radhausverbreiterun 10B; 11B; 11G; 11H; g (Flap) Serie; 11A; 12A; 51A; 71A; 721; 245; 248 235/35R19 91 mit 723; 73C; 74A; 74P; Radhausverbreiterun 77E g (Flap) Serie 235/40R19 92 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 235/40R19 92 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie 245/35R19 89 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 245/35R19 89 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie §22 55480*00 245/40R19 94 ohne Radhausverbreiterun g (Flap) Serie; 11A; 245; 248 245/40R19 94 mit Radhausverbreiterun g (Flap) Serie GA e1*2007/46*1552*.. 221 225/40R19 93 SQ2; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 235/45R19 95 erhöhtes Anzugsmoment 235/50R19 99 180 Nm; Q3; 245/45R19 98 Allradantrieb; 255/45R19 100 Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 740; BEN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 49 Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Q4 40 e-tron; Q4 40 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Sportback e-tron; Q4 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 50 e-tron; Q4 50 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Q4 55 e-tron; Q4 55 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F Q4 35 e-tron; Q4 35 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Sportback e-tron; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 235/55R19 101 YBJ; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e- §22 55480*00 245/50R19 101 YCX; 11A; 245; 57E tron; Q4 35 Sportback 245/55R19 103 YBK; 11A; 245; 57E e-tron; Q4 40 Sportback e-tron; Q4 50 e-tron; Q4 50 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Q4 55 e-tron; Q4 55 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76A; 77E; FKA Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 169 225/40R19 89 ab 235/35R19 91 e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92 11A; 26B; 26N Allradantrieb; 245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; 255/30R19 91 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 26B; 26N; 27U 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; BEO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 49 Verkaufsbezeichnung: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8J e1*2001/116*0369*.. 132 - 235 225/40R19 89 672 ab 235/35R19 91Y e1*2001/116*0369*17; 235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N Allradantrieb; 245/35R19 89 11A; 26P Frontantrieb; TT; TTS; 255/30R19 91Y 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92Y 11A; 26B; 26N; 27U 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; BEO Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI RS3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8P e1*2007/46*0615*.. 250 225/35R19 91W GDH; GDI; 11A; 22P; Kombi; Allradantrieb; 27H; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 GDH; 11A; 21T; 26P; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55480*00 57E 723; 729; 73C; 74A; 255/30R19 91 GDI; 11A; 21T; 24J; 74P 26B; 26N; 57E Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SEH3 e4*2018/858*00093*.. 90 - 152 235/40R19 92 Allradantrieb; 245/35R19 93 11A; 248 Heckantrieb; Elektro; 255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91 11A; 248 ab 245/35R19 93 11A; 24J; 248 e4*2018/858*00093*02; 255/30R19 91 11A; 24J; 244; 26P Heckantrieb; Elektro; 255/35R19 92 11A; 24J; 244; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 49 Verkaufsbezeichnung: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SEH3 e4*2018/858*00093*.. 54 - 68 235/35R19 91 bis 245/35R19 93 11A; 248 e4*2018/858*00093*01; 255/30R19 91 11A; 24J; 248; 26P Heckantrieb; Elektro; 255/35R19 92 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GY e1*2007/46*2144*.. 81 - 228 225/35R19 88 11A; 26N; 5FE A3 Sportback; nicht 235/35R19 91 11A; 26N A3 allstreet; 245/35R19 93 11A; 245; 26N; 27H Allradantrieb; 255/30R19 91 11A; 24J; 26J; 26P; Frontantrieb; inkl. 27H Hybrid; §22 55480*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 84W; BEN Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : KL; K1; 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN 140 Nm für Typ : KL; 5FP Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 93 YDI; 672 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 5PN e9*2007/46*0012*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A; 24C; 24M 721; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 49 Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5PN e9*2007/46*0012*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 93 YDI; 672 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5P e9*2001/116*0050*.. 103 - 155 225/35R19 88 YDP; 5FE Altea 4 Freetrack; 225/40R19 93 YDI; 672 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22P; 24C; Nicht Altea Freetrack; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q; 12A; 51A; 573; 71A; 24C; 24M 721; 723; 73C; 74A; 74P 5P e9*2001/116*0050*.. 77 - 155 225/35R19 88W YDP; 5FE Altea Freetrack; 225/40R19 93 YDI; 672 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55480*00 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ATECA, CUPRA ATECA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5FP e9*2007/46*6394*.. 81 - 140 225/40R19 89 Allradantrieb; 225/45R19 92 Frontantrieb; 235/40R19 92 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R19 89 12A; 51A; 71A; 721; 245/40R19 94 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A 5FP e9*2007/46*6394*.. 221 225/40R19 89 ATECA CUPRA; 225/45R19 92 Allradantrieb; 235/40R19 92 Frontantrieb; 245/35R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 245/40R19 94 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A Verkaufsbezeichnung: Born Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen K1 e9*2018/858*04001*.. 70 225/45R19 92 11A; 24J; 26P Heckantrieb; Elektro; 235/45R19 95 11A; 24J; 248; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 765; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 49 Verkaufsbezeichnung: LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1P e9*2001/116*0052*.. 177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; Leon Cupra; Leon 1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Cupra R; Frontantrieb; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1P e9*2001/116*0052*.. 63 - 155 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Schrägheck; 1PN e9*2007/46*0013*.. 24M Frontantrieb; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 10S; 11B; 11G; 24D; 5ET 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5F e9*2007/46*0094*.. 63 - 140 215/35R19 86 11A; 245; 248; 26P; ab 27H; 5EG e9*2007/46*0094*01; nicht Leon X-Perience; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Kombi; 3-türig; 5- 27F türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55480*00 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E 5F e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 26P; 27H; 5EG Cupra; nicht Leon X- 195 - 221 225/35R19 11A; 26B; 27F; 51G Perience; Kombi; 3- türig; 5-türig; Mit Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 110 - 140 225/35R19 88 11A; 26P; 5FE Leon Cupra; Leon 110 - 228 225/35R19 M+S 11A; 26P; 52J Cupra Sportstourer; 235/30R19 86 11A; 248; 26P; 5EM Kombi; Schrägheck; 235/35R19 91 11A; 248; 26P Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 49 Verkaufsbezeichnung: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KL e9*2007/46*3167*.. 66 - 140 235/30R19 86 11A; 248; 26P; 5EM nicht Cupra Leon; 235/35R19 91 11A; 248; 26P Kombi; Schrägheck; 110 - 140 225/35R19 88 11A; 26P; 5FE Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E; 83A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NX; NY; 1Z; 5E 140 Nm für Typ : NS; NU; 3T Verkaufsbezeichnung: ENYAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F ENYAQ 80; ENYAQ §22 55480*00 80X; 265/45R19 102 YCX; 12Q; 57F ENYAQ RS; ENYAQ 85X; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F ENYAQ 85; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F ENYAQ 60; ENYAQ 50; 265/45R19 102 YCX; 12Q; 57F Heckantrieb; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA Verkaufsbezeichnung: KAROQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NU e8*2007/46*0272*.. 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248 inkl. SCOUT; 225/45R19 92 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 24J; 248; 5GG 12A; 51A; 71A; 721; 235/40R19 92 11A; 24J; 248 723; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 49 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 235/45R19 99 Allradantrieb; 245/45R19 98 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 147 225/35R19 88 11A; 22L; 22Q; 24J; nicht Octavia Scout; e11*2007/46*0012*.. 24M; 5FE Kombi; Allradantrieb; 235/35R19 91 11A; 22H; 22L; 22Q; Frontantrieb; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 22Q; 24J; 24M; Limousine; e11*2007/46*0012*.. 5FE Frontantrieb; 55 - 147 225/35R19 88Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 5FE 12A; 51A; 573; 71A; 235/35R19 91 11A; 22H; 22Q; 24C; 721; 723; 73C; 74A; 24M 74P 1Z e11*2001/116*0230*.., 103 - 118 225/40R19 93 11A; 22L; 22Q; 24J Nur Octavia Scout; §22 55480*00 e11*2007/46*0012*.. 235/35R19 91 11A; 22L; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 5E e11*2007/46*0243*.., 63 - 180 215/35R19 85Y 5EG ab e11*2007/46*0244*.., 225/35R19 88Y 5FE e11*2007/46*0243*01; e8*2007/46*0318*.. ab e11*2007/46*0244*01; nicht Octavia Scout; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NX e8*2007/46*0355*.. 81 - 180 225/35R19 88 5FE inkl. Octavia Scout; 225/40R19 93 11A; 26P inkl. Octavia RS; 235/35R19 91 11A; 26P; 5GG Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 49 Verkaufsbezeichnung: SUPERB Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3T e11*2001/116*0326*.., 88 - 206 225/40R19 93 inkl. Superb Scout; e8*2007/46*0317*.. ab e11*2001/116*0326*32; Kombi; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; CD; CDV; E1; E2; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1T; 16; 3c; 3C; 3d; 3D 120 Nm ( bis *0487*14 bzw. *0450*NT23 ) für Typ : 5N 140 Nm für Typ : A1; CJ; 5N §22 55480*00 160 Nm für Typ : EB Verkaufsbezeichnung: CDV, GOLF (GOLF VARIANT) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CDV e1*2007/46*2180*.. 81 - 235 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26P; nicht GOLF ALLTRACK; 5FE GOLF VIII VARIANT; 225/35R19 91W 11A; 245; 248; 26P Kombilimousine; 235/35R19 91 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl. 26B Hybrid; 255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: EOS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22L; Cabrio; Frontantrieb; 22P; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; 12A; 51A; 71A; 721; 22P; 24M 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 49 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis 24M e1*2001/116*0242*24; 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; 24D; 5ET Frontantrieb; 55 - 169 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M 12A; 51A; 573; 71A; 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 721; 723; 73C; 74A; 24D; 5ET 74P; 76U 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71A; 721; 248; 26P; 27H; 5FE 723; 729; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.., 103 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04; ab e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55480*00 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22Q; Nur Golf R (6er); ab 24C; 24D; 51J e1*2001/116*0242*25; 235/35R19 11A; 21P; 22H; 22Q; Cabrio; Schrägheck; 24K; 51G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 147 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; Nur Golf 5; nur bis 24M e1*2001/116*0242*24; 235/35R19 87W 11A; 21B; 22F; 24C; Allradantrieb; 24D; 5ET Frontantrieb; 55 - 169 235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D; 5ET 12A; 51A; 573; 71A; 55 - 184 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22P; 24J; 721; 723; 73C; 74A; 24M 74P 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22F; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 49 Verkaufsbezeichnung: GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22P; Nur Golf 6; bis e1*2007/46*0490*.. 24C; 24D e1*2007/46*0490*04; 59 - 173 225/35R19 88Y 11A; 21P; 22H; 22P; ab 24C; 24D; 5FE e1*2001/116*0242*25; Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 225/35R19 88 11A; 21T; 241; 246; Cabrio; Frontantrieb; 248; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 77 - 155 225/35R19 88Y 11A; 21T; 241; 246; 12A; 51A; 71A; 721; 248; 26P; 27H 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); bis 24J; 24M e1*2007/46*0492*05; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E §22 55480*00 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF GTE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD e1*2007/46*2014*.. 66 - 235 225/35R19 88W 11A; 245; 248; 26P; GOLF VIII; inkl. 5FE TGI/GTI/- 66 - 245 225/35R19 M+S 11A; 245; 248; 26P; Clubsport/GTE/GTD/R; 52J Schräghecklimousine; 235/35R19 91 11A; 245; 248; 26P Allradantrieb; 245/30R19 89 11A; 241; 244; 246; Frontantrieb; inkl. 26B Hybrid; 255/30R19 91 11A; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 27H; 5EG Sportsvan; ab 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; e1*2007/46*0490*05; 27F nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 49 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; Golf 7 1K e1*2007/46*0490*.. 5EG Sportsvan; ab 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; e1*2007/46*0490*05; 5EG nicht Golf Alltrack; 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb; 5EG Frontantrieb; 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse; 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71A; 721; 52J 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab 27H; 5EG e1*2007/46*0623*01; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; nicht Golf Alltrack; 27F e-Golf; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach §22 55480*00 se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab 5EG e1*2007/46*0623*01; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; nicht Golf Alltrack; 5EG e-Golf; 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb; 5EG Frontantrieb; 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse; 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71A; 721; 52J 723; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 49 Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/35R19 85W 11A; 245; 248; 26P; Golf 7; ab 27H; 5EG e1*2007/46*0627*01; 225/35R19 88 11A; 245; 248; 26B; Golf 7 Sportsvan; 27F nicht Golf Alltrack; Kombilimousine; Frontantrieb; Verbundlenkerhinterach se; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 90 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7; ab 5EG e1*2007/46*0627*01; 63 - 110 215/35R19 85W 11A; 245; 26P; 27H; Golf 7 Sportsvan; 5EG nicht Golf Alltrack; 63 - 135 225/35R19 88W 11A; 245; 26B; 27F Kombilimousine; 63 - 169 215/35R19 85Y 11A; 245; 26P; 27H; Allradantrieb; 5EG Frontantrieb; 225/35R19 88 11A; 245; 26B; 27F Mehrlenkerhinterachse; 63 - 221 225/35R19 88Y 11A; 245; 26B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 228 225/35R19 M+S 11A; 245; 26B; 27F; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55480*00 52J 723; 73C; 74A; 74P; 77E Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf; Nur 24J; 24M; 5FE bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 225/35R19 88 11A; 21P; 22H; 22M; Nur CrossGolf 6; Ab 5FE e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 22P; 24J; Nicht CrossGolf; Nur 24M; 5FE Golf Plus; Nur bis 235/35R19 87 11A; 21B; 22F; 24C; e1*2001/116*0304*13; 24D; 5ET Frontantrieb; 55 - 125 225/35R19 88W 11A; 21P; 22P; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 71A; 721; 235/35R19 91 11A; 21B; 22F; 24C; 723; 73C; 74A; 74P 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 49 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 225/35R19 88W 11A; 21P; 22H; 22L; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2007/46*0491*.. 24J; 244; 5FE e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO 150 KW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EB e1*2018/858*00164*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12R; 57F Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 765; 77E; 97K; FKA Verkaufsbezeichnung: ID.3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E1 e1*2007/46*2033*.. 70 225/45R19 92 11A; 24J ID.3 PRO 150KW; ID.3 235/45R19 95 11A; 24J; 248 PRO S 150KW; ID.3 PRO 107kW; ID.3 PURE §22 55480*00 110kW; ID.3 PURE 93kW; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F PRO 150kW; ID.4; PRO 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F 128kW; PRO 210kW; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/55R19 101 YBJ; 57E GTX 220kW; ID.4; PRO 245/50R19 101 YCX; 57E 4MOTION 195kW; PRO 245/55R19 103 YBK; 57E 4MOTION 210kW; GTX 250kW; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76A; 77E; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 49 Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F PURE 109kW; PURE 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F 125kW; ID.4; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 75I; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO; 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F Allradantrieb; 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76B; 765; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/50R19 103 YBJ; 12Q; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO 265/45R19 102 YCX; 12A; 57F 4MOTION 195kW; PRO 265/50R19 106 YBK; 12A; 57F 4MOTION 210kW; GTX 250kW; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA §22 55480*00 Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 110 225/35R19 88 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta 271; 673 (Stufenheck); 77 - 155 225/35R19 88W 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb; 271; 673 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R19 91 11A; 21B; 24J; 248; 12A; 51A; 573; 71A; 260; 271; 6C3 721; 723; 729; 73C; 255/30R19 91 11A; 244; 247; 273; 74A; 74P 57F; 673 16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 225/40R19 93 YDI; 672 Beetle (Schrägheck); 235/35R19 91 11A; 27I; 6C3; 68X Beetle Cabrio; 235/40R19 92 YDJ; 11A; 26P; 27I; Frontantrieb; 67H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R19 92 11A; 248; 27B; 57F; 12A; 51A; 71A; 721; 67U; 672 723; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine); 24J; 24M Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 49 Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur 24J; 24M bis e1*2001/116*0328*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P 1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab 24J; 24M e1*2001/116*0328*15; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 77E 1KM e1*2001/116*0328*.. 77 225/35R19 88 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab 24J; 24M e1*2001/116*0328*15; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P §22 55480*00 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CJ e1*2018/858*00366*.. 90 - 142 225/40R19 93 5HA nicht Alltrack; nicht Hochstands- /Schlechtwegefahrwerk; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 765 3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 125 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; Nicht Passat Alltrack 3C e1*2001/116*0307*.., 21P; 22M; 22Q; 245; (Cross); ab e1*2007/46*0502*.., 248; 5FE e1*2001/116*0307*24; e1*2007/46*0547*.. 77 - 155 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; bis 21P; 22M; 22Q; 245; e1*2001/116*0307*36; 248; 5FE Kombi; Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 225/35R19 88W Frontantrieb; 11A; nur bis 21P; 22M; 22Q; 24J; e1*2001/116*0307*23; 24M; 5FE Kombi; Limousine; 75 - 147 225/35R19 88Y Frontantrieb; 11A; Frontantrieb; 21P; 22M; 22Q; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 5FE 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 49 Verkaufsbezeichnung: PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C e1*2001/116*0307*.. 110 - 206 225/40R19 96 VW Passat Alltrack (B8) ab Mj.2014; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 3C e1*2001/116*0307*.. 81 - 206 225/40R19 93Y ab e1*2001/116*0307*37; VW Passat (B8) ab Mj. 2014; nicht Passat Alltrack; inkl. Passat GTE; Kombi; Stufenheck; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55480*00 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 245/40R19 94 ohne R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14; bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.., 81 - 155 225/45R19 92 mit R-Line; bis e1*2007/46*0487*.. e1*2007/46*0487*14; bis e1*2001/116*0450*23; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P 5N e1*2001/116*0450*.. 110 - 180 235/45R19 99W ohne R-Line; ab 235/50R19 99W 11A; 27I e1*2007/46*0487*15; 245/45R19 98W Allspace; ab e1*2001/116*0450*31; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 49 Verkaufsbezeichnung: TOURAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 225/40R19 93 11A; 245; 248; 27I ab e1*2007/46*0357*14; e1*2007/46*0357*.. ab e1*2001/116*0211*36; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; MBD Verkaufsbezeichnung: T-ROC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 225/35R19 88 Allradantrieb; 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 225/35R19 88 Frontantrieb; 225/40R19 89 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 723; 73C; 74A; 74P; 77E §22 55480*00 Verkaufsbezeichnung: VW PHAETON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3d e1*2007/46*0452*.. 176 - 246 255/40R19 51G Limousine; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 765; 77E; 854 3d DE*2007/46*0452*.., 165 - 246 245/40R19 98 5JA; 68S nur Fz bis 250km/h; e1*2007/46*0452*.. 165 - 331 255/40R19 100 CF2; 530; 68G nicht V10 Diesel; 3D e1*2001/116*0189*.., 177 255/40R19 100 CF2; 68G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0189*.. 12A; 51A; 533; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 854 3D e1*2001/116*0189*.., 177 245/40R19 98 68S 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0189*.. 255/40R19 100 CF2; 68G 12A; 51A; 573; 71A; 721; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76U; 854 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 49 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß §22 55480*00 nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung). 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 49 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich §22 55480*00 abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herz ustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte B reite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 49 des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFI ZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch §22 55480*00 Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausrei chend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kuns tstoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 49 273) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 23,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. §22 55480*00 Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 49 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg. 5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen §22 55480*00 Achslast von 1060kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 49 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlic h; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 §22 55480*00 Hinterachse: 245/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 265/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise z u beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 255/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 49 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 285/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung §22 55480*00 (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein. 68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 49 6C3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 235/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R19 Hinterachse: 255/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des §22 55480*00 Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugs drehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftl änge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 49 765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83A) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370mm an der Vorderachse nicht zulässig. 84W) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 357x34mm nicht zulässig. 854) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 360mm §22 55480*00 an der Vorderachse nicht zulässig. 85E) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 321x30mm an der Vorderachse nicht zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. BEN) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig. BEO) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 338 mm an der Vorderachse nicht zulässig. CF2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R19 Hinterachse: 255/40R19 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GDH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 225/35R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 49 GDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R19 Hinterachse: 225/35R19 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. MBD) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm (Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig. PDI) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an der Vorderachse nicht zulässig. YBJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/55R19 Hinterachse: 255/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/55R19 §22 55480*00 Hinterachse: 265/50R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCX) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/50R19 Hinterachse: 265/45R19 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R19 Hinterachse: 245/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R19 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 49 Hinterachse: 225/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleic hen Reifentyp sein. YDJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R19 Hinterachse: 235/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 245/40R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 225/35R19. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55480*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2144*.. Handelsbez.: A3 Sportback, RS3 Limousine/Sportback; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 275 30 HA §22 55480*00 27H x = 300 y = 275 8 HA 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: GY Genehm.Nr.: e1*2007/46*2060*.. Handelsbez.: A3/S3 Limousine/Sportback (g-tron), A3 40 TFSIe. A3 45 TFSIe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 305 VA 26P x = 250 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 275 30 HA §22 55480*00 27H x = 300 y = 275 8 HA 26J x = 300 y = 305 30 VA 26N x = 300 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 8J Genehm.Nr.: e1*2001/116*0369*.. Handelsbez.: TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 40 y = 140 HA 27V y = 40 y = 140 HA 26B x = 350 y = 290 VA 26P x = 330 y = 240 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55480*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 350 8 HA 27F x = 280 y = 350 21 HA 26N x = 350 y = 290 8 VA 26J x = 350 y = 290 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MG Fahrzeugtyp: SEH3 Genehm.Nr.: e4*2018/858*00093*.. Handelsbez.: MG4 Electric, MGB EV, MGC EV Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 220 y = 280 VA 26P x = 170 y = 230 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 220 y = 280 25 VA §22 55480*00 26N x = 220 y = 280 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: 8P Genehm.Nr.: e1*2007/46*0615*.. Handelsbez.: AUDI RS3 Variante(n): Allradantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 320 VA 26P x = 260 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 240 25 HA §22 55480*00 27H x = 280 y = 240 8 HA 26J x = 310 y = 320 17 VA 26N x = 310 y = 320 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: KL Genehm.Nr.: e9*2007/46*3167*.. Handelsbez.: LEON, LEON SPORTSTOURER, CUPRA LEON, CUPRA LEON SPORTSTOURER Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 265 y = 265 VA 26P x = 215 y = 215 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 275 20 HA §22 55480*00 27H y = 275 y = 275 8 HA 26J x = 265 y = 265 20 VA 26N x = 265 y = 265 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: K1 Genehm.Nr.: e9*2018/858*04001*.. Handelsbez.: Born Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 295 y = 295 VA 26P x = 245 y = 245 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 310 y = 300 15 HA §22 55480*00 27H x = 310 y = 300 8 HA 26J x = 295 y = 295 25 VA 26N x = 295 y = 295 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SEAT Fahrzeugtyp: 5F Genehm.Nr.: e9*2007/46*0094*.. Handelsbez.: LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE Variante(n): Frontantrieb, Kombi, 5-türig Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 400 y = 310 25 HA §22 55480*00 27H x = 400 y = 310 8 HA 26J x = 300 y = 300 25 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SKODA Fahrzeugtyp: NX Genehm.Nr.: e8*2007/46*0355*.. Handelsbez.: SKODA OCTAVIA, OCTAVIA RS, OCTAVIA SCOUT Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 280 y = 270 HA 27I x = 230 y = 220 HA 26B x = 300 y = 240 VA 26P x = 250 y = 190 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55480*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F y = 280 y = 270 10 HA 27H y = 280 y = 270 8 HA 26J x = 300 y = 240 20 VA 26N x = 300 y = 240 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CD Genehm.Nr.: e1*2007/46*2014*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF GTE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 280 y = 320 HA 26B x = 280 y = 320 VA 26P x = 230 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55480*00 27F x = 280 y = 320 8 HA 27H x = 280 y = 320 22 HA 26J x = 280 y = 320 8 VA 26N x = 280 y = 320 32 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: CDV Genehm.Nr.: e1*2007/46*2180*.. Handelsbez.: CDV, GOLF (GOLF VARIANT) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 280 y = 320 HA 26B x = 280 y = 320 VA 26P x = 230 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55480*00 27F x = 280 y = 320 8 HA 27H x = 280 y = 320 22 HA 26J x = 280 y = 320 8 VA 26N x = 280 y = 320 32 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55480*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1K Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*.. Handelsbez.: GOLF Variante(n): Cabrio, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 380 VA 26P x = 230 y = 330 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 260 y = 310 36 HA §22 55480*00 27H x = 260 y = 310 8 HA 26J x = 280 y = 380 16 VA 26N x = 280 y = 380 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: AU Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*.. Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 400 y = 310 8 HA §22 55480*00 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 400 y = 310 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 5N Genehm.Nr.: e1*2001/116*0450*.. Handelsbez.: TIGUAN Variante(n): ab e1*2001/116*0450*24, Allradantrieb, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 300 y = 330 HA 27I x = 250 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 330 8 HA §22 55480*00 27F x = 300 y = 330 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 1T Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*.. Handelsbez.: TOURAN Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 100 y = 200 HA 27V y = 100 y = 200 HA 26B x = 200 y = 300 VA 26P x = 150 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55480*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 15 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 200 y = 300 15 VA 26N x = 200 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00136-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55480 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-1985 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 28.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 49 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: VW Fahrzeugtyp: 16 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*.. Handelsbez.: JETTA, BEETLE Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck) Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 350 y = 300 HA 27I x = 300 y = 250 HA 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55480*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 300 26,5 HA 27H x = 350 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 350 18,5 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.