Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 99 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), DB, MERCEDES, MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ, Nissan International S. A., QUATTRO GmbH, SSANGYONG, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 1/2 J X 20 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 28 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum MM1012-2085 54960 ohne 66,5 865 2483 03/24 ET 28 MM1012-2085 54960 ohne 66,5 890 2410 03/24 ET 28 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. §22 55481*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4L1; 4L; GE Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G1; FY; F8; 4G; 4H; 8R; 8R1; 8R2; B8; F2; B81 Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : B8 erhöhtes Anzugsmoment; B81 erhöhtes Anzugsmoment; F2 erhöhtes Anzugsmoment; 4G erhöhtes Anzugsmoment; 4G1 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : GE; 4L; 4L1 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; F8 erhöhtes Anzugsmoment; 4H erhöhtes Anzugsmoment 200 Nm für Typ : 8R erhöhtes Anzugsmoment; 8R1 erhöhtes Anzugsmoment; 8R2 erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; erhöhtes 21P; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 5GM; Sportback bis MJ2016; 51J; 54F 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 180 245/35R20 95 erhöhtes Anzugsmoment 255/30R20 92 140 Nm; Nur A4 255/35R20 93 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes Anzugsmoment §22 55481*00 140 Nm; A5 Coupé (B9) ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 26P; 27H erhöhtes Anzugsmoment 245/35R20 95 11A; 26P; 27H 140 Nm; A4 Allroad Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B81 e13*2007/46*1084*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes 24C; 24D; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; Nicht A4 22F; 24C; 24D; 5GM; Allroad Quattro; AUDI 54F S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 248; 26P; 27I; erhöhtes 5GA Anzugsmoment 140 Nm; Nicht A4 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI 26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016; 255/30R20 92Y 11A; 24J; 244; 247; AUDI S4 (B9) ab 26B; 26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi; 260 225/35R20 M+S 11A; 248; 26P; 27I; Limousine; 5GA; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; §22 55481*00 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B81 e13*2007/46*1084*.. 88 - 195 245/30R20 90W YDR; 11A; 21B; 22B; erhöhtes 22F; 24C; 24D; 5GA; Anzugsmoment 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; Kombi; 22F; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; 11A; erhöhtes 21P; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A5 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 5GM; Sportback bis MJ2016; 51J; 54F 4-türig; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 105 - 195 245/30R20 90Y nicht Allradantrieb; erhöhtes YDR; 11A; 21P; 5GA; Anzugsmoment 51J 140 Nm; AUDI A5 105 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21P; 51J; Cabrio (8T) bis 54F MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 180 245/35R20 95 erhöhtes Anzugsmoment 255/30R20 92 140 Nm; Nur A4 255/35R20 93 Allroad Quattro bis MJ2015; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 260 255/30R20 92Y YBD; YB9 erhöhtes Anzugsmoment 140 Nm; A5 Coupé (B9) §22 55481*00 ab MJ2016; A5 Sportback (B9) ab MJ2016; S5 Sportback (B9) ab MJ2016; A5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Cabrio (B9) ab MJ2016; S5 Coupé (B9) ab MJ2016; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90 YDR; 11A; 21B; 22B; erhöhtes 22F; 24C; 24D; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; Limousine; 22F; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 200 245/30R20 90Y YDR; 11A; 21B; 22B; erhöhtes 22F; 24C; 24D; 5GA; Anzugsmoment 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; AUDI S4 bis 22F; 24C; 24D; 54F MJ2016; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 125 - 260 245/30R20 90 5GA; 51J erhöhtes Anzugsmoment 255/30R20 92 YDV; 11A; 22I; 22M; 140 Nm; AUDI S5 51J; 54F Coupé (8T) bis MJ2016; AUDI A5 Coupe (8T) bis MJ2016; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 210 235/35R20 92 11A; 26P; 27H erhöhtes §22 55481*00 Anzugsmoment 245/35R20 95 11A; 26P; 27H 140 Nm; A4 Allroad Quattro ab MJ2016; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 100 - 195 245/30R20 90Y 11A; 21B; 22B; 22F; erhöhtes 24C; 24D; 5GA; 51J Anzugsmoment 140 Nm; AUDI A4 bis 100 - 245 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; Nicht A4 22F; 24C; 24D; 5GM; Allroad Quattro; AUDI 54F S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 118 - 195 245/30R20 90Y YDR; 51J erhöhtes Anzugsmoment 255/30R20 92 YDV; 11A; 22I; 22M; 140 Nm; AUDI A5 51J; 54F Coupe (8T) bis MJ2016; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen B8 e1*2001/116*0430*.. 90 - 200 225/35R20 90Y 11A; 248; 26P; 27I; erhöhtes 5GA Anzugsmoment 140 Nm; Nicht A4 90 - 260 245/30R20 95Y 11A; 245; 248; 26B; Allroad Quattro; AUDI 26N; 27B A4 (B9) ab MJ2016; 255/30R20 92Y 11A; 24J; 244; 247; AUDI S4 (B9) ab 26B; 26N; 27B; 27H MJ2016; Kombi; 260 225/35R20 M+S 11A; 248; 26P; 27I; Limousine; 5GA; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E B8 e1*2001/116*0430*.. 88 - 195 245/30R20 90W YDR; 11A; 21B; 22B; erhöhtes 22F; 24C; 24D; 5GA; Anzugsmoment 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 255/30R20 92 YDV; 11A; 21B; 22B; MJ2015; Kombi; 22F; 24C; 24D; 54F Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; §22 55481*00 740; 77E Verkaufsbezeichnung: AUDI A8L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4H e1*2007/46*0284*.. 155 - 309 245/40R20 99 11A; 21P; 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 11A; 21P 180 Nm; kurzer Radstand; langer Radstand; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 76T Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 838 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5 HYBRID Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R2 e13*2007/46*1179*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: AUDI Q5,SQ5,SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R e1*2001/116*0473*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant, A6 allroad quattro, A7/S7 Sportback, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G1 e13*2007/46*1147*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; erhöhtes 67J; 67X Anzugsmoment §22 55481*00 140 Nm; A6; nicht A6 245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26P; allroad quattro; S6; 270 Kombi; Stufenheck; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Allradantrieb; 248; 26B; 260; 271; Frontantrieb; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71A; 260; 271; 5IM 721; 725; 73C; 74A; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 740; 77E 270; 52J 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27B; 51J erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 140 Nm; Nur A6 27B; 27H allroad quattro; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E 4G1 e13*2007/46*1147*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 270; 5GM erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 93 11A; 26P; 270; 5HA 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26P S7 Sportback; Coupe; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P; 270 4-türig; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 99 Verkaufsbezeichnung: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0436*.. 100 - 245 235/35R20 92Y 11A; 26P; 5GM; 57E; erhöhtes 67J; 67X Anzugsmoment 140 Nm; A6; nicht A6 245/35R20 95Y 11A; 245; 248; 26P; allroad quattro; S6; 270 Kombi; Stufenheck; 100 - 331 255/30R20 92Y nicht Kombi; 11A; 245; Allradantrieb; 248; 26B; 260; 271; Frontantrieb; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 573; 71A; 260; 271; 5IM 721; 725; 73C; 74A; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 245; 248; 26P; 740; 77E 270; 52J 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 245 245/40R20 99 11A; 27B; 51J erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 140 Nm; Nur A6 27B; 27H allroad quattro; 255/40R20 97 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B; 27H 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 77E 4G e1*2007/46*0436*.. 140 - 230 255/30R20 92 11A; 26P; 270; 5GM erhöhtes Anzugsmoment §22 55481*00 255/35R20 93 11A; 26P; 270; 5HA 140 Nm; A7 Sportback; 140 - 245 245/35R20 95 11A; 26P S7 Sportback; Coupe; 140 - 331 255/35R20 97 11A; 26P; 270 4-türig; 309 - 331 245/35R20 M+S 11A; 26P; 52J Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740; 77E Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 120 - 250 245/40R20 99 erhöhtes Anzugsmoment 255/35R20 97 11A; 26P; 5IM 140 Nm; A7 Sportback; 255/40R20 101 11A; 26P 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 235/45R20 100 11A; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 11A; 245; 248; 26P; 140 Nm; A6; 5JK Kombilimousine; 255/35R20 97 11A; 24J; 248; 26B; Limousine; 27H; 5IM Allradantrieb; 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26B; Frontantrieb; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 99 Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 235/45R20 100 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 99 11A; 248; 26P 140 Nm; A6 ALLROAD 245/45R20 99 11A; 248; 26P QUATTRO; 255/40R20 101 11A; 245; 248; 26B; Allradantrieb; Hybrid; 26N; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 11A; 245; 248; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 26N; 27H 725; 73C; 74A; 740; 768 Verkaufsbezeichnung: A8 L, A8, S8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F8 e1*2007/46*1751*.. 210 - 250 255/40R20 101 11A; 26P erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55481*00 GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/50R20 109 e-tron; e-tron 265/50R20 107 11A; 245; 248 Sportback; Q8 e-tron; 275/45R20 106 Q8 Sportback e-tron; nicht Q8 e-tron Dakar; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 768 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26N 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26N Sportback; SQ5 265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 26J Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 99 Verkaufsbezeichnung: Q5, SQ5, SQ5 TDI Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 8R1 e13*2007/46*1083*.. 100 - 200 245/45R20 99 11A; 24N; 24O erhöhtes Anzugsmoment 100 - 260 255/45R20 101 11A; 24N; 24O 200 Nm; 230 - 260 245/45R20 99Y 11A; 24N; 24O 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 838 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab 265/45R20 108 e13*2007/46*1081*06; 265/50R20 107 11A; 26P Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 320 - 373 255/50R20 M+S 52J 12A; 51A; 71A; 721; 265/45R20 M+S 52J 725; 73C; 74A; 74E; 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 75I; PDH 275/45R20 M+S 52J Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 255/50R20 109 ab §22 55481*00 265/45R20 108 e1*2001/116*0350*20; 265/50R20 107 11A; 26P Q7,SQ7; Allradantrieb; 275/45R20 106 10B; 11B; 11G; 11H; 320 - 373 255/50R20 M+S 52J 12A; 51A; 71A; 721; 265/45R20 M+S 52J 725; 73C; 74A; 74E; 265/50R20 M+S 11A; 26P; 52J 75I; PDH 275/45R20 M+S 52J 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 265/50R20 107 12N Q8; SQ8; 275/45R20 106 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R20 109 124 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 768; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 4G (Schraubenbund lose) Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : FY Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : 4G erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 99 Verkaufsbezeichnung: AUDI RS 6 AVANT / RS 7 SPORTBACK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4G e1*2007/46*0544*.. 412 - 445 245/40R20 99 52J erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 52J 140 Nm; nur AUDI RS 6 AVANT; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 245/45R20 103 11A; 245; 248; 26N erhöhtes Anzugsmoment 255/40R20 101 11A; 24J; 248; 26N 180 Nm; Q5; Q5 255/45R20 101 11A; 24J; 248; 26N Sportback; SQ5 265/45R20 104 11A; 241; 244; 246; 26J Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 §22 55481*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3C; G3L; G2C; G4X; G4C; G3L; G5K; G5L; 7L; G3C; G2C Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G6L; G6E (Kegelbund) Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : G3XE; G4X; UMX; G3K; G3L; G8C; F2X; G5X; G4C; G6K; G6X; U2AT; G3C; 7L; G5K; G3X; BMWi-N; G6GT; G5L; U1X; U2X Zubehör : Serie, s. Auflage 74D Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 - 140 235/55R20 105 12O; 5MK nicht iX M60; 235/60R20 108 12O Allradantrieb; 255/55R20 110 11A; 12A; 248 Elektro; 265/50R20 107 11A; 12A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 275/50R20 109 11A; 12A; 248 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 768 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2X e1*2007/46*1824*.. 85 - 225 225/40R20 94Y 11A; 24J; 244; 26B; BMW X2 (F39); 26J; 27B; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 235/35R20 92 11A; 24J; 244; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74D 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/30R20 92 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 26B; 26J; 27B; 27F G3XE e1*2007/46*2130*.. 80 245/45R20 103 11A; 248; 5LK Heckantrieb; Elektro; 255/40R20 101 11A; 248; 26P; 27I; 10B; 11B; 11G; 11H; 5KK 12A; 51A; 71A; 721; 255/45R20 105 11A; 248; 26P; 27I 725; 73C; 74D G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 235/45R20 100 5KA inkl. Hybrid; 245/45R20 103 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 12A; 51A; 71A; 721; 255/45R20 101 725; 73C; 74D; FKA G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 245/45R20 103 57E; 6AO inkl. Hybrid; 255/40R20 101 57E; 6A0; 99K 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R20 101 57E; 6AP 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA §22 55481*00 G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 235/45R20 100 M SERIE; inkl. Hybrid; 245/45R20 103 10B; 11B; 11G; 11H; 255/40R20 101 12A; 51A; 71A; 721; 255/45R20 101 725; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X1, iX1) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U1X e1*2018/858*00153*.. 68 - 104 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B; 5IE Frontantrieb; Elektro; 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 27B 12A; 51A; 71A; 721; 255/35R20 100 11A; 24C; 244; 247; 725; 73C; 74D; 768 26B; 27B 255/40R20 101 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B U1X e1*2018/858*00153*.. 100 - 150 225/40R20 94 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26B; 27B; 5HI Frontantrieb; nicht 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; Elektro; inkl. Hybrid; 26B; 27B 10B; 11B; 11G; 11H; 100 - 221 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721; 26B; 27B 725; 73C; 74D; 768 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; 26B; 27B Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE (X2, iX2) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26N; mit M Sportpaket 27H; 27I Radhausverbreiterung; 235/40R20 96 11A; 24J; 24M; 26J; Allradantrieb; 27B; 27H Frontantrieb; nicht 100 - 221 245/40R20 95 11A; 241; 244; 246; Elektro; inkl. Hybrid; 247; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721; 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74D; 768 U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 24J; 24M; 26J; mit M Sportpaket 27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung; 68 - 104 245/40R20 99 11A; 241; 244; 246; Allradantrieb; 247; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro; 255/35R20 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768 U2X e1*2018/858*00371*.. 100 - 115 225/40R20 94 11A; 242; 244; 245; mit Standard 26N; 27H; 27I Radhausverbreiterung; 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; Allradantrieb; 26J; 27B; 27H Frontantrieb; nicht 245/40R20 95 11A; 24C; 244; 247; Elektro; inkl. Hybrid; 26J; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55481*00 26J; 27B; 27F 725; 73C; 74D; 768 U2X e1*2018/858*00371*.. 68 235/40R20 96 11A; 242; 244; 245; mit Standard 26J; 27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung; 68 - 104 245/40R20 99 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; Elektro; 255/35R20 100 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3X e1*2007/46*1797*.. 240 - 265 245/45R20 99 6AO Allradantrieb; 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 26P; Adaptive BMW M 27I; 6A0 Fahrwerk; BMW 255/45R20 101 YC9; 11A; 248; 26P; Standard Fahrwerk; 27I inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D G3X e1*2007/46*1797*.. 100 - 210 245/45R20 103 6AO Allradantrieb; 255/40R20 101 CF7; 11A; 248; 26P; Heckantrieb; Adaptive 27I; 6A0 BMW M Fahrwerk; BMW 255/45R20 101 YC9; 11A; 248; 26P; Standard Fahrwerk; 27I inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 250 255/50R20 109 11A; 246; 26P Kombilimousine; Allradantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I G6X e1*2007/46*2020*.. 155 - 390 275/45R20 106 12Q; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 74E; 75I; 768 Verkaufsbezeichnung: BMW 2ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 225/35R20 90 XFA; YAP; 57E Allradantrieb; 235/35R20 92 57E; 67J Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 97K; FKA G2C e1*2018/858*00123*.. 115 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 248; 27H; Allradantrieb; §22 55481*00 5GM; 57F Heckantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76B; 97K; FKA U2AT e1*2018/858*00117*.. 90 - 150 225/40R20 94 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26N; 27F; 5HI Frontantrieb; inkl. 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Hybrid; 26B; 26J; 27F; 5GM 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R20 95 11A; 24C; 244; 247; 12A; 51A; 71A; 721; 26B; 26J; 27F; 5HR 725; 73C; 74D 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F; 5GM 255/35R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26J; 27F Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3K e1*2007/46*2017*.. 85 - 275 245/30R20 95Y 11A; 248; 5HR Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 245/30R20 95Y 11A; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 225/35R20 90 YAP; 57E Allradantrieb; 255/30R20 92 DBV; GBS; 57E Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA G3L e1*2007/46*1947*.. 85 - 275 255/30R20 92 YAP; 11A; 248; 5GM; Allradantrieb; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76B; FKA Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 225/35R20 90 GA5; XFA; 57E Cabrio; Coupe; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GBS; MD6; 11A; 24J; Cabrio; Coupe; inkl. §22 55481*00 26P; 57E Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 255/30R20 92 GA5; 11A; 244; 5GM; Cabrio; Coupe; inkl. 57F Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76B; FKA G3C e1*2007/46*2126*.. 120 - 275 245/30R20 95Y 11A; 248; 5HR Cabrio; Coupe; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/35R20 95 YEC; YEE; 57E; 998 BMW i4 M50; Mit 255/35R20 97 YEF; 57E; 58C Radhausverbreiterung Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 97D; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 255/35R20 97 11A; 24J; 24M nicht BMW i4; nicht BMW i4 M50; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/35R20 95 YEC; YEE; 57E; 998 BMW i4 M50; Ohne 255/35R20 97 YEF; 57E; 58C Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 97D; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 125 245/35R20 95 YEC; YEE; 57E; 998 BMW i4 M50; Ohne 255/35R20 97 YEF; 57E; 58C Radhausverbreiter. Serie; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; 97D; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 245/35R20 95 YAQ; YEC; YEE; 57E BMW i4; Heckantrieb; 255/35R20 97 YEF; 57E; 99Q Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA §22 55481*00 G4C e1*2018/858*00122*.. 80 - 105 255/35R20 100 11A; 24M; 5KA BMW i4; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA G4C e1*2018/858*00122*.. 120 - 275 245/35R20 95 YAQ; YEC; YEE; 57E nicht BMW i4; nicht 255/35R20 97 YEF; 11A; 24J; 57E; BMW i4 M50; 99Q 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 120 - 135 245/35R20 95Y 11A; 26P; 5HR nur 530e/530e xDrive; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine; 5IM Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 5HR; nicht 530e/530e 57E xDrive; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; Kombilimousine; 99Q; 99X; 999 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5K e1*2007/46*1750*.. 100 - 294 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 5HR; nicht 530e/530e 57E xDrive; Kombilimousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 340 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 5HR Limousine; 255/35R20 97Y 11A; 245; 248; 26P; Allradantrieb; 99Q; 99X; 999 Heckantrieb; 390 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 57E 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R20 93Y 11A; 245; 26P; 57E; 12A; 51A; 71A; 721; 99Q; 99X; 999 725; 73C; 74D; FKA G5L e1*2007/46*1688*.. 100 - 390 245/35R20 95Y GAB; 11A; 26P; 5HR; Limousine; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AZ; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA §22 55481*00 G6E e1*2018/858*00317*.. 127 255/40R20 M+S 52J Kombilimousine; Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 75I; 768; FKA G6E e1*2018/858*00317*.. 105 255/40R20 104 Kombilimousine; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; FKA G6E e1*2018/858*00317*.. 127 255/40R20 M+S 52J Limousine; 255/40R20 104 nicht i5 M60 xDrive Allradantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; FKA G6E e1*2018/858*00317*.. 105 255/40R20 104 Limousine; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 245/40R20 99 5JK nicht 530e; nicht 255/40R20 101 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; 934 G6K e1*2018/858*00360*.. 120 - 145 245/40R20 99 5JK nicht 530e; nicht 255/40R20 101 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; 930 G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 255/40R20 104 530e; 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; §22 55481*00 934; FKA G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/40R20 99 nicht 530e; nicht 255/40R20 101 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; 930; FKA G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 145 245/40R20 99 nicht 530e; nicht 255/40R20 101 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; 934; FKA G6L e1*2018/858*00316*.. 120 - 230 255/40R20 104 530e; 550e xDrive; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768; 930; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 99 Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G6GT e1*2007/46*1791*.. 120 - 265 245/40R20 99 GAF Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 98D Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; FKA 7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 448 245/40R20 99 GAF; 57E ab e1*2007/46*0276*10; Allradantrieb; Heckantrieb; Luftfederung; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55481*00 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G8C e1*2007/46*1906*.. 235 - 390 245/35R20 M+S 122; 52J Gran Coupe; Cabrio; 255/35R20 M+S 11A; 12A; 248; 26P; Coupe; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 77E; FKA Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UMX e1*2018/858*00370*.. 100 - 150 225/40R20 94 11A; 24J; 248; 26P; 27I mit Radhausverbreiterung 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; (Flap) Serie; 27B; 27H Allradantrieb; 100 - 221 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Frontantrieb; nicht 26P; 27B; 27H Elektro; inkl. Hybrid; 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 99 Verkaufsbezeichnung: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen UMX e1*2018/858*00370*.. 68 235/40R20 96 11A; 24J; 248; 26P; mit 27B; 27H; 5IE Radhausverbreiterung 68 - 104 245/40R20 99 11A; 242; 244; 245; (Flap) Serie; 26P; 27B; 27H Allradantrieb; 255/35R20 100 11A; 24C; 244; 247; Frontantrieb; Elektro; 26B; 26N; 27B; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74D; 768 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1ES e1*2007/46*1560*.. 110 - 270 245/35R20 95Y mit erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment §22 55481*00 (Flap) Serie; GAB; 170 Nm; Baureihe YAQ; 11A; 24J; 26B; W213; 26J; 27H; 27P; 5HR nicht All Terrain; nicht E300de; nicht 245/35R20 95Y ohne E300e; Allradantrieb; Radhausverbreiterung Heckantrieb; (Flap) Serie; GAB; 10B; 11B; 11G; 11H; YAQ; 11A; 24J; 248; 12A; 51A; 71A; 721; 26B; 26J; 27H; 27P; 5HR 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24J; 24M; 725; 73C; 74A; 740 26B; 26J; 27H; 5GM R1ES e1*2007/46*1560*.. 143 - 270 245/40R20 99 11A; 24J; 26B; 26N; erhöhtes 27I; 6BN Anzugsmoment 170 Nm; All Terrain; 245/40R20 99 11A; 24J; 26B; 26N; Kombi; Allradantrieb; 27I; 57E; 6BN 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER BENZ, DAIMLER BENZ AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG, MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2CGLC; 166; 204 X; 204; 204 X; R2CGLC Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose) Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 99 Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 230; R1EC; R2CGLC; 231; 212; R2ES; F2CLA; 245G; 221; F2B; E2EQSW; R2EW; R2CS; 207; 204; 211; 172; 245G AMG; 218; 204 X Zubehör : DW4169 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M15x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H1GLE; H1GLE Zubehör : DW4601 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm für Typ : F2B; F2CLA; 172; 204; 207; 211; 218; 230; 231 150 Nm für Typ : E2EQSW; E2EQSX; F2B; H1GLE; R2CGLC; R2CS; R2ES; R2EW 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes Anzugsmoment 160 Nm für Typ : 245G AMG erhöhtes Anzugsmoment; 245G erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : R1EC erhöhtes Anzugsmoment; 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 212 erhöhtes §22 55481*00 Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 27H; 27I nicht Fahrdynamik 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Paket; Offroad- 26P; 27B; 27H Fahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; GLA; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 99 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G AMG e1*2007/46*1207*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Fahrdynamik 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Paket; nicht Offroad- 26B; 26J; 27B; 27F Fahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Komfortfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 247; erhöhtes 27H; 27I Anzugsmoment 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 247; Sportfahrwerk; GLA; 27H; 27I nicht Fahrdynamik §22 55481*00 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Paket; Offroad- 26P; 27B; 27H Fahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26P; 27B; 27H Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27B; 27F Anzugsmoment 160 Nm; Sportfahrwerk; 245/40R20 95 11A; 24J; 244; 26B; GLA; nicht Offroad- 26J; 27B; 27F Fahrwerk; Fahrdynamik- 255/35R20 97 11A; 24J; 244; 247; Paket; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 255/40R20 97 11A; 24J; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27B; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 23 von 99 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 245G e1*2001/116*0470*.. 80 - 280 245/35R20 95 11A; 242; 244; 245; erhöhtes 247; 26B; 26J; 27B; Anzugsmoment 27F 160 Nm; nicht 245/40R20 95 11A; 242; 244; 245; Sportfahrwerk; GLA; 247; 26B; 26J; 27B; nicht Fahrdynamik 27F 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; Paket; nicht Offroad- 26B; 26J; 27B; 27F Fahrwerk; 255/40R20 97 11A; 24C; 244; 247; Komfortfahrwerk; 26B; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; GLA-KLASSE; 26B Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55481*00 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A F2B e1*2007/46*1909*.. 95 - 139 235/45R20 100 11A; 24C; 244; 247; EQB-Klasse; Elektro; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A F2B e1*2007/46*1909*.. 85 - 165 235/45R20 96 11A; 24C; 24D; 26B; GLB-KLASSE; 26N Allradantrieb; 245/40R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; Frontantrieb; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R20 99 11A; 24C; 24D; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 26N 725; 73C; 74A 255/40R20 97 11A; 24C; 24D; 26B; 26J F2B e1*2007/46*1909*.. 70 - 165 235/30R20 88 11A; 24C; 244; 247; B-Klasse; 26B; 26J; 27B; 27F; Kombilimousine; 5FE 235/35R20 92 11A; 24C; 244; 247; Allradantrieb; 26B; 26J; 27B; 27F Frontantrieb; 245/30R20 95Y 11A; 24C; 24D; 26B; Verbundlenkerhinterach 26J; 27B; 27F se; Mehrlenkerhinterachse; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A F2B e1*2007/46*1909*.. 80 - 139 235/45R20 96 11A; 24C; 244; 247; EQA-Klasse; Elektro; 26B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 99 Verkaufsbezeichnung: C-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CS e1*2018/858*00017*.. 147 - 150 245/35R20 95 11A; 24M; 242; 245; All-Terrain; 26B; 26J; 27H; 5HR Allradantrieb; 255/35R20 97 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 350 - 375 255/30R20 92W YA6; 11A; 24J; 26B; erhöhtes 26N; 5GM; 57E; 58K Anzugsmoment 155 Nm; C63 AMG; ab e1*2001/116*0457*25; AMG C 63; AMG C 63 S; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76A; 864; 97H; FKA 204 e1*2001/116*0431*.. 85 - 245 245/30R20 95Y BEL; 11A; 24C; 26B; erhöhtes 26J; 57E; 58E; 6A1; Anzugsmoment 68Z 155 Nm; Nur Baureihe §22 55481*00 255/30R20 92Y 11A; 24C; 244; 247; 205; Cabrio; 26B; 26J; 27B; 27F; Kombilimousine; Coupe; 6A2 Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 204 e1*2001/116*0431*.. 120 - 200 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; Nur 22F; 22L; 24C; 24D; 4-MATIC; Limousine; 5FE; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431*.. 88 - 225 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21L; 22B; Nur Baureihe 204; 22F; 22L; 24C; 24D; Limousine; 5FE; 54A Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2CLA e1*2007/46*1912*.. 85 - 165 255/30R20 92 11A; 24C; 24D; 26B; Kombi; Limousine; 26J; 27B; 27F Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 99 Verkaufsbezeichnung: CLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 218 e1*2007/46*0485*.. 120 - 300 245/30R20 90 11A; 21P; 5GA; 51J; nicht AMG Sportpaket; 68I Coupe; 4-türig; 255/30R20 92Y YDV; 11A; 21B; 22I; Allradantrieb; 260; 6A2 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R1EC e1*2007/46*1666*.. 120 - 270 245/35R20 95Y mit erhöhtes Radhausverbreiterung Anzugsmoment (Flap) Serie; GAB; 170 Nm; Coupé; Cabrio; YAQ; 11A; 24J; 26B; Allradantrieb; 26J; 27H; 27P Heckantrieb; 245/35R20 95Y ohne 10B; 11B; 11G; 11H; Radhausverbreiterung 12A; 51A; 71A; 721; (Flap) Serie; GAB; 725; 73C; 74A; 740 YAQ; 11A; 24J; 248; 26B; 26J; 27H; 27P 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24J; 24M; §22 55481*00 26B; 26J; 27H; 5GM R2ES e1*2018/858*00214*.. 145 - 280 245/40R20 99 11A; 26P; 5JK nicht E 300 e; nicht 255/35R20 100 11A; 248; 26N; 26P E 300 e 4MATIC; nicht E 300 de; nicht E 300 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; nicht All- Terrain; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 768; FKA R2EW e1*2018/858*00213*.. 120 - 280 245/40R20 99 11A; 26P nicht E 300 e; nicht 255/35R20 100 11A; 248; 26N; 26P E 300 e 4MATIC; nicht E 300 de; nicht E 300 de 4MATIC; nicht E 350 e; nicht E 350 e 4MATIC; nicht E 400 e 4MATIC; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 768; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 99 Verkaufsbezeichnung: E-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 211 e1*2001/116*0183*.., 75 - 135 245/30R20 90W 11A; 21P; 22I; 24J; Heckantrieb; e1*98/14*0183*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 255/30R20 92W 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71A; 721; 24M; 54A 725; 729; 73C; 74A 75 - 225 245/30R20 90Y 11A; 21P; 24J; 57E; 68Z 75 - 285 255/30R20 92Y 11A; 21P; 22B; 24J; 24M; 54A 212 e1*2001/116*0501*.. 110 - 250 255/30R20 92Y 11A; 22Q; 24J; 24M; erhöhtes 26B; 26J; 27H; 5GM Anzugsmoment 170 Nm; Baureihe W213; 110 - 270 245/35R20 95Y ohne nicht E300de; Radhausverbreiterung Allradantrieb; (Flap) Serie; GAB; Heckantrieb; YAQ; 11A; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27H; 27P; 5HR 245/35R20 95Y mit 12A; 51A; 71A; 721; Radhausverbreiterung 725; 73C; 74A; 740 (Flap) Serie; GAB; YAQ; 11A; 24J; 26B; §22 55481*00 26J; 27H; 27P; 5HR Verkaufsbezeichnung: E-Klasse COUPE, CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 207 e1*2001/116*0502*.. 120 - 245 235/30R20 88Y 11A; 21B; 21J; 22B; Coupe; Heckantrieb; 24J; 244; 247; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 235/50R20 104 124 Allradantrieb; 245/45R20 103 12I; 5LK Heckantrieb; Elektro; 255/45R20 105 124 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 75I; 768; 869 E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 - 135 265/50R20 111 12R Allradantrieb; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 768 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 27 von 99 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/45R20 101 57F; 6CY nicht GLC 300 e 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/45R20 100 nicht GLC 300 e 235/50R20 104 4MATIC; nicht GLC 300 245/45R20 99 de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 350 e 4MATIC; nicht 265/45R20 104 GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; §22 55481*00 Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 930; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/45R20 100 CFC; 57E nicht GLC 300 e 235/50R20 104 CFD; 57E; 6CY 4MATIC; nicht GLC 300 245/45R20 99 57E; 6AO; 99Z de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 57E; 6CU 350 e 4MATIC; nicht 265/45R20 104 GCJ; 57E GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76A; 930; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 28 von 99 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/45R20 100 nicht GLC 300 e 235/50R20 104 4MATIC; nicht GLC 300 245/45R20 99 de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 350 e 4MATIC; nicht 265/45R20 104 GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 255/45R20 101 57F; 6CY nicht GLC 300 e 4MATIC; nicht GLC 300 de 4MATIC; nicht GLC 350 e 4MATIC; nicht GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; §22 55481*00 Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76B; 934; FKA R2CGLC e1*2018/858*00186*.. 120 - 270 235/45R20 100 CFC; 57E nicht GLC 300 e 235/50R20 104 CFD; 57E; 6CY 4MATIC; nicht GLC 300 245/45R20 99 57E; 6AO; 99Z de 4MATIC; nicht GLC 255/45R20 101 57E; 6CU 350 e 4MATIC; nicht 265/45R20 104 GCJ; 57E GLC 400 e 4MATIC; Kombilimousine; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Allradantrieb; Heckantrieb; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 76A; 934; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 29 von 99 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/50R20 104 11A; 246 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 103 170 Nm; EQC-Klasse; 255/45R20 105 11A; 246 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; FKA 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 255/45R20 M+S erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 YBN; 57E 170 Nm; GLC Coupé; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 270 - 287 255/45R20 M+S 11A; 245; 52J erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; AMG GLC 43; AMG GLC 43 4MATIC; Coupe; SUV; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; §22 55481*00 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; FKA 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 235/45R20 100 erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 99 170 Nm; GLC-Klasse; 255/40R20 101 11A; 24J Kombilimousine; 255/45R20 101 11A; 24J Allradantrieb; 265/45R20 104 11A; 24J; 248 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/40R20 101 erhöhtes Anzugsmoment 255/45R20 101 YBN 170 Nm; GLC Coupé; 265/45R20 104 11A; 245 Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 255/45R20 105 57F; 6CY erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; EQC-Klasse; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 30 von 99 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 145 235/50R20 104 11A; 246; 57E; 6CY erhöhtes Anzugsmoment 245/45R20 103 57E; 6AO 170 Nm; EQC-Klasse; 255/45R20 101 11A; 246; 57E; 6CU Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76A; FKA Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/50R20 109 11A; 24C; 24M; 26B; GLE Coupe; inkl. 26J Hybrid; 285/50R20 112 11A; 24C; 24M; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; FGC; FKA H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/50R20 109 11A; 24C; 26B; 26J; GLE Coupe; inkl. 57E; 6CK Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; §22 55481*00 76A; FGC; FKA H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/50R20 109 11A; 24M; 57F; 6CK GLE Coupe; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 76B; FGC; FKA H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 275/50R20 109 11A; 24C; 26B; 26J; inkl. Hybrid; GLE SUV; 57E; 6CK 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76A; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 270 275/50R20 109 11A; 24C; 24M; 26B; inkl. Hybrid; GLE SUV; 26J 10B; 11B; 11G; 11H; 285/50R20 112 11A; 24C; 24M; 26B; 12A; 51A; 71A; 721; 26J 725; 73C; 74A; 74E; 75I; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R20 109 11A; 24J; 57E; 6CK GLS-Klasse; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 76A; 768; FGC; FKA H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R20 109 11A; 24J GLS-Klasse; 285/50R20 112 11A; 24C 10B; 11B; 11G; 11H; 295/50R20 118 11A; 24C 12A; 51A; 71A; 721; 305/50R20 116 11A; 24C 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 768; FGC; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 31 von 99 Verkaufsbezeichnung: GLE-Klasse, GLS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H1GLE e1*2007/46*1885*.. 143 - 360 275/50R20 109 11A; 24M; 57F; 6CK inkl. Hybrid; GLE SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 76B; FGC; FKA; NAW H1GLE e1*2007/46*1885*.. 180 - 270 265/45R20 108 11A; 24J; 26B; 26N inkl. Hybrid; GLE SUV; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; FGC; FKA; NAV H1GLE e1*2007/46*1885*.. 210 - 360 275/50R20 109 12O; 57F; 6CK GLS-Klasse; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I; 76B; 768; FGC; FKA Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 270 275/50R20 109 57F; 6CK erhöhtes Anzugsmoment 270 275/50R20 M+S 57F; 6CK 170 Nm; GLE Coupé; §22 55481*00 Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 6AA; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B; 97P; DEL; FKA Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 430 255/40R20 101 GBY erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; ab Mj.2014 (Baureihe 217); Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 740 221 e1*2001/116*0335*.. 150 - 285 245/35R20 95Y 11A; 24J; 5HR; 51J erhöhtes Anzugsmoment 245/40R20 95Y GAF; 11A; 24J; 5HR; 170 Nm; bis Mj.2013 51J (Baureihe 221); 150 - 380 255/35R20 97Y 11A; 21P; 24J Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 530; 573; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 32 von 99 Verkaufsbezeichnung: SLK / SLC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 172 e1*2007/46*0548*.. 115 - 225 235/30R20 88 11A; 22M; 24J; 26B; Cabrio; Heckantrieb; 261; 270; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SL-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 230 e1*98/14*0169*.. 225 - 320 245/30R20 90 6AH; 68I; 68Z ab e1*98/14*0169*19; 231 e1*2007/46*0803*.. 255/30R20 92 DBV; YDV; 11A; 26P; Cabrio; Heckantrieb; 6AH 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 729; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm Verkaufsbezeichnung: S-Klasse §22 55481*00 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R2S e1*2007/46*2115*.. 220 - 270 255/40R20 104 S 580 e; S 580 e 4MATIC; S 450 e; Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; FKA R2S e1*2007/46*2115*.. 210 245/40R20 99 5JK nicht S 580 e; nicht 210 - 370 255/40R20 101 S 580 e 4MATIC; nicht S 450 e; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Nissan International S. A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 125 245/35R20 91 11A; 246; 248; 26B; QX30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 26J; 27F 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 33 von 99 Verkaufsbezeichnung: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen H15 e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 245/35R20 91 11A; 24J; 244; 247; Q30; Allradantrieb; e5*2007/46*1030*.. 26B; 26J; 27F Frontantrieb; 255/35R20 93 11A; 24C; 244; 247; 10B; 11B; 11G; 11H; 26B; 26J; 27F 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SSANGYONG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4169 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 130 Nm Verkaufsbezeichnung: Korando Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CK e9*2007/46*0055*.. 110 - 131 235/35R20 92 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26J; 27B 12A; 51A; 71A; 721; 245/35R20 91 11A; 24M; 242; 245; 725; 73C; 74A 26B; 26J; 27B; 27H 245/40R20 95 11A; 24M; 242; 245; 26B; 26J; 27B; 27H §22 55481*00 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4149 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 235/55R20 105 inkl. Hybrid; 245/50R20 102 10B; 11B; 11G; 11H; 265/45R20 104 12A; 51A; 71A; 721; 265/50R20 107 725; 73C; 74A; 74E; 275/45R20 106 77E Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 34 von 99 einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt §22 55481*00 wird, möglich. 124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschli eßlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Bearbeiten der vorderen Radhäuser im Bereich der Radauß enseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 35 von 99 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach E TRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. §22 55481*00 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 36 von 99 Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmit te und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenk ombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben §22 55481*00 genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrz euges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitt e und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24N) Die Radabdeckung an Achse 2 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugve rkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24O) Die Radabdeckung an Achse 1 ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 37 von 99 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h abgedeckt sein. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 261) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. §22 55481*00 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenk otflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dies er Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 38 von 99 bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höc hstgeschwindigkeit größer 250 km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. §22 55481*00 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständi gen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMME R auf einem Nachwei s entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 39 von 99 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 §22 55481*00 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifent yp sein. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 40 von 99 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. 5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1600kg. 5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1650kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1850kg. 67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebs schlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55481*00 67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinder er (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 285/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 41 von 99 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A0) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 295/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A1) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist §22 55481*00 eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6A2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge einzuholen und den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 42 von 99 6AO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 275/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6AZ) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination (Reifenempfehlung des Fahrzeuherstellers ist zu beachten) entsprechen. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an einem Fahrzeug montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6BN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: §22 55481*00 Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 275/50R20 Hinterachse: 275/50R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CU) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 43 von 99 An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 6CY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 255/45R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur §22 55481*00 Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad ka nn das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungs teile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 44 von 99 768) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäß ig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 838) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 320mm (Dicke 30mm) in Verbindung mit Bremssätteln des Herstellers "Brembo" an der Vorderachse nicht zulässig. 864) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsanlagen des Herstellers "Akebono" an der Vorderachse nicht zulässig. 869) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 440x40mm des Herstellers Brembo an der Vorderachse nicht zulässig. 930) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2 zulässig. 934) Diese Rad/Reifenkombination ist nur an Fahrzeugausführungen mit Stahlfederung an Achse 2 zulässig. §22 55481*00 97D) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1/2 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein muß. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. 97P) Die Verwendung von Sonderrädern ist zulässig, wobei die Maulweiten/ - und Einpreßtiefendifferenz des Sonderrades der Vorderachse zur Hinterachse gleich jener der Serie sein muß. 98D) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 19" -Bremsanlage ausgerüstet sind, nicht zulässig. 998) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tats ächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 45 von 99 999) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55481*00 99Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich si nd. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 99Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/45R20 Hinterachse: 315/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 46 von 99 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. BEL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1,5% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. CF7) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 255/40R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55481*00 Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R20 Hinterachse: 265/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antri ebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. CFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/50R20 Hinterachse: 295/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DBV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 295/25R20 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 47 von 99 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GA5) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. §22 55481*00 GAB) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 275/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GAF) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 245/40R20 Hinterachse: 275/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. GBS) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 48 von 99 GBY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/40R20 Hinterachse: 285/35R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der A bweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sei n. GCJ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/45R20 Hinterachse: 295/40R20 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. MD6) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur mit einer tatsächlichen Reifenbreite von maximal 260 mm (gemessen) zulässig. NAV) Die Verwendung ist "nur zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18 bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. NAW) Die Verwendung ist "nicht zulässig" an Fahrzeugausführungen, bei denen die Reifengröße 235/60R18 bzw. 255/50R19 bzw. 265/45R20 serienmäßig vom Fahrzeuhersteller in den Fahrzeugpapieren §22 55481*00 eingetragen ist. PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YA6) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 49 von 99 YAP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 285/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55481*00 YB9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 265/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 255/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBN) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 285/40R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 50 von 99 YC9) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/45R20 Hinterachse: 255/45R20 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDR) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/30R20 Hinterachse: 245/30R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YDV) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R20 Hinterachse: 255/30R20. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 255/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße §22 55481*00 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEE) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R20 Hinterachse: 295/30R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YEF) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R20 Hinterachse: 265/35R20 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 51 von 99 Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55481*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 52 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F8 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1751*.. Handelsbez.: A8 L, A8, S8 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55481*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 53 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi, Nur A6, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 400 y = 200 VA 26P x = 350 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 400 30 HA §22 55481*00 27H x = 270 y = 400 8 HA 26J x = 400 y = 200 22 VA 26N x = 400 y = 200 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 54 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 55 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Nur A6 allroad quattro Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 450 y = 270 VA 26P x = 400 y = 220 VA 27B x = 325 y = 390 HA 27I x = 275 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 325 y = 390 18 HA 26N x = 450 y = 270 7 VA 27H x = 325 y = 390 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 56 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4G Genehm.Nr.: e1*2007/46*0436*.. Handelsbez.: A6/S6 Avant/Limousine, A6 allroad quattro,A7 Sportback Variante(n): Allradantrieb, Coupe, Nur A7 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 230 y = 250 VA 26P x = 180 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 350 27 HA §22 55481*00 27H x = 270 y = 350 8 HA 26J x = 230 y = 250 28 VA 26N x = 230 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 57 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 300 8 HA §22 55481*00 27F x = 250 y = 300 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 58 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: 4L Genehm.Nr.: e1*2001/116*0350*.. Handelsbez.: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Variante(n): ab e1*2001/116*0350*20, Allradantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 300 y = 350 VA 27I x = 260 y = 290 HA 26B x = 350 y = 400 VA §22 55481*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 59 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA §22 55481*00 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 60 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 300 HA 27B x = 300 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 350 8 HA 27F x = 300 y = 350 25 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 25 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 61 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: B8 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0430*.. Handelsbez.: AUDI A5,S5,A4,S4, A4/A5 Avant/Sportback g-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA §22 55481*00 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 300 20 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 62 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: U2X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00371*.. Handelsbez.: BMW X REIHE (X2, iX2) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 250 y = 240 HA 27B x = 300 y = 290 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 290 8 HA §22 55481*00 27F x = 300 y = 290 30 HA 26N x = 290 y = 300 8 VA 26J x = 290 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 63 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: UMX Genehm.Nr.: e1*2018/858*00370*.. Handelsbez.: COUNTRYMAN C/D/E, JCW COUNTRYMAN ALL4, COUNTRYMAN S ALL4, COUNTRYMAN SE ALL4 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 230 y = 260 VA 26B x = 280 y = 310 VA 27I x = 250 y = 260 HA 27B x = 300 y = 310 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 55481*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 310 8 HA 27F x = 300 y = 310 25 HA 26N x = 280 y = 310 8 VA 26J x = 280 y = 310 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 64 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3C Genehm.Nr.: e1*2007/46*2126*.. Handelsbez.: BMW 4ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 275 y = 305 VA 26P x = 225 y = 255 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 320 30 HA §22 55481*00 27H x = 270 y = 320 8 HA 26J x = 275 y = 305 10 VA 26N x = 275 y = 305 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 65 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G2C Genehm.Nr.: e1*2018/858*00123*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 250 VA 26P x = 220 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 300 30 HA §22 55481*00 27H x = 285 y = 300 8 HA 26J x = 270 y = 250 25 VA 26N x = 270 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 66 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: U2AT Genehm.Nr.: e1*2018/858*00117*.. Handelsbez.: BMW 2ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 245 y = 250 VA 26P x = 195 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 315 30 HA §22 55481*00 27H x = 270 y = 315 8 HA 26J x = 245 y = 250 25 VA 26N x = 245 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 67 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G8C Genehm.Nr.: e1*2007/46*1906*.. Handelsbez.: BMW 8ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 250 VA 26B x = 200 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 350 8 HA §22 55481*00 27F x = 250 y = 350 20 HA 26N x = 200 y = 300 8 VA 26J x = 200 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 68 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: G3XE Genehm.Nr.: e1*2007/46*2130*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 300 20 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA 26J x = 250 y = 250 25 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 69 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 70 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: U1X Genehm.Nr.: e1*2018/858*00153*.. Handelsbez.: BMW X REIHE (X1, iX1) Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 320 y = 330 HA 27I x = 270 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 320 y = 330 15 HA 27H x = 320 y = 330 8 HA 26J x = 300 y = 250 20 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 71 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5L Genehm.Nr.: e1*2007/46*1688*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 72 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5K Genehm.Nr.: e1*2007/46*1750*.. Handelsbez.: BMW 5ER REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 230 y = 300 HA 27I x = 180 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x230 y = 300 30 HA 27H x = 230 y = 300 8 HA 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 73 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G3X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1797*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 250 HA 27B x = 250 y = 300 HA 26P x = 200 y = 200 VA §22 55481*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 74 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: F2X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1824*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 250 8 HA 27F x = 250 y = 250 25 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 75 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 212 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0501*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Baureihe W213 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55481*00 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 76 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): Fahrdynamik-Paket, GLA, Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 30 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 25 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 77 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 245G Genehm.Nr.: e1*2001/116*0470*.. Handelsbez.: B-Klasse, B 180 NGT, A-Klasse, CLA, GLA Variante(n): GLA, Offroad-Fahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 280 y = 240 VA 27B x = 300 y = 280 HA 27I x = 250 y = 200 HA 26B x = 350 y = 340 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 280 20 HA 27H x = 300 y = 280 8 HA 26J x = 350 y = 340 11 VA 26N x = 350 y = 340 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 78 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 270 y = 370 HA 27I x = 220 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 370 20 HA 27H x = 270 y = 370 8 HA 26J x = 350 y = 300 15 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 79 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: F2CLA Genehm.Nr.: e1*2007/46*1912*.. Handelsbez.: CLA Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 310 VA 26P x = 260 y = 260 VA 27B x = 270 y = 290 HA 27I x = 220 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 290 30 HA 27H x = 270 y = 290 8 HA 26J x = 310 y = 310 30 VA 26N x = 310 y = 310 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 80 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0431*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): ab e1*2001/116*0431*29, Nur Baureihe 205 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 240 y = 285 VA 27B x = 300 y = 350 HA 27I x = 250 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 350 30 HA 27H x = 300 y = 350 8 HA 26J x = 300 y = 350 30 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 81 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: R1EC Genehm.Nr.: e1*2007/46*1666*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55481*00 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 82 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 20 VA §22 55481*00 26N x = 300 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 83 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 400 VA 26B x = 300 y = 450 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 450 20 VA §22 55481*00 26N x = 300 y = 450 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 84 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 315 y = 300 VA 26P x = 265 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 315 y = 300 10 VA §22 55481*00 26N x = 315 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 85 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DB Fahrzeugtyp: F2B Genehm.Nr.: e1*2007/46*1909*.. Handelsbez.: B-Klasse, GLB, GLA, EQA, EQB, AMG GLA, AMG GLB; Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 330 VA 26P x = 240 y = 270 VA 27B x = 280 y = 285 HA 27I x = 230 y = 235 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 280 y = 285 25 HA 27H x = 280 y = 285 8 HA 26J x = 290 y = 330 30 VA 26N x = 290 y = 330 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 86 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27P x = 280 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55481*00 27H x = 280 y = 400 8 HA 27F x = 280 y = 400 30 HA 26N x = 350 y = 300 8 VA 26J x = 350 y = 300 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 87 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R1ES Genehm.Nr.: e1*2007/46*1560*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA 27B x = 290 y = 390 HA 27I x = 240 y = 340 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 290 y = 390 30 HA 27H x = 290 y = 390 8 HA 26J x = 350 y = 300 20 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 88 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2EW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00213*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 89 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CS Genehm.Nr.: e1*2018/858*00017*.. Handelsbez.: C-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 285 VA 26P x = 220 y = 235 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 285 y = 325 25 HA §22 55481*00 27H x = 285 y = 325 8 HA 26J x = 270 y = 285 30 VA 26N x = 270 y = 285 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 90 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: H1GLE Genehm.Nr.: e1*2007/46*1885*.. Handelsbez.: GLE-Klasse, GLS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 270 y = 270 VA 26P x = 320 y = 320 VA 27I x = 280 y = 330 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] §22 55481*00 27F x = 280 y = 330 8 HA 27H x = 280 y = 330 30 HA 26J x = 320 y = 320 8 VA 26N x = 320 y = 320 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 91 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2ES Genehm.Nr.: e1*2018/858*00214*.. Handelsbez.: E-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 230 VA 26B x = 300 y = 280 VA 27I x = 260 y = 270 HA 27B x = 310 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 310 y = 320 8 HA 27F x = 310 y = 320 30 HA 26N x = 300 y = 280 8 VA 26J x = 300 y = 280 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 92 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 231 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0803*.. Handelsbez.: SL-Klasse Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 380 y = 360 VA 27I x = 300 y = 330 HA 27B x = 350 y = 380 HA 26P x = 330 y = 310 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 350 y = 380 8 HA 27F x = 350 y = 380 23,5 HA 26N x = 380 y = 360 8 VA 26J x = 380 y = 360 13,5 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 93 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: 172 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0548*.. Handelsbez.: SLK / SLC Variante(n): Cabrio, Heckantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 280 y = 300 8 HA §22 55481*00 27F x = 280 y = 300 30 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 18 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 94 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA §22 55481*00 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 95 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, QX30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 300 VA 26P x = 300 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 250 20 HA §22 55481*00 27H x = 300 y = 250 8 HA 26J x = 350 y = 300 25 VA 26N x = 350 y = 300 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 96 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e11*2007/46*2977*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Q30 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA §22 55481*00 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 97 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: NISSAN Fahrzeugtyp: H15 Genehm.Nr.: e5*2007/46*1030*.. Handelsbez.: Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 350 y = 250 VA 26P x = 250 y = 150 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 230 y = 220 8 HA §22 55481*00 27F x = 280 y = 270 30 HA 26N x = 350 y = 250 8 VA 26J x = 350 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 98 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00137-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55481 zu V.1. ANLAGE: 3 Radtyp: MM1012-2085 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 15.05.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 99 von 99 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: SSANGYONG Fahrzeugtyp: CK Genehm.Nr.: e9*2007/46*0055*.. Handelsbez.: Korando Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 200 VA 26B x = 300 y = 250 VA 27I x = 250 y = 220 HA 27B x = 300 y = 270 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55481*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 270 8 HA 27F x = 300 y = 270 20 HA 26N x = 300 y = 250 8 VA 26J x = 300 y = 250 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.