Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 12 Fahrzeughersteller : AUDI, SEAT, S.A., SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 9 J X 21 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum MM1012-219 55360 Ø66.45 Ø57.1 57,1 940 2410 02/24 ET40 57.1 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 §22 55479*00 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : FZ 180 Nm für Typ : F3 erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 erhöhtes Anzugsmoment 265/30R21 96 11A; 24J; 248; 26P; 27I 180 Nm; Q3; Allradantrieb; 265/35R21 101 11A; 24J; 248; 26P; 27I Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 F3 e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 245/40R21 100 11A; 245 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm; Q3 Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 12 Verkaufsbezeichnung: Q4 35/40/45/50/55 e-tron, Q4 35/40/45/50/55 Sportback e -tron Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 255/40R21 102 YCW; 57F Q4 40 e-tron; Q4 40 275/35R21 103 YBP; 57F Sportback e-tron; Q4 50 e-tron; Q4 50 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Q4 55 e-tron; Q4 55 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA FZ e1*2018/858*00006*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F Q4 35 e-tron; Q4 35 275/35R21 99 YBP; 57F Sportback e-tron; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA FZ e1*2018/858*00006*.. 70 - 89 235/45R21 101 YCW; 57E Q4 35 e-tron; Q4 40 e- §22 55479*00 245/40R21 100 YBP; 11A; 245; 57E tron; Q4 35 Sportback e-tron; Q4 40 Sportback e-tron; Q4 50 e-tron; Q4 50 Sportback e-tron; Q4 45 e-tron; Q4 45 Sportback e-tron; Q4 55 e-tron; Q4 55 Sportback e-tron; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; FKA Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT, S.A. Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: Tarraco Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KN e9*2007/46*6666*.. 110 - 180 245/35R21 96 5IE 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 12 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : NY 140 Nm für Typ : NS Verkaufsbezeichnung: ENYAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 255/40R21 102 YCW; 57F ENYAQ 80; ENYAQ 80X; 275/35R21 103 YBP; 57F ENYAQ RS; ENYAQ 85X; ENYAQ 85; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA NY e8*2007/46*0416*.. 70 235/45R21 101 ENYAQ 60; ENYAQ 50; §22 55479*00 245/40R21 100 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FKA NY e8*2007/46*0416*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F ENYAQ 60; ENYAQ 50; 275/35R21 99 YBP; 57F Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA NY e8*2007/46*0416*.. 70 - 89 235/45R21 101 YCW; 57E ENYAQ 60; ENYAQ 80; 245/40R21 100 YBP; 57E ENYAQ 50; ENYAQ 80X; ENYAQ RS; ENYAQ 85X; ENYAQ 85; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 12 Verkaufsbezeichnung: KODIAQ Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NS e8*2007/46*0249*.. 85 - 180 245/35R21 96 5IE Allradantrieb; 245/40R21 100 Frontantrieb; 255/35R21 98 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EBN Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ED (Kugelbund lose) Zubehör : DW4172 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E2; EB Zubehör : DW4172 §22 55479*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EBN Zubehör : DW4149 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : ED (Kugelbund lose) Zubehör : DW4172 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : EB; E2; 5N; E2 Zubehör : DW4172 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : E2 140 Nm für Typ : ED; 5N 160 Nm für Typ : EB; EBN Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ CARGO 150 KW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EBN e1*2018/858*00165*.. 70 235/45R21 101 YGK; 57E Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 74P; 76A; 77E; 97K; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 12 Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ CARGO 150 KW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EBN e1*2018/858*00165*.. 70 265/40R21 105 YGK; 11A; 24M; 57F Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 74P; 76B; 77E; 97K; FKA Verkaufsbezeichnung: ID. BUZZ PRO 150 KW Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EB e1*2018/858*00164*.. 70 265/40R21 105 YGK; 11A; 24M; 57F Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 97K; FKA EB e1*2018/858*00164*.. 70 235/45R21 101 YGK; 57E Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; 97K; FKA Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen §22 55479*00 E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/45R21 101 YCW; 57E ID.5 GTX; ID.5 PRO; 245/40R21 100 YBP; 57E Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 235/45R21 101 YCW; 57E PRO 150kW; PURE 109kW; 245/40R21 100 YBP; 57E PURE 125kW; ID.4; PRO 128kW; PRO 210kW; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/40R21 102 YCW; 57F PRO 150kW; ID.4; PRO 275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 57F 128kW; PRO 210kW; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 12 Verkaufsbezeichnung: ID.4, ID.5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2 e1*2018/858*00004*.. 70 235/45R21 101Y PURE 109kW; PURE 245/40R21 100 125kW; ID.4; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 77 255/40R21 102 YCW; 57F GTX 220kW; ID.4; PRO 275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 57F 4MOTION 195kW; PRO 4MOTION 210kW; GTX 250kW; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 70 - 89 255/40R21 102 YCW; 57F ID.5 GTX; ID.5 PRO; 275/35R21 103 YBP; 11A; 248; 57F Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA §22 55479*00 E2 e1*2018/858*00004*.. 70 255/40R21 102 YCW; 57F PURE 109kW; PURE 275/35R21 99 YBP; 11A; 248; 57F 125kW; ID.4; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; FKA E2 e1*2018/858*00004*.. 77 235/45R21 101 YCW; 57E GTX 220kW; ID.4; PRO 245/40R21 100 YBP; 57E 4MOTION 195kW; PRO 4MOTION 210kW; GTX 250kW; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; FKA Verkaufsbezeichnung: ID.7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e1*2018/858*00306*.. 89 275/30R21 98 5JA; 57F; 58D ID.7; PRO 210KW; Schräghecklimousine; mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76B; 77E; 97K; FKA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 12 Verkaufsbezeichnung: ID.7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e1*2018/858*00306*.. 89 245/35R21 99 GCL; 11A; 245; 57E; ID.7; PRO 210KW; 58D Schräghecklimousine; 255/35R21 98 11A; 245; 57E; 6BO mit Radhausverbreiterung (Flap) Serie; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76A; 77E; 97K; FKA Verkaufsbezeichnung: TIGUAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5N e1*2001/116*0450*.., 85 - 235 255/35R21 98 ab e1*2007/46*0487*.. e1*2001/116*0450*24; mit R-Line; ab e1*2007/46*0487*15; nicht Allspace; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71A; 721; §22 55479*00 725; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 12 gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. §22 55479*00 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften is t laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 57E) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Hinterachse kombi niert Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 12 werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 58D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 275/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1420kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. §22 55479*00 6BO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 12 Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. §22 55479*00 FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist, sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten. GCL) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R21 Hinterachse: 285/30R21 Es dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es wird empfohlen eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YBP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R21 Hinterachse: 275/35R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YCW) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R21 Hinterachse: 255/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 12 YGK) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/45R21 Hinterachse: 265/40R21 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 55479*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 24-00135-CX-GBM-00 zur Erteilung der ABE 55479 zu V.1. ANLAGE: 2 Radtyp: MM1012-219 Antragsteller: Alkatec S.r.l. Stand: 24.04.2024 ______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 12 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F3 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1900*.. Handelsbez.: Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 250 VA 26P x = 250 y = 250 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 200 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 55479*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 250 30 VA 26N x = 300 y = 250 8 VA 27F x = 250 y = 300 30 HA 27H x = 250 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00100-10 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.