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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   MOMO S.r.l.
                                               Via Giovanni Bensi, 11
                                               I-20152 Milano



                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         COMPETIZIONE
                Typ                            759
                Radgröße                       8.0J X 19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                      Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                      Mittenloch-ø (mm)
                 G             759 PCD108 ET30 / ohne Ring            4/108/65,1        30         680      2290

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100053
                Herstellerzeichen              MOMO SRL
                Radtyp und Ausführung          759...(s.o.)
                Radgröße                       8.0J X 19H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
§22 100053*01




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund                    Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°               100                  28
                 S02   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°               115                  28
                 S03   Schraube M12x1,25                  Kegel 60°               125                  28

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Chrysler
                                               Citroen
                                               DS
                                               Fiat
                                               Opel
                                               Peugeot
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                         Seite 2 von 7

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Jeep Avenger              74, 100       225/45R19                                     A12 A15 A21
                 FH1                       74, 100       235/40R19       A01 K1c K2b K5w K6y           A58 NoE NoP
                 e3*2018/858*00078*..      74, 100       235/45R19       A01 K1c K2b K5w K6y           S02
                 Jeep Avenger Elektro      62 (115)      225/45R19                                     A12 A15 A21
                 FH1                       62 (115)      235/40R19       A01 K1c K2b K5w K6y           A58 S02
                 e3*2018/858*00078*..      62 (115)      235/45R19       A01 K1c K2b K5w K6y
                 Citroen C3 (IV)           74            215/35R19       K1b K2b K5w T85               A01 A12 A15
                 C                         74            225/35R19       K1a K1b K2b K5b K5x K6w K8e   A21 A58 Flh
                 e2*2018/858*00035*02-..                                 T84 T88                       NoE NoP S03
                 Citroen C4 (II)           68-115        225/35R19       T88                           A12 A15 A21
                 N                         68-115        235/35R19       A01 G01 K1a K2b K6f T87 T88   Flh S01
                 e2*2007/46*0040*..;       70-115        215/35R19       NoD R37
                 e2*2007/46*0079*..
                 Citroen C4 (III)          74-114        225/45R19       K1a K1b K2b                   A01 A12 A15
                 B                                                                                     A21 A58 Flh
                 e9*2007/46*6816*..                                                                    NoE NoP S02
                 Citroen DS4               68-147        225/40R19                                     A12 A15 A21
§22 100053*01




                 N                                                                                     Flh S01
                 e2*2007/46*0040*..
                 Citroen DS5               82-147        225/40R19       T93                           A12 A15 A21
                 K                         82-147        235/35R19       T91                           A58 S01
                 e2*2007/46*0092*..;       82-147        235/40R19
                 e2*2007/46*0093*..;       82-147        245/35R19       T93
                 Citroen e-C3 (IV)         53 (83)       225/35R19       K1a K1b K2b K5b K5x K6w K8e A01 A12 A15
                 C                                                       T88                         A21 A58 Flh
                 e2*2018/858*00035*02-..                                                             S03
                 - Elektro
                 Citroen ë-C4              57 (100)      225/45R19       K1a K1b K2b                   A01 A12 A15
                 B                                                                                     A21 A58 Flh
                 e9*2007/46*6816*..                                                                    S02
                 - Elektro
                 DS 3 Crossback            74-114        225/45R19                                     A12 A15 A21
                 U                         74-114        235/40R19       A01 K1b K2b                   A58 NoE NoP
                 e2*2007/46*0639*..                                                                    S02
                 DS 3 Crossback e-tense    57, 62        225/45R19                                     A12 A15 A21
                 U                         57, 62        235/40R19       A01 K1b                       A58 S02
                 e2*2007/46*0639*..
                 - Elektro
                 Fiat 600 Hybrid           74            225/45R19                                     A12 A15 A21
                 FH1                       74            235/40R19       A01 K1c K2b                   A58 NoE NoP
                 e3*2018/858*00078*..      74            235/45R19       A01 K1c K2b                   S02
                 Fiat 600e                 62 (115)      225/45R19                                     A12 A15 A21
                 FH1                       62 (115)      235/40R19       A01 K1c K2b                   A58 S02
                 e3*2018/858*00078*..      62 (115)      235/45R19       A01 K1c K2b
                 - Elektro
                 Opel Mokka (B)            74-100        225/45R19                                     A12 A15 A21
                 U                         74-100        235/40R19       A01 K1a K1b K2b               A58 NoE NoP
                 e2*2007/46*0639*12-..     74-100        235/45R19       A01 K1a K1b K2b K4i K6w K8e   S02



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Opel Mokka-e (B)           57, 62        225/45R19                                      A12 A15 A21
                 U                          57, 62        235/40R19      A01 K1a K1b K2b K4i             A58 S02
                 e2*2007/46*0639*12-..      57, 62        235/45R19      A01 K1a K1b K2b K4i
                 - Elektro
                 Peugeot 2008 (II)          74-114        225/45R19      K1a                             A01 A12 A15
                 U                          74-114        235/40R19      K1c K2b                         A21 A58 NoE
                 e2*2007/46*                                                                             NoP S02
                 0639*05-..
                 - incl. Facelift 2023
                 Peugeot 3008               80-122        225/40R19      T89 T93                         A12 A15 A21
                 0U****, 0U                                                                              A58 S01
                 e2*2001/116*0377*..,
                 e2*2007/46*0057*..
                 Peugeot 308 (I)            147           225/35R19      Flh T88                         A12 A15 A21
                 4*****, 4                  66-128        225/35R19      Cbo Flh T84 T88                 S01
                 e2*2001/116*0362*..,       66-128        235/35R19      Cbo Flh R69 T87 T91
                 e2*2007/46*0101*..         66-147        235/35R19      A01 Cbo Flh G40 T87 T91
                 - Fließheck
                 - CabrioCoupé
§22 100053*01




                 incl. Facelift 2011
                 Peugeot 308 (I) Break/SW   66-110        225/35R19      T84 T88 X77                     A12 A15 A21
                 4*****, 4                  66-128        235/35R19      A01 G40 T87 T91                 Car S01
                 e2*2001/116*0362*..,       66-128        235/35R19      R69 T87 T91
                 e2*2007/46*0101*..
                 incl. Facelift 2011
                 Peugeot e-2008 (II)        57, 62        225/45R19      K1a                             A01 A12 A15
                 U                          57, 62        235/40R19      K1c K2b                         A21 A58 S02
                 e2*2007/46*
                 0639*05-..
                 - Elektro
                 - incl. Facelift 2023

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 4 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100053*01




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A15     Zum Auswuchten der Räder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte verwendet werden.
                Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl und Anbringung der
                Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 5 von 7
                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
§22 100053*01




                angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G40        Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-mäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ,
                so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
                innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die
                in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen
                Reifengrößen zu überprüfen.

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                          Seite 6 von 7
                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K5x      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

                K6f       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                um 5 mm aufzuweiten.

                NoD      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
§22 100053*01




                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
                und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                R69     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/55R16,
                215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I,
                COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T85     Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100053 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55812824 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0J X 19H2 Typ 759
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 7 von 7
                T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                X77       Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 25. Juli 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis
§22 100053*01




                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 25. Juli 2025




                Schmidt                                                                                          00452299.DOCX

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                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100053*01




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100053*01




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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