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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.53783 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                          Seite 1 von 8
               Auftraggeber                   MOMO S.r.l.
                                              Via Giovanni Bensi, 1/1
                                              I-20152 Milano



               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         FIVE
               Typ                            746
               Radgröße                       8JX18EH2+
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

               Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring           Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
               D03D           746 PCD100 ET42 D2927 /               5/100/57,1        42         590      2100
                              Ø72.2/Ø57.1

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     53783
               Herstellerzeichen              MOMO
               Radtyp und Ausführung          746...(s.o.)
               Radgröße                       8JX18EH2+
§22 53783*01




               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.    Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
               S01    Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               120               28,3
               S02    Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               140               28,3

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Seat
                                              Skoda
                                              Volkswagen
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53783 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                        Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A1 citycarver /       70-110        215/45R18                                     A12 A14 A19
               allstreet                  70-110        225/40R18                                     A58 Flh KMV
               GB                                                                                     V18 S01
               e1*2007/46*1892*..         70-110        225/45R18
                                          70-110        235/40R18       A01 K2b K4i K6g K6w K8h R03
                                          70-110        245/40R18       A01 K2b K4i K6g K6w K8h R03
               Audi A1 Sportback          70-110        205/40R18       K1a T82 T86                   A01 A12 A14
               GB                         70-152        215/40R18       K1a K2b                       A19 A58 Flh
               e1*2007/46*1892*..         70-152        225/35R18       K1c K2b T83 T87               KOV V18 S01
                                          70-152        225/40R18       G01 K1c K2b
                                          70-152        245/35R18       K2b K8h R03
               Seat Arona                 66-110        215/45R18       K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
               KJ                         66-110        225/40R18       K1c K2b K6g K6i K6j K6y       A19 A58 V18
               e9*2007/46*3134*02-..      66-110        225/45R18       K1c K2b K6g K6i K6j K6y       S02
               Seat Ibiza                 48-110        205/40R18       K1a K1b K2b                   A01 A12 A14
               KJ                         48-110        215/40R18       K1c K2b                       A19 A58 Flh
               e9*2007/46*3134*..         48-110        225/35R18       K1c K2b K6g K8c               S01
§22 53783*01




                                          48-110        225/40R18       G01 K1c K2b K6g K8c
               Seat Toledo                55-92         215/35R18       K2b T80 T84                   A01 A12 A14
               NH                                                                                     A19 A58 B56
               e11*2007/46*                                                                           Lim S01
               0251*00-19;
               e11*2007/46*252*..;
               e8*2007/46*0321*..
               Skoda Fabia                48-110        205/40R18       K1c K2b K8j                   A01 A12 A14
               PJ                         48-110        215/40R18       K1c K2b K8j                   A19 A58 Flh
               e8*2018/858*00014*..       48-110        225/35R18       K1c K2b K5b K8j               NoE NoP V18
                                          48-110        225/40R18       G01 K1c K2b K5b K8j           S01
                                          48-110        245/35R18       K2c K4i K6i K8o R03
               Skoda Rapid                55-92         215/35R18       K2b T80 T84                   A01 A12 A14
               NH                                                                                     A19 A58 B56
               e11*2007/46*                                                                           Lim S01
               0250*00-20;
               e11*2007/46*0249*..;
               e8*2007/46*0320*..
               Skoda Rapid Spaceback      55-92         215/35R18       T80 T84                       A12 A14 A19
               NH                                                                                     A58 B56 Flh
               e11*2007/46*                                                                           S01
               0250*00-20;
               e8*2007/46*0320*..
               VW Polo (VI)               48-110        205/40R18       K1c K2b K8h T82 T86           A01 A12 A14
               AW                         48-110        215/40R18       K1c K2b K8h                   A19 A58 Flh
               e1*2007/46*1783*..         48-110        225/35R18       K1c K2c K4i K8m T83 T87       S01
                                          48-110        225/40R18       G01 K1c K2c K4i K8m
               VW Polo (VI) GTI           147, 152      215/40R18       K1c K2b K8h                   A01 A12 A14
               AW                         147, 152      225/35R18       K1c K2b K8h T83 T87           A19 A58 Flh
               e1*2007/46*1783*..         147, 152      225/40R18       G01 K1c K2b K8h               S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.53783 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                            Seite 3 von 8

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
§22 53783*01




               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.53783 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 4 von 8

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 53783*01




               B56      Rad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 288 mm an Achse 1.

               Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01       Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige
               angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
               Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 5 von 8

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6j     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 53783*01




               K6y      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte
               um 5mm aufzuweiten.

               K8m    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 10 mm aufzuweiten.

               K8o    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 100mm hinter Radmitte
               um 10mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.


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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 6 von 8

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T80     Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T82     Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T83     Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T84     Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.
§22 53783*01




               T86     Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T87     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 7 von 8

               V18     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                          Vorderachse Hinterachse

               Nr.    1   205/40R18    225/35R18
               Nr.    2   205/45R18    225/40R18
               Nr.    3   215/40R18    245/35R18, 255/35R18
               Nr.    4   215/45R18    235/40R18, 245/40R18
               Nr.    5   215/55R18    235/50R18
               Nr.    6   225/40R18    245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
               Nr.    7   225/45R18    245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr.    8   225/50R18    245/45R18, 255/45R18
               Nr.    9   235/40R18    255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
               Nr. 10     235/45R18    255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
               Nr. 11     235/50R18    255/45R18, 285/40R18
               Nr. 12     235/60R18    255/55R18, 285/50R18
               Nr. 13     235/65R18    255/60R18
               Nr. 14     245/35R18    255/35R18
               Nr. 15     245/40R18    255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
               Nr. 16     245/45R18    265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
               Nr. 17     245/50R18    275/45R18
               Nr. 18     255/40R18    285/35R18, 295/35R18
§22 53783*01




               Nr. 19     255/45R18    275/40R18, 285/40R18
               Nr. 20     255/50R18    285/45R18
               Nr. 21     255/55R18    285/50R18
               Nr. 22     265/35R18    295/30R18, 315/30R18

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. Dezember 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55804221 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8JX18EH2+ Typ 746
               Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                          Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2024.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 11. Dezember 2024
§22 53783*01




               Schmidt                                                                                      00439349.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               Hinweisblatt „Radabdeckung“

               Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
               Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
               erhältlich sind, gem. den Auflagen

               K1a, K1b, K1c und
               K2a, K2b, K2c

               hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
               kleben.

                                                           Vorderachse
§22 53783*01




               Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                           Hinterachse




               Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
               Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
               Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
               Radmitte                                                              hinter der Radmitte