Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 15 Fahrzeughersteller : CHRYSLER (USA), FIAT, OPEL, OPEL / VAUXHALL, SAAB Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 110/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum D42 110537651 PCD 5x110 ohne 65,1 635 2208 01/14 D42 110537651 PCD 5x110 ohne 65,1 665 2150 01/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : CHRYSLER (USA) Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: JEEP RENEGADE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BU e3*2007/46*0300*.. 81 - 103 215/65R17 99 121 Allradantrieb; 81 - 125 215/60R17 96 12O Frontantrieb; 125 215/65R17 99 121; 54A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FIAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 940; 334 Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 194 Zubehör : Nabenkappe Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 939 Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 194; 939; 940 120 Nm für Typ : 334 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 15 Verkaufsbezeichnung: ALFA GIULIETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 940 e3*2007/46*0027*.. 77 - 125 205/50R17 89W 51J Schrägheck 4-türig; 215/45R17 91 51J Frontantrieb; 225/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S; 76T; AGD Verkaufsbezeichnung: Alfa 159, Brera, Spider, Sportwagon Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 939 e3*2001/116*0212*.. 120 - 147 215/50R17 95W 51J Alfa Brera (Coupe); 215/55R17 94W 51J Alfa Spider (Cabrio); 225/45R17 94W 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94W 11A; 24M 12A; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 76R; 76U; AGD; FGC Verkaufsbezeichnung: FIAT CROMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 194 e3*2001/116*0210*.. 85 - 110 205/50R17 89W 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 147 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90W 721; 725; 73C; 74A; 74H; AGD Verkaufsbezeichnung: FIAT 500X Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 334 e3*2007/46*0318*.. 70 - 103 215/50R17 91 12I Frontantrieb; 215/55R17 94 12T 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 12A; 248 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S 334 e3*2007/46*0318*.. 100 - 125 215/50R17 91 11A; 248 Allradantrieb; 215/55R17 94 11A; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76S Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : OPEL, OPEL / VAUXHALL Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A-H; Combo-C-CNG; Combo-C-Van-CNG; T98C; T98/CNG; T98/NB; X01Monocab; COMBO-C; T98; VECTRA/SW; Z-C/S; A-H/Monocab; COMBO-C-VAN-CNG; J96; Z-C/SW; Combo-C; J96/Kombi; T98MONOCAB; Z-C; Combo-C-Van; CORSA-C-VAN; OMEGA-B; S-D; A-H/Monocab-CNG; OMEGA-B-CARAVAN; T98/KOMBI; V94; Z02 / Z18XE; A-H/Monocab/V; A-H/NB; A-H/SW; CALIBRA-A; COMBO-C-VAN; CORSA-C; S-D MONOCAB B/ V; S-D/MONOCAB B; VECTRA/CAR, VECTRA; VECTRA/LIM Zubehör : Nabenkappe Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 15 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : A-H/C Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: ASTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e1*2001/116*0261*.., 55 - 132 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0344*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 QFA 721; 725; 73C; 74A A-H/NB e1*2001/116*0454*.. 85 - 103 215/45R17 51G Limousine; Stufenheck; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA ESTATE-H-DUAL FUEL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H e11*2001/116*0247*.. 55 - 132 215/45R17 87 10B; 11B; 11G; 11H; 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 QFA 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA GTC,CABRIO/TWIN TOP Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/C e4*2001/116*0094*.. 177 205/50R17 51G; 52J Nur Astra OPC; Coupe; 215/45R17 87H 52J 10B; 11B; 11G; 11H; M+S 225/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A A-H/C e4*2001/116*0094*.. 55 - 92 215/45R17 87 Cabrio; Coupe; 55 - 147 215/45R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 QFA 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A-H/SW e1*2001/116*0293*.., 55 - 132 215/45R17 87 QFA 10B; 11B; 11G; 11H; e1*2007/46*0341*.. 55 - 147 215/45R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 225/45R17 90 QFA 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98 e1*97/27*0086*.., 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; Limousine; Stufenheck; e1*98/14*0086*.. 24C; 24M Schrägheck; T98/NB e1*97/27*0101*.., 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0101*.. 24J; 5EA 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 721; 725; 73C; 74A; 24C; 24M; 5DW 915 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 22L; 24C; 24M; 51G Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 15 Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98/CNG e1*2001/116*0216*.. 55 - 147 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24C; Kombi; T98/KOMBI e1*97/27*0087*.., 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0087*.. 60 - 108 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K; 24M 721; 725; 73C; 74A; 62 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 24J; 915 5EA 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 5DW 141 - 147 215/40R17 10N; 11A; 21B; 22B; 24C; 24M; 51G Verkaufsbezeichnung: ASTRA-G-COUPE / G-CABRIO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98C e1*98/14*0132*.. 74 - 108 205/40R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; Cabrio; Coupe; 5EA 10B; 11B; 11G; 11H; 205/45R17 84W 11A; 21B; 22B; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K; 5EA 721; 725; 73C; 74A 215/40R17 83W 11A; 21B; 22B; 22L; 5DW 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L 140 - 147 215/40R17 11A; 21B; 22B; 22L; 51G Verkaufsbezeichnung: CALIBRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CALIBRA- F406 125 215/45R17 87 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; A 22F; 22G; 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 125 - 150 215/40R17 QE8; 11A; 21B; 21J; 721; 725; 73C; 74A 22B; 22F; 22G; 24C; 24D 215/45R17 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 22G; 24C; 24D; 631 Verkaufsbezeichnung: COMBO-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Combo-C e1*2007/46*0291*.. 48 - 74 205/45R17 88 11A; 21B; 21T; 22Q 5-Loch Radanschluss; COMBO-C e1*98/14*0179*.. 10B; 11B; 11G; 11H; Combo-C- e1*2001/116*0327*.., 12A; 51A; 71C; 71K; CNG e1*2007/46*0293*.. 721; 725; 73C; 74A Combo-C- DE*2007/46*0129*.., Van e1*2007/46*0129*.. COMBO-C- K886 VAN Combo-C- DE*2007/46*0131*.. Van-CNG COMBO-C- L620 VAN-CNG Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 15 Verkaufsbezeichnung: CORSA, CORSA-E, ADAM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e1*2001/116*0379*.. 88 - 92 205/45R17 84 51J nur Corsa D; bis 88 - 110 215/45R17 11A; 22H; 22M; 51G e1*2001/116*0379*29; 2-türig; 4-türig; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A S-D e1*2001/116*0379*.. 110 205/40R17 80W 11A; 54A Adam-S; 205/45R17 84 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 83 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 721; 725; 73C; 74A; 76S S-D e1*2001/116*0379*.. 141 205/45R17 88 52J nur Opel Corsa D OPC; 215/45R17 11A; 22H; 22M; 51G bis 225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22L; e1*2001/116*0379*29; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76T S-D e1*2001/116*0379*.. 110 195/45R17 85 11A; 26P Corsa-E; Corsa-E Van; 205/45R17 84 11A; 26N; 26P ab 110 - 152 215/40R17 83 11A; 248; 26B; 26N e1*2001/116*0379*30; 215/45R17 87 11A; 248; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; AGD Verkaufsbezeichnung: CORSA-C Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C e1*98/14*0148*.. 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 915 Verkaufsbezeichnung: CORSA-C-VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CORSA-C- L659 74 205/40R17 80 11A; 21B; 22F; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H; VAN 24M; 54A 12A; 51A; 71C; 71K; 215/35R17 83 11A; 21B; 22F; 24D; 721; 725; 73C; 74A; 24J 915 Verkaufsbezeichnung: MERIVA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S- e4*2007/46*0165*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; D/MONOCA 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721; BB 215/45R17 91 725; 73C; 74A 225/45R17 91 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 15 Verkaufsbezeichnung: MERIVA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen S-D e4*2007/46*0271*.. 55 - 103 205/50R17 89 10B; 11G; 11H; 12K; MONOCAB 215/45R17 87 5ET 51A; 71C; 71K; 721; B/ V 215/45R17 91 725; 73C; 74A 225/45R17 91 Verkaufsbezeichnung: MERIVA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 132 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24M; Nur Meriva OPC; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/40R17 87W 11A; 22Q; 24D; 24J 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A X01Monocab e1*2001/116*0215*.. 51 - 92 205/45R17 11A; 22L; 22Q; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 215/40R17 87 11A; 22Q; 24D; 24J 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: OMEGA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen OMEGA-B G684 74 - 100 225/45R17-90 nur bis V94 e1*96/79*0077*.., 74 - 125 225/45R17-90W e1*98/14*0077*04; e1*98/14*0077*.. 74 - 155 225/45R17-90Y 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A OMEGA-B- G685 85 - 100 225/45R17-90 bis 1200kg zul.Achslast 10B; 11B; 11G; 11H; CARAVAN 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A V94 e1*98/14*0077*.. 74 - 106 225/45R17 91 ab e1*98/14*0077*05; 74 - 160 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SIGNUM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/CA e1*2001/116*0214*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; R, VECTRA 225/45R17 91W 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C/S e1*2001/116*0291*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 51G 12A; 51A; 71C; 71K; 169 - 184 225/45R17 51G 721; 725; 729; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-B Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen J96 e1*93/81*0030*.., 55 - 100 215/45R17 87 11A; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*95/54*0030*.., 681; 684 12A; 51A; 71C; 71K; e1*98/14*0030*.. 55 - 125 215/45R17 11A; 22B; 24J; 24M; 721; 725; 73C; 74A J96/Kombi e1*95/54*0044*.., 631; 681; 684 e1*98/14*0044*.. 225/45R17-90 11A; 22B; 24J; 24M Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 15 Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C, VECTRA-C-CC Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/LIM e1*98/14*0187*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; Z02 / e11*2001/116*0214*.., 74 - 155 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; e11*2001/116*0235*.. Z18XE 225/45R17 91W 11A; 22L 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C e1*2001/116*0290*.. 74 - 90 215/45R17 87 5ET 10B; 11B; 11G; 11H; 74 - 184 215/50R17 91W 11A; 22L 12A; 51A; 71C; 71K; 74 - 206 225/45R17 11A; 22L; 51G 721; 725; 729; 73C; 225/45R17 91W 11A; 22L 74A Verkaufsbezeichnung: VECTRA-C-STATION WAGON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VECTRA/SW e1*2001/116*0238*.. 74 - 155 215/50R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 12A; 51A; 71C; 71K; M+S 225/45R17 91W 721; 725; 729; 73C; 74A Z-C/SW e1*2001/116*0292*.. 74 - 155 225/45R17 91W 10B; 10S; 11B; 11G; 74 - 184 215/50R17 51G 11H; 12A; 51A; 71C; 74 - 206 225/45R17 51G 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 76S Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2001/116*0325*.., 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab e1*2007/46*0497*.. 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 A- e1*2001/116*0378*.. 69 - 110 205/50R17 93 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab- 225/45R17 94 12A; 51A; 71C; 71K; CNG 721; 725; 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA VAN Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen A- e1*2007/46*0595*.. 74 - 147 205/50R17 89W QF1; 5FM 10B; 11B; 11G; 11H; H/Monocab/V 205/50R17 93 QF1 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 91W QF1; 5GG 721; 725; 73C; 74A 225/45R17 91 QF1; 5FI 225/45R17 94 QF1 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 63 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22B; 22F; Nur Zafira A OPC und AB 22N; 24J; 24M Edition; 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 22N 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 71C; 71K; 22N; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 15 Verkaufsbezeichnung: ZAFIRA-A Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen T98MONOC e1*98/14*0110*.. 60 - 108 205/50R17-89 11A; 22B; 22F; 22N; 10B; 11B; 11G; 11H; AB 24C; 24D 12A; 51A; 71C; 71K; 215/45R17 87 11A; 22B; 22F; 22N; 721; 725; 73C; 74A 24C; 24D 225/45R17-90 11A; 22B; 22F; 22N; 24C; 24D Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SAAB Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Nabenkappe Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SAAB 900 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.. 96 - 136 205/45R17 88 11A; 22B nur bis 900/II G511 215/40R17 11A; 22B; 24J; 24M e4*95/54*0012*03; 900/II G783 10B; 11B; 11G; 11H; CABRIO 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3D e4*95/54*0012*.., 85 - 113 215/40R17 87 11A; 21B; 22B; 22L; ab e4*95/54*0012*04; e4*98/14*0012*.. 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21B; 21M; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K; 22L; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A 85 - 136 205/45R17 88 11A; 21B; 22B; 22L 85 - 169 225/45R17 91 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M; 367; 54A 136 - 151 215/40R17 87W 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M 215/45R17 87W 11A; 21B; 21M; 22B; 22L; 24J; 24M 165 - 169 215/45R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 51G YS3F e4*2001/116*0065*.. 88 - 154 215/50R17 51G Kombi; Limousine; YS3F???? e4*2001/116*0065*.. 88 - 184 205/50R17 51G Frontantrieb; 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 88 - 206 205/50R17 51G; 52J 51A; 71C; 71K; 721; 215/50R17 51G; 52J 725; 73C; 74A Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 15 Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-3 (CABRIO) Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3F?7?? e4*2001/116*0077*.. 110 - 169 215/50R17 91W Saab 9-3; Saab 9-3 110 - 184 205/50R17 51G Aero; 225/45R17 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: SAAB 9-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YS3E e4*2001/116*0096*.. 110 - 191 225/45R17 11A; 21P; 22I; 22M; Kombi; Limousine; 24M; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A YS3EXXXX e11*96/27*0073*.. 88 - 147 225/45R17 91W 11A; 22B Kombi; Limousine; 88 - 184 225/45R17 11A; 22B; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 15 Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 121) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12I) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 15 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22N) Durch Nacharbeit im Bereich des gesamten hinteren Türfalzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 15 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5DW) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 974kg. 5EA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1000kg. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1140kg. 5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1160kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 15 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 15 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. AGD) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm an der Vorderrachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. QE8) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. QF1) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Reifengröße 205/55R16 oder 225/45R17 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. QFA) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen (unterschiedliche Lenkgetriebe je nach Serienbereifung), die bereits serienmäßig die Rad/Reifengröße 225/45R17 auf 7Jx17 ET39 bzw. 225/40R18 auf 7,5Jx18 ET37 in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0049-14-WIRD/N2 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49796 ANLAGE: 39 Radtyp: 608 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 13.11.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 15 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: OPEL Fahrzeugtyp: S-D Genehm.Nr.: e1*2001/116*0379*.. Handelsbez.: CORSA, CORSA-E, ADAM Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 300 VA 26P x = 250 y = 250 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 300 y = 300 30 VA 26N x = 300 y = 300 8 VA 27F x = 300 y = 300 25 HA 27H x = 300 y = 300 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.