Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                            Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                           Seite: 1 von 8

Fahrzeughersteller                         : HONDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
D6 1143545641 PCD 5x114,3                      Ø72.2/Ø64.1                 64,1     Kunststoff     700     2255    01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HONDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CL9; CM1; CM2; CN1; CN2;
                                             CU1; CU2; CU3; CW1; CW2; CW3; FK1; FK2; FK3; FN1; FN2; FN3;
                                             FN4; RE5; RE6; RE7
                                             110 Nm für Typ : CG2; CL3; CL4; ZF1
Verkaufsbezeichnung:     ACCORD COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW     Reifen                         Auflagen zu Reifen        Auflagen
CG2          e6*95/54*0049*.. 147    205/50R17-89                   11A; 22L; 24C; 24D;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    65H                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R17-90       11A; 22L; 24C; 24D        725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD SEDAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CL7          e6*2001/116*0091*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22L; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CL9          e6*2001/116*0092*..           235/40R17 90             11A; 22L; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
CN1          e6*2001/116*0096*..           235/45R17 93             11A; 22L; 24J; 24M        725; 73C; 74A; 74P
                                           245/40R17 91             11A; 22B; 22L; 24D;
                                                                    57F; 687

Verkaufsbezeichnung:     ACCORD TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
CM1          e6*2001/116*0093*.. 103 - 140 225/45R17 90             11A; 22I; 24J; 24M        10B; 11B; 11G; 11H;
CM2          e6*2001/116*0094*..           235/40R17 90             11A; 22B; 24J; 24M        12A; 51A; 71K; 721;
CN2          e6*2001/116*0097*..           235/45R17 93             11A; 22B; 24J; 24M        725; 73C; 74A; 74P
                                           245/40R17 91             11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                    687
CW1            e6*2001/116*0120*..     110 - 115 215/50R17 91       11A; 24J; 51J; 56G        Kombi; Frontantrieb;
CW2            e6*2001/116*0121*..               215/55R17 94       11A; 24J; 51J; 56G        10B; 11B; 11G; 11H;
CW3            e6*2001/116*0122*..     110 - 148 225/50R17 94       11A; 24J                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/45R17 94       11A; 24J                  725; 73C; 74A; 74P;
                                                 245/45R17 95       11A; 24J                  76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 2 von 8
Verkaufsbezeichnung:     CIVIC 5DR, CIVIC TOURER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
FK1          e11*2001/116*0255*.. 61 - 103 205/50R17 89          65H               nur bis
FK2          e11*2001/116*0256*..          215/45R17 91          51J               e11*2001/116*0255*06;
FK3          e11*2001/116*0257*..          225/45R17 90                            nur bis
                                           235/40R17 90    11A; 24J; 24M           e11*2001/116*0256*06;
                                           235/45R17 93    11A; 22I; 24M           nur bis
                                           245/40R17 91    11A; 22I; 24M; 57F;     e11*2001/116*0257*05;
                                                           687                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P; 76S
FK1            e11*2001/116*0255*.. 73 - 110 205/50R17 89  11A; 26P; 56G           ab
FK2            e11*2001/116*0256*..          215/45R17 87W 11A; 26P; 5ET           e11*2001/116*0255*07;
FK3            e11*2001/116*0257*..          225/45R17 91  11A; 26P                ab
                                             235/40R17 90  11A; 245; 26B           e11*2001/116*0256*07;
                                             235/45R17 94  11A; 245; 26B; 26N      ab
                                             245/40R17 91  11A; 27I; 57F; 681; 687 e11*2001/116*0257*06;
                                                                                   Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     CR-Z
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
ZF1          e11*2007/46*0100*..     84 - 89   205/45R17 84      65L                      2-türig; Frontantrieb;
                                               215/40R17 83      11A; 21P                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               215/45R17 87      11A; 21P                 12A; 51A; 71K; 721;
                                               225/40R17 86      11A; 21P; 245            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     HONDA ACCORD
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW    Reifen                      Auflagen zu Reifen       Auflagen
CL3          e11*98/14*0165*.. 113   215/40R17 85                11A; 22B; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
CL4          e11*98/14*0166*..       235/40R17 90                11A; 21B; 22B; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24D                      725; 73C; 74A; 74P
CU1            e6*2001/116*0113*..   110 - 115 215/50R17 91      11A; 24J; 24M; 51J;      Stufenheck;
CU2            e6*2001/116*0114*..                               56G                      Frontantrieb;
CU3            e6*2001/116*0115*..             215/55R17 94      11A; 24J; 24M; 51J;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 56G                      12A; 51A; 71K; 721;
                                     110 - 148 225/50R17 94      11A; 24J; 24M            725; 73C; 74A; 74P;
                                               235/45R17 94      11A; 24J; 24M            76S
                                               245/45R17 95      11A; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 3 von 8
Verkaufsbezeichnung:     HONDA CIVIC 3DR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
FN1          e11*2001/116*0297*.. 103  205/50R17 89              11A; 21P; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
FN3          e11*2001/116*0298*..                                65H                       12A; 51A; 71K; 721;
                                       215/45R17 91              11A; 21P; 22I; 24M;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                 51J                       74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22I; 24M
                                              235/40R17 90       11A; 21P; 22I; 24D; 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 687
FN2            e11*2001/116*0306*.. 148       205/50R17 89       11A; 21P; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 65H                       12A; 51A; 71K; 721;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22I; 24M;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                 51J                       74P; 76S
                                              225/45R17 91       11A; 21B; 22I; 24M
                                              235/40R17 90       11A; 21P; 22I; 24D; 24J
                                              235/45R17 94       11A; 21B; 22B; 24D;
                                                                 24J
                                              245/40R17 91       11A; 22B; 24D; 57F;
                                                                 687
FN4            e11*2001/116*0334*.. 73        225/45R17          11A; 21B; 22I; 24M;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51G                       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 729; 73C; 74A;
                                                                                           74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     HONDA CR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
RE5          e11*2001/116*0301*.. 88 - 114 225/65R17 102                                   ab
RE6          e11*2001/116*0302*..                                                          e11*2001/116*0301*06;
                                                                                           ab
                                                                                           e11*2001/116*0302*06;
                                                                                           bis
                                                                                           e11*2001/116*0301*09;
                                                                                           bis
                                                                                           e11*2001/116*0302*10;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S
RE5            e11*2001/116*0301*.. 103 - 122 225/65R17 102                                bis
RE6            e11*2001/116*0302*..           235/55R17 99       11A; 24J                  e11*2001/116*0301*05;
RE7            e11*2001/116*0322*..           235/60R17 102      11A; 24J                  bis
                                                                                           e11*2001/116*0302*05;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                           76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 4 von 8
Verkaufsbezeichnung:     HONDA FR-V
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
BE1          e6*2001/116*0099*.. 92 - 110     205/50R17 89       65H                      10B; 11B; 11G; 11H;
BE3          e6*2001/116*0100*..              215/45R17 87       5ET                      12A; 51A; 71K; 721;
BE5          e6*2001/116*0104*..              215/45R17 91                                725; 73C; 74A; 74P
                                              225/45R17 90
                                              235/40R17 90       11A; 24J; 24M
                                              235/45R17 93       11A; 24J; 24M

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 5 von 8
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 6 von 8
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 7 von 8
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 9                                                         Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 8 von 8


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       HONDA
        Fahrzeugtyp:      FK1
        Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0255*..
        Handelsbez.:      CIVIC 5DR, CIVIC TOURER

       Variante(n):    ab e11*2001/116*0255*07, ab e11*2001/116*0256*07, ab e11*2001/116*0257*06,
Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              27B                     x = 295            y = 410                     HA
              26P                     x = 195            y = 320                     VA
              26B                     x = 245            y = 370                     VA
              27I                     x = 245            y = 360                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
              27F                  x = 295       y = 410             30                HA
              26N                  x = 245       y = 370              8                VA
              26J                  x = 245       y = 370             27                VA
              27H                  x = 295       y = 410              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.