Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 22 Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK), MAZDA Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum D6 1143545671 PCD 5x114,3 Ø72.2/Ø67.1 67,1 Kunststoff 700 2255 01/14 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm für Typ : ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN 110 Nm für Typ : JC Verkaufsbezeichnung: ELANTRA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen MD e4*2007/46*0254*.. 94 - 97 215/40R17 87 11A; 245 Stufenheck; 215/45R17 87 11A; 245 Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H; 27H; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 241; 246; 248; 725; 729; 73C; 74A; 26N; 26P; 27H; 27I 74P 245/35R17 87 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 57U 245/40R17 91 11A; 24M; 241; 246; 26B; 26N; 27B; 27H; 681; 687 Verkaufsbezeichnung: i 30 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GDH e11*2007/46*0337*.., 66 - 99 205/50R17 89 11A; 248; 56G Kombi; Schrägheck; 3- e11*2007/46*0338*.. 215/45R17 87 11A; 248 türig; 5-türig; 225/45R17 91 11A; 248 Frontantrieb; 235/40R17 90 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 94 11A; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 22 Verkaufsbezeichnung: IX20 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen JC e4*2007/46*0207*.., 57 - 94 205/45R17 88 11A; 245; 56G Schrägheck 4-türig; e4*2007/46*0223*.. 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; Frontantrieb; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: ix35, TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ELH e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J; 56G auch Facelift 2013; LM e11*2007/46*0128*.. Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: i40 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen VF e4*2007/46*0263*.., 85 - 131 205/50R17 93 56G Kombi; Limousine; e4*2007/46*0264*.. 205/55R17 91 56G Frontantrieb; 215/50R17 95 11A; 26P; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 67S 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 11A; 26P; 68A 725; 729; 73C; 74A; 245/40R17 91 11A; 248; 26P; 27H; 74P; 76S 687 Verkaufsbezeichnung: VELOSTER Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FS e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/45R17 87 Schrägheck; 225/45R17 91 11A; 27H Frontantrieb; 235/40R17 90 11A; 246; 248; 27H; 10B; 11B; 11G; 11H; 684 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 65H Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245; 248 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 235/40R17 90 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721; 246 725; 729; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 22I; 24M; 241; 74P 246 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 22 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : TF Verkaufsbezeichnung: OPTIMA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TF e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91 56G Limousine; Stufenheck; 215/50R17 91 56G Frontantrieb; 215/55R17 94 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 12A; 51A; 71K; 721; 235/45R17 94 725; 729; 73C; 74A; 255/45R17 98 11A; 248; 57F; 67D 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SOUL Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen AM e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/45R17 87 51J Frontantrieb; e4*2007/46*0133*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 54F 12A; 51A; 71K; 721; 235/40R17 90 11A; 24J; 248 725; 729; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 24J; 248 74P; 76S 245/40R17 91 11A; 24J; 248 245/45R17 95 11A; 24J; 248 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK) Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : RP 107 Nm für Typ : EL; JD; YNS 108 Nm für Typ : ED Verkaufsbezeichnung: Carens, Rondo Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RP e4*2007/46*0633*.. 85 - 130 215/45R17 91 Kombi; Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; 225/50R17 94 11A; 24J; 24M; 26P; 12A; 51A; 71K; 721; 27H 725; 73C; 74A; 74P; 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 27H 76S 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27H 245/40R17 91 11A; 24J; 24M; 26P; 27H 245/45R17 95 11A; 24J; 24M; 26P; 27H Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24J; 24M; 51J; Pro Cee'd (2-türig 65L Schrägheck); 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Frontantrieb; 51J; 65H 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET 12A; 51A; 71K; 721; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 235/40R17 90 11A; 22M; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 22 Verkaufsbezeichnung: CEE'D Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ED e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88 11A; 24M; 51J; 65L Sporty wagon (Kombi); e4*2007/46*0132*.. 205/50R17 89 11A; 22M; 24J; 24M; Cee'd (4-türig 51J; 65H Schrägheck); 215/45R17 87 11A; 24J; 24M; 5ET Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R17 90 11A; 22M; 24D; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P JD e4*2007/46*0496*.., 66 - 99 215/45R17 87 11A; 246; 248; 26P; Kombi; Van; e4*2007/46*0497*.. 27H Schrägheck; 3-türig; 225/40R17 86 11A; 24J; 248; 26N; 5-türig; Frontantrieb; 26P; 27H 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 24J; 248; 26N; 12A; 51A; 71K; 721; 26P; 27H 725; 73C; 74A; 74P 235/40R17 90 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27F 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; 26N; 27F Verkaufsbezeichnung: ix35,TUCSON, LM Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen EL e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96 51J; 56G Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: VENGA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen YN e4*2007/46*0130*.., 55 - 94 205/50R17 89 11A; 24J; 248; 65H Schrägheck; e4*2007/46*0131*.. 215/45R17 87 11A; 245; 248 Frontantrieb; YNS e4*2007/46*0261*.., 225/45R17 91 11A; 24J; 248 10B; 11B; 11G; 11H; e4*2007/46*0262*.. 235/40R17 90 11A; 22I; 24M; 241; 12A; 51A; 71K; 721; 246 725; 729; 73C; 74A; 235/45R17 94 11A; 22I; 24M; 241; 74P 246 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E; SE; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ 140 Nm für Typ : BL Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 22 Verkaufsbezeichnung: Mazda CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen KE e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99 nur CX-5; 225/65R17 102 Allradantrieb; 235/60R17 102 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: MAZDA CX-7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen ER e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J Allradantrieb; ERE e13*2007/46*1109*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S; 76Z Verkaufsbezeichnung: MAZDA MX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen NC1 e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84 11A; 24J; 24M; 65L MX-5 "Softtop"; MX-5 NC1E e1*2001/116*0371*.. 215/40R17 83 11A; 24J; 24M "Roadster Coupe"; 235/40R17 90 11A; 22I; 24C; 24D Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA RX-8 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen SE e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 MCS 12A; 51A; 71K; 721; 245/45R17 95 MCS 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen TA e13*98/14*0002*.. 120 225/45R17 90 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P TA e13*95/54*0002*.., 105 - 123 225/45R17-90 11A; 21M; 52A Nur Vorderachslenkung; G517 105 - 155 225/45R17 11A; 21M; 52A; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 235/45R17-93 11A; 21M; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721; 52A 725; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BK e1*2001/116*0234*.. 191 205/50R17 89 11A; 22I; 24J; 52J; 65H Mazda 3 MPS; Schrägheck; 215/45R17 87 52J Frontantrieb; 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P; 76S; 76Z Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu ReifenAuflagen BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89 11A; 22B; 24J; 24M; Stufenheck; 65H Schrägheck; 215/45R17 87 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74H; 74P BL e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 235/45R17 94 11A; 24J; 248; 26B; ab Mj.2013; ab 26N; 27B e11*2001/116*0262*10; (Typ BM); Limousine; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 65H bis Mj.2013; BLE e13*2007/46*1071*.. Stufenheck; 76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 65H Schrägheck; Frontantrieb; 215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 246 10B; 11B; 11G; 11H; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 74P; 76S 22H; 24J; 248 235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 22H; 24J; 248 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 65H 12A; 51A; 71K; 721; 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M 725; 73C; 74A; 74P 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 205/50R17 93 11A; 21P; 22B; 24J; Kombi; Frontantrieb; 270; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/45R17 91 11A; 21P; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721; 270 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 122 215/45R17 87W 11A; 22I; 5ET Kombi; Stufenheck; GG1 e11*2001/116*0203*.. 215/45R17 91 11A; 22I Schrägheck; 225/45R17 90 11A; 22B; 24J; 24M Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; ab GHE e13*2007/46*1075*.. 248; 51J; 56G e13*2007/46*1075*02; 215/50R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; ab 241; 246; 248; 56G e1*2001/116*0448*06; 225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; bis Mj.2012; 24J; 248 Stufenheck; 88 - 132 205/50R17 93 11A; 21P; 22I; 24J; Schrägheck; 248; 51J; 65H Frontantrieb; nur 205/55R17 91W 11A; 21P; 22I; 24J; Mazda 6; 248; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 721; 241; 246; 248; 56G 725; 729; 73C; 74A; 215/55R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 74P; 76S 241; 246; 248; 56G 225/45R17 91W 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; 248 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M; 241; 246; 248 235/45R17 94 11A; 21P; 22I; 22M; 241; 246; 248; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/50R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis GHE e13*2007/46*1075*.. 51J; 65H e13*2007/46*1075*01; 205/55R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; nur bis 51J; 56G e1*2001/116*0448*05; 215/50R17 91 11A; 22I; 24C; 24D; Schrägheck; 56G Frontantrieb; nur 225/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M Mazda 6; 88 - 136 205/50R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 51J; 65H 12A; 51A; 71K; 721; 205/55R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M; 725; 729; 73C; 74A; 51J; 56G 74P; 76S 215/50R17 91W 11A; 22I; 24C; 24D; 56G 225/45R17 91W 11A; 22I; 24J; 24M 225/50R17 94 11A; 21P; 22B; 22M; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 22I; 24C; 24D; 68A GH e1*2001/116*0448*.. 83 - 136 205/50R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; bis Mj.2012; Kombi; GHE e13*2007/46*1075*.. 24M; 51J; 65H Frontantrieb; nur 205/55R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; Mazda 6; 24M; 51J; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 215/50R17 91 11A; 21T; 22I; 24C; 12A; 51A; 71K; 721; 24D; 56G 725; 729; 73C; 74A; 225/45R17 91 11A; 21S; 22I; 24J; 74P; 76S 24M 225/50R17 94 11A; 21T; 22I; 24C; 24D 235/45R17 94 11A; 21T; 22I; 24C; 24D Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 22 Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GH e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94 ab Mj.2012; Kombi; GJ e1*2007/46*1001*.. 225/55R17 97 Stufenheck; 235/50R17 96 11A; 26P; 27I Frontantrieb; nur 235/55R17 99 11A; 26P; 27I Mazda 6; 245/50R17 99 11A; 245; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 255/45R17 98 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76S GH e1*2001/116*0448*.. 110 - 129 225/60R17 99 nur CX-5; 225/65R17 102 Allradantrieb; 235/60R17 102 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 76S GJ e1*2007/46*1001*.. 107 - 141 225/50R17 94 Kombi; Stufenheck; 225/55R17 97 Frontantrieb; 235/50R17 96 11A; 26P; 27I 10B; 11B; 11G; 11H; 235/55R17 99 11A; 26P; 27I 12A; 51A; 71K; 721; 245/50R17 99 11A; 245; 26P; 27I 725; 73C; 74A; 74P; 255/45R17 98 11A; 26P; 27I 76S Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 22 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 22 des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 22 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R17 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 22 Hinterachse: 245/35R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R17 Hinterachse: 255/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/50R17 Hinterachse: 225/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 22 empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 22 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 22 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: MD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0254*.. Handelsbez.: ELANTRA Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 245 y = 310 HA 26B x = 260 y = 315 VA 26P x = 210 y = 265 VA 27B x = 295 y = 360 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 295 y = 360 24 HA 26N x = 260 y = 315 8 VA 26J x = 260 y = 315 21 VA 27H x = 295 y = 360 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 22 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: VF Genehm.Nr.: e4*2007/46*0263*.. Handelsbez.: i40 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 350 VA 26P x = 260 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 270 y = 440 30 HA 26N x = 310 y = 350 8 VA 26J x = 310 y = 350 23 VA 27H x = 270 y = 440 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 22 Fahrzeug: Hersteller: HYUNDAI Fahrzeugtyp: FS Genehm.Nr.: e11*2007/46*0194*.. Handelsbez.: VELOSTER Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 320 VA 26P x = 240 y = 270 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 310 28 HA 26N x = 290 y = 320 8 VA 26J x = 290 y = 320 15 VA 27H x = 250 y = 310 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 22 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: JD Genehm.Nr.: e4*2007/46*0496*.. Handelsbez.: CEE'D Variante(n): Frontantrieb, Schrägheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 340 y = 350 VA 26P x = 290 y = 300 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 250 y = 290 8 HA 26J x = 340 y = 350 27 VA 26N x = 340 y = 350 8 VA 27F x = 250 y = 290 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 22 Fahrzeug: Hersteller: KIA MOTORS Fahrzeugtyp: RP Genehm.Nr.: e4*2007/46*0633*.. Handelsbez.: Carens, Rondo Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27I x = 210 y = 250 HA 26B x = 310 y = 325 VA 26P x = 260 y = 275 VA 27B x = 260 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 260 y = 300 30 HA 26J x = 310 y = 325 30 VA 26N x = 310 y = 325 30 VA 27F x = 260 y = 300 30 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 22 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GH Genehm.Nr.: e1*2001/116*0448*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 22 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: BL Genehm.Nr.: e11*2001/116*0262*.. Handelsbez.: MAZDA 3 Variante(n): ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013 Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 320 y = 375 VA 26B x = 370 y = 400 VA 27I x = 300 y = 370 HA 27B x = 350 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 350 y = 400 15 HA 26N x = 370 y = 400 8 VA 26J x = 370 y = 400 30 VA 27H x = 350 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797 ANLAGE: 11 Radtyp: 609 Hersteller: Momo S.r.l. Stand: 30.03.2015 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 22 Fahrzeug: Hersteller: MAZDA Fahrzeugtyp: GJ Genehm.Nr.: e1*2007/46*1001*.. Handelsbez.: MAZDA 6, MAZDA CX-5 Variante(n): Frontantrieb, Stufenheck Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27B x = 265 y = 400 HA 26P x = 385 y = 400 VA 26B x = 400 y = 400 VA 27I x = 215 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 265 y = 400 24 HA 26N x = 400 y = 400 8 VA 26J x = 400 y = 400 24 VA 27H x = 265 y = 400 8 HA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.