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							Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 30.03.2015
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Fahrzeughersteller                         : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ), KIA, KIA MOTORS (SK),
                                             MAZDA
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 114,3/5                     Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
D6 1143545671 PCD 5x114,3                      Ø72.2/Ø67.1                 67,1     Kunststoff     700     2255     01/14
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 107 Nm für Typ : ELH; FS; GDH; LM; MD; VF; YN
                                             110 Nm für Typ : JC
Verkaufsbezeichnung:     ELANTRA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
MD           e4*2007/46*0254*.. 94 - 97          215/40R17 87       11A; 245                  Stufenheck;
                                                 215/45R17 87       11A; 245                  Frontantrieb;
                                                 225/45R17 91       11A; 24J; 248; 26P;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    27H; 27I                  12A; 51A; 71K; 721;
                                                 235/40R17 90       11A; 241; 246; 248;       725; 729; 73C; 74A;
                                                                    26N; 26P; 27H; 27I        74P
                                                 245/35R17 87       11A; 24M; 241; 246;
                                                                    26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                    57U
                                                 245/40R17 91       11A; 24M; 241; 246;
                                                                    26B; 26N; 27B; 27H;
                                                                    681; 687

Verkaufsbezeichnung:     i 30
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW             Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
GDH          e11*2007/46*0337*.., 66 - 99        205/50R17 89       11A; 248; 56G             Kombi; Schrägheck; 3-
               e11*2007/46*0338*..               215/45R17 87       11A; 248                  türig; 5-türig;
                                                 225/45R17 91       11A; 248                  Frontantrieb;
                                                 235/40R17 90       11A; 24J; 248             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/45R17 94       11A; 24J; 248             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     IX20
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW          Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
JC           e4*2007/46*0207*..,       57 - 94     205/45R17 88     11A; 245; 56G            Schrägheck 4-türig;
               e4*2007/46*0223*..                  205/50R17 89     11A; 21P; 24J; 248;      Frontantrieb;
                                                                    56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                   215/45R17 87     11A; 21P; 24J; 248       12A; 51A; 71K; 721;
                                                   225/45R17 91     11A; 21P; 24J; 24M       725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P

Verkaufsbezeichnung:     ix35, TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ELH          e11*2007/46*0192*.. 85 - 135 215/60R17 96              51J; 56G                 auch Facelift 2013;
LM           e11*2007/46*0128*..                                                             Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     i40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
VF           e4*2007/46*0263*..,       85 - 131 205/50R17 93        56G                      Kombi; Limousine;
               e4*2007/46*0264*..               205/55R17 91        56G                      Frontantrieb;
                                                215/50R17 95        11A; 26P; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                225/45R17 91        67S                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                235/45R17 94        11A; 26P; 68A            725; 729; 73C; 74A;
                                                245/40R17 91        11A; 248; 26P; 27H;      74P; 76S
                                                                    687

Verkaufsbezeichnung:     VELOSTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
FS           e11*2007/46*0194*.. 97 - 103 215/45R17 87                                       Schrägheck;
                                          225/45R17 91              11A; 27H                 Frontantrieb;
                                          235/40R17 90              11A; 246; 248; 27H;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    684                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 729; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW                Reifen           Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94           205/50R17 89     11A; 24J; 248; 65H       Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                  215/45R17 87     11A; 245; 248            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,                 225/45R17 91     11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                  235/40R17 90     11A; 22I; 24M; 241;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    246                      725; 729; 73C; 74A;
                                                   235/45R17 94     11A; 22I; 24M; 241;      74P
                                                                    246

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 30.03.2015
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Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 105 Nm für Typ : AM
                                             108 Nm für Typ : TF
Verkaufsbezeichnung:     OPTIMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
TF           e4*2007/46*0255*.. 100 - 121 205/55R17 91              56G                      Limousine; Stufenheck;
                                          215/50R17 91              56G                      Frontantrieb;
                                          215/55R17 94              56G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/45R17 91                                       12A; 51A; 71K; 721;
                                          235/45R17 94                                       725; 729; 73C; 74A;
                                          255/45R17 98              11A; 248; 57F; 67D       74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     SOUL
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
AM           e4*2001/116*0139*.., 85 - 103 215/45R17 87             51J                      Frontantrieb;
             e4*2007/46*0133*..            225/45R17 91             11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                           225/50R17 94             11A; 24J; 248; 54F       12A; 51A; 71K; 721;
                                           235/40R17 90             11A; 24J; 248            725; 729; 73C; 74A;
                                           235/45R17 94             11A; 24J; 248            74P; 76S
                                           245/40R17 91             11A; 24J; 248
                                           245/45R17 95             11A; 24J; 248

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : KIA MOTORS (SK)
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : RP
                                             107 Nm für Typ : EL; JD; YNS
                                             108 Nm für Typ : ED
Verkaufsbezeichnung:     Carens, Rondo
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
RP           e4*2007/46*0633*..  85 - 130 215/45R17 91                                       Kombi; Frontantrieb;
                                          225/45R17 91              11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
                                          225/50R17 94              11A; 24J; 24M; 26P;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    27H                      725; 73C; 74A; 74P;
                                                 235/40R17 90       11A; 24J; 248; 27H       76S
                                                 235/45R17 94       11A; 24J; 248; 27H
                                                 245/40R17 91       11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                    27H
                                                 245/45R17 95       11A; 24J; 24M; 26P;
                                                                    27H

Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 205/45R17 88              11A; 24J; 24M; 51J;      Pro Cee'd (2-türig
                                                                    65L                      Schrägheck);
                                                 205/50R17 89       11A; 22M; 24J; 24M;      Frontantrieb;
                                                                    51J; 65H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 215/45R17 87       11A; 24J; 24M; 5ET       12A; 51A; 71K; 721;
                                                 225/45R17 91       11A; 22M; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                                                 235/40R17 90       11A; 22M; 24C; 24D


                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                           Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     CEE'D
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
ED           e4*2001/116*0121*.., 66 - 106 205/45R17 88             11A; 24M; 51J; 65L       Sporty wagon (Kombi);
             e4*2007/46*0132*..            205/50R17 89             11A; 22M; 24J; 24M;      Cee'd (4-türig
                                                                    51J; 65H                 Schrägheck);
                                                 215/45R17 87       11A; 24J; 24M; 5ET       Frontantrieb;
                                                 225/45R17 91       11A; 22M; 24J; 24M       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R17 90       11A; 22M; 24D; 24J       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 74P
JD             e4*2007/46*0496*..,     66 - 99   215/45R17 87       11A; 246; 248; 26P;      Kombi; Van;
               e4*2007/46*0497*..                                   27H                      Schrägheck; 3-türig;
                                                 225/40R17 86       11A; 24J; 248; 26N;      5-türig; Frontantrieb;
                                                                    26P; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 225/45R17 91       11A; 24J; 248; 26N;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    26P; 27H                 725; 73C; 74A; 74P
                                                 235/40R17 90       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                    26N; 27F
                                                 235/45R17 94       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                    26N; 27F

Verkaufsbezeichnung:     ix35,TUCSON, LM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
EL           e11*2007/46*0104*.. 85 - 135 215/60R17 96              51J; 56G                 Allradantrieb;
                                                                                             Frontantrieb;
                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                             74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     VENGA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
YN           e4*2007/46*0130*.., 55 - 94         205/50R17 89       11A; 24J; 248; 65H       Schrägheck;
               e4*2007/46*0131*..                215/45R17 87       11A; 245; 248            Frontantrieb;
YNS            e4*2007/46*0261*..,               225/45R17 91       11A; 24J; 248            10B; 11B; 11G; 11H;
               e4*2007/46*0262*..                235/40R17 90       11A; 22I; 24M; 241;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                    246                      725; 729; 73C; 74A;
                                                 235/45R17 94       11A; 22I; 24M; 241;      74P
                                                                    246

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : MAZDA
Befestigungsteile                          : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : ER; ERE; GG/GY; GG1; GH; GHE; KE; NC1; NC1E;
                                             SE; TA
                                             120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW; GH; GJ
                                             140 Nm für Typ : BL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     Mazda CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
KE           e13*2007/46*1247*.. 110 - 129 225/60R17 99                                   nur CX-5;
                                           225/65R17 102                                  Allradantrieb;
                                           235/60R17 102                                  Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA CX-7
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
ER           e11*2001/116*0308*.. 120 - 191 235/65R17 104 52J                             Allradantrieb;
ERE          e13*2007/46*1109*..                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA MX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
NC1          e11*2001/116*0202*.. 93 - 118 205/45R17 84          11A; 24J; 24M; 65L       MX-5 "Softtop"; MX-5
NC1E         e1*2001/116*0371*..           215/40R17 83          11A; 24J; 24M            "Roadster Coupe";
                                           235/40R17 90          11A; 22I; 24C; 24D       Cabrio;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA RX-8
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
SE           e11*2001/116*0199*.. 141 - 170 225/50R17            51G; 52J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                            235/45R17 93         MCS                      12A; 51A; 71K; 721;
                                            245/45R17 95         MCS                      725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA XEDOS 9
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW     Reifen                     Auflagen zu Reifen       Auflagen
TA           e13*98/14*0002*.. 120    225/45R17 90                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                      235/45R17 93               11A; 24J                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P
TA             e13*95/54*0002*..,   105 - 123 225/45R17-90       11A; 21M; 52A            Nur Vorderachslenkung;
               G517                 105 - 155 225/45R17          11A; 21M; 52A; 631       10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17-93       11A; 21M; 24J; 24M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 52A                      725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen      Auflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 191          205/50R17 89       11A; 22I; 24J; 52J; 65H Mazda 3 MPS;
                                                                                         Schrägheck;
                                              215/45R17 87       52J                     Frontantrieb;
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 52J      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                         74H; 74P; 76S; 76Z




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu ReifenAuflagen
BK           e1*2001/116*0234*.. 62 - 110 205/50R17 89           11A; 22B; 24J; 24M;
                                                                                   Stufenheck;
                                                                 65H               Schrägheck;
                                             215/45R17 87        11A; 24J          10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 90        11A; 22B; 24J; 24M12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                                                                   74H; 74P
BL             e11*2001/116*0262*.. 74 - 121 235/45R17 94  11A; 24J; 248; 26B;     ab Mj.2013; ab
                                                           26N; 27B                e11*2001/116*0262*10;
                                                                                   (Typ BM); Limousine;
                                                                                   Schrägheck;
                                                                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                   76S
BL             e11*2001/116*0262*.. 76 - 111 205/50R17 89  11A; 21P; 22I; 24J; 65H bis Mj.2013;
BLE            e13*2007/46*1071*..                                                 Stufenheck;
                                    76 - 136 205/50R17 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 65H Schrägheck;
                                                                                   Frontantrieb;
                                             215/45R17 91  11A; 21P; 22I; 246      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             225/45R17 91  11A; 21P; 22I; 24J; 248 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                   725; 729; 73C; 74A;
                                             235/40R17 90  11A; 21B; 21N; 22B;     74P; 76S
                                                           22H; 24J; 248
                                             235/45R17 94  11A; 21B; 21N; 22B;
                                                           22H; 24J; 248

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
CR1          e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 205/50R17 91          11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 65H                      12A; 51A; 71K; 721;
                                             215/45R17 91        11A; 22I; 24J; 24M       725; 73C; 74A; 74P
                                             225/45R17 91        11A; 22I; 24J; 24M
CW             e1*2007/46*0433*..   85 - 110 205/50R17 93        11A; 21P; 22B; 24J;      Kombi; Frontantrieb;
                                                                 270; 56G                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/45R17 91       11A; 21P; 22B; 24J;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 270                      725; 729; 73C; 74A;
                                                                                          74P

Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GG/GY        e1*98/14*0188*..     88 - 122 215/45R17 87W         11A; 22I; 5ET            Kombi; Stufenheck;
GG1          e11*2001/116*0203*..          215/45R17 91          11A; 22I                 Schrägheck;
                                           225/45R17 90          11A; 22B; 24J; 24M       Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 88 - 125 205/55R17 91           11A; 21P; 22I; 24J;      ab
GHE          e13*2007/46*1075*..                                 248; 51J; 56G            e13*2007/46*1075*02;
                                          215/50R17 91           11A; 21P; 22I; 22M;      ab
                                                                 241; 246; 248; 56G       e1*2001/116*0448*06;
                                              225/45R17 91       11A; 21P; 22I; 22M;      bis Mj.2012;
                                                                 24J; 248                 Stufenheck;
                                     88 - 132 205/50R17 93       11A; 21P; 22I; 24J;      Schrägheck;
                                                                 248; 51J; 65H            Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91W      11A; 21P; 22I; 24J;      Mazda 6;
                                                                 248; 51J; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91W      11A; 21P; 22I; 22M;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 241; 246; 248; 56G       725; 729; 73C; 74A;
                                              215/55R17 94       11A; 21P; 22I; 22M;      74P; 76S
                                                                 241; 246; 248; 56G
                                              225/45R17 91W      11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                 24J; 248
                                              225/50R17 94       11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 241; 246; 248
                                              235/45R17 94       11A; 21P; 22I; 22M;
                                                                 241; 246; 248; 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   88 - 125 205/50R17 91       11A; 22I; 24J; 24M;      nur bis
GHE            e13*2007/46*1075*..                               51J; 65H                 e13*2007/46*1075*01;
                                              205/55R17 91       11A; 22I; 24J; 24M;      nur bis
                                                                 51J; 56G                 e1*2001/116*0448*05;
                                              215/50R17 91       11A; 22I; 24C; 24D;      Schrägheck;
                                                                 56G                      Frontantrieb; nur
                                              225/45R17 91       11A; 22I; 24J; 24M       Mazda 6;
                                     88 - 136 205/50R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 51J; 65H                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              205/55R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M;      725; 729; 73C; 74A;
                                                                 51J; 56G                 74P; 76S
                                              215/50R17 91W      11A; 22I; 24C; 24D;
                                                                 56G
                                              225/45R17 91W      11A; 22I; 24J; 24M
                                              225/50R17 94       11A; 21P; 22B; 22M;
                                                                 24C; 24D
                                              235/45R17 94       11A; 22I; 24C; 24D;
                                                                 68A
GH             e1*2001/116*0448*..   83 - 136 205/50R17 91       11A; 21S; 22I; 24J;      bis Mj.2012; Kombi;
GHE            e13*2007/46*1075*..                               24M; 51J; 65H            Frontantrieb; nur
                                              205/55R17 91       11A; 21S; 22I; 24J;      Mazda 6;
                                                                 24M; 51J; 56G            10B; 11B; 11G; 11H;
                                              215/50R17 91       11A; 21T; 22I; 24C;      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24D; 56G                 725; 729; 73C; 74A;
                                              225/45R17 91       11A; 21S; 22I; 24J;      74P; 76S
                                                                 24M
                                              225/50R17 94       11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                 24D
                                              235/45R17 94       11A; 21T; 22I; 24C;
                                                                 24D




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Verkaufsbezeichnung:     MAZDA 6, MAZDA CX-5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
GH           e1*2001/116*0448*.. 107 - 141 225/50R17 94                                   ab Mj.2012; Kombi;
GJ           e1*2007/46*1001*..            225/55R17 97                                   Stufenheck;
                                           235/50R17 96          11A; 26P; 27I            Frontantrieb; nur
                                           235/55R17 99          11A; 26P; 27I            Mazda 6;
                                           245/50R17 99          11A; 245; 26P; 27I       10B; 11B; 11G; 11H;
                                           255/45R17 98          11A; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 74P;
                                                                                          76S
GH             e1*2001/116*0448*..   110 - 129 225/60R17 99                               nur CX-5;
                                               225/65R17 102                              Allradantrieb;
                                               235/60R17 102                              Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                          721; 725; 729; 73C;
                                                                                          74A; 74P; 76S
GJ             e1*2007/46*1001*..    107 - 141 225/50R17 94                               Kombi; Stufenheck;
                                               225/55R17 97                               Frontantrieb;
                                               235/50R17 96      11A; 26P; 27I            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/55R17 99      11A; 26P; 27I            12A; 51A; 71K; 721;
                                               245/50R17 99      11A; 245; 26P; 27I       725; 73C; 74A; 74P;
                                               255/45R17 98      11A; 26P; 27I            76S

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand



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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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      des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
      dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
      Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
      im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
     unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
     Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden.
     Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer
     Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen.
     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           215/40R17



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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                    Hinterachse:                        245/35R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
65L) Sofern Reifen der Größe 205/45 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/50R17
                    Hinterachse:                          255/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          205/50R17
                    Hinterachse:                          225/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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                                                                                                    Seite: 13 von 22
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/45R17
                    Hinterachse:                          235/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          215/50R17
                    Hinterachse:                          235/45R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder
     Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
MCS) Die Verwendung dieser Reifengröße als Sommerreifen ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die
     serienmäßig mit 16 bzw. 17-Zoll-Sommerreifen ausgerüstet sind.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

        Hersteller:       HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:      MD
        Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0254*..
        Handelsbez.:      ELANTRA

        Variante(n):      Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 245            y = 310                    HA
              26B                      x = 260            y = 315                    VA
              26P                      x = 210            y = 265                    VA
              27B                      x = 295            y = 360                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              27F                    x = 295       y = 360           24                HA
              26N                    x = 260       y = 315            8                VA
              26J                    x = 260       y = 315           21                VA
              27H                    x = 295       y = 360            8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
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Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:      VF
        Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0263*..
        Handelsbez.:      i40

        Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 310            y = 350                    VA
              26P                      x = 260            y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 270       y = 440            30                HA
              26N                   x = 310       y = 350             8                VA
              26J                   x = 310       y = 350            23                VA
              27H                   x = 270       y = 440             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       HYUNDAI
        Fahrzeugtyp:      FS
        Genehm.Nr.:       e11*2007/46*0194*..
        Handelsbez.:      VELOSTER

        Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 290            y = 320                    VA
              26P                      x = 240            y = 270                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 250       y = 310            28                HA
              26N                   x = 290       y = 320             8                VA
              26J                   x = 290       y = 320            15                VA
              27H                   x = 250       y = 310             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       KIA MOTORS
        Fahrzeugtyp:      JD
        Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0496*..
        Handelsbez.:      CEE'D

        Variante(n):      Frontantrieb, Schrägheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              26B                      x = 340            y = 350                    VA
              26P                      x = 290            y = 300                    VA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27H                   x = 250       y = 290             8                HA
              26J                   x = 340       y = 350            27                VA
              26N                   x = 340       y = 350             8                VA
              27F                   x = 250       y = 290            30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       KIA MOTORS
        Fahrzeugtyp:      RP
        Genehm.Nr.:       e4*2007/46*0633*..
        Handelsbez.:      Carens, Rondo

        Variante(n):      Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27I                      x = 210            y = 250                    HA
              26B                      x = 310            y = 325                    VA
              26P                      x = 260            y = 275                    VA
              27B                      x = 260            y = 300                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27H                   x = 260       y = 300            30                HA
              26J                   x = 310       y = 325            30                VA
              26N                   x = 310       y = 325            30                VA
              27F                   x = 260       y = 300            30                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       MAZDA
        Fahrzeugtyp:      GH
        Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0448*..
        Handelsbez.:      MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):      ab e1*2001/116*0448*14, Frontantrieb, Kombi, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 265            y = 400                    HA
              26P                      x = 385            y = 400                    VA
              26B                      x = 400            y = 400                    VA
              27I                      x = 215            y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 265       y = 400            24                HA
              26N                   x = 400       y = 400             8                VA
              26J                   x = 400       y = 400            24                VA
              27H                   x = 265       y = 400             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       MAZDA
        Fahrzeugtyp:      BL
        Genehm.Nr.:       e11*2001/116*0262*..
        Handelsbez.:      MAZDA 3

        Variante(n):      ab e11*2001/116*0262*10, ab Mj.2013

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
              26P                     x = 320            y = 375                     VA
              26B                     x = 370            y = 400                     VA
              27I                     x = 300            y = 370                     HA
              27B                     x = 350            y = 400                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                   von [mm]      bis [mm]         um [mm]
              27F                   x = 350       y = 400            15                HA
              26N                   x = 370       y = 400             8                VA
              26J                   x = 370       y = 400            30                VA
              27H                   x = 350       y = 400             8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0050-14-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 49797
ANLAGE: 11                                                        Radtyp: 609
Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 30.03.2015
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Fahrzeug:

        Hersteller:       MAZDA
        Fahrzeugtyp:      GJ
        Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1001*..
        Handelsbez.:      MAZDA 6, MAZDA CX-5

        Variante(n):      Frontantrieb, Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                      von [mm]            bis [mm]
              27B                      x = 265            y = 400                    HA
              26P                      x = 385            y = 400                    VA
              26B                      x = 400            y = 400                    VA
              27I                      x = 215            y = 350                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                    von [mm]      bis [mm]        um [mm]
              27F                    x = 265       y = 400           24                HA
              26N                    x = 400       y = 400            8                VA
              26J                    x = 400       y = 400           24                VA
              27H                    x = 265       y = 400            8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.