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							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 15


                                             Fahrzeughersteller                          : AUDI



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             112540571 D04 TYP604 D04 PCD112                Ø79.5/Ø57.1                 57,1     Kunststoff     750     2250     04/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : GA; (Kugelbund)
                             Zubehör                                    : Zentrierring: Ø79.5/Ø57.1; Nabenkappe: #182;


                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : 8V; 8PA; D2; 8P; 8PB; 8E; GA; 4F; 8J; F3; 4F1; 8U; 4E; 8U1
                             Zubehör                                    : Zentrierring: Ø79.5/Ø57.1; Nabenkappe: #182;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : D2; 4E; 4F; 4F1; 8E; 8J; 8P; 8PA; 8PB; 8V
                                                                          140 Nm für Typ : GA
                                                                          180 Nm für Typ : F3 erhoeht; 8U erhoeht; 8U1 erhoeht
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3 CABRIOLET
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0456*.. 75 - 118 225/35R19 88W 11A; 21B; 22F; 22L;                   Cabrio; Frontantrieb;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                              75 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22F; 22L;                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                     24J; 24M; 5FE                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                       235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 22L;                   74P
                                                                                     24C; 24D; 54A
                                                                       245/30R19 89Y 11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                     57F; 677
                                                                       255/30R19 91  11A; 22F; 22L; 24D;
                                                                                     57F; 671; 673




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3, S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8V           e1*2007/46*0607*.. 77 - 140 225/35R19 88W           11A; 26P                 Cabrio; Limousine;
                                                                      235/30R19 86Y           11A; 245; 26P; 5EM       Allradantrieb;
                                                                      235/35R19 87Y           11A; 245; 26P            Frontantrieb;
                                                             77 - 228 245/30R19 89            11A; 24J; 248; 26P;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              27H                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/35R19 89       11A; 24J; 248; 26P;      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              27H                      74P
                                                                  206 - 228 225/35R19 88Y     11A; 26P
                                                                            235/30R19 86Y     11A; 245; 26P; 5EM
                                                                            235/35R19 91      11A; 245; 26P
                             8V             e1*2007/46*0607*..    77 - 140 225/35R19 88W      11A; 24J; 248; 26B;      Sportback (4-türig);
                                                                                              26N; 27H                 inkl. S3; 2-türig;
                                                                  77 - 228 225/35R19 88Y      11A; 24J; 248; 26B;      Allradantrieb;
                                                                                              26N; 27H                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A3,S3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             8P           e1*2001/116*0217*.. 66 - 110 225/35R19 88W     11A; 21B; 22L; 22Q;           Sportback (4-türig);
                             8PA          e1*2001/116*0418*..                            24C; 24M; 5FE                 S3; Schrägheck 2-
                             8PB          e13*2007/46*1082*..          235/35R19 87W     11A; 21B; 22L; 22Q;           türig;
                                                                                         24C; 24D; 5ET                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  66 - 147 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22L; 22Q;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         24C; 24M; 5FE                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                           255/30R19 91  Frontantrieb; 11A; 22F;       74A; 74P
                                                                                         22L; 22Q; 24D; 57F;
                                                                                         585; 671
                                                                  66 - 195 235/35R19 91  11A; 21B; 22L; 22Q;
                                                                                         24C; 24D

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8E           e1*2001/116*0151*.. 75 - 188 235/35R19 91                                    ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             8E             e1*2001/116*0151*..   253      235/35R19 91       5GG                      AUDI S4; ab
                                                                                                                       e1*2001/116*0151*10;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 15
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A4,S4
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW          Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             8E           e1*2001/116*0151*.., 253         235/35R19 91                                AUDI S4; nur bis
                                            e1*98/14*0151*..                                                           e1*2001/116*0151*09;
                                                                                                                       Kombi; Limousine;
                                                                                                                       Allradantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A6,S6,ALLROAD QUATTRO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             4F           e1*2001/116*0254*.., 89 - 140 235/35R19 91Y 5GG                              Limousine u. Kombi;
                                          e13*2007/46*1080*.. 89 - 257 245/35R19 93Y 11A; 22H; 24M; 5HA                Front- u.
                             4F1          e13*2007/46*1080*..           255/35R19 96  11A; 22H; 24D; 24J               Allradantrieb; Nicht
                                                                                                                       Allroad Quattro;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             4F             e1*2001/116*0254*.., 120 - 257 245/40R19    51G                            Nur Allroad Quattro;
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                            e13*2007/46*1080*.. 155 - 257 245/35R19 93Y 5HA                            10B; 11B; 11G; 11H;
                             4F1            e13*2007/46*1080*..                                                        12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI A8 / S8
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             D2           e1*93/81*0005*..,  110 - 265 245/40R19 94Y 5HI                               nicht für gepanzerte
                                          e1*98/14*0005*..   110 - 309 245/40R19 98Y                                   Fz; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                                                       11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                                                                       71K; 721; 725; 729;
                                                                                                                       73C; 74A; 74P
                             4E             e1*2001/116*0198*..   154 - 257 245/40R19 94Y 5HI                          nicht für gepanzerte
                                                                            255/40R19 96Y 5IE                          Fz;
                                                                  154 - 331 255/40R19     51G                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76T; 765




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 15
                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             8U           e1*2007/46*0591*.. 88 - 162 225/45R19 92            51J                       erhöhtes
                                                                                                                        Anzugsmoment
                             8U1            e13*2007/46*1163*..            235/40R19 92                                 180 Nm;
                                                                                                                        Kombilimousine;
                                                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     AUDI TT
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 200          235/35R19 91       11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                                                                              24M; 52J                  e1*2001/116*0369*16;
                                                                           245/35R19 93       11A; 22H; 22M; 22P;       Cabrio; Coupe;
                                                                                              24J; 24M; 52J             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 92       11A; 21P; 22H; 22M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              22P; 24J; 24M; 52J        721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 76T; 76Z
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             8J             e1*2001/116*0369*.., 118 - 155 235/35R19 91       11A; 22M; 22P; 24J;       bis
                                            e1*2001/116*0374*..                               24M                       e1*2001/116*0369*16;
                                                                  118 - 184 245/35R19 93      11A; 22H; 22M; 22P;       Cabrio; Coupe;
                                                                                              24J; 24M                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           255/35R19 92       11A; 21P; 22H; 22M;       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              22P; 24J; 24M             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                        74P; 76T

                             Verkaufsbezeichnung:     Q2, SQ2
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             GA           e1*2007/46*1552*.. 85 - 140 225/40R19 89            ohne                      Allradantrieb;
                                                                                              Radhausverbreiterung      Frontantrieb;
                                                                                              (Flap) Serie; 11A; 245;   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              248
                                                                           225/40R19 89       mit                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              Radhausverbreiterung      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                              (Flap) Serie
                                                                           235/35R19 91       11A; 241; 244             74P; 77E
                                                                           235/40R19 92       11A; 241; 244
                                                                           245/35R19 89       11A; 241; 244; 246
                                                                           245/40R19 94       11A; 241; 244; 246
                                                                           255/30R19 91       11A; 241; 244; 246
                                                                           255/35R19 92       11A; 241; 244; 246
                             GA             e1*2007/46*1552*..    221      225/40R19 93                               SQ2;
                                                                           235/40R19 92                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           245/35R19 93       11A; 24J; 248; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                           245/40R19 94       11A; 24J; 248; 26P; 27I 74P; 77E




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 5 von 15
                             Verkaufsbezeichnung:     Q3
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis       kW        Reifen             Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             F3           e1*2007/46*1900*..     110 - 169 235/50R19 99       11A; 245; 248            erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           245/45R19 98                                180 Nm; Q3 Sportback;
                                                                           245/50R19 101 11A; 24J; 248                 Allradantrieb;
                                                                           255/45R19 100 11A; 245; 248                 Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
                             F3             e1*2007/46*1900*..   110 - 169 235/45R19 95                                erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           235/50R19 99       11A; 248                 180 Nm; Q3;
                                                                           245/45R19 98                                Allradantrieb;
                                                                           245/50R19 101      11A; 24J; 248; 26P       Frontantrieb;
                                                                           255/45R19 100      11A; 248                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           265/45R19 102      11A; 24J; 248; 26P       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
                             8J           e1*2001/116*0369*.. 132 - 228 225/40R19 89  11A; 26P                         ab
                                                                        235/35R19 91Y 11A; 26P                         e1*2001/116*0369*17;
                                                                        235/40R19 92Y 11A; 26B; 26N                    Allradantrieb;
                                                                        245/35R19 89  11A; 245; 248; 26B;              Frontantrieb; TT; TTS;
                                                                                      26N; 27U                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/30R19 91Y 11A; 245; 248; 26P;              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                      27U                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                        255/35R19 92Y 11A; 245; 248; 26B;              74P
                                                                                      26N; 27H; 27U

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 15
                                   bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                   dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                   der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
                                  über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
                                  Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 15
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                                  befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
                                  des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                                  dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                                  Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                                  im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 15
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                      Reifengröße:
                                                  Vorderachse:                        225/35R19
                                                  Hinterachse:                        255/30R19
                                    Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                    nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.


                                                             Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 15
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1060kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             5IE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1420kg.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                     Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                        225/35R19
                                                 Hinterachse:                        245/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 15
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
                             76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 11 von 15


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       AUDI
                                     Fahrzeugtyp:      8J
                                     Genehm.Nr.:       e1*2001/116*0369*..
                                     Handelsbez.:      TT Coupe, TTS Coupe, TT Roadster, TTS Roadster

                                     Variante(n):      Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Frontantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                           27U                        y = 40             y = 140                  HA
                                           27V                        y = 40             y = 140                  HA
                                           26P                       x = 330             y = 240                  VA
                                           26B                       x = 350             y = 290                  VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                           26J                    x = 350       y = 290           30                VA
                                           27H                    x = 280       y = 350            8                HA
                                           26N                    x = 350       y = 290            8                VA
                                           27F                    x = 280       y = 350           21                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 12 von 15

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       AUDI
                                     Fahrzeugtyp:      F3
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1900*..
                                     Handelsbez.:      Q3

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26B                      x = 300             y = 250                   VA
                                           26P                      x = 250             y = 250                   VA
                                           27B                      x = 250             y = 300                   HA
                                           27I                      x = 200             y = 250                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26N                   x = 300       y = 250             8                VA
                                           27F                   x = 250       y = 300            30                HA
                                           26J                   x = 300       y = 250            30                VA
                                           27H                   x = 250       y = 300             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 13 von 15

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       AUDI
                                     Fahrzeugtyp:      GA
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*1552*..
                                     Handelsbez.:      Q2, SQ2

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26B                      x = 210             y = 230                   VA
                                           26P                      x = 260             y = 280                   VA
                                           27B                      x = 230             y = 210                   HA
                                           27I                      x = 280             y = 260                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26N                   x = 260       y = 280             8                VA
                                           27F                   x = 280       y = 260            20                HA
                                           27H                   x = 280       y = 260             8                HA
                                           26J                   x = 260       y = 280            15                VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 14 von 15

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       AUDI
                                     Fahrzeugtyp:      8V
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0607*..
                                     Handelsbez.:      AUDI A3, S3

                                     Variante(n):      Frontantrieb, 2-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                           26P                       x = 400             y = 400                  VA
                                           26B                       x = 400             y = 400                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                           26N                    x = 400       y = 400            8                VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           26J                    x = 400       y = 400           24                VA
                                           27H                    x = 400       y = 400            8                HA
                                           27F                    x = 400       y = 400           30                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 12 AUDI                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 15 von 15

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       AUDI
                                     Fahrzeugtyp:      8V
                                     Genehm.Nr.:       e1*2007/46*0607*..
                                     Handelsbez.:      AUDI A3, S3

                                     Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26P                      x = 350             y = 250                   VA
                                           26B                      x = 400             y = 300                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26N                   x = 400       y = 400             8                VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           26J                   x = 400       y = 400            20                VA
                                           27H                   x = 350       y = 350             8                HA
                                           27F                   x = 350       y = 350            20                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.