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							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                          : NISSAN



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             112540666 D04 TYP604 D04 PCD112                Ø79.5/Ø66.6                 66,6     Kunststoff     750     2175    04/17
                             112540666 D4  TYP604 D04 PCD112                Ø79.5/Ø66.6                 66,6     Kunststoff     720     2260    05/12
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : NISSAN
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                    : Zentrierring: Ø79.5/Ø66.6; Nabenkappe: #182;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 130 Nm
                             Verkaufsbezeichnung:     Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis      kW        Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             H15          e11*2007/46*2977*.., 125        225/45R19 92                                     QX30; Allradantrieb;
                                          e5*2007/46*1030*..              235/45R19 95       11A; 26P; 27H                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P
                             H15            e11*2007/46*2977*.., 80 - 155 225/45R19 92           11A; 26P; 27H             Q30; Allradantrieb;
                                            e5*2007/46*1030*..            235/45R19 95           11A; 26B; 26N; 27H        Frontantrieb;
                                                                              245/40R19 94       11A; 248; 26B; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                 27F                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.



                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                 Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
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                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                 Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                                   bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                   beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 03.02.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       NISSAN
                                     Fahrzeugtyp:      H15
                                     Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2977*..
                                     Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                     Variante(n):      Allradantrieb, QX30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                     von [mm]             bis [mm]
                                           26B                        x = 350             y = 300                  VA
                                           26P                        x = 300             y = 250                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                              Auflagen                  Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                           27F                     x = 300       y = 250               20               HA
                                           27H                     x = 300       y = 250                8               HA
                                           26J                     x = 350       y = 300               25               VA
                                           26N                     x = 350       y = 300                8               VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       NISSAN
                                     Fahrzeugtyp:      H15
                                     Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1030*..
                                     Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                     von [mm]             bis [mm]
                                           26B                        x = 350             y = 250                  VA
                                           26P                        x = 250             y = 150                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                           27H                     x = 230       y = 220                8               HA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           27F                     x = 280       y = 270               30               HA
                                           26N                     x = 350       y = 250                8               VA
                                           26J                     x = 350       y = 250               30               VA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       NISSAN
                                     Fahrzeugtyp:      H15
                                     Genehm.Nr.:       e5*2007/46*1030*..
                                     Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                     von [mm]             bis [mm]
                                           26B                        x = 350             y = 300                  VA
                                           26P                        x = 300             y = 250                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                           26J                     x = 350       y = 300               25               VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           26N                     x = 350       y = 300                8               VA
                                           27F                     x = 300       y = 250               20               HA
                                           27H                     x = 300       y = 250                8               HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 24 NISSAN                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                                Stand: 03.02.2020
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                                                                                                                                   Seite: 7 von 7

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       NISSAN
                                     Fahrzeugtyp:      H15
                                     Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2977*..
                                     Handelsbez.:      Infiniti Q30, Infiniti Q30S, Infiniti QX30

                                     Variante(n):      Allradantrieb, Frontantrieb, Q30

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                     von [mm]             bis [mm]
                                           26B                        x = 350             y = 250                  VA
                                           26P                        x = 250             y = 150                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Im Bereich                  Aufweiten       Achse
                                                                  von [mm]      bis [mm]            um [mm]
                                           26N                     x = 350       y = 250                8               VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           26J                     x = 350       y = 250               30               VA
                                           27F                     x = 280       y = 270               30               HA
                                           27H                     x = 230       y = 220                8               HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.