Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                       Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 7


                                             Fahrzeughersteller                          : SEAT



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 40
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             112540571 D04 TYP604 D04 PCD112                Ø79.5/Ø57.1                 57,1     Kunststoff     750     2250    04/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
                             von 50km hingewiesen werden.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : SEAT
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
                             Zubehör                                     : Zentrierring: Ø79.5/Ø57.1; Nabenkappe: #182;


                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 120 Nm für Typ : 1P; 1PN; 5F; 5P; 5PN
                                                                           140 Nm für Typ : KN; 5FP
                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             5PN          e9*2007/46*0012*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M;                    Altea Freetrack;
                                                                                    5FE                                    Frontantrieb;
                                                                      225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M;                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                    5FM                                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                             77 - 155 235/35R19 91  11A; 22Q; 24J; 24M                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P
                             5PN            e9*2007/46*0012*..        63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q;           Nicht Altea Freetrack;
                                                                                             24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                235/35R19 91 11A; 21B; 22H; 22Q;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                             24C; 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                                255/30R19 91 11A; 22F; 22Q; 24D;           74A; 74P
                                                                                             57F; 585; 671
                             5PN            e9*2007/46*0012*..        103 - 147 225/35R19 88 11A; 22P; 24J; 24M;           Altea 4 Freetrack;
                                                                                             5FE                           Allradantrieb;
                                                                                225/40R19 89 11A; 22P; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             5FM                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      103 - 155 235/35R19 91 11A; 22Q; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                           74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 2 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             5P           e9*2001/116*0050*.. 77 - 147 225/35R19 88W 11A; 22P; 24J; 24M;               Altea Freetrack;
                                                                                     5FE                               Frontantrieb;
                                                                       225/40R19 89W 11A; 22P; 24J; 24M;               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     5FM                               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                              77 - 155 235/35R19 91  11A; 22Q; 24J; 24M                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             5P             e9*2001/116*0050*..   103 - 147 225/35R19 88      11A; 22P; 24J; 24M;      Altea 4 Freetrack;
                                                                                              5FE                      Allradantrieb;
                                                                           225/40R19 89       11A; 22P; 24J; 24M;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              5FM                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                  103 - 155 235/35R19 91      11A; 22Q; 24J; 24M       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             5P             e9*2001/116*0050*..   63 - 147 225/35R19 88W 11A; 21B; 22H; 22Q;           Nicht Altea Freetrack;
                                                                                         24C; 24D                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                           235/35R19 91  11A; 21B; 22H; 22Q;           12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         24C; 24D                      71K; 721; 725; 73C;
                                                                           255/30R19 91  11A; 22F; 22Q; 24D;           74A; 74P
                                                                                         57F; 585; 671
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     ATECA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             5FP          e9*2007/46*6394*.. 85 - 221 225/40R19 89                                     Allradantrieb;
                                                                      225/45R19 92                                     Frontantrieb;
                                                                      235/40R19 92                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                      245/35R19 89            11A; 24J; 248            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                      245/40R19 94            11A; 24J; 248            721; 725; 73C; 74A;
                                                                      255/35R19 92            11A; 24J; 248            74P; 77E
                                                                      255/40R19 96            11A; 24J; 248

                             Verkaufsbezeichnung:     LEON
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             1P           e9*2001/116*0052*..     177 - 195 225/35R19 88Y 11A; 21B; 22H; 24C;          Leon Cupra; Leon
                             1PN          e9*2007/46*0013*..                              24D                          Cupra R; Frontantrieb;
                                                                            235/35R19 91  11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          24D                          11H; 12A; 51A; 573;
                                                                            255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;          71C; 71K; 721; 725;
                                                                                          585; 671                     73C; 74A; 74P
                             1P             e9*2001/116*0052*..   63 - 155 225/35R19 88   11A; 21B; 22H; 24C;          Schrägheck;
                             1PN            e9*2007/46*0013*..                            24D                          Frontantrieb;
                                                                            235/35R19 87Y 11A; 21B; 22F; 24C;          10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                          24D; 5ET                     11H; 12A; 51A; 71C;
                                                                            255/30R19 91  11A; 22F; 24D; 57F;          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          585; 671                     74A; 74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             5F           e9*2007/46*0094*.. 195 - 206 215/35R19 85Y 11A; 245; 26B; 27F;                Cupra; nicht Leon X-
                                                                                     5EG                               Perience; Kombi; 3-
                                                             195 - 221 225/35R19 88  11A; 245; 248; 26B;               türig; 5-türig; Mit
                                                                                     27F                               Radhausverbreiterung
                                                                                                                       Serie; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             5F             e9*2007/46*0094*..   63 - 140 225/35R19 88        11A; 244; 245; 26B;      ab
                                                                                              27F                      e9*2007/46*0094*01;
                                                                                                                       nicht Leon X-Perience;
                                                                                                                       Kombi; 3-türig; 5-
                                                                                                                       türig; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     Tarraco
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             KN           e9*2007/46*6666*..  110 - 140 245/45R19 98                                   10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 77E

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                  Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                  des Reifens) herzustellen.
                             22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
                                  Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                                   des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                   genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
                             585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          225/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 6 von 7
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5FM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1160kg.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 9 SEAT                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 7


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       SEAT
                                     Fahrzeugtyp:      5F
                                     Genehm.Nr.:       e9*2007/46*0094*..
                                     Handelsbez.:      LEON / LEON SC / LEON ST / LEON X-PERIENCE

                                     Variante(n):      Frontantrieb, Kombi, 5-türig

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                   Nacharbeit im Bereich                  Achse
                                                                    von [mm]             bis [mm]
                                           26B                       x = 300             y = 300                  VA
                                           26P                       x = 250             y = 250                  VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                              Auflagen                 Im Bereich              Aufweiten           Achse
                                                                 von [mm]      bis [mm]        um [mm]
                                           26J                    x = 300       y = 300           25                VA
                                           26N                    x = 300       y = 300            8                VA
                                           27H                    x = 400       y = 310            8                HA
                                           27F                    x = 400       y = 310           25                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.