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							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                       Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 10


                                             Fahrzeughersteller                          : FORD



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.      gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll    ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.      Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)      datum
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                 63,4     Kunststoff     725     2335     04/17
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                 63,4     Kunststoff     750     2250     04/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : FORD
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : BA7; BWY; DM2; DYB
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : WA6
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : BWY
                                                                          135 Nm für Typ : DM2 Erhoeht
                                                                          140 Nm für Typ : BA7
                                                                          160 Nm für Typ : WA6 Erhoeht
                                                                          180 Nm für Typ : WA6
                             Verkaufsbezeichnung:     FOCUS
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             DYB          e13*2007/46*1138*.. 136 - 184 225/35R19 88             11A; 26P; 27H             Focus ST; Kombi;
                                                                        235/35R19                11A; 245; 248; 26N;       Schrägheck;
                                                                                                 26P; 27H; 51G             Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74A; 74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen        Auflagen
                             DM2          e13*2001/116*0109*.. 66 - 107 225/35R19 88             11A; 24J; 24M             Nur C-MAX;
                                                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                           721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                           74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     FORD C-MAX / KUGA
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             DM2          e13*2001/116*0109*.. 100 - 147 235/40R19 92                                  Nur Kuga bis
                                                                         235/45R19 95                                  Modelljahr 2012;
                                                                         245/40R19 94         11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                         245/45R19 98         11A; 24J                 Frontantrieb;
                                                                         255/40R19 96         11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P
                             DM2            e13*2001/116*0109*.. 85 - 134 225/45R19 92        51J                      Nur Kuga ab
                                                                           235/40R19 92                                Modelljahr 2013;
                                                                           235/45R19 95                                Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen          Auflagen zu Reifen      Auflagen
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             BA7          e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91    11A; 22B; 22L; 24D;     bis
                                                                                        671                     e13*2001/116*0249*25;
                                                                 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;     Kombi; Frontantrieb;
                                                                                        671                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74P
                             BA7            e13*2001/116*0249*.. 74 - 107 255/30R19 91  11A; 22B; 22L; 24D;     bis
                                                                                        671                     e13*2001/116*0249*25;
                                                                 74 - 176 255/30R19 91Y 11A; 22B; 22L; 24D;     Stufenheck;
                                                                                        671                     Schrägheck;
                                                                                                                Frontantrieb;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74P
                             BA7            e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96  11A; 248                ab
                                                                          245/35R19 95  11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                                Kombi; Stufenheck;
                                                                          245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Ohne
                                                                                                                Radhausverbreiter.
                                                                                                                Serie;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 3 von 10
                             Verkaufsbezeichnung:     FORD MONDEO
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen                Auflagen zu ReifenAuflagen
                             BA7          e13*2001/116*0249*.. 85 - 177 235/40R19 96                            ab
                                                                        245/35R19 95    11A; 245; 248; 26P; 27I e13*2001/116*0249*26;
                                                                                                                Kombi; Stufenheck;
                                                                          245/40R19 94  11A; 245; 248; 26P; 27I Schrägheck; Mit
                                                                                                                Radhausverbreiterung
                                                                                                                Serie;
                                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                74P
                             BWY            e1*98/14*0156*..     66 - 166 225/35R19 88Y 11A; 21B; 24J; 24M;     Frontantrieb;
                                                                                        5FE                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                          235/35R19 91  11A; 21B; 24C; 24M;     12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        54A                     721; 725; 73C; 74A;
                                                                 81 - 125 235/35R19 87W 11A; 21B; 24C; 24M;     74P
                                                                                        5ET; 54A

                             Verkaufsbezeichnung:     GALAXY, S-MAX
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             WA6          e13*2001/116*0185*.. 88 - 177 245/40R19 98                                   ab
                                                                        245/45R19     51G                              e13*2001/116*0185*24;
                                                                        245/45R19 98                                   Galaxy; S-MAX;
                                                                        255/40R19 100 11A; 245; 26P                    Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             WA6            e13*2001/116*0185*.. 74 - 176 245/35R19 93Y Nicht Ford Galaxy;             erhöhtes
                                                                                         FGT; 11A; 24J; 24M;           Anzugsmoment
                                                                                         5HA                           160 Nm; Ford S-MAX;
                                                                           245/40R19 94W FGT; 11A; 24J; 24M;           Ford Galaxy; bis
                                                                                         5HI                           e13*2001/116*0185*23;
                                                                           245/40R19 94Y FGT; 11A; 24J; 24M;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         5HI                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                           245/40R19 98  FGT; 11A; 24J; 24M            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 4 von 10
                                   Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                   lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                  des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                  genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                                    genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                  Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                  des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
                                  Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
                             54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
                                  Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
                                  wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
                                  berücksichtigen.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 6 von 10
                             5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1090kg.
                             5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1120kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
                                  10% nach ETRTO zulässig.
                             671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/35R19
                                                 Hinterachse:                          255/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 7 von 10
                                   Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                   beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             FGT) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages, Ford-Bestellnummer (orig. Ford-Teil), ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen, sofern die serienmäßige
                                  Lenkeinschlagbegrenzung nicht vorhanden ist. Die serienmäßige Lenkeinschlagbegrenzung ist bei
                                  Fahrzeugausführungen bereits eingebaut, wenn die Reifengröße 225/50R17 bzw. 235/45R18
                                  (Kontrollmöglichkeit: 2,5 Lenkradumdrehungen von Endanschlag zu Endanschlag) in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
                                  EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.
                                  Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten
                                  Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                                  oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 8 von 10


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       FORD
                                     Fahrzeugtyp:      BA7
                                     Genehm.Nr.:       e13*2001/116*0249*..
                                     Handelsbez.:      FORD MONDEO

                                     Variante(n):      ab e13*2001/116*0249*26, Kombi, Schrägheck, Stufenheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                           26B                     x = 150             y = 170                    VA
                                           26P                     x = 100             y = 120                    VA
                                           27B                     x = 270             y = 330                    HA
                                           27I                     x = 220             y = 280                    HA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 150       y = 170            13                VA
                                           26N                   x = 150       y = 170             8                VA
                                           27F                   x = 270       y = 330             3                HA
                                           27H                   x = 270       y = 330             3                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                  Seite: 9 von 10

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       FORD
                                     Fahrzeugtyp:      DYB
                                     Genehm.Nr.:       e13*2007/46*1138*..
                                     Handelsbez.:      FOCUS

                                     Variante(n):      Frontantrieb, Kombi, Schrägheck

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26P                      x = 270             y = 300                   VA
                                           26B                      x = 320             y = 350                   VA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 320       y = 350            18                VA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                           26N                   x = 320       y = 350             8                VA
                                           27F                   x = 300       y = 350            24                HA
                                           27H                   x = 300       y = 350             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 6 FORD                                                    Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                 Seite: 10 von 10

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       FORD
                                     Fahrzeugtyp:      WA6
                                     Genehm.Nr.:       e13*2001/116*0185*..
                                     Handelsbez.:      GALAXY, S-MAX

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                           26B                     x = 300             y = 250                    VA
                                           26P                     x = 250             y = 200                    VA
                                           27B                     x = 300             y = 350                    HA
                                           27I                     x = 250             y = 300                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 350       y = 300            15                VA
                                           26N                   x = 300       y = 250             8                VA
                                           27H                   x = 300       y = 350             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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