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							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                               Stand: 03.02.2020
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                                             Fahrzeughersteller                          : JAGUAR



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+             Einpreßtiefe (mm)      : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                         Zentrierart            : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.     gültig
                                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung            (mm)                    last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                     (kg)      (mm)     datum
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                   63,4    Kunststoff     725     2335    04/17
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                   63,4    Kunststoff     750     2250    04/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : JAGUAR
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                           für Typ : CCX; CC9; CCX; N*3; JA; JB
                             Befestigungsteile                           : Kegelbund-muttern M14x1,5, Kegelw. 60 Grad, für Typ : DC
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 128 Nm für Typ : CCX
                                                                           135 Nm für Typ : N*3 Erhoeht
                                                                           160 Nm für Typ : DC Erhoeht; JA Erhoeht; JB Erhoeht
                                                                           165 Nm für Typ : CC9 Erhoeht
                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar F-PACE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
                             DC           e11*2007/46*3324*.. 120 - 280 245/55R19 103                                        Allradantrieb;
                                                                        255/55R19 107                                        Heckantrieb;
                                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                             74P; 771
                             DC             e11*2007/46*3324*..       120 - 280 255/55R19         51G                        Allradantrieb;
                                                                                                                             Heckantrieb;
                                                                                                                             10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                                                             51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                                                             725; 73C; 74A; 74P




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
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                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR S-TYPE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
                             CCX          e11*98/14*0115*.. 147 - 175 245/35R19 93       11A; 21B; 22B; 22L;           ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                         24J; 24M                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 147 - 219 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 22L;           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         24J; 24M                      721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P
                             CCX            e11*98/14*0115*..    290 - 291 245/35R19 93Y 11A; 21B; 24J; 57E;           ab e11*98/14*0115*06;
                                                                                         68R                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 76A; 97E

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
                             JA           e11*2007/46*2150*.. 120 - 177 235/40R19 96          11A; 245; 26B; 26J;     erhöhtes
                                                                                              67H                     Anzugsmoment
                                                                                                                      160 Nm; Allradantrieb;
                                                                 120 - 250 245/35R19 95       11A; 245; 26B; 26J; 27I Heckantrieb;
                                                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 250       235/40R19 96       11A; 245; 26B; 26J;     12A; 51A; 71C; 71K;
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                                                              57E; 67H                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                      74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     Jaguar XF
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             JB           e11*2007/46*2981*.. 132 - 280 245/40R19 98                                   Limousine;
                                                                        255/35R19 96                                   Allradantrieb;
                                                                        255/40R19 96                                   Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P

                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XF,JAGUAR XF SPORTBRAKE
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen    Auflagen zu Reifen                  Auflagen
                             CC9          e11*2001/116*0323*.. 120 - 219 245/40R19 12T; 51G                            erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           255/35R19 96       12A                      165 Nm;
                                                                           255/40R19 96       11A; 12A; 21Q            Kombilimousine;
                                                                                                                       Limousine;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 765




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 7
                             Verkaufsbezeichnung:     JAGUAR XJ
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             N*3          e11*2001/116*0217*.. 152 - 291 245/45R19            51G; 52J                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                           255/40R19 96Y                               135 Nm; nur bis
                                                                                                                       e11*2001/116*0217*04;
                                                                                                                       Heckantrieb;
                                                                                                                       Luftfederung; nicht
                                                                                                                       für gepanzerte Fz;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740; 765

                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
                                  Rad/Reifen-Kombination freigegeben sind (s. Betriebsanleitung).



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 7
                             12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
                                  Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
                                  Fahrzeuges genannt wird, möglich.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             21Q) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
                                  Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
                                  Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
                                  Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
                                  Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der


                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 5 von 7
                                   EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
                                   Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
                                   des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
                             52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
                                  konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
                             57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
                             67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
                                                 Vorderachse:                          235/40R19
                                                 Hinterachse:                          265/35R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                                                       Reifengröße:
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                 Vorderachse:                          245/35R19
                                                 Hinterachse:                          275/30R19
                                   Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
                                   nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
                                   Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
                                   An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
                                   (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
                                   eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
                                   empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                   Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.
                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.



                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                  Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
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                                   2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                   3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                   Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                   4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   zu überprüfen.
                                   5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                   nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
                                  unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Rädern für die Hinterachse.
                             771) Die Verwendung der Räder/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen, die ab Werk nur mit der
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  Reifengröße 235/65R18 ausgerüstet sind.
                             97E) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
                                  Sonderrades an der Vorderachse muß 1 bis 1½ Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
                                  Hinterachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse gleich der des Sonderrades der
                                  Hinterachse sein muß.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 4 JAGUAR                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                            Stand: 03.02.2020
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                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       JAGUAR
                                     Fahrzeugtyp:      JA
                                     Genehm.Nr.:       e11*2007/46*2150*..
                                     Handelsbez.:      JAGUAR XE

                                     Variante(n):      Heckantrieb

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                    Nacharbeit im Bereich                 Achse
                                                                     von [mm]             bis [mm]
                                           26B                        x = 300             y = 300                 VA
                                           26P                        x = 250             y = 230                 VA
                                           27B                        x = 290             y = 300                 HA
                                           27I                        x = 240             y = 250                 HA
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 300       y = 300            30                VA
                                           26N                   x = 300       y = 300             8                VA
                                           27F                   x = 290       y = 300            26                HA
                                           27H                   x = 290       y = 300             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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