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							                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                      Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                              Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                        Seite: 1 von 8


                                             Fahrzeughersteller                          : VOLVO



                             Raddaten:
                             Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 45
                             Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 108/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
                             Technische Daten, Kurzfassung
                             Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                                           Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                                           Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                 63,4     Kunststoff     725     2335    04/17
                             108545643 D05 TYP604 D05 PCD108                Ø72.2/Ø63.4                 63,4     Kunststoff     750     2250    04/17
                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                             Sonderräder funktionsfähig bleiben.
                             Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             von 50km hingewiesen werden.


                             Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLVO
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-muttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad,
                                                                          für Typ : M
                             Befestigungsteile                          : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                                                          Typ : A-2D; B; B-2D; D; P; D-N2D; F; L; A; D-2D
                             Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm für Typ : M Erhoeht
                                                                          140 Nm für Typ : L; P
                                                                          170 Nm für Typ : A Erhoeht; A-2D Erhoeht; B Erhoeht; B-2D
                                                                          Erhoeht; D Erhoeht; D-N2D Erhoeht; D-2D Erhoeht; F Erhoeht
                             Verkaufsbezeichnung:     S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen         Auflagen zu Reifen     Auflagen
                             P            e4*2007/46*1067*..  140 - 235 245/45R19 98                          V90 Cross Country;
                                                                        255/45R19 100 11A; 245                Allradantrieb;
                                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                              721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 77E
                             P            e4*2007/46*1067*..  110 - 187 225/45R19 96                          nicht Cross Country;
                                                                        235/40R19 96                          Kombi; Limousine;
                                                                        235/45R19 95                          Allradantrieb;
                                                              110 - 235 245/40R19 94   11A; 26P               Frontantrieb;
                                                                        245/45R19 98   11A; 26P               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                        255/35R19 96   11A; 26P               12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                        255/40R19 96   11A; 26P               721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                              74P; 77E




                                                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V50, C70, C30,V40
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             M            e4*2001/116*0076*.. 84 - 132 225/35R19 88           11A; 245                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  84 - 157 225/35R19 88W      11A; 245                 120 Nm; VOLVO V40
                                                                           225/40R19 89       11A; 245                 CrossCountry;
                                                                  84 - 187 225/40R19 89W      11A; 245                 Allradantrieb;
                                                                           235/35R19 91       11A; 245                 Frontantrieb;
                                                                           235/40R19 92       11A; 245                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740; 765
                             M              e4*2001/116*0076*..   84 - 132 215/35R19 85W 5EG                           erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                                                                  84 - 157 225/35R19 88W                               120 Nm; VOLVO V40;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen       Auflagen zu Reifen    Auflagen
                             F            e9*2007/46*0023*.. 110 - 187 225/45R19 92                       erhöhtes
                                                                                                          Anzugsmoment
                                                                       235/40R19 92 11A; 27I              170 Nm; S60 Cross
                                                                       235/45R19 95 11A; 27I              Country; V60 Cross
                                                                       245/40R19 94 11A; 26P; 27I         Country;
                                                                       255/40R19 96 11A; 248; 26P; 27B    Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P; 740
                             F            e9*2007/46*0023*.. 84 - 177 235/35R19 91Y 11A; 21B; 22B; 260;   erhöhtes
                                                                                    5GG                   Anzugsmoment
                                                                                                          170 Nm; nicht S60
                                                             84 - 224 245/35R19 93Y 11A; 21B; 22B; 24J;   Cross Country; nicht
                                                                                    248; 260              V60 Cross Country;
                                                                                                          Kombi; Stufenheck;
                                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                                          71K; 721; 725; 729;
                                                                                                          73C; 74A; 74P; 740




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 3 von 8
                             Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S80
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
                             A            e9*2001/116*0057*.. 80 - 175 245/35R19 93W 11A; 22I; 24J                     erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             A-2D           e1*2001/116*0504*..   80 - 232 245/35R19 93Y 11A; 22I; 24J; 5HA            170 Nm; Allradantrieb;
                                                                                                                       Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                                       74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     V70, XC70
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
                             B            e9*2001/116*0065*.. 120 - 210 245/40R19 94          11A; 24J                 erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             B-2D           e1*2001/116*0505*..   120 - 224 235/45R19 95                               170 Nm; VOLVO XC70;
                                                                            245/40R19 98      11A; 24J                 Allradantrieb;
                                                                            245/45R19 98      11A; 24J                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                            255/40R19 96      11A; 22I; 24J            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             Verkaufsbezeichnung:     XC60
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248                erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             D-N2D          e1*2007/46*0339*..                                                         170 Nm; Allradantrieb;
                             D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     XC60
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
                             D            e9*2001/116*0068*..     100 - 224 235/55R19 101 11A; 24J; 248                erhöhtes
                                                                                                                       Anzugsmoment
                             D-N2D          e1*2007/46*0339*..                                                         170 Nm; Allradantrieb;
                             D-2D           e1*2001/116*0507*..                                                        Frontantrieb;
                                                                                                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                                       12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                                       721; 725; 729; 73C;
                                                                                                                       74A; 74P; 740

                             Verkaufsbezeichnung:     XC90, XC90 T8 Twin Engine, XC90 Excellence, XC90 Exc. L
                             Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen   Auflagen
                             L            e4*2007/46*0929*.. 140 - 235 235/55R19 101                      Allradantrieb;
                                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                          721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                          74P




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 4 von 8
                             Auflagen
                             10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                                  Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                                  zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                                  nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                                  der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                                  Abrollumfanges.
                             11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                                  oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                                  einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                                  FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
                                  Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                                  lassen.
                             11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                                  Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                                  ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                                  den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                                  bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                                  dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                                  der Fahrzeugpapiere enthält.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                                  sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                                  Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                                  gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                                  gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                                  ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
                             11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                                  erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                                  Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                                  nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                             12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                                  Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                                  Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                                  aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
                             21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
                                  Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
                             22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                  die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
                                  herzustellen.
                             22I)   Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
                                    die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
                                    Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
                                    des Reifens) herzustellen.
                             245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
                                  nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                                  Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
                                  kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
                                  Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
                                  (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
                             24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                                  Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                                  hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
                                  Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
                                  gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                                  Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                                  abgedeckt sein.
                             260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
                                  gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
                                  Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
                             26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                  bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                  beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                             27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                  der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                                  Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                                    der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
                                    bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
                                    beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
                             51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                                  Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                                  Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                                  Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
                             573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
                                  Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
                                  Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
                                  empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
                                  Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
                             5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1030kg.
                             5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1230kg.
                             5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                                  Achslast von 1300kg.
                             71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                                  werden.
                             71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                                  Tiefbetts angebracht werden.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
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                             721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                                  außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                                  Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                                  Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                                  Ventilherstellers zu beachten.
                             725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                                  Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
                             729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
                                  das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
                                  Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
                                  Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
                             73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
                             740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                                  wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                                  1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                                  2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                                  3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                                  Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                                  4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  zu überprüfen.
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                  5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                                  nochmals zu überprüfen.
                             74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                                  die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                                  Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                                  beachten.
                             74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                                  Zentrierringe verwendet werden.
                             765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
                                  COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 20-Zoll-Rädern ausgerüstet
                                  sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
                             77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
                                  Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 7 von 8


                             Nacharbeitsprofile Fahrzeug
                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       VOLVO
                                     Fahrzeugtyp:      P
                                     Genehm.Nr.:       e4*2007/46*1067*..
                                     Handelsbez.:      S90, V90, V90 C. Country, S90 & V90 T8 Twin E., S90 Exc

                                     Variante(n):      Frontantrieb, Limousine

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                  Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                                                   von [mm]             bis [mm]
                                           26B                      x = 240             y = 280                   VA
                                           26P                      x = 190             y = 230                   VA
                                           27P                      x = 190             y = 220                   HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26N                   x = 240       y = 280             8                VA
                                           26J                   x = 240       y = 280            27                VA
                                           27H                   x = 240       y = 270             8                HA
                                           27F                   x = 240       y = 270            13                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                             Gutachten 366-0145-12-WIRD/N3
                             zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48966
                             ANLAGE: 8 VOLVO                                                   Radtyp: 604
                             Hersteller: Momo S.r.l.                                           Stand: 03.02.2020
                             __________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                                   Seite: 8 von 8

                             Fahrzeug:

                                     Hersteller:       VOLVO
                                     Fahrzeugtyp:      F
                                     Genehm.Nr.:       e9*2007/46*0023*..
                                     Handelsbez.:      VOLVO S60, V60, S60 Cross Country, V60 Cross Country

                                     Variante(n):

                             Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                                                  von [mm]             bis [mm]
                                           26B                     x = 300             y = 300                    VA
                                           26P                     x = 250             y = 250                    VA
                                           27B                     x = 300             y = 300                    HA
                                           27I                     x = 250             y = 250                    HA

                             Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                              Auflagen                Im Bereich               Aufweiten           Achse
§ 22 48966, Erweiterung 03




                                                                von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                                           26J                   x = 300       y = 300            25                VA
                                           26N                   x = 300       y = 300             8                VA
                                           27H                   x = 300       y = 300             8                HA




                                                            Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                                              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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