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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100212 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                            Seite 1 von 6
                Auftraggeber                  MOMO S.r.l.
                                              Via Giovanni Bensi, 1/1
                                              I-20152 Milano



                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad
                Modell                        RF-07
                Typ                           RF077-105
                Radgröße                      10.5Jx21 EH2+
                Zentrierart                   Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                     Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                     Mittenloch-ø (mm)
                 D01           RF077-105 D01 / ohne Ring             5/112/66,6        20         955      2500

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                    100212
                Herstellerzeichen             MOMO SRL
                Radtyp und Ausführung         RF077-105...(s.o.)
                Radgröße                      10.5Jx21 EH2+
                Einpresstiefe                 ET...(s.o.)
§22 100212*00




                Herstelldatum                 Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel        Bund                    Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
                 S01   Schraube M14x1,5                  Kegel 60°               120               28,3
                 S02   Schraube M14x1,5 (2-teilig)       Kegel 60°               160               30

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                    Audi
                                              Volkswagen
                Spurverbreiterung             innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q7 (II)               155-250        265/40R21      K1c K2b T01 T05                A01 A07 A12
                 4L, 4L1                    155-250        275/40R21      K1c K2c                        A14 A18 A56
                 e1*2001/116*               155-250        285/40R21      K1c K2c K3b K5b                L06 MpH S02
                 0350*20-..;
                 0367*05-..;
                 e13*2007/46*
                 1081*06-..



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100212 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                         Seite 2 von 6
                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Audi Q7 (II)              155-250       265/40R21       M+S T01 T05                   A07 A12 A14
                 4L, 4L1                   155-250       275/40R21       A01 K1a K2b M+S               A18 A56 L06
                 e1*2001/116*              155-250       285/40R21       A01 K1c K2b K3b K5b           MpH RQ7 S02
                 0350*20-..;
                 0367*05-..;
                 e13*2007/46*
                 1081*06-..
                 - mit Radhaus-
                     Verbreiterungen
                 Audi Q8                   170-250       275/45R21                                     A07 A12 A14
                 4L                        170-250       285/40R21                                     A18 A56 L06
                 e1*2001/116*              170-250       285/45R21                                     MpH S02
                 0350*32-..                170-250       295/40R21
                 -incl. Facelift 2024
                 Audi RS6 Avant            441, 463      265/35R21       M+S T01                       A12 A14 A18
                 F2                        441, 463      275/35R21       T03                           A56 BmK Car
                 e1*2007/46*1840*..        441, 463      285/35R21       T01                           L06 R21 S01
                                           441, 463      295/30R21       T02
§22 100212*00




                 Audi RS7 Sportback        441, 463      265/35R21       M+S T01                       A12 A14 A18
                 F2                        441, 463      275/35R21       T03                           A56 BmK Flh
                 e1*2007/46*1840*..        441, 463      285/35R21       T01                           L06 R21 S01
                                           441, 463      295/30R21       T02
                 Audi SQ7 (II)             320, 373      265/40R21       M+S T01 T05                   A07 A12 A14
                 4L, 4L1                   320, 373      275/40R21       A01 K1a K2b M+S               A18 A56 L06
                 e1*2001/116*              320, 373      285/40R21       A01 K1c K2b K3b K5b           RQ7 S02
                 0350*26-..;
                 e13*2007/46*
                 1081*12-..
                 Audi SQ7 (II)             320           265/40R21       K1c K2b M+S T01 T05           A01 A07 A12
                 4L, 4L1                   320           275/40R21       K1c K2c M+S                   A14 A18 A56
                 e1*2001/116*              320           285/40R21       K1c K2c K3b K5b               L06 S02
                 0350*26-..;
                 e13*2007/46*
                 1081*12-..
                 Audi SQ8                  320, 373      275/45R21       M+S                           A07 A12 A14
                 4L                        320, 373      285/40R21                                     A18 A56 L06
                 e1*2001/116*              320, 373      285/45R21                                     S02
                 0350*37-62                320, 373      295/40R21

                 Audi SQ8                  373           275/45R21       M+S                           A07 A12 A14
                 4L                        373           285/40R21                                     A18 A56 L06
                 e1*2001/116*              373           285/45R21                                     S02
                 0350*63-..                373           295/40R21
                 - ab Facelift 2024




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100212 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                             Seite 3 von 6
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 VW Touareg (III)           170-310       265/40R21      K1a K2b T01 T05                   A01 A07 A12
                 CR                         170-310       275/40R21      K1c K2c                           A14 A18 A56
                 e1*2007/46*1827*..         170-310       285/40R21      K1c K2c K3b K5w K6w               L06 MpH S02
                                            170-310       295/35R21      K1c K2c K3b K5w K6x
                                            170-310       295/40R21      K1c K2c K3b K5w K6x

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
§22 100212*00




                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
                210 km/h               100% 100% 100%
                220 km/h               97%    100% 100%
                230 km/h               94%    100% 100%
                240 km/h               91%    100% 100%
                250 km/h               -      95%      100%
                260 km/h               -      90%      100%
                270 km/h               -      85%      100%
                280 km/h               -      -        95%
                290 km/h               -      -        90%
                300 km/h               -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100212 nach §22 StVZO

                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 4 von 6

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 100212*00




                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A18       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
                Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                BmK      Die Räder sind nur an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
                Variant, …).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                               Seite 5 von 6

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3b      An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
                Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu
                biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5b       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
§22 100212*00




                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
                Allradlenkung (4WS).

                M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
                dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

                MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
                in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

                R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
                auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
                Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.

                RQ7       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen
                bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




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                Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55801425 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10.5Jx21 EH2+ Typ RF077-105
                Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                              Seite 6 von 6

                T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 1. April 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
§22 100212*00




                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2024.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 1. April 2025




                Schmidt                                                                                        00445059.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                Hinweisblatt „Radabdeckung“

                Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
                Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
                erhältlich sind, gem. den Auflagen

                K1a, K1b, K1c und
                K2a, K2b, K2c

                hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
                kleben.

                                                            Vorderachse
§22 100212*00




                Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                                            Hinterachse




                Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
                Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
                Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
                Radmitte                                                              hinter der Radmitte
						
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