Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                        MOMO S.r.l.

                                                                                                      Seite 1 von 8

               Auftraggeber                      MOMO S.r.l.
                                                 Via Giovanni Bensi, 1/1
                                                 I-20152 Milano


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RFX-01
               Typ                               RFX011-10
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               D04          RFX011-10 D04 / ohne Ring             5/112/66,6         38        900    2432

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55483
               Herstellerzeichen                 MOMO SRL
               Radtyp und Ausführung             RFX011-10...(s.o.)
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
§22 55483*00




               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                 28,3
               S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       150                 28,3
               S03       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       160                 30
                         (2-teilig)
               S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°       120                 30
                         (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Audi
                                                 Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                         MOMO S.r.l.

                                                                                                     Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi A6 / A6 Avant       100-250        265/30R21   K1c K2c K5d K7c K8e T96            A01 A12 A14
               F2                       100-250        265/35R21   K1c K2c K5d K7c K8e                A18 A57 Car
               e1*2007/46*1801*..                                                                     KOV L06 Lim
                                                                                                      NoP S04
               Audi A6 / A6 Avant       185,195        265/35R21   K1c K2c K5d K7c K8e T01            A01 A12 A14
               TFSIe                                                                                  A18 A56 Car
               F2                                                                                     KOV L06 Lim
               e1*2007/46*1801*..                                                                     S04
               - Plug-in Hybrid
               Audi A8                  210-338        265/35R21   T01                                A12 A14 A18
               F8                                                                                     A56 A60 BnK
               e1*2007/46*1751*..                                                                     L06 MHy NBF
                                                                                                      S01
               Audi e-tron, Q8 e-tron   158            265/45R21   180                                A07 A12 A14
               GE                                                                                     A18 A56 S03
               e1*2007/46*1914*..
               - Elektro
               - incl. Sportback
§22 55483*00




               Audi S6 / S6 Avant       253,257        265/35R21   K1c K2c K5d K7c K8e                A01 A12 A14
               F2                                                                                     A18 A56 BnK
               e1*2007/46*1801*..                                                                     Car KOV L06
                                                                                                      Lim NoP S04
               Audi S8               420               265/35R21   T01                                A12 A14 A18
               F8                                                                                     A56 A60 BnK
               e1*2007/46*1751*11-..                                                                  L06 MHy NBF
                                                                                                      S01
               EQE-Klasse               109, 135       265/35R21   K1c K2c T01                        A01 A12 A14
               E2EQEW                   109, 135       275/35R21   K1c K2c K5g T03                    A18 A57 L05
               e1*2018/858*00036*..                                                                   Lim S02
               -max.Leistung:180,
               215, 300 kW
               - Elektro
               - ohne
               Hinterachslenkung
               EQE-Klasse               109, 135       265/35R21   K1c K2c K6g K6r T01                A01 A12 A14
               E2EQEW                   109, 135       275/35R21   K1c K2c K5g K6g K6i K6r T03        A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00036*..                                                                   LM4 S02
               -max.Leistung:180,
               215, 300 kW
               - Elektro
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               EQE-Klasse               109, 135       265/35R21   K1c K2c K6h K6i K6r K8h T01        A01 A12 A14
               E2EQEW                   109, 135       275/35R21   K1c K2c K5g K6h K6i K6r K8h T03    A18 A57 Lim
               e1*2018/858*00036*..                                                                   LM5 S02
               -max.Leistung:180,
               215, 300 kW
               - Elektro
               - max. 10°
               Hinterachslenkung



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                       MOMO S.r.l.

                                                                                                   Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               EQS                    109, 135       255/40R21   T02                                A12 A14 A18
               E2EQSW                 109, 135       265/40R21   A01 K2b T01 T05                    A57 Lim LM4
               e1*2018/858*00035*..   109, 135       275/35R21   A01 K1a K1b K2b T03                S02
               - Elektro
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               EQS                    109, 135       255/40R21   T02                                A12 A14 A18
               E2EQSW                 109, 135       265/40R21   A01 K2b T01 T05                    A57 Lim LM5
               e1*2018/858*00035*..   109, 135       275/35R21   A01 K1a K1b K2b T03                S02
               - Elektro
               - max. 10°
               Hinterachslenkung
               GLE-Klasse             150-335        255/40R21   K1a K1b K2c R37 T02                A01 A12 A14
               166                    150-335        265/35R21   K1a K1b K2c T01                    A18 A56 MHy
               e1*2007/46*            150-335        265/40R21   K1a K1b K2c T05                    NBF S02
               0598*16-...            150-335        275/35R21   K1c K2c K4h K6d T03
               (FIN: WDC1660...)      150-335        285/35R21   K1c K2c K4h K6d T01 T05
               GL-Klasse              190-320        265/45R21   M+S 180                            A12 A14 A18
               166                    190-320        275/40R21   180                                A56 KMV S02
§22 55483*00




               e1*2007/46*            190-320        275/45R21   180
               0598*05-17             190-320        285/45R21   180
               (FIN: WDC1668...)      190-320        295/40R21   180
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               GLS-Klasse             190-335        265/45R21   M+S R37 180                        A12 A14 A18
               166                    190-335        275/40R21   R37 180                            A56 KMV X93
               e1*2007/46*            190-335        275/45R21   R37 180                            S02
               0598*18-..             190-335        285/45R21   180
               (FIN: WDC1668...)      190-335        295/40R21   180
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               M-Klasse               150-320        255/40R21   K1a K1b K2c R37 T02                A01 A12 A14
               166                    150-320        265/35R21   K1c K2c K4h K6d T01                A18 A56 NBF
               e1*2007/46*            150-320        265/40R21   K1c K2c K4h K6d T05                S02
               0598*00-15             150-320        275/35R21   K1c K2c K4h K6d T03
                                      150-320        285/35R21   K1c K2c K4h K6d T01 T05
                                      150-320        295/35R21   K1c K2c K3s K3v K4g K5c K5k K6d
                                                                 K6g K6i K8e
               ML 63 AMG              386, 410       265/40R21   K1a K1b K2c T05                    A01 A12 A14
               166, 166AMG            386, 410       275/35R21   K1a K1b K2c K4h K6d T03            A18 A56 S02
               e1*2007/46*0598*..;    386, 410       285/35R21   K1c K2c K4h K6d T05
               e1*2007/46*0826*..;    386, 410       295/35R21   K1c K2c K3s K3v K4g K6d K6g K6i
                                                                 K8e


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                        Seite 4 von 8

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
§22 55483*00




               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
§22 55483*00




               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                    MOMO S.r.l.

                                                                                                    Seite 6 von 8

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
               bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
§22 55483*00




               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5g    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                       Seite 7 von 8

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               LM5     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§22 55483*00




               MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                      MOMO S.r.l.

                                                                                                          Seite 8 von 8

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
               an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2024 in Lambsheim statt.
§22 55483*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. April 2024




               Schmidt                                                                         00425576.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim