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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                        MOMO S.r.l.

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      MOMO S.r.l.
                                                 Via Giovanni Bensi, 1/1
                                                 I-20152 Milano


               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                            RFX-01
               Typ                               RFX011-10
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               D03          RFX011-10 D03 / ohne Ring             5/112/66,6         50          900   2432

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55801919, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52590 , RADTYP RFX013-115) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55483*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        55483
               Herstellerzeichen                 MOMO SRL
               Radtyp und Ausführung             RFX011-10...(s.o.)
               Radgröße                          10J X 21 EH2+
               Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel
                                                 Bund                 Anzugsmoment (Nm)   Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5  Kugel                150                 45
                                                 D=28mm
               S02       Serienschraube M15x1,25 Kugel                150                 44,2
                                                 D=28mm

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                       MOMO S.r.l.

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLE 450 / 43 -AMG      270, 287       275/45R21    R02                                   A12 A14 A18
               Coupé                  270, 287       285/45R21    A01 K1a R02                           A56 V21 VA1
               166                    270, 287       295/40R21    A01 K1a K1b M+S R02                   S01
               e1*2007/46*
               0598*16-...
               (FIN: WDC292...)
               GLE 500 Coupé          335            265/45R21    M+S R02                               A12 A14 A18
               166                    335            275/45R21    R02                                   A56 V21 VA1
               e1*2007/46*            335            285/45R21    A01 K1a R02                           S01
               0598*16-...            335            295/40R21    A01 K1a K1b R02
               (FIN: WDC292...)
               GLE 63/63s AMG         410, 430       275/45R21    M+S R02                               A12 A14 A18
               Coupé                  410, 430       285/45R21    A01 K1a R02                           A56 V21 VA1
               166, 166AMG            410, 430       295/40R21    A01 K1a K1b M+S R02                   S01
               e1*2007/46*
               0598*16-...;
               e1*2007/46*
               0826*07-..
               (FIN: WDC292...)
§22 55483*00




               GLE-Coupé              190-245        265/45R21    M+S R02                               A12 A14 A18
               166                    190-245        275/45R21    R02                                   A56 V21 VA1
               e1*2007/46*            190-245        285/45R21    A01 K1a R02                           S01
               0598*16-...            190-245        295/40R21    A01 K1a K1b R02
               (FIN: WDC292...)
               GLE-Klasse             143-360        275/45R21    R02                                   A01 A12 A14
               H1GLE                  143-360        285/45R21    R02                                   A18 A56 KFS
               e1*2007/46*1885*..     143-360        295/40R21    K1a K1b R02                           MpH R77 V21
               - ohne Coupé                                                                             VA1 S02
               GLE-Klasse Coupé       143-243        275/45R21    R02                                   A01 A12 A14
               H1GLE                  143-243        285/45R21    R02                                   A18 A56 KFS
               e1*2007/46*1885*..     143-243        295/40R21    K1a K1b R02                           MpH V21
                                                                                                        VA1 S02

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55801919, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52590 , RADTYP RFX013-115) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 55483*00




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                       Seite 4 von 6

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
§22 55483*00




               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R77    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
               Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55483 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                       Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1   235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 2   245/30R21      295/25R21
               Nr. 3   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 4   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 5   245/45R21      275/40R21
               Nr. 6   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 7   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 8   255/40R21      285/35R21
               Nr. 9   255/50R21      285/45R21
               Nr.10   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.11   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr.12   265/45R21      295/40R21
               Nr.13   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr.14   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr.15   275/45R21      315/40R21
               Nr.16   275/50R21      315/45R21
               Nr.17   285/35R21      325/30R21
§22 55483*00




               Nr.18   285/40R21      315/35R21
               Nr.19   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55801919, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 52590 , RADTYP RFX013-115) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
               gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 5. April 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55802524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10J X 21 EH2+ Typ RFX011-10
               Hersteller                     MOMO S.r.l.

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2022.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 5. April 2024
§22 55483*00




               Schmidt                                                                      00425589.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim