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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                     Seite 1 von 8

Auftraggeber                    MOMO Srl
                                Via Winckelmann, 2
                                I-20146 Milano


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          RFX-01
Typ                             RFX014-10
Radgröße                        10JX22EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                (mm)
D04          RFX014-10 PCD112 D04 / ohne        5/112/66,6         52        900    2432
             Ring

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52591
Herstellerzeichen               MOMO
Radtyp und Ausführung           RFX014-10...(s.o)
Radgröße                        10JX22EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5 Kugel D=28mm        150                  45
S02       Serienschraube M15x1,25 Kugel D=28mm       150                  44,2

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Mercedes-Benz

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                    MOMO Srl

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLE-Klasse             150-335       265/35R22    T02                              A12 A14 A18
166                    150-335       275/35R22    A01 K2b T04                      A56 MHy
e1*2007/46*            150-335       285/30R22    A01 K1b K2b T01                  NBF
0598*16-...            150-335       295/30R22    A01 K1a K1b K2c T03              R79 X93 S01
(FIN: WDC1660...)
GLE-Klasse             180-270       255/35R22    K2b T99 180                      A01 A12 A14
H1GLE                  180-270       265/35R22    K1a K2b T02 180                  A18 A56 KFS
e1*2007/46*1885*..     180-270       275/35R22    K1a K2b T04 180                  NoP R78 R79
- ohne AMG-Line        180-270       285/30R22    K1c K2c T01 180                  V22 S02
- ohne Coupé           180-270       295/30R22    K1c K2c K5v T03 T99 180
GL-Klasse              155-285       285/35R22    T06 180                          A12 A14 A18
164G                   155-285       295/35R22    A01 K25 T08 180                  R79 S01
e1*2001/116*0340*..
GL-Klasse              190,245       265/40R22    T06 180                          A12 A14 A18
166                    190-320       275/40R22    T07 180                          A56 KOV R79
e1*2007/46*            190-320       285/35R22    T06 180                          S01
0598*05-17             190-320       295/35R22    A01 K2b 180
(FIN: WDC1668...)      190-320       305/35R22    A01 K1a K1b K2b 180
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
GL-Klasse              190-320       275/40R22    180                              A12 A14 A18
166                    190-320       285/35R22    180                              A56 KMV
e1*2007/46*            190-320       295/35R22    180                              R79
0598*05-17             190-320       305/35R22    180                              S01
(FIN: WDC1668...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190-335       275/40R22    R37 180                          A12 A14 A18
166                    190-335       285/35R22    180                              A56 KMV
e1*2007/46*            190-335       285/40R22    180                              R79
0598*18-..             190-335       295/35R22    180                              X93 S01
(FIN: WDC1668...)      190-335       305/35R22    180
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
GLS-Klasse             190,245       265/40R22    T06 180                          A12 A14 A18
166                    190-335       275/40R22    180                              A56 KOV R79
e1*2007/46*            190-335       285/35R22    T06 180                          X93 S01
0598*18-..             190-335       285/40R22    180
(FIN: WDC1668...)      190-335       295/35R22    A01 K2b 180
- ohne Radhaus-        190-335       305/35R22    A01 K1a K1b K2b 180
  Verbreiterungen
M-Klasse               140-285       265/35R22    T02                              A12 A14 A18
164                    140-285       285/30R22    A01 K1c K2b T01                  F38 R79 V22
e1*2001/116*0315*..    140-285       295/30R22    A01 K1c K2a K2b T03              S01
- mit Luftfederung
M-Klasse               140-285       265/35R22    K1a K1b T02                      A01 A12 A14
164                    140-285       285/30R22    K1c K2b T01                      A18 F39 R79
e1*2001/116*0315*..    140-285       295/30R22    K1c K2a K2b T03                  V22 S01
- ohne Luftfederung




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
M-Klasse                150-320       265/35R22     K2b T02                               A01 A12 A14
166                     150-320       275/35R22     K2b T04                               A18 A56 NBF
e1*2007/46*             150-320       285/30R22     K1a K1b K2b T01                       R79 S01
0598*00-15              150-320       295/30R22     K1a K1b K2c K4h T03
R 63 AMG                375           265/35R22     K1c K2c T02                           A01 A12 A14
251, 251AMG             375           285/30R22     K1c K2c K75 T01                       A18 R79 V22
e1*2001/116*0341*..,    375           295/30R22     K1c K2c K41 K42 K75 T03               S01
e1*2001/116*0404*..
R-Klasse                140-285       265/35R22     K1c K2c T02 180                       A01 A12 A14
251                     140-285       285/30R22     K1c K2c K75 T01 180                   A18 R79 V22
e1*2001/116*0341*..     140-285       295/30R22     K1c K2c K41 K42 K75 T03 180           S01


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                         Seite 4 von 8
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind ausschließlich Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                         Seite 5 von 8
K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K75     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel vor Radmitte eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KFS    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                         Seite 6 von 8
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R78    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 255/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R79    Die Humpform des Sonderrades ist für diese Radgröße nicht in der E.T.R.T.O aufgeführt. Aus
diesem Grund ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die
Montierbarkeit der betreffenden Reifengröße vorzulegen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                        Seite 7 von 8
T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    245/30R22      285/25R22, 295/25R22
Nr. 2    255/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr. 3    265/30R22      295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr. 4    265/35R22      295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr. 5    275/35R22      305/30R22, 315/30R22
Nr. 6    275/40R22      315/35R22
Nr. 7    285/30R22      335/25R22
Nr. 8    285/35R22      315/30R22
Nr. 9    285/40R22      325/35R22
Nr. 10   285/45R22      325/40R22
Nr. 11   295/30R22      335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

X93    Das Rad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 11. Februar 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2021.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52591 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55801519 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX22EH2+ Typ RFX014-10
Hersteller                    MOMO Srl

                                                                                     Seite 8 von 8

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 11. Februar 2022




Schmidt                                                                  00384374.DOC JR-CS




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