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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                                    Seite 1 von 9

             Auftraggeber                      MOMO Srl
                                               Via Winckelmann, 2
                                               I-20146 Milano


             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
             Modell                            SPIDER
             Typ                               713
             Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
             Zentrierart                       Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             D05          713 D05 / Ø72,2 - Ø60,1               5/114,3/60,1       45        750    2254

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                        51391
             Herstellerzeichen                 MOMO
             Radtyp und Ausführung             713
             Radgröße                          8,5J X 19 EH2+
§ 22 51391




             Einpresstiefe                     ET (s.o.)
             Herkunftsmerkmal                  --
             Herstelldatum                     Monat und Jahr

             Befestigungsmittel

             Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
             S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
             S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100                  26
             S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      90                   26
             S05       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
             S06       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                   -
             S07       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      140                  -

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                        Fiat
                                               Lexus
                                               Suzuki
                                               Toyota

             Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Fiat Sedici            79-99,2        225/35R19                                   A12 A14 A19
             FY                     79-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0106*..                                                               S03
             Lexus GS               183,208        235/35R19   R37 T91                         A12 A14 A19
             S19                    183,208        255/30R19   R03 T91                         Lim V19 S02
             e6*2001/116*0103*00-   183-255        245/35R19   T93
             05
             Lexus GS 450h          218            245/35R19   T93                             A12 A14 A19
             HS19                                                                              Lim S02
             e6*2001/116*0106*00-
             07
             Lexus IS               110-153        225/35R19   R02 T88                         A12 A14 A19
             XE2(a)                 110-153        235/35R19   A01 G01 K30 T87 T91             Lim V19 VL9
             e11*2001/116*          110-153        245/35R19   R03 T89                         S02
             0206*00-09             110-153        255/30R19   R03 T91
                                    110-153        255/35R19   R03
             Lexus IS250c           153            225/35R19   R02 T88                         A12 A14 A19
             XE2(a)                 153            235/35R19   A01 G01 K3s R02 T87 T91         Cbo VL9 S02
§ 22 51391




             e11*2001/116*          153            245/35R19   R03 T89
             0206*00-09             153            255/35R19   R03
             Suzuki Grand Vitara    78-122         245/45R19   A01 K1a                         A12 A14 A19
             JT                     78-122         255/45R19   A01 K1c                         Y84 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 3-Türer
             Suzuki Grand Vitara    78-171         245/45R19   A01 K1a                         A12 A14 A19
             JT                     78-171         255/45R19   A01 K1c                         Y85 S05
             e4*2001/116*0091*..;
             e4*2007/46*0292*..
             - 5-Türer
             Suzuki Kizashi         131            225/40R19   T93                             A12 A14 A19
             FR                     131            235/35R19   T91                             A57 Lim S07
             e4*2007/46*0142*..     131            235/40R19
             Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A14
             EY                     66-99,2        235/35R19   K1c K2b                         A19 A58 Flh
             e4*2001/116*0105*..;                                                              KOV S03
             e4*2007/46*0284*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4             66-99,2        225/35R19                                   A12 A14 A19
             EY                     66-99,2        235/35R19                                   A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0105*..;                                                              S03
             e4*2007/46*0284*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                       MOMO Srl

                                                                                              Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Suzuki SX4             79,82,88       225/35R19   K1c K2b                         A01 A12 A14
             GY                     79,82,88       235/35R19   K1c K2b                         A19 A58 Flh
             e4*2001/116*0124*..;                                                              KOV S06
             e4*2007/46*0291*..
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4             79,82,88       225/35R19                                   A12 A14 A19
             GY                     79,82,88       235/35R19                                   A57 Flh KMV
             e4*2001/116*0124*..;                                                              S06
             e4*2007/46*0291*..
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             Suzuki SX4             79, 88         225/35R19   K1c K2c K42                     A01 A12 A14
             GY                                                                                A19 A58 Lim
             e4*2001/116*0124*..                                                               S06
             - Limousine
             Suzuki SX4 S-Cross     82,88,103      225/40R19   K2b K6w                         A01 A12 A14
             JY                     82,88,103      235/35R19   K1b K2b K6w                     A19 A57 F16
             e4*2007/46*                                                                       S03
             0779*04-..
§ 22 51391




             ab Modelljahr 2017
             Suzuki SX4 S-Cross     88             225/35R19   K1c K2b T88                     A01 A12 A14
             JY                     88             235/35R19   K1c K2b                         A19 A57 F16
             e4*2007/46*                                                                       S04
             0779*00-03
             Suzuki Vitara          88, 103        225/40R19                                   A12 A14 A19
             LY                     88, 103        235/35R19   A01 K1c K2b                     A57 S04
             e4*2007/46*0928*..     88, 103        235/40R19   A01 K1c K2b
                                    88, 103        245/35R19   A01 K1c K2b
                                    88, 103        245/40R19   A01 G01 K1c K2b
             Toyota Avensis         110,130        225/35R19   K42 K46 T88                     A01 A12 A14
             T25                    110,130        235/35R19   G79 K14 K27 K42 K46 T87         A19 Car Flh
             e11*2001/116*0196*.    110,130        245/30R19   K14 K25 K42 K46 K66             Sth S02
             Toyota Avensis         82-130         225/40R19   T93                             A12 A14 A19
             T27, /-MS1             82-130         235/35R19   T91                             Car Lim V19
             e11*2001/116*0331*.;   82-130         235/40R19                                   S02
             e11*2007/46*0236*..    82-130         245/35R19   T93
             - incl. Facelift       82-130         255/35R19   A01 K1a K2b K4h K6e
             2012+2015
             Toyota C-HR            72, 85         225/45R19                                   A12 A14 A19
             AX1T                   72, 85         235/40R19                                   A58 MHy S02
             e11*2007/46*3641*..    72, 85         235/45R19
                                    72, 85         245/40R19   A01 K1c K6w
                                    72, 85         255/40R19   A01 K1c K2b K6b K6x
             Toyota Corolla Verso   81-130         235/35R19   K42 T91                         A01 A12 A14
             R1                                                                                A19 Ver S02
             e11*2001/116*0222*.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                        MOMO Srl

                                                                                                    Seite 4 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                         A12 A14 A19
             XA3(a)                  100-130        245/45R19                                         A57 KOV S02
             e6*2001/116*            100-130        255/40R19
             0105*00-08              100-130        255/45R19
             - ohne Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009
             Toyota RAV4 (III)       100-130        235/45R19                                         A12 A14 A19
             XA3(a)                  100-130        245/45R19                                         A57 KMV S02
             e6*2001/116*            100-130        255/40R19
             0105*00-08              100-130        255/45R19
             - mit Radhaus-
               Verbreiterungen
             - incl. Facelift 2009

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
§ 22 51391




             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
             Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
             die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.



             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                                    Seite 5 von 9

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
             Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

             Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
§ 22 51391




             Roadster.

             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
             Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             G79     Ist die Reifengröße 215/50R17, 215/45R18 oder 235/35R19 keine der serienmäßigen
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
             Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
             R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
             Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
             überprüfen.

             K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                     MOMO Srl

                                                                                                     Seite 6 von 9

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
             Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
             Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§ 22 51391




             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K30    Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
             Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.

             K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
             dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K66     Durch Nacharbeiten der Radhausinnenwand bzw. der Verkleidung an Achse 2 ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination herzustellen.

             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor
             Radmitte vollständig umzulegen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                                      Seite 7 von 9

             K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

             MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

             R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
§ 22 51391




             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                      MOMO Srl

                                                                                                      Seite 8 von 9

             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

             V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
             Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
             Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
             Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
             Nr. 5    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
             Nr. 6    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
             Nr. 7    235/45R19      255/40R19
             Nr. 8    235/50R19      255/45R19
             Nr. 9    235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
             Nr. 10   245/30R19      305/25R19
             Nr. 11   245/35R19      275/30R19, 285/30R19
             Nr. 12   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
             Nr. 13   245/45R19      275/40R19
             Nr. 14   245/50R19      275/45R19
§ 22 51391




             Nr. 15   255/30R19      305/25R19
             Nr. 16   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
             Nr. 17   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
             Nr. 18   255/45R19      285/40R19
             Nr. 19   255/50R19      285/45R19, 295/45R19
             Nr. 20   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
             Nr. 21   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
             Nr. 22   265/40R19      295/35R19
             Nr. 23   265/45R19      295/40R19
             Nr. 24   265/50R19      295/45R19
             Nr. 25   275/30R19      315/25R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             VL9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1 225/35R19         245/35R19, 255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
             Nr. 2 235/35R19         245/35R19, 255/35R19, 285/30R19
             Nr. 3 255/30R19         255/35R19

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             Ver     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Minivan
             (z.B. Verso, Gran, ...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 51391 nach §22 StVZO

             Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55800717 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5J X 19 EH2+ Typ 713
             Hersteller                    MOMO Srl

                                                                                                    Seite 9 von 9

             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart
             Fließheck.

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 10. Februar 2017 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2016.
§ 22 51391




             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 10. Februar 2017




             Schmidt                                                                     00265108.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim