Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                               National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 7 J x 17 H2

                     issued by:

                                                Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 53947*01




                                        special wheels for passenger cars 7 J x 17 H2


               Genehmigungsnummer: 53947*01
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                     DE-67098 Bad Dürkheim

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     CL2 707-4L
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 53947*01
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 53947*01




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     Technischer Dienst der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
                     DE-51105 Köln

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     31.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     55056421 (2. Ausfertigung)
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 53947*01
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Annex/es of the test report
                     1-7                                                    2. Ausfertigung

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 53947*01




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erweitert
                     Approval is extended
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 53947*01
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Aktualisierung des Verwendungsbereiches
                     Update of the range of application

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        03.08.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 53947*01




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH
                                               Gustav-Kirchhoff-Straße 10
                                               D-67098 Bad Dürkheim
                                               QM-Nr.: 49 02 0142106

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          Monaco
               Typ                             CL2 707-4L
               Radgröße                        7Jx17 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               P2           CL2 707-4L P2 / ohne Ring           4/108/65,1          32         660    2000

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      53947
               Herstellerzeichen               SUPERIOR Germany
               Radtyp und Ausführung           CL2 707-4L (s.o.)
               Radgröße                        7Jx17 H2
§22 53947*01




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   100                      28                 Multipack: 51A
               S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      28                 Multipack: 51A

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Chrysler
                                               Citroen
                                               DS
                                               Opel
                                               Peugeot

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                         Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Jeep Avenger            62 (115)        215/60R17    AS7                                 A19 A58 A99
               FH1                                                                                      S02
               e3*2018/858*00078*..
               - Elektro
               Citroen C4 (II)         68-115          205/50R17    R37                                 A12 A19 A99
               N                       68-115          215/45R17    R37 T87 T88                         Flh S01
               e2*2007/46*0040*..;     68-115          225/45R17
               e2*2007/46*0079*..
               Citroen C4 (III)        74-114          215/60R17    AS7                                 A19 A58 A99
               B                                                                                        Flh NoE NoP
               e9*2007/46*6816*..                                                                       S02
               Citroen DS4             68-122          215/50R17                                        A12 A19 A99
               N                       68-122          215/55R17                                        B03 Flh S01
               e2*2007/46*0040*..
               Citroen ë-C4            57 (100)        215/60R17    AS7                                 A19 A58 A99
               B                                                                                        Flh Z16 Z17
               e9*2007/46*6816*..                                                                       S02
               - Elektro
§22 53947*01




               DS 3 Crossback          74-114          215/55R17    AS7                                 A19 A58 A99
               U                       74-114          215/60R17    AS7                                 NoE NoP S02
               e2*2007/46*0639*..
               DS 3 Crossback e-       57(100)         215/55R17    AS7                                 A19 A58 A99
               tense                   57(100)         215/60R17    AS7                                 S02
               U
               e2*2007/46*0639*..
               - Elektro
               Opel Corsa (F)          55-96           195/45R17    A90                                 A19 A58 A99
               U                       55-96           205/45R17    A01 A12 K2b                         Flh KOV NoE
               e2*2007/46*             55-96           215/40R17    A01 A12 K2b K6i K6j                 V17 S02
               0639*05-..              55-96           215/45R17    A01 A12 K2b K6i K6j
               Opel Corsa-e (F)        57 (100)        195/45R17    T85                                 A12 A19 A58
               U                       57 (100)        205/45R17                                        A99 Flh V17
               e2*2007/46*             57 (100)        215/40R17    R03                                 S02
               0639*06-..
               - Elektro
               Opel Mokka (B)          74,81,96        215/60R17    AS7                                 A19 A58 A99
               U                       74,81,96        225/55R17    A12                                 NoE NoP S02
               e2*2007/46*0639*12-..
               Opel Mokka-e (B)        57 (100)        215/60R17    AS7                                 A19 A58 A99
               U                                                                                        S02
               e2*2007/46*0639*12-..
               - Elektro
               Peugeot 2008 (II)       74-114          215/55R17    AS7                                 A19 A58 A99
               U                       74-114          215/60R17    AS7                                 NoE NoP S02
               e2*2007/46*
               0639*05-..




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                        Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich      Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Peugeot 208 (II)       55-96           195/45R17    A90                                  A19 A58 A99
               U                      55-96           205/45R17    A94                                  Flh KOV NoE
               e2*2007/46*            55-96           215/40R17    A01 A12 K2b                          V17 S02
               0639*03-..             55-96           215/45R17    A01 A12 K2b
               - ohne GT-Line
               Peugeot 208 GT-Line    74-96           195/45R17    A90 M+S                              A19 A58 A99
               (II)                   74-96           205/45R17    A94                                  Flh KMV NoE
               U                      74-96           215/40R17    A12                                  S02
               e2*2007/46*            74-96           215/45R17    A12
               0639*03-..
               Peugeot 3008           80-122          215/50R17                                         A12 A19 A58
               0U****, 0U             80-122          215/55R17                                         A99 B03 S01
               e2*2001/116*0377*..,   80-122          225/50R17
               e2*2007/46*0057*..
               Peugeot 308 (I)        66-120          205/50R17    A33 R37 T89 T93                      A19 A99 Cbo
               4*****, 4              66-120          215/45R17    A33 R37 T87 T88 T91                  Flh V17 S01
               e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/50R17    A01 A12 G40
               e2*2007/46*0101*..     66-120          215/50R17    A12 R69
               - Fließheck            66-120          225/45R17    A12
§22 53947*01




               - CabrioCoupé
               incl. Facelift 2011
               Peugeot 308 (I)        66-120          205/50R17    A33 R37 T89 T93                      A19 A99 Car
               Break/SW               66-120          215/45R17    A33 R37 T87 T88 T91                  V17 S01
               4*****, 4              66-120          215/50R17    A01 A12 G40 T90
               e2*2001/116*0362*..,   66-120          215/50R17    A12 R69 T90
               e2*2007/46*0101*..     66-120          225/45R17    A12 T90
               incl. Facelift 2011
               Peugeot e-2008 (II)    57 (100)        215/55R17    AS7                                  A19 A58 A99
               U                      57 (100)        215/60R17    AS7                                  S02
               e2*2007/46*
               0639*05-..
               - Elektro
               Peugeot e-208          57              195/45R17    T85                                  A12 A19 A58
               U                      57              205/45R17                                         A99 Flh KMV
               e2*2007/46*0639*..     57              215/40R17    R03                                  V17 S02
               - Elektro


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 8

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 53947*01




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 8

               A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               AS7     Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite
               mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 7mm aufträgt, an den laut
               Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und
               Kettenherstellers sind zu beachten.
§22 53947*01




               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G40     Ist die Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17 oder 235/40R18 keine der serien-
               mäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
               Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
               R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
               überprüfen.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 6 von 8

               K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
               umzulegen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 53947*01




               R69    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                      Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                        Seite 7 von 8

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse

               Nr. 1    195/40R17      215/35R17
               Nr. 2    195/45R17      215/40R17
§22 53947*01




               Nr. 3    205/40R17      225/35R17
               Nr. 4    205/45R17      235/40R17
               Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
               Nr. 6    205/55R17      225/50R17
               Nr. 7    215/40R17      245/35R17
               Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
               Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
               Nr. 10   215/55R17      235/50R17
               Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
               Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
               Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
               Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
               Nr. 15   235/50R17      255/45R17
               Nr. 16   235/55R17      255/50R17
               Nr. 17   235/60R17      255/55R17
               Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
               Nr. 19   255/45R17      285/40R17

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
               Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 53947 nach §22 StVZO

               Anlage 7 zum Prüfbericht Nr. 55056421 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx17 H2 Typ CL2 707-4L
               Hersteller                     Superior Industries Leichtmetallräder Germany GmbH

                                                                                                       Seite 8 von 8


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. Juli 2023 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2021.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 53947*01




               Lambsheim, 28. Juli 2023




               Blauth                                                                 00413858.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Hinweisblatt „Radabdeckung“

Die nachfolgenden Bilder stellen schematisch dar, wie und an welchen Stellen die Radabdeckung mit
Hilfe von Zusatzleisten (schraffiert), die im Fachhandel (auch als Meterware) in verschiedenen Breiten
erhältlich sind, gem. den Auflagen

K1a, K1b, K1c und
K2a, K2b, K2c

hergestellt werden können. Die Zusatzleisten sind dauerhaft an die äußeren Kotflügelkanten zu
kleben.

                                            Vorderachse




Auflage „K1a“                   Auflage „K1b“                         Auflage „K1c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 30° vor der      0° bis 50° hinter der Radmitte        Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte

                                            Hinterachse




Auflage „K2b“                   Auflage „K2a“                         Auflage „K2c“
Beispiel für eine Leiste im     Beispiel für eine Leiste im Bereich   Beispiel für eine Leiste im
Bereich 0° bis 50° hinter der   0° bis 30° vor der Radmitte           Bereich von 30° vor bis 50°
Radmitte                                                              hinter der Radmitte
                       - Zur Weitergabe an den Endverbraucher -


Pflegehinweise für Leichtmetallräder
Herzlichen Glückwunsch zum Kauf Ihrer Leichtmetallräder! Damit Sie lange Freude daran
haben,
beachten Sie bitte die folgenden Pflegehinweise. Einflüsse wie Bremsstaub, Schmutz,
Feuchtigkeit,
Salz und Steine lassen sich nicht vermeiden, aber ihre Auswirkung auf die Felgen lässt sich
durch
sorgfältige Pflege beseitigen oder minimieren.

REINIGUNGSINTERVALLE
Bleiben Verschmutzungen längere Zeit auf der Felge haften, kann dies zu Dauerschäden führen.
Deshalb
empfehlen wir Reinigungsintervalle von höchstens zwei Wochen. Dabei sollten die Räder außen und
innen
gründlich von allen Verschmutzungen befreit werden. In der Winterzeit sollten die Felgen einmal pro
Woche
gereinigt werden. Kleine Lackschäden sind unbedingt sofort mit Klarlack auszubessern, um eine
unterwandernde
Korrosion zu vermeiden.

REINIGUNGSMITTEL
Warmes Wasser mit Spülmittel oder Auto-Shampoo sind die Mittel der Wahl. Sollten Sie sich für
Felgenreiniger
entscheiden, beachten Sie unbedingt die Herstellerangaben und die vorgegebene Einwirkzeit.
Verzichten Sie auf säure-, laugen- oder alkoholhaltige Reinigungsmittel, da diese den Lack und
eventuell
auch das Bremssystem in Mitleidenschaft ziehen können.

REINIGUNGSTIPPS
- Um ein Eintrocknen des Reinigers zu vermeiden, sollten die Felgen bei der Reinigung kalt sein
- Verwenden Sie nur saubere und weiche Schwämme oder Bürsten
- Aggressive Reinigungsgegenstände und -mittel wie Stahlwolle oder Scheuersand sind bei einer
Reinigung von Leichtmetallfelgen fehl am Platz
- Falls Sie sich für einen Felgenreiniger entscheiden, überschreiten Sie auf keinen Fall dessen
maximale Einwirkzeit
- Nach dem Reinigungsvorgang ist der Reiniger gründlich abzuwaschen
- Zu einer sorgfältigen Reinigung gehören immer auch die Innenseiten
- Bessern Sie Lackschäden sofort aus, um Oxidation zu verhindern
- Mit handelsüblicher Felgenversiegelung sorgen Sie im Übrigen für zusätzlichen Schutz, aber auch
hier sind unbedingt die Herstellerangaben zu beachten
- Autowaschanlagen mit härteren Bürsten sollten Sie meiden
Die Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise führt nicht zum generellen Verlust der Garantieansprüche,
kann
aber zu Beschädigungen der Leichtmetallfelgen führen, die nach den vorstehenden
Garantiebedingungen
nicht unter die Garantie fallen.

GARANTIEAUSFALL BEI DER SO GENANNTEN „OPTISCHEN RADAUFBEREITUNG“!
Einige Werkstätten bieten eine optische Rad- oder Felgenaufbereitung an und versprechen
damit Schäden
am Rad zu reparieren. Dieser Vorgang ist ein schwerer Eingriff in die Beschaffenheit und
Festigkeit
einer Felge, z. B. durch spanende Verfahren oder starke Erhitzung, und führt deshalb zum
Erlöschen der
Garantie! Aus Sicherheitsgründen raten wir dringend von der optischen Radaufbereitung ab.