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							GUTACHTEN zur TTG NR.100686 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                            Seite 1 von 6
Auftraggeber                   Alkatec S.r.l.
                               Via Repubblica, 4
                               25050 Provaglio di Iseo (BS)
                               QM-Nr.:49 02 0272212

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RX36
Typ                            RX36-1880
Radgröße                       8JX18H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)
 PCD130        RX36-1880 PCD130 / ohne Ring        6/130/84,1        50         1250     2450

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     100686
Herstellerzeichen              alkatec
Radtyp und Ausführung          RX36-1880 (s.o.)
Radgröße                       8JX18H2
Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
Herkunftsmerkmal               MADE IN P.R.C.
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge       Artikel-Nr.
                                                      (Nm)         (mm)
 S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel d=28mm      180          33                 AK0067

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Mercedes-Benz
                               Volkswagen
Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                         Seite 2 von 6

 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 MB Sprinter (2)             65-190       235/55R18      K1c K2b R50 T04               A01 A12 A14
 906AC30/35, -KA30/35, -     65-190       255/50R18      K1c K2c T02 T06               A16 A19 A58
 JC35                        65-190       255/55R18      G96 K1c K2c T05 T09           S01
 e1*2001/116*0353,           65-190       255/55R18C     G96 K1c K2c T16
 0354*00-20, 0425*..,
 L765, L766,
 e1*2007/46*0569*..
 (Baureihe 906)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 MB Sprinter (2/2)           70-190       235/55R18      K1c K2b R50 T04               A01 A12 A14
 906BB30, /35, /35G          70-190       255/50R18      K1c K2c T02 T06               A16 A19 A58
 e1*2007/46*                 70-190       255/55R18      G96 K1c K2c T05 T09           S01
 0279,0298,                  70-190       255/55R18C     G96 K1c K2c T16
 0301*00-15,0556*..
 (Baureihe 906)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 MB Sprinter (3)             84-140       225/60R18      A10 R33 T04                   A14 A16 A19
 906AC35                     84-140       235/55R18      A10 R31 R32 R50 T04           A58 AHa S01
 e1*2001/116*                84-140       235/60R18      A10 R33 T07
 0354*21-..                  84-140       235/60R18      A01 A10 G96 T07
 (Baureihe 907)
 - Heckantrieb (Einzel)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 MB Sprinter (3)             84-140       225/60R18      A10 R33 T04                   A14 A16 A19
 906BB35                     84-140       235/55R18      A10 R31 R32 R50 T04           A58 AHa B03
 e1*2007/46*0301*16-..       84-140       235/60R18      A10 R33 T07                   NoE S01
 (Baureihe 907)              84-140       235/60R18      A01 A10 G96 T07
 - Heckantrieb (Einzelrad)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 MB Sprinter Allrad (3)      105-140      255/55R18C K2b T17 T20                       A01 A12 A14
 906AC35/906BB35 -/4x4       105-140      255/55R18CP K2b T20                          A16 A19 A56
 e1*2001/116*0424*15-..;                                                               S01
 e1*2007/46*0305*11-..
 (Baureihe 907)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 - Einzelrad




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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                       Alkatec S.r.l.

                                                                                            Seite 3 von 6
 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
 ABE/EWG-Nr.
 MB Sprinter Allrad (3)       105-140      255/55R18C K2b T17 T20                         A01 A12 A14
 906BB50/4x4                  105-140      255/55R18CP K2b T20                            A16 A19 A56
 e1*2007/46*0304*06-..                                                                    S01
 (Baureihe 907)
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)
 - Einzelrad
 VW Crafter (I)               65-120       235/55R18     K1c K2b R50 T04                  A01 A12 A14
 2EC., 2EKE.                  65-120       255/50R18     K1c K2c T02 T06                  A16 A19 A58
 e1*2001/116*                 65-120       255/55R18     G96 K1c K2c T05 T09              S01
 0355, 0356*..;               65-120       255/55R18C    G96 K1c K2c T16
 L769; L770;
 e1*2007/46*
 0513, 0514, 0515*..
 - geschl. Aufbau
 (Kastenwagen)

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-           Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit           Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                          V      W        Y
210 km/h                  100% 100% 100%
220 km/h                  97%    100% 100%
230 km/h                  94%    100% 100%
240 km/h                  91%    100% 100%
250 km/h                  -      95%      100%
260 km/h                  -      90%      100%
270 km/h                  -      85%      100%
280 km/h                  -      -        95%
290 km/h                  -      -        90%
300 km/h                  -      -        85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.

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Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                               Seite 4 von 6

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

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GUTACHTEN zur TTG NR.100686 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                            Seite 5 von 6
G96      Ist die Reifengröße 225/75R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass
die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

R31     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
205/75R16 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R32     Diese Rad- / Reifenkombination ist zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifengrößen
235/65R16 ww. 235/60R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R33     Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
225/75R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R50     Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in diesem
Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T04      Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T06      Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100686 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                               Seite 6 von 6
T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T09      Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T16      Reifen (LI 116) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T17      Reifen (LI 117) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2570 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

T20      Reifen (LI 120) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2025 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 28. September 2025




Tufan                                                                                  00456293.DOCX




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