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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100686 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                            Seite 1 von 4
                Auftraggeber                   Alkatec S.r.l.
                                               Via Repubblica, 4
                                               25050 Provaglio di Iseo (BS)
                                               QM-Nr.:49 02 0272212

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         RX36
                Typ                            RX36-1880
                Radgröße                       8JX18H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 PCD139,7      RX36-1880 PCD139,7 / ohne Ring       6/139,7/93,1      54,5       1250     2450

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100686
                Herstellerzeichen              alkatec
                Radtyp und Ausführung          RX36-1880 (s.o.)
                Radgröße                       8JX18H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN P.R.C.
§22 100686*00




                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienmutter M12x1,5         Kegel 60°          135          -                  AK0067

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Ford
                                               Volkswagen
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Ranger                125            255/60R18     A10 Z16                         A14 A16 A19
                 2AB                        125-177        255/65R18     A10 R80                         A57 R56 X69
                 e5*2007/46*0080*09-..      125-177        255/65R18     A01 A10 G16                     S01
                 - ab Modelljahr 2022




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
                Hersteller                      Alkatec S.r.l.

                                                                                                           Seite 2 von 4
                 Handelsbezeichnung          kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Ford Ranger                 92-157       255/60R18      A32                             A14 A16 A19
                 2AB, 2AZB                   92-157       265/60R18      A91                             A57 B54 R56
                 e11*2007/46*0154*..;                                                                    X85 S01
                 e5*2007/46*
                 0080*00-08;
                 e5*2018/858*
                 00036*00
                 - incl. Facelift 2019
                 - bis Modelljahr 2021
                 VW Amarok (II)              125          255/60R18      A10 Z16                         A14 A16 A19
                 T1                          125-177      255/65R18      A10                             A56 S01
                 e5*2018/858*00042*..
                 - Pickup

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.
§22 100686*00




                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
                210 km/h                 100% 100% 100%
                220 km/h                 97%    100% 100%
                230 km/h                 94%    100% 100%
                240 km/h                 91%    100% 100%
                250 km/h                 -      95%      100%
                260 km/h                 -      90%      100%
                270 km/h                 -      85%      100%
                280 km/h                 -      -        95%
                290 km/h                 -      -        90%
                300 km/h                 -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                              Seite 3 von 4

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.
§22 100686*00




                A10      Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen Schneeketten
                an der Hinterachse verwendet werden.

                A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
                auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
                oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
                und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
                Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
                Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                B54      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55035325 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8JX18H2 Typ RX36-1880
                Hersteller                     Alkatec S.r.l.

                                                                                                            Seite 4 von 4
                G16      Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen, dass die
                Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG,
                ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                R56     Diese Rad-Reifen-Kombination ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
                285/70R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                R80     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 255/70R17 ww.
                255/65R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                X69      Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit Serienbereifung 265/75R16
                ww. 265/70R17 in Verbindung mit der Serienradgröße 8Jx16H2 ET5 (u.a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                X85     Nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/70R16 (u.a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z16       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-Reifengrößen
§22 100686*00




                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. September 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. September 2025




                Tufan                                                                                  00456294.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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