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							                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




                                  Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
                                                National Type Approval

                     ausgestellt von:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
                     für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes

                                              Sonderräder für Pkw 10 J x 22 H2

                     issued by:

                                                 Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)

                     according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type
                     of the following approval object
§22 54442*00




                                        special wheels for passenger cars 10 J x 22 H2


               Genehmigungsnummer: 54442*00
               Approval number:

               1.    Genehmigungsinhaber:
                     Holder of the approval:
                     AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
                     DE- 67454 Haßloch

               2.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten:
                     If applicable, name and address of representative:
                     Entfällt
                     Not applicable

               3.    Typbezeichnung:
                     Type:
                     MCT17-10022
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                           2

               Genehmigungsnummer: 54442*00
               Approval number:

               4.    Aufgebrachte Kennzeichnungen:
                     Identification markings:
                     Hersteller oder Herstellerzeichen
                     Manufacturer or registered manufacturer`s trademark

                     Felgengröße
                     Size of the wheel

                     Typ und die Ausführung
                     Type and version

                     Herstelldatum (Monat und Jahr)
                     Date of manufacture (month and year)

                     Genehmigungszeichen
                     Approval identification
§22 54442*00




                     Einpresstiefe
                     Inset/outset



               5.    Anbringungsstelle der Kennzeichnungen:
                     Position of the identification markings:
                     An der Innen- bzw. Außenseite des Rades
                     On the inside/outside of the wheel

               6.    Zuständiger Technischer Dienst:
                     Responsible Technical Service:
                     KÜS Technik GmbH
                     DE-66679 Losheim am See

               7.    Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Date of test report issued by the Technical Service:
                     24.07.2023

               8.    Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes:
                     Number of test report issued by that Technical Service:
                     366-0103-23-LORD
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                          3

               Genehmigungsnummer: 54442*00
               Approval number:

               9.    Verwendungsbereich:
                     Range of application:
                     Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung
                     gemäß:
                     The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is
                     restricted to the application listed:

                     Anlage/n zum Prüfbericht
                     Enclosure/s of the test report
                     1-3

                     unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw.
                     beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
                     The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified
                     conditions.
§22 54442*00




               10.   Bemerkungen:
                     Remarks:
                     Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
                     die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
                     The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to
                     § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required
                     for the wheel/tire combinations listed in this ABE.

                      Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                      The indications given in the above mentioned test report including its
                      annexes shall apply.

                      Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie
                      2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen,
                      von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren
                      wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt.
                      The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive
                      2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which
                      are capable of posing a significant risk to the correct functioning of
                      essential systems - are met.

               11.   Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO:
                     Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO:
                     Siehe Prüfbericht
                     See test report

               12.   Die Genehmigung wird erteilt
                     Approval is granted
                                 Kraftfahrt-Bundesamt
                                                DE-24932 Flensburg



                                                         4

               Genehmigungsnummer: 54442*00
               Approval number:

               13.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                     Reason(s) for the extension (if applicable):
                     Entfällt
                     Not applicable

               14.   Ort:          DE-24932 Flensburg
                     Place:

               15.   Datum:        25.08.2023
                     Date:

               16.   Unterschrift: Im Auftrag
                     Signature:
§22 54442*00




                     Anlagen:
                     Enclosures:
                     Gemäß Inhaltsverzeichnis
                     According to index
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg



                                Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
                                          Index to the information package


               Nummer der Genehmigung: 54442*00
               Approval No.


               Ausgabedatum:        25.08.2023                 letztes Änderungsdatum: --
               Date of issue:                                  last date of amendment:


                     Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
                     Collateral clauses and instruction on right to appeal

                     Prüfbericht(e) Nr.:                                                Datum:
                     Test report(s) No.:                                                Date
                     366-0103-23-LORD                                                   24.07.2023

                     Beschreibungsbogen Nr.:                                            Datum:
                     Information document No.:                                          Date
                     MCT17-10022                                                        30.11.2022
§22 54442*00




                     Liste der Änderungen:                                              Datum:
                     List of modifications:                                             Date
                     Entfällt
                     Not applicable
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54442*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54442

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54442*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                   DE-24932 Flensburg


                                                              2
               Approval No.: 54442*00

               - Attachment -

               Collateral clauses and instruction on right to appeal

               Collateral clauses

               All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the
               applied regulation.

               The approval identification is as follows: - see German version -

               The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval
               documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of
               the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as
               one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when
               the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt.
               Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally
               prosecuted.
§22 54442*00




               The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies
               with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for
               issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval
               violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the
               assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not
               comply with the requirements of traffic safety or environmental protection.

               The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken
               from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as
               the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have
               taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get
               unhindered access to the production and storage facilities.

               The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade
               mark rights of third parties are not affected with this approval.

               Instruction on right to appeal

               This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in
               writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg.
               KÜS Technik GmbH                  Am Hasensprung 17          0002043602
                                                 D-66679 Losheim am See




                                                                                                                          Seite: 1 von 4


                            GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 54442
                                                           366-0103-23-LORD

               Antragsteller:                          AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG

                                                       67454 Haßloch
               Art:                                    Sonderrad 10 J X 22 H2
               Typ:                                    MCT17-10022
               Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 54442 verliert seine
               Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den
               Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
               0.      Hinweise
               Die Verwendung der Sonderräder des Typs MCT17-10022 (KBA 54442) ist auch in Verbindung mit den
               Sonderrädern des Typs MCT17-9022 (KBA 54441) an der Vorderachse zulässig.Die in den entsprechenden
               Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
               I.      Übersicht
§22 54442*00




               Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-        Mitten- Ein-    zul.    zul.     gültig
                                                                                    kreis        loch    preß-   Rad-    Abroll   ab
                                  Kennzeichnung              Kennzeichnung          in mm /      in mm tiefe     last    umf.     Fertig.
                                  Rad                        Zentrierring           -zahl                in mm   in kg   in mm    Datum
               MB                 MB                         66,45-57,1                  112/5     57,1     30 1000       2400     02/22
               MB                 MB                         ohne                        112/5     66,5     30 815        2486     02/22
               MB                 MB                         ohne                        112/5     66,5     30 1000       2400     02/22
               MB                 MB                         ohne                        112/5     66,5     20 1000       2400     02/22
               I.1.    Beschreibung der Sonderräder
               Antragsteller                     : AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG

                                                  67454 Haßloch
               Hersteller                        : AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG
                                                 :
                                                 : 67454 Haßloch
               Handelsmarke                      : MOTEC
               Korrosionsschutz                  : Mehrschicht-Einbrennlackierung


               I.2.    Radanschluss
               siehe Anlage
               I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
               An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
               eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung MB:




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2                                Radtyp: MCT17-10022
               Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                     Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 2 von 4
                                                   : Außenseite                             : Innenseite
               Handelsmarke                        : MOTEC                                  : --
               Radtyp                              : --                                     : MCT17-10022
               Radausführung                       : --                                     : MB
               Radgröße                            : --                                     : 10 J X 22 H2
               Typzeichen                          : KBA 54442                              : --
               Einpreßtiefe                        : --                                     : ET20
               Herstellungsdatum                   : --                                     : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                                            : z.B. 02/22
               Gießereikennzeichnung               : --                                     : TM485
               Japan. Prüfwertzeichen              : --                                     : JWL
               Weitere Kennzeichnung               : --                                     : MOTEC
               Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
               I.4.     Verwendungsbereich
               Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
               II.      Sonderradprüfung
§22 54442*00




               Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
               und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
               II.1.    Felge
               Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
               II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
               Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
               Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
               II.3.    Festigkeitsprüfung:
               Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor:
               Berichtart               Berichtnummer                    Datum         Technischer Dienst
               Technischer Bericht      22-0698-A00-V01                  07.12.2022    TÜV PFALZ
               III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
               III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
               Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
               Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
               Bedingungen gewährleistet.
               III.2.   Fahrversuche:
               Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
               nicht vor.
               Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
               Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
               ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2                                  Radtyp: MCT17-10022
               Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                       Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                      Seite: 3 von 4
               des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
               besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten
               Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
               Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
               abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
               Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite.
               Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
               IV.        Zusammenfassung:
               Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen
               Bedenken.
               Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt.
               Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.
               Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt
               werden, wenn
               - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.
               V.         Unterlagen und Anlagen:
               V.1.       Verwendungsbereichsanlagen:
               Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
§22 54442*00




               Anl Hersteller                                       Ausführung                     ET       erstellt am   Allg.
               age                                                                                                        Hinweise
                 1 AUDI                                             MB                             30       24.07.2023    liegt bei
                 2 AUDI, BMW, BMW AG, BMW/ALU,                      MB                             20       24.07.2023    liegt bei
                   DAIMLER (D), MERCEDES,
                   MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH,
                   VOLKSWAGEN
                 3 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG,                MB; MB                         30       24.07.2023    liegt bei
                   BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER
                   (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO
                   GmbH, VOLKSWAGEN

               V.2.       Allgemeine Hinweise:
               siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
               V.3.       Technische Unterlagen:
               siehe Anlage: Technische Unterlagen
               V.4.       Änderungen:
               entfällt




                                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
                                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                                 DE-24932 Flensburg




               Nummer der Genehmigung: 54442*00

               - Anlage -

               Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

               Nebenbestimmungen

               Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten
               Vorschrift zu kennzeichnen.

               Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt:

                                                      KBA 54442

               Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs-
               unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit
               ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
               Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
               der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
               bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
§22 54442*00




               Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
               können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

               Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
               genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
               ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
               geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
               die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser
               Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
               herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
               Umweltschutzes nicht entspricht.

               Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
               Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
               sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
               Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
               seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

               Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
               Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.

               Rechtsbehelfsbelehrung

               Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
               erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
               DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: Technische Unterlagen                                    Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                     Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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               Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:


               Bezeichnung                          Unterlagen                            Datum / Änderung / Datum
               Radbeschreibung                     MCT17-10022                               30.11.2022
               Radzeichnung                        MCT17-10022                               30.08.2022
               Technischer Bericht                 22-0698-A00-V01                           07.12.2022
               Zubehör                             202002                                    31.05.2021
§22 54442*00




                     KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: Allgemeine Hinweise                                      Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                     Stand: 24.07.2023
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               Wuchtgewichte
               Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw.
               unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen
               Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.
               Allgemeine Reifenhinweise
               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.

               Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer
               maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
               Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen.

               Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine
               Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des
               Sturzwinkels zu beachten.
               Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern
               bestätigen zu lassen.
               Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen
               Reifenfülldruck zu beachten ist.
§22 54442*00




               Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart,
               Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon
               unberührt.
               Ersatzrad
               Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen
               Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.
               Allgemeine Radhinweise
               Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.




                     KÜS Technik GmbH  RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  66679 LOSHEIM AM SEE
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus                  Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH und Co.KG               Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.
               26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H
§22 54442*00




                                 KÜS TECHNIK GMBH   AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: 1                                                            Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                         Stand: 24.07.2023
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               Fahrzeughersteller                         : AUDI
               Raddaten:
               Radgröße nach Norm             : 10 J X 22 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 30
               Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 112/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
               Technische Daten, Kurzfassung
               Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mittenl Zentrierring-   zul.      zul.        gültig
                                                                                     och     werkstoff       Rad-      Abroll      ab
                                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         in mm                   last      umf.        Fertig
                                   Rad                         Zentrierring                                  in kg     in mm       datum
               MB                  MB                          66,45-57,1                 57,1     Kunststoff 1000        2400      02/22
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Sonderräder funktionsfähig bleiben.
               Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
               von 50km hingewiesen werden.


               Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : AUDI
               Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad
               Zubehör                                    : MS61
§22 54442*00




               Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
               Verkaufsbezeichnung:     Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron
               Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen          Auflagen zu Reifen                  Auflagen
               F3           e1*2007/46*1900*.. 110 - 180 265/30R22 97    11A; 24C; 244; 247;                 erhöhtes
                                                                         26B; 26J; 27B; 27F                  Anzugsmoment
                                                                                                             180 Nm; Q3;
                                                                275/25R22 92      11A; 24C; 244; 247;        Allradantrieb;
                                                                                  26B; 26J; 27B; 27F;        Frontantrieb; inkl.
                                                                                  5GM
                                                                                                             Hybrid;
                                                                                                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                             12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                             721; 725; 73C; 74A;
                                                                                                             74P; 740

               Auflagen
               10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
                    Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen
                    zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb
                    nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache
                    der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen
                    Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit,
                    es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen
                    wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
               11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
                    oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
                    einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
                    FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem


                                                 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                   von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                      Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
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                     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
                     lassen.
               11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
                    Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
                    ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
                    den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
                    bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
                    der Fahrzeugpapiere enthält.
               11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
                    sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
                    Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
                    gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
                    gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                    erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
                    Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
                    nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
               12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
                    Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
                    Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
                    aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
§22 54442*00




               244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
                    abgedeckt sein.
               247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                    befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
                    Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
                    dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
                    Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
                    im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                    Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
                    hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
                    des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
               26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
                    der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                      Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 3 von 4
               27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
                    Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
                    Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
               51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
                    Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
                    Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
                    Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
               5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
                    Achslast von 1260kg.
               71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
                    werden.
               71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
                    Tiefbetts angebracht werden.
               721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
                    außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
                    Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
                    Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
                    Ventilherstellers zu beachten.
               725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
                    Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
               73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
§22 54442*00




               740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
                    wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
                    1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
                    2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
                    3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
                    Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
                    4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    zu überprüfen.
                    5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
                    nochmals zu überprüfen.
               74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
                    die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
                    Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
                    beachten.
               74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
                    Zentrierringe verwendet werden.




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: 1                                                         Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG                      Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 4 von 4


               Nacharbeitsprofile Fahrzeug
               Fahrzeug:

                      Hersteller:     AUDI
                      Fahrzeugtyp:    F3
                      Genehm.Nr.:     e1*2007/46*1900*..
                      Handelsbez.:    Q3, Q3 Sportback, Q3 e-tron, Q3 Sportback e-tron

                      Variante(n):

               Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                                    von [mm]            bis [mm]
                            26B                      x = 300            y = 250                     VA
                            26P                      x = 250            y = 250                     VA
                            27B                      x = 250            y = 300                     HA
                            27I                      x = 200            y = 250                     HA

               Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                                Auflagen               Im Bereich               Aufweiten            Achse
§22 54442*00




                                                 von [mm]      bis [mm]         um [mm]
                            26J                   x = 300       y = 250            30                 VA
                            26N                   x = 300       y = 250             8                 VA
                            27F                   x = 250       y = 300            30                 HA
                            27H                   x = 250       y = 300             8                 HA




                                              Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                                von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
               Gutachten 366-0103-23-LORD
               zur Erteilung der ABE 54442
               ANLAGE: Radabdeckung                                           Radtyp: MCT17-10022
               Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH und Co.KG                 Stand: 24.07.2023
               _______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                                   Seite: 1 von 1

               Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.
               Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den
               Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.


               Vorderachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 241 bzw. 245               Zu Auflage 242 bzw. 246               hinter der Radmitte
                                                                                           Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J
§22 54442*00




               Hinterachse
               Bereich 30 Grad vor der Radmitte      Bereich 50 Grad hinter der Radmitte   Bereich 30 Grad vor und 50 Grad
               Zu Auflage 243 bzw. 247               Zu Auflage 244 bzw. 248               hinter der Radmitte
                                                                                           Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M




                    KÜS TECHNIK GMBH  RÄDER UND REIFENPRÜFUNG  AM HASENSPRUNG 17  D-66679 LOSHEIM AM SEE