Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) National Type Approval ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für einen Typ des folgenden Genehmigungsobjektes Sonderräder für Pkw 10 J x 22 H2 issued by: Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) according to § 22 and 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) for a type of the following approval object §22 54442*00 special wheels for passenger cars 10 J x 22 H2 Genehmigungsnummer: 54442*00 Approval number: 1. Genehmigungsinhaber: Holder of the approval: AVO-Fahrzeugtechnik GmbH & Co. KG DE- 67454 Haßloch 2. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Bevollmächtigten: If applicable, name and address of representative: Entfällt Not applicable 3. Typbezeichnung: Type: MCT17-10022 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Genehmigungsnummer: 54442*00 Approval number: 4. Aufgebrachte Kennzeichnungen: Identification markings: Hersteller oder Herstellerzeichen Manufacturer or registered manufacturer`s trademark Felgengröße Size of the wheel Typ und die Ausführung Type and version Herstelldatum (Monat und Jahr) Date of manufacture (month and year) Genehmigungszeichen Approval identification §22 54442*00 Einpresstiefe Inset/outset 5. Anbringungsstelle der Kennzeichnungen: Position of the identification markings: An der Innen- bzw. Außenseite des Rades On the inside/outside of the wheel 6. Zuständiger Technischer Dienst: Responsible Technical Service: KÜS Technik GmbH DE-66679 Losheim am See 7. Datum des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 24.07.2023 8. Nummer des Prüfberichts des Technischen Dienstes: Number of test report issued by that Technical Service: 366-0103-23-LORD Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Genehmigungsnummer: 54442*00 Approval number: 9. Verwendungsbereich: Range of application: Das Genehmigungsobjekt „Sonderräder für Pkw“ darf nur zur Verwendung gemäß: The use of the approval object „special wheels for passenger cars“ is restricted to the application listed: Anlage/n zum Prüfbericht Enclosure/s of the test report 1-3 unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. The offer for sale is only allowed on the listed vehicles under the specified conditions. §22 54442*00 10. Bemerkungen: Remarks: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. The correction of the "Zulassungsbescheinigung Teil I" according to § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) is not required for the wheel/tire combinations listed in this ABE. Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. Die Anforderungen des Artikels 31, Absätze 5, 6, 8, 9 und 12 der Richtlinie 2007/46/EG - Verkauf und Inbetriebnahme von Teilen oder Ausrüstungen, von denen ein erhebliches Risiko für das einwandfreie Funktionieren wesentlicher Systeme ausgehen kann - sind sinngemäß erfüllt. The requirements of Article 31, paragraphs 5, 6, 8, 9 and 12 of directive 2007/46/EC - Sale and entry into service of parts or equipment which are capable of posing a significant risk to the correct functioning of essential systems - are met. 11. Änderungsabnahme gemäß § 19 (3) StVZO: Acceptance test of the modification as per § 19 (3) StVZO: Siehe Prüfbericht See test report 12. Die Genehmigung wird erteilt Approval is granted Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Genehmigungsnummer: 54442*00 Approval number: 13. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Entfällt Not applicable 14. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 15. Datum: 25.08.2023 Date: 16. Unterschrift: Im Auftrag Signature: §22 54442*00 Anlagen: Enclosures: Gemäß Inhaltsverzeichnis According to index Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package Nummer der Genehmigung: 54442*00 Approval No. Ausgabedatum: 25.08.2023 letztes Änderungsdatum: -- Date of issue: last date of amendment: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal Prüfbericht(e) Nr.: Datum: Test report(s) No.: Date 366-0103-23-LORD 24.07.2023 Beschreibungsbogen Nr.: Datum: Information document No.: Date MCT17-10022 30.11.2022 §22 54442*00 Liste der Änderungen: Datum: List of modifications: Date Entfällt Not applicable Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54442*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54442 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54442*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Approval No.: 54442*00 - Attachment - Collateral clauses and instruction on right to appeal Collateral clauses All equipment which corresponds to the approved type is to be identified according to the applied regulation. The approval identification is as follows: - see German version - The individual production of serial fabrication must be in exact accordance with the approval documents. Changes in the individual production are only allowed with express consent of the Kraftfahrt-Bundesamt. Changes in the name of the company, the address and the manufacturing plant as well as one of the parties given the authority to delivery or authorised representative named when the approval was granted is to be immediately disclosed to the Kraftfahrt-Bundesamt. Breach of this regulation can lead to recall of the approval and moreover can be legally prosecuted. §22 54442*00 The approval expires if it is returned or withdrawn or if the type approved no longer complies with the legal requirements. The revocation can be made if the demanded requirements for issuance and the continuance of the approval no longer exist, if the holder of the approval violates the duties involved in the approval, also to the extent that they result from the assigned conditions to this approval, or if it is determined that the approved type does not comply with the requirements of traffic safety or environmental protection. The Kraftfahrt-Bundesamt may check the proper exercise of the conferred authority taken from this approval at any time. In particular this means the compliant production as well as the measures for conformity of production. For this purpose samples can be taken or have taken. The employees or the representatives of the Kraftfahrt-Bundesamt may get unhindered access to the production and storage facilities. The conferred authority contained with issuance of this approval is not transferable. Trade mark rights of third parties are not affected with this approval. Instruction on right to appeal This approval can be appealed within one month after notification. The appeal is to be filed in writing or as a transcript at the Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg. KÜS Technik GmbH Am Hasensprung 17 0002043602 D-66679 Losheim am See Seite: 1 von 4 GUTACHTEN ZUR ERTEILUNG DER ABE 54442 366-0103-23-LORD Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG 67454 Haßloch Art: Sonderrad 10 J X 22 H2 Typ: MCT17-10022 Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung der ABE 54442 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die Verwendung der Sonderräder des Typs MCT17-10022 (KBA 54442) ist auch in Verbindung mit den Sonderrädern des Typs MCT17-9022 (KBA 54441) an der Vorderachse zulässig.Die in den entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. I. Übersicht §22 54442*00 Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- Mitten- Ein- zul. zul. gültig kreis loch preß- Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm / in mm tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl in mm in kg in mm Datum MB MB 66,45-57,1 112/5 57,1 30 1000 2400 02/22 MB MB ohne 112/5 66,5 30 815 2486 02/22 MB MB ohne 112/5 66,5 30 1000 2400 02/22 MB MB ohne 112/5 66,5 20 1000 2400 02/22 I.1. Beschreibung der Sonderräder Antragsteller : AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG 67454 Haßloch Hersteller : AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG : : 67454 Haßloch Handelsmarke : MOTEC Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung I.2. Radanschluss siehe Anlage I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung MB: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: MCT17-10022 Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 : Außenseite : Innenseite Handelsmarke : MOTEC : -- Radtyp : -- : MCT17-10022 Radausführung : -- : MB Radgröße : -- : 10 J X 22 H2 Typzeichen : KBA 54442 : -- Einpreßtiefe : -- : ET20 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr : z.B. 02/22 Gießereikennzeichnung : -- : TM485 Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : MOTEC Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung §22 54442*00 Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft. II.1. Felge Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm. II.2. Werkstoff der Sonderräder: Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft. II.3. Festigkeitsprüfung: Es liegen folgende Technischen Berichte/Nachweise vor: Berichtart Berichtnummer Datum Technischer Dienst Technischer Bericht 22-0698-A00-V01 07.12.2022 TÜV PFALZ III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpresstiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: MCT17-10022 Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 12.2020 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften Fahrzeugen weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Die Prüfungen wurden entsprechend den relevanten Anforderungen der EN ISO/IEC 17025:2005 durchgeführt. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüber hinaus dafür zu sorgen, dass dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt: §22 54442*00 Anl Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. age Hinweise 1 AUDI MB 30 24.07.2023 liegt bei 2 AUDI, BMW, BMW AG, BMW/ALU, MB 20 24.07.2023 liegt bei DAIMLER (D), MERCEDES, MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN 3 AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, MB; MB 30 24.07.2023 liegt bei BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen V.4. Änderungen: entfällt Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 54442*00 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Jede Einrichtung, die dem genehmigten Typ entspricht, ist gemäß der angewendeten Vorschrift zu kennzeichnen. Das Genehmigungszeichen lautet wie folgt: KBA 54442 Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den Genehmigungs- unterlagen genau übereinstimmen. Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet. Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen. §22 54442*00 Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und können überdies strafrechtlich verfolgt werden. Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten - auch soweit sie sich aus den zu dieser Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes nicht entspricht. Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren. Die mit der Erteilung der Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar. Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum Radbeschreibung MCT17-10022 30.11.2022 Radzeichnung MCT17-10022 30.08.2022 Technischer Bericht 22-0698-A00-V01 07.12.2022 Zubehör 202002 31.05.2021 §22 54442*00 KÜS Technik GmbH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG AM HASENSPRUNG 17 66679 LOSHEIM AM SEE Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. §22 54442*00 Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, dass bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. Allgemeine Radhinweise Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig. KÜS Technik GmbH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG AM HASENSPRUNG 17 66679 LOSHEIM AM SEE Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH und Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H §22 54442*00 KÜS TECHNIK GMBH AM HASENSPRUNG 17 D-66679 LOSHEIM AM SEE Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 26 Fahrzeughersteller : AUDI, Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG, BMW/ALU, DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ, QUATTRO GmbH, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 10 J X 22 H2 Einpreßtiefe (mm) : 30 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig och werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig Rad Zentrierring in kg in mm datum MB MB ohne 66,5 815 2486 02/22 MB MB ohne 66,5 1000 2400 02/22 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: §22 54442*00 Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCRM, KCRN Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : F2 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 4L erhöhtes Anzugsmoment; 4L1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 265/30R22 97 11A; 241; 244; 246; QUATTRO; 247; 26B; 26J; 27F; Allradantrieb; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 §22 54442*00 F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26N; 27F; 5JA Anzugsmoment 140 Nm; A6; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/40R22 103 5LK erhöhtes Anzugsmoment 265/40R22 106 180 Nm; e-tron; e- 275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA tron Sportback; Q8 e- 275/40R22 107 11A; 245; 248 tron; Q8 Sportback e- 285/35R22 106 11A; 245; 248 tron; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 26 Verkaufsbezeichnung: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1550*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I; 5JK Anzugsmoment 180 Nm; Q5; SQ5; Q5 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26J; 26P; 27I Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 e-tron, SQ7 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L1 e13*2007/46*1081*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA erhöhtes Anzugsmoment 320 -373 265/35R22 M+S 5LA; 52J 170 Nm; ab e13*2007/46*1081*06; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; §22 54442*00 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740; PDH Verkaufsbezeichnung: Q7, Q7 55/60 TFSI e, Q7 e-tron, SQ7, Q8, Q8 55/60 TFSI e, SQ8, Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 4L e1*2001/116*0350*.. 170 - 373 275/40R22 107 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; Q8; SQ8; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740; PDH 4L e1*2001/116*0350*.. 155 - 245 265/35R22 102Y 5LA erhöhtes Anzugsmoment 320 -373 265/35R22 M+S 5LA; 52J 170 Nm; ab e1*2001/116*0350*20; Q7,SQ7; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740; PDH Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : QUATTRO GmbH Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 26 Verkaufsbezeichnung: Q5 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen FY e1*2007/46*1685*.. 100 - 260 255/35R22 99 11A; 241; 244; 246; erhöhtes 26J; 26P; 27I; 5JK Anzugsmoment 180 Nm; Q5; Q5 265/35R22 102 11A; 24C; 244; 247; Sportback; SQ5 26J; 26P; 27I Sportback; Allradantrieb; Frontantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : Bayerische Motorenwerke AG, BMW, BMW AG Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCRM, KCRN §22 54442*00 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS11 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 -140 265/40R22 106 11A; 248; 5NA nicht M60; 275/40R22 107 11A; 248 Allradantrieb; 285/35R22 106 11A; 248; 5NA Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 285/30R22 101 YC2; 11A; 248; 27I; inkl. Hybrid; 57F; KCRM; KCRN 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103 YAO; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; KCRM; KCRN 721; 725; 73C; 74A; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 285/30R22 101 YC2; 11A; 248; 27I; M SERIE; inkl. Hybrid; 57F; KCRM; KCRN 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103 YAO; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; KCRM; KCRN 721; 725; 73C; 74A; 76B G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 305/35R22 110 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I; 5QE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 26 Verkaufsbezeichnung: BMW X-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen G5X e1*2007/46*1918*.. 155 - 390 285/35R22 106Y 11A; 24J; 248; 26B; 27I Kombilimousine; Allradantrieb; inkl. Hybrid; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I Verkaufsbezeichnung: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F34XM e1*2007/46*1988*.. 353 - 375 295/30R22 103 YAO; 11A; 244; 27I; BMW X3, BMW X4; 57F; 6BP; KCRM; 10B; 11B; 11G; 11H; KCRN 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW/ALU Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS11 §22 54442*00 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: BMW X REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen BMWi-N e1*2018/858*00109*.. 102 -140 265/40R22 106 11A; 248; 5NA nicht M60; 275/40R22 107 11A; 248 Allradantrieb; 285/35R22 106 11A; 248; 5NA Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E G4X e1*2007/46*1881*.. 120 - 210 285/30R22 101 YC2; 11A; 248; 27I; inkl. Hybrid; 57F; KCRM; KCRN 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103 YAO; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; KCRM; KCRN 721; 725; 73C; 74A; 76B G4X e1*2007/46*1881*.. 240 - 265 285/30R22 101 YC2; 11A; 248; 27I; M SERIE; inkl. Hybrid; 57F; KCRM; KCRN 10B; 11B; 11G; 11H; 295/30R22 103 YAO; 11A; 248; 27B; 12A; 51A; 71C; 71K; 57F; KCRM; KCRN 721; 725; 73C; 74A; 76B G7X e1*2007/46*1952*.. 155 - 390 305/35R22 110 11A; 24J; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 26N; 27I; 5QE 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAIMLER (D), MERCEDES-BENZ Die Radausführung ist teilweise nur an der Hinterachse zu montieren. In diesem Fall ist sie zu kombinieren mit: Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 26 Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 35 oder Radtyp: MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis: 5x112 ET: 18 Zu beachten sind im Besonderen bei den Reifen die Kombinationsauflagen KCRM, KCRN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : R2CGLC; 221; 204 X Zubehör : MS04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E2EQSX (Kugelbund lose) Zubehör : MS04 Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : E2EQSW; R2CGLC; 166; 204 X Zubehör : MS04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 150 Nm für Typ : E2EQSW; E2EQSX; R2CGLC 170 Nm für Typ : 166 erhöhtes Anzugsmoment; 204 X erhöhtes Anzugsmoment; 221 erhöhtes Anzugsmoment §22 54442*00 Verkaufsbezeichnung: EQS-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 185 275/35R22 104 11A; 242; 244; 245; AMG EQS 53 4MATIC+; 247; 26N; 26P; 5MA Allradantrieb; 285/35R22 106 11A; 24C; 244; 247; Elektro; 26B; 26N 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; PDJ E2EQSW e1*2018/858*00035*.. 109 - 135 265/35R22 102 11A; 24J; 248; 26P; Allradantrieb; 5LA Heckantrieb; Elektro; 275/35R22 104 11A; 242; 244; 245; 10B; 11B; 11G; 11H; 247; 26N; 26P 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; PDJ E2EQSX e1*2018/858*00188*.. 109 -135 265/40R22 106 5NA Allradantrieb; Heckantrieb; Elektro; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 75I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 22 H2 Radtyp: MCT17-10022 Antragsteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 B.Eng. Marcel Schmitt Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Losheim am See, 24.07.2023 SCM §22 54442*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 26 Verkaufsbezeichnung: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 204 X e1*2001/116*0480*.. 100 - 243 255/35R22 99 11A; 24C; 248; 26P erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm; GLC-Klasse; nicht Luftfahrwerk; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 166 e1*2007/46*0598*.. 190 - 430 265/40R22 106 11A; 27I; 5NA; 52J erhöhtes Anzugsmoment 265/40R22 11A; 27I; 5NA 170 Nm; GL-Klasse; 106W 275/35R22 104Y 11A; 26P; 27I; 5MA nicht GLE; nicht M- 285/35R22 11A; 246; 26P; 27B; Klasse; GLS; 106W 5NA Allradantrieb; 295/35R22 108 11A; 246; 248; 26B; 10B; 11B; 11G; 11H; 27B 12A; 51A; 573; 71C; 305/35R22 110 11A; 24J; 248; 26B; 71K; 721; 725; 73C; §22 54442*00 27B 74A; 740; DEL Verkaufsbezeichnung: S-Klasse Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 221 e1*2001/116*0335*.. 270 - 335 295/25R22 97 YA8; 11A; 244; 247; erhöhtes 27B; 27H; 27V; 57F; Anzugsmoment KCRM 170 Nm; Cabrio; Coupe; Allradantrieb; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 76B Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm Verkaufsbezeichnung: TOUAREG Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CR e1*2007/46*1827*.. 170 - 340 255/40R22 103 erhöhtes Anzugsmoment 265/35R22 102 180 Nm; inkl. Hybrid; 285/35R22 106 10B; 11B; 11G; 11H; 295/35R22 108 11A; 245; 248 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740; 77E Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 26 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. §22 54442*00 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 242) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 26 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens §22 54442*00 (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 26 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit §22 54442*00 der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5IM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1460kg. 5JA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1500kg. 5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1550kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 12 von 26 5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1700kg. 5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1750kg. 5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1800kg. 5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1900kg. 5QE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 2120kg. 6BP) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 265/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb dürfen nur Reifen verwendet werden,deren Differenz im Abrollumfang sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54442*00 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 13 von 26 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig. Dabei ist der Gliederungspunkt "0. Hinweise" zu beachten. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. CFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54442*00 DEL) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser von 390mm an der Vorderachse nicht zulässig. KCRM) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis 5x112 ET: 18 KCRN) Im Fall einer Kombination mit einem anderen Radtyp ist zulässig: Vorderachse MCT17-9022 KBA: 54441 Lochkreis 5x112 ET: 35 PDH) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Keramik-Bremsscheiben! PDJ) Nicht zulässig für Fzg.-Ausführungen mit Carbon-/Keramik- Bremsscheiben! YA8) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/30R22 Hinterachse: 295/25R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YAO) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 295/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 14 von 26 Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. YC2) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 255/35R22 Hinterachse: 285/30R22 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind oder deren Differenz sich innerhalb der Abweichung der Serienbereifung befindet. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. §22 54442*00 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 15 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1550*.. Handelsbez.: Q5-, SQ5-, Q5 50 TFSI e-, Q5 55 TFSI e-, / -Sportback Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 16 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: AUDI Fahrzeugtyp: F2 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1801*.. Handelsbez.: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 300 VA 26B x = 250 y = 350 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 200 y = 350 8 HA §22 54442*00 27F x = 200 y = 350 30 HA 26N x = 250 y = 350 8 VA 26J x = 250 y = 350 30 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 17 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW Fahrzeugtyp: F34XM Genehm.Nr.: e1*2007/46*1988*.. Handelsbez.: BMW X3 M, X3 M Competition, X4 M, X4 M Competition Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 260 y = 250 VA 26P x = 310 y = 300 VA 27B x = 255 y = 230 HA 27I x = 305 y = 280 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 305 y = 280 8 HA 27F x = 305 y = 280 25 HA 26N x = 310 y = 300 8 VA 26J x = 310 y = 300 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 18 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G5X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1918*.. Handelsbez.: BMW X-REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 250 y = 250 VA 26B x = 300 y = 300 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 300 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 300 y = 300 8 HA 27F x = 300 y = 300 10 HA 26N x = 300 y = 300 8 VA 26J x = 300 y = 300 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 19 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW AG Fahrzeugtyp: G4X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1881*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 200 y = 200 VA 26P x = 200 y = 200 VA 27B x = 200 y = 200 HA 27I x = 200 y = 200 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 250 y = 250 25 HA 27H x = 250 y = 250 8 HA 26J x = 250 y = 250 30 VA 26N x = 250 y = 250 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 20 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: BMW/ALU Fahrzeugtyp: G7X Genehm.Nr.: e1*2007/46*1952*.. Handelsbez.: BMW X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 230 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 250 y = 250 HA 27B x = 275 y = 260 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 275 y = 260 8 HA 27F x = 275 y = 260 20 HA 26N x = 250 y = 250 8 VA 26J x = 250 y = 250 20 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 21 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 204 X Genehm.Nr.: e1*2001/116*0480*.. Handelsbez.: GLC-Klasse, GLK-Klasse, EQC-Klasse Variante(n): GLC Coupé Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 280 VA 26P x = 230 y = 230 VA 27B x = 360 y = 350 HA 27I x = 310 y = 300 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27H x = 360 y = 350 8 HA 27F x = 360 y = 350 11 HA 26N x = 280 y = 280 3 VA 26J x = 280 y = 280 6 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 22 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 221 Genehm.Nr.: e1*2001/116*0335*.. Handelsbez.: S-Klasse Variante(n): Allradantrieb, Coupe Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 350 VA 26P x = 250 y = 300 VA 27B x = 300 y = 400 HA 27I x = 260 y = 350 HA 27U x = 240 y = 400 HA 27V x = 240 y = 400 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: §22 54442*00 Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 300 y = 400 28 HA 27H x = 300 y = 400 8 HA 26J x = 300 y = 350 19 VA 26N x = 300 y = 350 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 26 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : MS04 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 140 Nm für Typ : F2 erhöhtes Anzugsmoment 170 Nm für Typ : 4L erhöhtes Anzugsmoment; 4L1 erhöhtes Anzugsmoment 180 Nm für Typ : FY erhöhtes Anzugsmoment; GE erhöhtes Anzugsmoment Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback,A6/S6 Limousin/Avant,A6 allroad quattro, A6 Avant 50/55 TFSI e Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen F2 e1*2007/46*1801*.. 150 - 257 255/35R22 99 11A; 24J; 244; 26B; erhöhtes 26J; 27H Anzugsmoment 140 Nm; A6 ALLROAD 265/30R22 97 11A; 241; 244; 246; QUATTRO; 247; 26B; 26J; 27F; Allradantrieb; 5IM 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 §22 54442*00 F2 e1*2007/46*1801*.. 100 - 250 265/30R22 98 11A; 24C; 244; 247; erhöhtes 26B; 26N; 27F; 5JA Anzugsmoment 140 Nm; A6; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: e-tron/-Sportback, e-tron S/-S Sportback, Q8/SQ8 e-tron/- Sportback Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen GE e1*2007/46*1914*.. 158 255/40R22 103 5LK erhöhtes Anzugsmoment 265/40R22 106 180 Nm; e-tron; e- 275/35R22 104 11A; 245; 248; 5MA tron Sportback; Q8 e- 275/40R22 107 11A; 245; 248 tron; Q8 Sportback e- 285/35R22 106 11A; 245; 248 tron; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74E; 740 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 24 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: R2CGLC Genehm.Nr.: e1*2018/858*00186*.. Handelsbez.: GLC-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 310 y = 270 VA 26P x = 260 y = 220 VA 27B x = 275 y = 295 HA 27I x = 225 y = 245 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 275 y = 295 30 HA 27H x = 275 y = 295 8 HA 26J x = 310 y = 270 20 VA 26N x = 310 y = 270 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 25 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: MERCEDES Fahrzeugtyp: E2EQSW Genehm.Nr.: e1*2018/858*00035*.. Handelsbez.: EQS-Klasse Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 330 y = 335 VA 26P x = 280 y = 285 VA 27B x = 320 y = 370 HA 27I x = 270 y = 320 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 27F x = 320 y = 370 20 HA 27H x = 320 y = 370 8 HA 26J x = 330 y = 335 30 VA 26N x = 330 y = 335 8 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: 3 Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH & Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 26 von 26 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Hersteller: QUATTRO Fahrzeugtyp: FY Genehm.Nr.: e1*2007/46*1685*.. Handelsbez.: Q5 Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 250 y = 250 VA 26P x = 250 y = 200 VA 27B x = 250 y = 300 HA 27I x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse §22 54442*00 von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = 250 10 VA 26N x = 250 y = 250 10 VA Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0103-23-LORD zur Erteilung der ABE 54442 ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: MCT17-10022 Hersteller: AVO Fahrzeugtechnik GmbH und Co.KG Stand: 24.07.2023 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 241 bzw. 245 Zu Auflage 242 bzw. 246 hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J §22 54442*00 Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Bereich 30 Grad vor und 50 Grad Zu Auflage 243 bzw. 247 Zu Auflage 244 bzw. 248 hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M KÜS TECHNIK GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG AM HASENSPRUNG 17 D-66679 LOSHEIM AM SEE