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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48203 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55806310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19196
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 4

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW19
Typ                               19196
Radgröße                          6 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
500          19196 500 / Ø63.3-Ø59.1               4/100/59,1         38       570     1880

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48203
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19196 500
Radgröße                          6 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 38
Giessereikennzeichen              CMA
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      90                -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Nissan
                                  Subaru

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48203 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55806310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19196
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan 100NX          66-105        195/55R14   A12                                  A02 A04 A05
B13                   66-75         175/65R14   A11                                  A08 A09 A14
F673                  66-75         185/60R14   A12                                  A21 S01
Nissan Almera         55-73         175/65R14   R09                                  A02 A04 A05
N15                   55-73         185/60R14                                        A08 A09 A12
e1*93/81*0025*..      55-73         185/65R14   R09                                  A14 A21 S01
                      55-73         195/55R14
                      66-73         195/60R14
Nissan Micra          37-44         165/60R14                                        A01 A02 A04
K10                   37-44         185/50R14                                        A05 A08 A09
C950, /1              37-44         185/55R14                                        A12 A14 A21
                      37-44         195/45R14                                        K1a K2b K42
                                                                                     S01
Nissan Micra          40-60         165/60R14                                        A02 A04 A05
K11                   40-60         185/50R14                                        A08 A09 A12
G220,                 40-60         185/55R14   A01 K42                              A14 A21 S01
e11*93/81*0021*..     40-60         195/45R14   A01 K1a K42 K56
Nissan Sunny          40-66         175/65R14                                        A01 A02 A04
B12, N13              40-66         185/60R14                                        A05 A08 A09
E301, E287            81-92         185/60R14   M+S R09                              A12 A14 A21
                      81-92         185/60R14                                        K42 K56 S01
Nissan Sunny          54-66         175/65R14                                        A01 A02 A04
B12A, N13A            54-66         185/60R14                                        A05 A08 A09
E521, E522                                                                           A12 A14 A21
                                                                                     K42 K56 S01
Nissan Sunny          105           195/55R14   R35                                  A02 A04 A05
N14                   105           205/55R14   A01 K1a K2b K42                      A08 A09 A12
F666                  55-66         175/65R14                                        A14 A21 A58
                      55-66         185/60R14                                        S01
                      55-66         195/55R14
                      55-66         205/55R14   A01 K1a K2b K42
Nissan Sunny          40-66         175/65R14                                        A02 A04 A05
Y10                   40-66         185/60R14   A01 K1a K42 L02                      A08 A09 A12
F727,                 40-66         195/55R14   A01 K1a K2b K42 L02                  A14 A21 S01
e1*93/81*0026*..
Nissan Sunny          55-75         175/65R14                                        A02 A04 A05
Y10L                  55-75         185/60R14   A01 K1a K42 L02                      A08 A09 A12
F672                  55-75         195/55R14   A01 K1a K2b K42 L02                  A14 A21 S01
Subaru Justy          37-55         165/60R14                                        A02 A04 A05
KAD                   37-55         185/50R14   A01 K42                              A08 A09 A12
D678, /1                                                                             A14 A21 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48203 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55806310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19196
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 4

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48203 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55806310 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 14 H2 Typ 19196
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 4

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 7. Oktober 2010 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 7. Oktober 2010




Pohl                                                                   00156594.DOC




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