Seite 1
Seite 2
Seite 3
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48201 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55805610 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19194
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 3

Auftraggeber                       O.Z. Spa
                                   Via Cartigliana, 125/C
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             MSW19
Typ                                19194
Radgröße                           7 J x 16 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring          Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                               Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                      Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                      (mm)
007          19194 007 / ohne Ring                    5/112/66,6         48        680    2000

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         48201
Herstellerzeichen                  MSW
Radtyp und Ausführung              19194 007
Radgröße                           7 J x 16 H2
Einpresstiefe                      ET 48
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=26      120                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Audi

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%


Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                   88-125          205/60R16     A13 R09                             A02 A04 A05
B8, B81                   88-125          215/55R16     A33 R37                             A08 A09 A14
e1*2001/116*0430*..;      88-125          225/55R16     A90                                 A21 Car Lim
e13*2007/46*1084*..       88-130          205/60R16     A13 M+S                             S01
                          88-130          215/55R16     A33 M+S
                          88-195          225/55R16     A90 M+S




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48201 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55805610 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19194
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 2 von 3

Auflagen und Hinweise

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48201 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55805610 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 J x 16 H2 Typ 19194
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 3

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. September 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 3 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. September 2012




Pohl                                                                   00185046.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim