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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48206 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW19
Typ                               19199
Radgröße                          8 J x 17 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
004          19199 004 / ohne Ring                 5/112/66,46        45       725     2075

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48206
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19199 004
Radgröße                          8 J x 17 H2
Einpresstiefe                     ET 45
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      130                   27
S03       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm      120                   27
S04       Schraube M14x1,5             Kugel D=28mm      150                   27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Audi
                                  Mercedes-Benz

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48206 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4                 88-195         225/50R17                                      A02 A04 A05
B8, B81                 88-195         235/45R17                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0430*..;    88-195         235/50R17                                      A14 A21 Car
e13*2007/46*1084*..     88-195         245/45R17                                      Lim V17 S03
                        88-195         255/45R17
Audi A6 / A6 Avant      120-180        225/55R17                                      A02 A04 A05
4G, 4G1                 120-180        235/55R17   143                                A08 A09 A12
e1*2007/46*0436*..;     120-180        245/50R17                                      A14 A21 A57
e13*2007/46*1147*..                                                                   B90 Car Lim
                                                                                      S03
A-Klasse                60-142         205/45R17   K1a K2b K42 R37 R70                A01 A02 A04
169                     60-142         215/45R17   K1c K2b K42                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0288*..                                                                   A12 A14 A21
                                                                                      S02
B-Klasse                70-142         205/50R17   A01 K42 R70                        A02 A04 A05
245                     70-142         215/45R17                                      A08 A09 A12
e1*2001/116*0314*..     70-142         225/45R17   A01 K42                            A14 A21 V17
                                                                                      S02
B-Klasse                80-115         205/50R17   K2b R70                            A01 A02 A04
246                     80-115         215/45R17   K2b T87 T91                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0751*..      80-115         225/45R17   K2b                                A12 A14 A21
                        80-115         235/40R17   K1a K1b K2b                        V17 S02
C-Klasse                88-215         205/50R17   R37 R70 T89 T93                    A02 A04 A05
204                     88-215         215/45R17   R37 T87 T88 T91                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0431*..     88-225         225/45R17                                      A14 A21 Cpe
- Limousine/Coupe       88-225         235/40R17                                      Lim V17 S02
- incl. Facelift 2011   88-225         235/45R17
                        88-225         245/40R17   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56
C-Klasse T-Modell       88-170         205/50R17   R37 R70 T89 T93                    A02 A04 A05
204K                    88-170         215/45R17   R37 T91                            A08 A09 A12
e1*2001/116*0457*..     88-225         225/45R17   T90 T91 T93                        A14 A21 Car
- incl. Facelift 2011   88-225         235/40R17   T90 T94                            V17 S02
                        88-225         235/45R17
                        88-225         245/40R17   A01 K1a K1b K2b K41 K42 K56 T91
                                                   T95
CL-Klasse               220-326        225/55R17   M+S R09                            A02 A04 A05
215                     220-326        225/55R17                                      A08 A09 A12
e1*98/14*0113*..        220-326        245/50R17   A01 K42 K56                        A14 A21 B03
                        220-326        255/45R17   A01 K42 K56 T98                    V17 S04
E-Klasse                150-225        225/45R17   A10 R37 T90 T91 T93                A02 A04 A05
212                     150-225        235/45R17   A10 R37                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..     150-285        245/45R17   A32 T95 T99                        A21 F38 Lim
- mit Luftfederung                                                                    S02
E-Klasse                100-225        225/45R17   A10 R37 T90 T91 T93                A02 A04 A05
212, 212G               100-225        235/45R17   A10 R37                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0501*..;    100-225        245/45R17   A32                                A21 F39 Lim
e1*2007/46*0484*..                                                                    S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48206 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
E-Klasse Cabrio        120-225        235/45R17     A32                                    A02 A04 A05
207                    120-225        245/40R17     A11                                    A08 A09 A14
e1*2001/116*0502*..    285            235/45R17     A32 M+S                                A21 A58 B03
                                                                                           B03 Cbo F39
                                                                                           S02
E-Klasse Coupé         120-225        215/45R17     A11 R37 T88                            A02 A04 A05
207                    120-225        215/50R17     A32 R37                                A08 A09 A14
e1*2001/116*0502*..    120-225        225/45R17     A32 R37                                A21 A58 B03
                       120-225        235/40R17     A32 R37                                Cpe F39 V17
                       120-225        245/40R17     A11                                    S02
                       120-285        235/45R17     A32
E-Klasse T-Modell      100-225        235/45R17     A10 R37 T97 145                        A02 A04 A05
212 K                  100-225        245/45R17     A32 T95 T99 145                        A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..                                                                         A21 Car F42
                                                                                           S02
E-Klasse T-Modell      150-225        235/45R17     A10 R37 T97 145                        A02 A04 A05
212 K                  150-285        245/45R17     A32 T95 T99 145                        A08 A09 A14
e1*2007/46*0200*..                                                                         A21 Car F38
- mit Luftfederung                                                                         S02

GLK-Klasse             105-200        235/60R17     A31                                    A02 A04 A05
204X                   105-200        255/55R17     A12 R03                                A08 A09 A14
e1*2001/116*0480*..                                                                        A21 V17 S04

Auflagen und Hinweise

143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

145      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1450 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48206 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 7

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.


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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 7

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F38     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F39     Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
Vorderachse.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 7

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48206 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55806010 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 H2 Typ 19199
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 7

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R17      225/35R17
Nr. 2    205/45R17      235/40R17
Nr. 3    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 4    215/40R17      245/35R17
Nr. 5    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 7    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 8    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 9    225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 10   235/50R17      255/45R17
Nr. 11   235/60R17      255/55R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Juni 2012 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2010.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Juni 2012




Pohl                                                                    00182234.DOC




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