GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW22
Typ 19200
Radgröße 5,5 J x 14 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
500 19200 500 / Ø63.3-Ø57.1 4/100/57,1 35 570 1900
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48551
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19200 500
Radgröße 5,5 J x 14 H2
Einpresstiefe ET 35
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 81720068
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Seat
Skoda
Volkswagen
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Seat Arosa 37-55 165/60R14 A11 R37 T75 T79 A14 A21 B03
6H, 6HS 37-55 185/50R14 A12 R37 S02
e1*95/54*, 37-74 175/60R14 A11 R37
98/14*0049*.., 37-74 185/55R14 A12
e9*98/14*0037*.. 37-74 185/60R14 A01 A12 G01 K2b K42
Seat Cordoba 44-95 175/65R14 A11 A14 A21 B03
6K/C 44-95 185/60R14 A12 S02
G613 44-95 195/55R14 A12
Seat Cordoba/Ibiza 37-85 175/65R14 A11 R37 A14 A21 B03
6K 37-85 185/60R14 A12 Car Flh Sth
e9*93/81*0001*.., S02
e9*98/14*0001*..
Seat Ibiza 33-95 165/65R14 A13 R37 A14 A21 B03
6K 33-95 175/60R14 A13 R37 S02
G406 33-95 175/65R14 A13 R37
33-95 185/60R14 A12
Seat Mii 44, 50, 55 165/70R14 A33 A14 A21 Flh
AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 S02
e13*2007/46*1168*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12
e13*2007/46*1183*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12
44, 50, 55 195/55R14 A01 A12 K1a K2b
44, 50, 55 195/60R14 A01 A12 K1a K2b
Skoda Citigo 44, 50, 55 165/70R14 A33 A14 A21 Flh
AA, AAN 44, 50, 55 175/65R14 A90 S02
e13*2007/46*1169*..; 44, 50, 55 185/60R14 A12
e13*2007/46*1184*.. 44, 50, 55 185/65R14 A12
44, 50, 55 195/55R14 A01 A12 K1a K2b
44, 50, 55 195/60R14 A01 A12 K1a K2b
VW Caddy (II) 42-66 175/65R14 A11 R37 T82 T86 A14 A21 B03
9KV 42-66 185/60R14 A12 T82 T86 S02
e9*93/81*0007*..,
e9*98/14*0007*..
VW Caddy (II) 44-66 175/65R14 A11 R37 T82 T86 A14 A21 B03
9KVF 44-66 185/60R14 A12 T82 T86 S02
H337
VW Caddy (II) 47-55 165/70R14 A11 R37 T82 T86 A14 A21 B03
9U 47-55 175/65R14 A12 T82 T86 S02
H498
VW Lupo 37-55 165/60R14 A11 R37 T75 T79 A14 A21 B03
6X, 6E 37-55 185/50R14 A12 R37 N3L S02
e1*97/27,98/14, 37-77 175/60R14 A11 R37
2001/116* 37-77 185/55R14 A12
0085,0114*.. 37-77 185/60R14 A01 A12 G01 K2b K42
VW Polo (III), /Classic 40-81 175/65R14 R37 A11 A14 A21
6KV 40-81 185/60R14 B03 Car Sth
H249, Z13 S02
e9*93/81*0008*..,
e9*98/14*0008*..
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW UP! 44-66 165/70R14 A33 A14 A21 Flh
AA, AAN 44-66 175/65R14 A90 NoE Npf S02
e13*2007/46*1167*..; 44-66 185/60R14 A12
e13*2007/46*1182*.. 44-66 185/65R14 A12
- incl. Facelift 2016 44-66 195/55R14 A01 A12 K1a K2b
44-66 195/60R14 A01 A12 K1a K2b
VW cross UP! 55, 66 165/70R14 A33 A14 A21 Flh
AA 55, 66 175/65R14 A90 KMV S02
e13*2007/46*1167*.. 55, 66 185/60R14 A12
- incl. Facelift 2016 55, 66 185/65R14 A12
55, 66 195/55R14 A12
55, 66 195/60R14 A12
VW e-UP! 60 165/70R14 A33 M+S A14 A21 Flh
AA, AAN 60 175/65R14 A90 M+S S02
e13*2007/46*1167*..;
e13*2007/46*1182*..
(18,7 kWh-Batterie)
- incl. Facelift 2016
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller O.Z. Spa
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K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein bzw. unter
Feld 14 in der Zulassungsbescheinigung als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und
somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig.
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T75 Reifen (LI 75) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 774kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T86 Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Z13 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 13-Zoll-Serien-
Reifengrößen, (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55805811 (5. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 10. April 2017 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 10. April 2017
Pohl 00269437.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim