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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW22
Typ                               19200
Radgröße                          5,5 J x 14 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501          19200 501 / Ø63.3-Ø56.6               4/100/56,6         45       540     1900

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48551
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19200 501
Radgröße                          5,5 J x 14 H2
Einpresstiefe                     ET 45
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      100               -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               26

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Daewoo/Chevrolet
                                  Opel

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Aveo           53-74         175/65R14   A13 R37                        A02 A04 A05
KLAS                     53-74         185/60R14   A63                            A08 A09 A14
e4*2001/116*                                                                      A21 Flh S02
0063*18-..
Chevrolet Spark          50, 60        155/65R14                                  A02 A04 A05
KL1M                     50, 60        165/60R14                                  A08 A09 A12
e4*2007/46*0129*..       50, 60        165/65R14                                  A14 A21 Flh
                         50, 60        175/60R14                                  S02
                         50, 60        175/65R14
Dae./Chev. Kalos         53-74         175/65R14   A13 R37                        A02 A04 A05
KLAS                     53-74         185/60R14   A63                            A08 A09 A14
e4*98/14*0063*..,                                                                 A21 Flh S02
e4*2001/116
*0063*00-17
Daewoo Espero            66-75         185/65R14                                  A02 A04 A05
KLEJ                                                                              A08 A09 A12
H019,                                                                             A14 A21 B02
e13*93/81*0007*..                                                                 S03
e13*95/54*0007*..
Daewoo Lanos             55-78         185/60R14                                  A02 A04 A05
KLAT, SUPT                                                                        A08 A09 A14
e4*96/27,98/14,                                                                   A21 S03
2001/116*
0002,0017*..
Daewoo Nubira            66-98         185/65R14                                  A02 A04 A05
KLAJ, UU6J, SUPJ         66-98         195/60R14   Car                            A08 A09 A12
e4*96/27,97/27,          66-98         195/60R14   A01 K42 Lim                    A14 A21 B02
98/14,2001/116*                                                                   B03 Snu
0004,0018,0025*..
Opel Astra-F             42-55         175/65R14   A11                            A02 A04 A05
Astra F-Lfw              42-55         185/60R14   A30                            A08 A09 A14
F972                     42-55         195/55R14   A12                            A21 B03 OP1
                         42-55         195/60R14   A12                            S03
Opel Astra-F             40-100        175/65R14   A11                            A02 A04 A05
Astra-F, /-F-CC, T92     40-100        185/60R14   A30                            A08 A09 A14
G065, F857,              40-100        195/55R14   A12                            A21 B03 OP1
e1*96/79*0074*..,        40-100        195/60R14   A12                            S03
e1*98/14*0074*..
Opel Astra-F Cabriolet   52-85         175/65R14   A11                            A02 A04 A05
A. F-Cabr.,T92/Conv      52-85         185/60R14   A30                            A08 A09 A14
G372,                    52-85         195/55R14   A12                            A21 B03 OP1
e1*96/79*0076*..         52-85         195/60R14   A12                            S03




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-F Caravan   110           175/65R14     A11 M+S                               A02 A04 A05
A. F-Car., T92/Kom.    110           185/60R14     A30 M+S                               A08 A09 A14
F854,                  110           195/60R14     A12 R09                               A21 B03 OP1
e1*96/79*0075*..,      110           195/60R14     A12 M+S                               S03
e1*98/14*0075*..       40-100        175/65R14     A11
                       40-100        185/60R14     A30
                       40-100        195/55R14     A12
                       40-100        195/60R14     A12
Opel Corsa-B           33-66         165/65R14                                           A02 A04 A05
Corsa B, S93           33-66         175/60R14                                           A08 A09 A12
G290,                  33-66         185/50R14     A01 K1c K2b T77                       A14 A21 OP1
e1*96/27,98/14*        33-66         185/55R14     A01 K1c K2b                           S03
0053*..                33-66         185/60R14     A01 G03 K1c K2b
                       78-80         165/65R14     M+S R09
                       78-80         175/65R14     M+S R09
                       78-80         185/60R14     A01 K1c K2b
Opel Vectra-A          65-100        195/60R14     A12                                   A02 A04 A05
Vectra A-X             65-110        175/70R14     A11 M+S R09                           A08 A09 A14
E951, /1               65-95         175/70R14     A11 R09                               A21 B03 S03
                       65-95         185/65R14     A12 R37
Opel Vectra-A          42-100        195/60R14     A12                                   A02 A04 A05
Vectra-A, -A-CC        42-110        175/70R14     A11 M+S R09                           A08 A09 A14
E947, /1; E948, /1     42-95         175/70R14     A11 R37                               A21 B03 S03
                       42-95         185/65R14     A12 R37

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 6

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

OP1     Das Sonderrad kann an Fahrzeugausführungen mit der erstmalig verbauten
Antriebswellenschutzkappe (Fertigungsmonate ca. August 1995 bis März 1997) nicht verwendet
werden. In diesem Fall ist die Sonderradverwendung nur dann möglich, wenn die
Antriebswellenschutzkappen entfernt oder gegen die ab April 1997 verwendeten Schutzkappen
(gleiche Opel-Teile-Nr. 90-498-501) ausgetauscht werden.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S03); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
Befestigungsmuttern M12x1,5 (Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel Seite 1)
verwendet werden.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 5. Juni 2012 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48551 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805811 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5 J x 14 H2 Typ 19200
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 5. Juni 2012




Pohl                                                                 00181434.DOC




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