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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 6

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW22
Typ                               19201
Radgröße                          6 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501          19201 501 / Ø63.3-Ø56.1               4/100/56,1         42        580    1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48552
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19201 501
Radgröße                          6 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 42
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,5               Kegel 60°      110                  -
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S04       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  27
S05       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      140                  27

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Honda
                                  Mini/BMW
                                  Mitsubishi

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Honda Civic            66-81         195/60R15   R37                              A02 A04 A05
EP1, -2, -4                                                                       A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A14 A21 Flh
0173,0174,0188*..                                                                 S02
Honda Civic            66-81         195/60R15   R37                              A02 A04 A05
EU5,-6,-7,-8,-9                                                                   A08 A09 A12
e11*98/14*                                                                        A14 A21 Flh
0158-0161,0189*..                                                                 S02
Honda Civic Coupé      118           195/55R15                                    A02 A04 A05
EM1                                                                               A08 A09 A14
e6*93/81*0060*..                                                                  A21 A30 B03
                                                                                  S02
Honda Civic Coupé      88-92         195/60R15   R37                              A02 A04 A05
EM2                    88-92         205/55R15                                    A08 A09 A14
e6*98/14*0080*..                                                                  A21 A30 B03
                                                                                  Cpe S02
Honda Insight          65            175/65R15   A90 R37                          A02 A04 A05
ZE2                    65            185/60R15   A01 A12 K1a K1b                  A08 A09 A14
e6*2001/116*0130*..                                                               A21 Flh S02
Honda Jazz             57,61         185/55R15   A30                              A02 A04 A05
GD1,GD5,GE2,GE3        57,61         195/50R15   A01 A12 K1a                      A08 A09 A14
e6*98/14*0088,87*..,   57,61         205/50R15   A01 A12 K1c K2b K42 K56 LK6      A21 V15 S02
e6*2001/116*0101*..,
e6*2001/116*0102*..
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A01 A12 K1a                      A08 A09 A14
e6*2007/46*            66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2b                  A21 S02
0010, 0011, 0013,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2b
0014, 0015,0016*..
- ab MJ 2011
Honda Jazz             66, 73        175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GE6,GG1,-2,-3,-5,-6    66, 73        185/60R15   A01 A12 K1a                      A08 A09 A14
e6*2001/116*           66, 73        195/55R15   A01 A12 K1c K2b                  A21 S02
0125, 0126, 0127,      66, 73        195/60R15   A01 A12 K1c K2b
0128, 0131, 0132*..
Honda Jazz Hybrid      65            175/65R15   A90                              A02 A04 A05
GP1                    65            185/60R15   A01 A12 K1a                      A08 A09 A14
e6*2007/46*0012*..                                                                A21 S02

Mini One, Cooper, -S   65-85         175/65R15                                    A02 A04 A05
Mini                   65-85         185/60R15                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*           65-85         185/65R15                                    A14 A21 B03
0231*08-..             65-85         195/55R15                                    Cbo Flh S04
- ab MJ 2007           65-85         195/60R15
                       65-85         205/50R15   A01 K1a K1b K2b
                       65-85         205/55R15   A01 K1a K1b K2b




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini One, Cooper, -S    55-90        175/65R15                                           A02 A04 A05
Mini-N, UKL-            55-90        185/60R15                                           A08 A09 A12
C,/K,/L,/B-L, -N1       55-90        185/65R15                                           A14 A21 B03
e1*2001/116*0343*..;    55-90        195/55R15     A01 K2b                               Car Cbo Cpe
e1*2007/46*             55-90        195/60R15     A01 K2b                               Flh S05
0369-0371,0593*..       55-90        205/50R15     A01 K2b
e24*2007/46*0023*..     55-90        205/55R15     A01 K2b
- Mini/Clubman/Cabrio
- Coupè/Roadster
Mini One, Cooper, -S  55-85          175/65R15                                           A02 A04 A05
R50, Mini             55-85          185/60R15                                           A08 A09 A12
e1*98/14*0168*..,     55-85          185/65R15                                           A14 A21 B03
e1*2001/116*          55-85          195/55R15                                           Cbo Flh S03
0231*00-07            55-85          195/60R15
- bis MJ 2006         55-85          205/50R15     A01 K1a K1b K2b
                      55-85          205/55R15     A01 K1a K1b K2b
Mitsubishi Space Star 52, 59         165/55R15                                           A02 A04 A05
A00, Z30              52, 59         165/60R15                                           A08 A09 A12
e1*2007/46*0951*..;   52, 59         175/50R15                                           A14 A21 A58
e1*2001/116*0271*18- 52, 59          175/55R15                                           Flh S02
..

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 6

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 5 von 6

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55805911 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 22. August 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 22. August 2013




Pohl                                                                  00199220.DOC




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