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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW22
Typ                               19201
Radgröße                          6 J x 15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
501          19201 501 / Ø63.3-Ø60.1               4/100/60,1         42       580     1935

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48552
Herstellerzeichen                 MSW
Radtyp und Ausführung             19201 501
Radgröße                          6 J x 15 H2
Einpresstiefe                     ET 42
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      100               26
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110               -

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan            50-65         185/65R15   A13 T92 116                      A02 A04 A05
FSD/USD, SD            50-65         195/60R15   A33 T91 116                      A08 A09 A14
N386;                  50-65         205/60R15   A12 116                          A21 A58 S01
e2*2007/46*0030*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan            50-65         175/65R15   R37                              A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         185/65R15                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   50-77         195/60R15                                    A14 A21 Sth
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/55R15                                    S01
e2*2007/46*0030*..     50-77         205/60R15
Dacia Logan MCV        50-77         185/65R15   A11                              A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         195/60R15   A12                              A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   50-77         205/55R15   A01 A12 K56                      A21 Car S01
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/60R15   A01 A12 K44 K56
e2*2007/46*0030*..
- Kombi
Dacia Sandero          50-65         175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
SD/SR                  50-77         185/65R15   A11                              A08 A09 A14
e2*2001/116*0314*..;   50-77         195/60R15   A12                              A21 Flh S01
e2*2001/116*0323*..;   50-77         205/55R15   A12
e2*2007/46*0013*..;    50-77         205/60R15   A12
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero          50-65         185/65R15   A33                              A02 A04 A05
Stepway                50-65         195/60R15   A12                              A08 A09 A14
SD/SR                  50-65         205/55R15   A12                              A21 Flh KMV
e2*2001/116*0314*..;   50-65         205/60R15   A12                              S01
e2*2001/116*0323*..
- Stepway
Nissan Micra           48-81         175/60R15   R37                              A02 A04 A05
K12                    48-81         175/65R15   R09                              A08 A09 A12
e11*2001/116*0195*.    48-81         185/55R15   A01 K1c K2c                      A14 A21 Cbo
                       48-81         195/50R15   A01 G66 K1c K2c K42              Flh S01
                       48-81         195/55R15   A01 K1c K2c K42
Nissan Micra           59            165/65R15   A13                              A02 A04 A05
K13                    59            175/55R15   A13                              A08 A09 A14
e13*2007/46*1111*..    59            175/60R15   A13                              A21 Flh V15
                       59            185/55R15   A01 A12 K1c                      S02
                       59            195/50R15   A01 A12 K1c K2b
                       59            195/55R15   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
                       59            205/50R15   A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Nissan Note            50-85         175/65R15   A11                              A02 A04 A05
E11                    50-85         185/65R15   A11                              A08 A09 A14
e11*2001/116*0268*.                                                               A21 S01
Renault Clio           48-102        175/65R15   A11 R37                          A02 A04 A05
R                      48-102        185/60R15   A31                              A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..;   48-102        195/55R15   A12                              A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..     48-82         165/65R15   A11 R37                          Flh R1S RDK
                                                                                  S01



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio           48-102         175/65R15   A11 R37                         A02 A04 A05
R                      48-102         185/60R15   A11                             A08 A09 A14
e2*2001/116*0327*..;   48-102         195/55R15   A31                             A21 B03 Car
e2*2007/46*0008*..                                                                Flh R1B RDK
                                                                                  S01
Renault Laguna         61-102         195/55R15   T85 T89 Z14 116                 A02 A04 A05
B56                    61-102         195/60R15   A01 G27 T86 T87 T88 116         A08 A09 A12
G638,                  61-102         195/60R15   T86 T87 T88 X46 116             A14 A21 B02
e2*93/81*0012*..,      61-102         195/65R15   R09 116                         B03 S01
e2*98/14*0012*..       61-102         195/65R15   A01 G01 116
                       61-102         205/50R15   T85 T86 Z14 116
                       61-102         205/55R15   T87 T88 X46 116
                       61-102         205/55R15   A01 G27 T87 T88 116
                       61-102         205/60R15   X11 116
                       61-102         205/60R15   A01 G01 116
                       61-84          185/55R15   T85 T86 Z14 116
Renault Laguna         61-102         195/60R15   A01 G27 T86 T87 T88 116         A02 A04 A05
K56                    61-102         195/60R15   T86 T87 T88 X46 116             A08 A09 A12
e2*93/81*0011*..,      61-102         195/65R15   R09 116                         A14 A21 B02
e2*98/14*0011*..       61-102         195/65R15   A01 G01 116                     B03 S01
                       61-102         205/50R15   T86 Z14 116
                       61-102         205/55R15   T87 T88 X46 116
                       61-102         205/55R15   A01 G27 T87 T88 116
                       61-102         205/60R15   T90 T91 X11 116
                       61-102         205/60R15   A01 G01 T90 T91 116
Renault Megane         47-85          185/55R15   T81 X23                         A02 A04 A05
BA                     59-85          185/60R15   R09                             A08 A09 A14
e2*93/81*0010*..                                                                  A21 A30 B02
e2*98/14*0010*..                                                                  S01
Renault Megane         47-85          185/60R15   R09                             A02 A04 A05
Break                                                                             A08 A09 A14
KA                                                                                A21 A30 B02
e2*98/14*0192*..                                                                  S01
Renault Megane         101-108        185/55R15   M+S R09 T81                     A02 A04 A05
Cabrio                 66-84          185/55R15   T81 X23                         A08 A09 A14
EA                     72-84          185/60R15   R09                             A21 A30 B02
e2*93/81*0103*..                                                                  B03 Re2 S01
e2*98/14*0103*..
Renault Megane         47-84          185/55R15   X23                             A02 A04 A05
Classic                59-85          185/60R15   R09                             A08 A09 A14
LA                                                                                A21 A30 B02
e2*93/81*0072*..,                                                                 S01
e2*98/14*0072*..
Renault Megane         101-108        185/55R15   M+S R09 T81                     A02 A04 A05
Coupé                  66-84          185/55R15   T81 X23                         A08 A09 A14
DA                     72-84          185/60R15   R09                             A21 A30 B02
e2*93/81*0009*..                                                                  B03 Re2 S01
e2*98/14*0009*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Modus          48-58          165/65R15     A11 R09 T81                            A02 A04 A05
P                      48-76          175/60R15     A11 R37 T81                            A08 A09 A14
e2*2001/116*0319*..;   48-82          175/65R15     A11 R09                                A21 A60 RDK
e2*2007/46*0007*..     48-82          175/65R15     A01 A11 G03                            S01
                       48-82          185/55R15     A11 R37 T81 T82
                       48-82          185/60R15     A11
                       48-82          195/55R15     A12
                       48-82          205/50R15     A12
                       48-82          205/55R15     A01 A12 G77
                       48-82          205/55R15     A12 X24 X30
Renault Scénic         47-101,5       195/60R15     R09                                    A02 A04 A05
JA                     47-85          185/65R15     R09                                    A08 A09 A14
e2*93/81*0068*..,      59-101,5       205/55R15     R09                                    A21 A30 B02
e2*98/14*0068*..                                                                           B03 X29 S01

Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 9

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Antriebsachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B02    Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-
Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 9

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G27     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 185/65R14 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G77     Ist die Reifengröße 175/65R15, 185/60R15 oder 185/55R16 keine der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 9

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1B    Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiten Kotflügeln an Achse 1 und
schmaler Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= A, C, F, H, R oder 6).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß, wenn vorhanden, das
serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung
mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-
Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu
ersetzen.

Re2    Aufgrund fehlender Freigänigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen größer 85 kW.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

T86    Reifen (LI 86) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1060 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   195/55R15     205/50R15
Nr.   5   205/45R15     215/40R15
Nr.   6   205/55R15     225/50R15
Nr.   7   205/60R15     225/55R15
Nr.   8   205/65R15     225/60R15
Nr.   9   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

X23    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
185/60R15 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X24      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 185/60R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X29    Diese Rad- / Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Serienradgröße
6,0x15 ET43 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55805911 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

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X30      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 175/65R15
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X46      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 195/65R14
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

Z14    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 14-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Juli 2011 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 18. Juli 2011




Pohl                                                                  00168368.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim