GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Cartigliana, 125/C
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW22
Typ 19201
Radgröße 6 J x 15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
603 19201 603 / Ø73.1-Ø60.1 5/114,3/60,1 45 620 1950
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48552
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19201 603
Radgröße 6 J x 15 H2
Einpresstiefe ET 45
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81720097
S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 81720099
S04 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81720105
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Fiat
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici 79-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
FY 79-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 205/65R15 A39 A14 A21 A57
79-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV
S04
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A14 A21 A58
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KOV
- ohne Radhaus- S04
Verbreiterungen
Suzuki SX4 66-99,2 195/65R15 A13 0A1 A02 A04
EY 66-99,2 205/60R15 A39 A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 205/65R15 A39 A14 A21 A57
e4*2007/46*0284*.. 66-99,2 215/60R15 A12 B03 Flh KMV
- mit Radhaus- S04
Verbreiterungen
Suzuki SX4 79, 88 195/65R15 A39 0A1 A02 A04
GY 79, 88 205/60R15 A12 A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*.. 79, 88 215/60R15 A01 A12 K1b A14 A21 A58
- Limousine Lim S03
Suzuki Swift Sport 92 185/60R15 A33 0A1 A02 A04
MZ 92 195/55R15 A12 A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*.. A14 A21 A58
Flh S04
Toyota Auris (I) 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15J, E15UT.. 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..; 66-97 215/60R15 A12 A14 A21 B03
0305*00-13; 66-97 225/55R15 A12 Flh V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II) 97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 97 205/60R15 A33 A05 A08 A09
e11*2001/116* 97 215/60R15 A12 A14 A21 A58
0305*14-..; Car F24 Flh
e11*2007/46* Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II) 66, 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73 205/60R15 A33 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66, 73 215/60R15 A12 A14 A21 A58
0305*14-..; Car F23 Flh
e11*2007/46* Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
HE15U(a) 73 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2007/46* A14 A21 B03
0018*00-04 Flh S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
HE15U(a) 73 205/60R15 A33 A05 A08 A09
e11*2007/46* 73 215/60R15 A12 A14 A21 A58
0018*05-.. Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18) Pe2 S02
Toyota Camry 100-138 195/65R15 A11 R37 T91 T95 124 0A1 A02 A04
V10, V10W 100-138 205/65R15 A11 123 A05 A08 A09
F824, G017 A14 A21 B03
Car Lim S02
Toyota Camry 93-140 205/65R15 A11 0A1 A02 A04
V2 A05 A08 A09
e6*93/81*0029*.. A14 A21 S02
Toyota Corolla 66, 73, 97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15EJ 66, 73, 97 205/60R15 A33 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66, 73, 97 215/60R15 A12 A14 A21 A58
0304*09-.. F23 Lim Pe2
- ab Modell 2014 (E18) S02
Toyota Corolla 66-97 195/65R15 A33 0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES 66-97 205/60R15 A91 A05 A08 A09
e11*2001/116* 66-97 215/60R15 A12 A14 A21 B03
0304*00-08; 66-97 225/55R15 A12 Sth V15 S02
e11*2001/116*0314*.
Toyota MR2 115-129 195/55R15 M+S R02 0A1 A02 A04
W2, W20 115-129 205/55R15 M+S R03 A05 A08 A09
F438; A11 A14 A21
e6*93/81*0011*.. B03 MR5 S02
Toyota Picnic 66-94 215/55R15 0A1 A02 A04
XM1 66-94 225/50R15 A01 K2b A05 A08 A09
e11*93/81*0063*.. A12 A14 A21
S02
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
123 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
124 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
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A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
195/55R15 205/55R15, 215/50R15, 225/50R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Pe2 Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 185/55R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 2 195/50R15 205/50R15, 215/45R15
Nr. 3 195/55R15 205/50R15
Nr. 4 205/45R15 215/40R15
Nr. 5 205/55R15 225/50R15
Nr. 6 205/60R15 225/55R15
Nr. 7 205/65R15 225/60R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO
Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 29. Juli 2014
Pohl 00214826.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim