Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Cartigliana, 125/C
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW22
Typ                             19201
Radgröße                        6 J x 15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
603          19201 603 / Ø73.1-Ø60.1             5/114,3/60,1        45         620    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48552
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19201 603
Radgröße                        6 J x 15 H2
Einpresstiefe                   ET 45
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  81720097
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  81720099
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81720105

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                          O.Z. Spa

                                                                                   Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici               79-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
FY                        79-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0106*..       79-99,2        205/65R15   A39                            A14 A21 A57
                          79-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KMV
                                                                                    S04
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A14 A21 A58
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KOV
- ohne Radhaus-                                                                     S04
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                66-99,2        195/65R15   A13                            0A1 A02 A04
EY                        66-99,2        205/60R15   A39                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        205/65R15   A39                            A14 A21 A57
e4*2007/46*0284*..        66-99,2        215/60R15   A12                            B03 Flh KMV
- mit Radhaus-                                                                      S04
  Verbreiterungen
Suzuki SX4                79, 88         195/65R15   A39                            0A1 A02 A04
GY                        79, 88         205/60R15   A12                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0124*..       79, 88         215/60R15   A01 A12 K1b                    A14 A21 A58
- Limousine                                                                         Lim S03
Suzuki Swift Sport        92             185/60R15   A33                            0A1 A02 A04
MZ                        92             195/55R15   A12                            A05 A08 A09
e4*2001/116*0090*..                                                                 A14 A21 A58
                                                                                    Flh S04
Toyota Auris (I)          66-97          195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15J, E15UT..             66-97          205/60R15   A91                            A05 A08 A09
e11*2001/116*0299*..;     66-97          215/60R15   A12                            A14 A21 B03
0305*00-13;               66-97          225/55R15   A12                            Flh V15 S02
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)         97             195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a)       97             205/60R15   A33                            A05 A08 A09
e11*2001/116*             97             215/60R15   A12                            A14 A21 A58
0305*14-..;                                                                         Car F24 Flh
e11*2007/46*                                                                        Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris (II)         66, 73         195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73         205/60R15   A33                            A05 A08 A09
e11*2001/116*             66, 73         215/60R15   A12                            A14 A21 A58
0305*14-..;                                                                         Car F23 Flh
e11*2007/46*                                                                        Pe2 S02
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/65R15   A33                            0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A91                            A05 A08 A09
e11*2007/46*                                                                        A14 A21 B03
0018*00-04                                                                          Flh S02



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                          O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/65R15   A33                                   0A1 A02 A04
HE15U(a)                  73             205/60R15   A33                                   A05 A08 A09
e11*2007/46*              73             215/60R15   A12                                   A14 A21 A58
0018*05-..                                                                                 Car F24 Flh
- ab Modell 2013 (E18)                                                                     Pe2 S02
Toyota Camry              100-138        195/65R15   A11 R37 T91 T95 124                   0A1 A02 A04
V10, V10W                 100-138        205/65R15   A11 123                               A05 A08 A09
F824, G017                                                                                 A14 A21 B03
                                                                                           Car Lim S02
Toyota Camry              93-140         205/65R15   A11                                   0A1 A02 A04
V2                                                                                         A05 A08 A09
e6*93/81*0029*..                                                                           A14 A21 S02
Toyota Corolla            66, 73, 97     195/65R15   A33                                   0A1 A02 A04
E15EJ                     66, 73, 97     205/60R15   A33                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*             66, 73, 97     215/60R15   A12                                   A14 A21 A58
0304*09-..                                                                                 F23 Lim Pe2
- ab Modell 2014 (E18)                                                                     S02
Toyota Corolla            66-97          195/65R15   A33                                   0A1 A02 A04
E15EJ, E15ES              66-97          205/60R15   A91                                   A05 A08 A09
e11*2001/116*             66-97          215/60R15   A12                                   A14 A21 B03
0304*00-08;               66-97          225/55R15   A12                                   Sth V15 S02
e11*2001/116*0314*.
Toyota MR2                115-129        195/55R15   M+S R02                               0A1 A02 A04
W2, W20                   115-129        205/55R15   M+S R03                               A05 A08 A09
F438;                                                                                      A11 A14 A21
e6*93/81*0011*..                                                                           B03 MR5 S02
Toyota Picnic             66-94          215/55R15                                         0A1 A02 A04
XM1                       66-94          225/50R15   A01 K2b                               A05 A08 A09
e11*93/81*0063*..                                                                          A12 A14 A21
                                                                                           S02

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

123      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1230 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

124      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 7

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 7

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                          Seite 6 von 7

MR5 Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

          195/55R15      205/55R15, 215/50R15, 225/50R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Pe2    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 295 mm
an Achse 1.

R02       Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03       Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth       Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse    Hinterachse

Nr.   1   185/55R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   2   195/50R15      205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/55R15      205/50R15
Nr.   4   205/45R15      215/40R15
Nr.   5   205/55R15      225/50R15
Nr.   6   205/60R15      225/55R15
Nr.   7   205/65R15      225/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48552 nach §22 StVZO

Anlage 23 zum Gutachten Nr. 55805911 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6 J x 15 H2 Typ 19201
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. Juli 2014 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 29. Juli 2014




Pohl                                                                                 00214826.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim