GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 5 Auftraggeber O.Z. Spa Via Cartigliana, 125/C I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell MSW22 Typ 19202 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 501 19202 501 / Ø63.3-Ø58.1 4/100/58,1 42 605 2010 Kennzeichnungen KBA-Nummer 48553 Herstellerzeichen MSW Radtyp und Ausführung 19202 501 Radgröße 6,5 J x 16 H2 Einpresstiefe ET 42 Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Spezialschraube Kegel 60° 90 29,5 M12x1,25 B39 S02 Spezialschraube Kegel 60° 90 34,5 M12x1,25 Typ B40 S03 Spezialschraube Kegel 60° 90 26,5 M12x1,25 Typ B59 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Alfa Romeo Citroen Fiat Peugeot Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Alfa 155 66-140 205/45R16 T83 T87 A02 A04 A05 167 A08 A09 A12 F737, /1 A14 A21 B02 e3*95/54*0011*.. F04 S02 Alfa Mito 58-99 195/55R16 A02 A04 A05 955 58-99 205/50R16 A08 A09 A12 e3*2001/116*0278*.. A14 A21 B02 B03 Flh Z15 S03 Citroen Nemo 50,54,55 195/50R16 A02 A04 A05 A, 225L 50,54,55 195/55R16 A08 A09 A12 e3*2001/116*0273*..; A14 A21 B02 e3*2007/46*0013*..; S01 N130 Fiat Bravo/Brava 55-113 195/45R16 R37 T80 T84 A02 A04 A05 182 55-113 205/45R16 T83 T87 A08 A09 A12 G983, A14 A21 B02 e3*96/27*0019*.. S01 Fiat Coupe 96-142 195/50R16 R37 T83 A02 A04 A05 175, FA 96-142 205/45R16 R37 T83 T84 A08 A09 A12 G730, 96-142 205/50R16 A14 A21 B02 e3*92/53,93/81, B03 S01 95/54* 0001,0002,0008*.. Fiat Fiorino/Qubo 51-70 195/50R16 A02 A04 A05 225, 225L 51-70 195/55R16 A08 A09 A12 e3*2001/116*0271*..; A14 A21 B02 e3*2007/46*0011*..; S01 N157 Fiat Linea 57-94 195/55R16 A02 A04 A05 323 57-94 205/50R16 A08 A09 A12 e3*2001/116*0260*.. A14 A21 B02 Sth S03 Fiat Marea 55-113 205/45R16 R35 T83 T87 A02 A04 A05 185 A08 A09 A12 e3*93/81*0003*.. A14 A21 B02 e3*95/54*0003*.. Car Lim S01 e3*96/79*0039*.. Fiat Stilo, - Kombi 59-125 205/55R16 A02 A04 A05 192 A08 A09 A12 e3*98/14*0089*.. A14 A21 B02 B03 Car Flh S03 Peugeot Bipper 50,54,55 195/50R16 A02 A04 A05 A, 225L 50,54,55 195/55R16 A08 A09 A12 e3*2001/116*0272*..; A14 A21 B02 e3*2007/46*0012*..; S01 N127 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 5 Auflagen und Hinweise A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs- Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). F04 Serienmäßig vorhandene Distanzscheiben sind vor Anbau der Sonderräder zu entfernen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 5 Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B39, siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B40, siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (Spezialschraube zur Lochkreisänderung, Typ B59, siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 9. August 2011 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 48553 nach §22 StVZO Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55807011 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5 J x 16 H2 Typ 19202 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011. Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 Lambsheim, 9. August 2011 Pohl 00169125.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim