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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                      O.Z. Spa
                                  Via Cartigliana, 125/C
                                  I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                  QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            MSW24
Typ                               19212
Radgröße                          7,5 J x 16 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
504          19212 504 / Ø73,1-66,1                5/114,3/66,1       45        650    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        48658
Herstellerzeichen                 OZ
Radtyp und Ausführung             19212 504
Radgröße                          7,5 J x 16 H2
Einpresstiefe                     ET 45
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S02       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      100                  -
S03       Mutter M12x1,25              Kegel 60°      110                  -
S04       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S05       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      145                  28,3

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Dacia
                                  Nissan
                                  Renault

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster 2WD       63-79         215/65R16                                    A02 A04 A05
SD/SR                  63-79         225/60R16                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   63-79         235/60R16   A01 K1a K1b                      A14 A21 A58
e2*2001/116*0323*..;   63-79         245/55R16   A01 K1a K1b K2b                  KOV S04
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster 4WD       66,77,81      215/65R16                                    A02 A04 A05
SD/SR                  66,77,81      225/60R16                                    A08 A09 A12
e2*2001/116*0314*..;   66,77,81      235/60R16   A01 K1a K1b                      A14 A21 A56
e2*2001/116*0323*..;   66,77,81      245/55R16   A01 K1a K1b K2b                  KOV S04
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Nissan Almera Tino     78            205/55R16   A01 G46                          A02 A04 A05
V10                    78            205/55R16   X11                              A08 A09 A12
e9*98/14*0035*..       78-100        205/50R16   R37                              A14 A21 V16
                       78-100        225/45R16                                    S02
                       82-100        205/55R16
Nissan Juke 2WD        140           205/60R16   A13 M+S                          A02 A04 A05
F15                    140           205/65R16   A12 M+S                          A08 A09 A14
e11*2007/46*0132*..    140           215/60R16   A12 M+S                          A21 A58 B16
                       140           225/55R16   A12 M+S                          S03
                       81,86         205/60R16   A13
                       81,86         205/65R16   A12
                       81,86         215/60R16   A12
                       81,86         225/55R16   A12
Nissan Juke 4WD        140           205/60R16   A13 M+S                          A02 A04 A05
F15                    140           205/65R16   A12 M+S                          A08 A09 A14
e11*2007/46*0132*..    140           215/60R16   A12 M+S                          A21 A56 B16
                       140           225/55R16   A12 M+S                          S03
                       140           245/50R16   A01 A12 K1c K2b M+S
                       140           255/50R16   A01 A12 K1c K2c M+S
Nissan Primera         80-103        205/60R16                                    A02 A04 A05
P12                    80-103        215/55R16                                    A08 A09 A12
e11*98/14*0183*..      80-103        225/50R16                                    A14 A21 B03
                       80-103        225/55R16   A01 K45                          Car Lim V16
                                                                                  S02
Renault Fluence        63-103        205/60R16   A91                              A02 A04 A05
Z                      63-103        215/55R16   A12                              A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;   63-103        225/55R16   A01 A12 K2b K8f                  A21 Sth S04
e2*2007/46*0010*..     63-103        235/50R16   A01 A12 K2b K8f
- Limousine
Renault Laguna         81-110        195/60R16   A11 R09 R70 T89                  A02 A04 A05
T                      81-110        205/55R16   A11 R37 T91 T94                  A08 A09 A14
e2*2001/116*0363*..;   81-110        205/60R16   A11 R37 T91 T92                  A21 B03 Car
e2*2007/46*0012*..     81-131        215/55R16   A33 T91 T93                      Flh L05 V16
                       81-131        215/60R16   A33 R09                          S05
                       81-131        225/50R16   A12 T92 T93
                       81-131        225/55R16   A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                         Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Laguna          96,110        205/55R16     A11 R37 T91                            A02 A04 A05
Coupé                   96,110        205/60R16     A11 R37 T91                            A08 A09 A14
T                       96-131        215/55R16     A33 T91                                A21 B03 Cpe
e2*2001/116*            96-131        215/60R16     A33 R09                                L05 V16 S05
0363*07-..              96-131        225/50R16     A12
                        96-131        225/55R16     A12

Renault Latitude        81,103        205/60R16     A13 R37                                A02 A04 A05
T                       81-127        215/55R16     A33                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0363*..     81-127        215/60R16     A12                                    A21 Lim S05
                        81-127        225/55R16     A12
Renault Megane          78-103        205/55R16     A11                                    A02 A04 A05
Z                       78-103        215/50R16     A12                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;    78-103        215/55R16     A12                                    A21 Cbo V16
- Cabriolet             78-103        225/50R16     A01 A12 K2b K4i                        S04
Renault Megane          63-103        205/55R16     A11                                    A02 A04 A05
Z                       63-103        215/50R16     A12                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16     A12                                    A21 Car V16
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16     A01 A12 K6g                            S04
- Grandtour
Renault Megane          63-103        205/55R16     A11                                    A02 A04 A05
Z                       63-103        215/50R16     A12                                    A08 A09 A14
e2*2001/116*0373*..;    63-103        215/55R16     A12                                    A21 Cpe Flh
e2*2007/46*0010*..      63-103        225/50R16     A01 A12 K2b K6g                        V16 S04
- Fließheck
- Coupé
Renault Scénic III      63-103        205/55R16     A13 T91 T92 T94 130                    A02 A04 A05
JZ                      63-103        205/60R16     A13 T92 T96 130                        A08 A09 A14
e2*2001/116*0379*..,    63-103        215/55R16     A33 130                                A21 A58 A60
e2*2007/46*0011*..      63-103        225/50R16     A91 T92 T93 130                        B03 V16 S04
- Scénic / Gr. Scénic   63-103        225/55R16     A91 130
                        63-103        235/50R16     A01 A12 K2b K4a 130

Auflagen und Hinweise

130      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1300 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 8

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 8

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B16    Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
max. 296 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 6 von 8

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48658 nach §22 StVZO

Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16, 215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

X11     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
195/65R15, 205/60R15 oder 205/55R16 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Dezember 2011 in Lambsheim statt.




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Anlage 16 zum Gutachten Nr. 55091311 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 16 H2 Typ 19212
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 16. Dezember 2011




Pohl                                                                 00174254.DOC




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