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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          MSW30
               Typ                             19317
               Radgröße                        8.5Jx20H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               503          19317 503 / Ø73,1-Ø57,1             5/112/57,1          40         925    2395

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55813318, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52518 , RADTYP 19318) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52517*12




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52517
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19317 503
               Radgröße                        8.5Jx20H2
               Einpresstiefe                   ET 40
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   120                      30                 81720191
                     (2-teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Audi
                                               Skoda
                                               Volkswagen

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Audi Q4 e-tron -       70-89         235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               /Sportback             70-89         245/45R20    R02                                  A57 B54 V20
               FZ                                                                                     VA1 S01
               e1*2018/858*00006*..
               - Elektro
               Skoda Enyaq 50 / 60    70            235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               NY                     70            245/45R20    A01 R02                              A58 B54 V20
               e8*2007/46*0416*..                                                                     VA1 S01
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq 80,85 -    70-89         235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               /X                     70-89         245/45R20    A01 R02                              A57 B54 V20
               NY                                                                                     VA1 S01
               e8*2007/46*0416*..
               - incl. Coupé
               - Elektro
               Skoda Enyaq RS         77            235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               NY                     77            245/45R20    A01 R02                              A56 B54 V20
§22 52517*12




               e8*2007/46*0416*..                                                                     VA1 S01
               - incl. Coupé
               - Elektro
               VW ID.4 Pro / GTX      70-89         235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               E2                     70-89         245/45R20    A01 R02                              A57 Car V20
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/45R20    R02                                  VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.4 Pure           70            235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               E2                     70            245/45R20    A01 R02                              A58 Car V20
               e1*2018/858*00004*..   70            255/45R20    R02                                  VA1 S01
               - Elektro
               VW ID.5 Pro / GTX      70-89         235/50R20    R02                                  A12 A14 A21
               E2                     70-89         245/45R20    A01 R02                              A57 V20 VA1
               e1*2018/858*00004*..   70-89         255/45R20    R02                                  S01
               - Elektro
               VW ID.7                89, 90        235/45R20    A12 R02                              A14 A21 A57
               ED                     89, 90        245/40R20    A12 R02                              Car Lim V20
               e1*2018/858*00306*..   89, 90        255/40R20    A01 A12 K1a R02                      VA1 S01
               - incl. Tourer
               - Elektro

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55813318, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52518 , RADTYP 19318) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 52517*12




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§22 52517*12




               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B54    Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    235/55R20     285/45R20
               Nr. 7    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10   245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14   255/45R20     285/40R20
               Nr. 15   255/50R20     285/45R20
               Nr. 16   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
§22 52517*12




               Nr. 18   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19   265/45R20     295/40R20
               Nr. 20   265/50R20     295/45R20
               Nr. 21   275/35R20     305/30R20
               Nr. 22   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23   275/45R20     305/40R20
               Nr. 24   285/35R20     335/30R20
               Nr. 25   285/40R20     325/35R20
               Nr. 26   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 24, Gutachten Nummer 55813318, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 52518 , RADTYP 19318) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 2. September 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52517 nach §22 StVZO

               Anlage 55 zum Prüfbericht Nr. 55802519 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8.5Jx20H2 Typ 19317
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 2. September 2024
§22 52517*12




               Pohl                                                                00434073.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim