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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW41
Typ                             19360
Radgröße                        7.5JX19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
504          19360 504 / Ø73,1-Ø66,1             5/114,3/66,1        40         765    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53662
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19360 504
Radgröße                        7.5JX19H2
Einpresstiefe                   ET 40
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  81720098
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720119
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               81720111
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   115                      26                 81720119
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   105                      26                 81720119
S06   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   115                      -                  81720098

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/45R19                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)               66-110        235/45R19   A01 K1a K1b K2a K2b             A58 F23 KOV
e2*2001/116*                                                                        S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Dacia Duster (II) 2WD     66-110        225/45R19                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)               66-110        235/45R19                                   A58 F23 KMV
e2*2001/116*                                                                        S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/45R19                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)               80-110        235/45R19                                   A56 F24 KMV
e2*2001/116*                                                                        S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Dacia Duster (II) 4WD     80-110        225/45R19                                   A12 A14 A21
SR (SR*H..)               80-110        235/45R19   A01 K1a K1b K2a K2b             A56 F24 KOV
e2*2001/116*                                                                        S05
0323*43-..;
e2*2007/46*0013*12-..
- ab Modell 2018
Nissan Juke (I) 2WD       69-147        225/40R19                                   A12 A14 A21
F15                                                                                 A58 S01
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD       140, 147      225/40R19                                   A12 A14 A21
F15                                                                                 A56 S01
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) Nismo     157, 160      225/40R19                                   A12 A14 A21
RS                                                                                  A57 S01
F15
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Leaf (II)          90            225/35R19   T88                             A12 A14 A21
ZE1                                                                                 A58 S06
e9*2007/46*6537*..
- (40, 62 kWh-Batterie)
- max.Leistung: 110,
160kW



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan Murano          172            255/50R19   K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
Z50                                                                                A21 S01
e1*2001/116*0298*..
Nissan Pulsar          81-140         215/35R19   T85                              A12 A14 A21
C13                    81-140         225/35R19                                    A58 Flh S06
e9*2007/46*3086*..
Nissan Qashqai         81-120         225/45R19   A31                              A14 A21 A57
J11                                                                                S04
e11*2007/46*0963*..;
e5*2007/46*1029*..
Nissan X-Trail         96-130         225/55R19   A13                              A14 A21 A57
T32                    96-130         235/50R19   A33                              S01
e13*2007/46*1456*..    96-130         245/50R19   A12
                       96-130         255/50R19   A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
Renault Espace (V)     96-165         235/50R19                                    A12 A14 A21
RFC                    96-165         235/55R19                                    A58 L06 S03
e2*2007/46*0470*..     96-165         245/50R19
                       96-165         255/50R19   A01 K8f
Renault Fluence        63-103         225/40R19                                    A12 A14 A21
Z                      63-103         235/35R19                                    Sth S02
e2*2001/116*0373*..;
e2*2007/46*0010*..
- Limousine
Renault Kadjar 2WD     81-120         225/45R19   A31                              A14 A21 A58
RFE                    81-120         235/45R19   A12                              F23 S02
e2*2007/46*0475*..
Renault Kadjar 4WD     96, 110        225/45R19   A31                              A14 A21 A56
RFE                    96, 110        235/45R19   A12                              F24 S02
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos         96-140         225/55R19                                    A12 A14 A21
RZG                    96-140         235/50R19                                    A57 S01
e11*2007/46*           96-140         245/50R19
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Megane (IV)    66-120         215/35R19   T85                              A12 A14 A21
RFB                    66-121         225/35R19   A01 K8c T88                      A58 Car Flh
e2*2007/46*0546*..                                                                 L05 NoP S02
Renault Megane         120, 151       225/35R19   K8c T88                          A01 A12 A14
GT(IV)                                                                             A21 A58 Car
RFB                                                                                Flh L04 S02
e2*2007/46*0546*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 8

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53662 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6v     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).




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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 8

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 10. Mai 2021 in Lambsheim statt.




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Anlage 19 zum Prüfbericht Nr. 55804621 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5JX19H2 Typ 19360
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. Mai 2021




Pohl                                                                 00367791.DOC




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