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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW 41
Typ                             19348
Radgröße                        9JX20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
502          19348 502 / Ø73,1-Ø66,1             5/114,3/66,1        40         975    2370

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      53583
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19348 502
Radgröße                        9JX20H2
Einpresstiefe                   ET 40
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   110                      -                  81720098
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 81720119
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      28,3               81720111
S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   145                      28,3               81720111

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Infiniti
                                Nissan
                                Renault

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Duster (I) 2WD    63-92        235/35R20    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
SD/SR                   63-92        245/35R20    K1c K2a K2b K3s                  A19 A58 KOV
e2*2001/116*0314*..;                                                               S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Duster (I) 4WD    66-92        235/35R20    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
SD/SR                   66-92        245/35R20    K1c K2a K2b K3s                  A19 A56 KOV
e2*2001/116*0314*..;                                                               S02
e2*2001/116*0323*..;
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Infiniti FX / QX70      175-287      265/50R20    K1c K2b                          A01 A12 A14
S51, S51N               175-287      275/45R20    K1a K1b K2b                      A19 A56 L05
e1*2001/116*0479*..;                                                               S01
e1*2007/46*0565*..
Infiniti M              175, 235     245/35R20    A10 T91 T95                      A14 A19 A58
Y51                     175, 235     245/40R20    A10                              L06 Lim V20
e13*2007/46*1105*..     175, 235     255/35R20    A32 T93 T97                      Y62 S01
                        175, 235     265/35R20    A12
                        175, 235     275/35R20    A01 A12 K1c
Nissan Juke (I) 2WD     69-147       225/35R20    K8c                              A01 A12 A14
F15                                                                                A19 A58 S01
e11*2007/46*0132*..;
e3*2007/46*0162*..,
e5*2007/46*1031*..
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) 4WD     140, 147     225/35R20    K2b                              A01 A12 A14
F15                     140, 147     235/35R20    K1c K2b                          A19 A56 S01
e11*2007/46*0132*..,    140, 147     245/30R20    K1c K2b
e5*2007/46*1031*..      140, 147     255/30R20    K1c K2c
- incl. Facelift 2014
Nissan Juke (I) Nismo   157, 160     225/35R20    K8c                              A01 A12 A14
RS                                                                                 A19 A57 S01
F15
e11*2007/46*0132*..,
e5*2007/46*1031*..
Nissan Murano           172          255/45R20    K1a K1b K2b                      A01 A12 A14
Z50                     172          265/45R20    K1c K2b                          A19 S01
e1*2001/116*0298*..     172          275/40R20    K1c K2b
Nissan Murano           140,188      255/45R20    K1a K2b                          A01 A12 A14
Z51                     140,188      255/50R20    K1c K2c                          A19 S01
e1*2001/116*0478*..     140,188      265/45R20    K1a K1b K2b
                        140,188      275/45R20    K1c K2c
Nissan X-Trail          84-121       245/35R20    K1c K2c K45 LK6                  A01 A12 A14
T30                                                                                A19 S01
e1*98/14*0166*..




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                    Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Nissan X-Trail          104-127       245/35R20   K25 K2b K42                          A01 A12 A14
T31                     104-127       245/40R20   G01 K25 K2b K42 R64                  A19 S01
e1*2001/116*0432*..     110, 127      245/40R20   K25 K2b K42 R34
- incl. MJ 2011
Nissan X-Trail          96-130        235/45R20                                        A12 A14 A19
T32                     96-130        245/40R20                                        A57 S01
e13*2007/46*1456*..     96-130        245/45R20
                        96-130        255/40R20
                        96-130        255/45R20
Renault Espace (V)      96-165        235/45R20                                        A12 A14 A19
RFC                     96-165        245/45R20                                        A58 L06 S03
e2*2007/46*0470*..      96-165        255/45R20
                        96-165        265/40R20   A01 K8f
                        96-165        265/45R20   A01 K8f
Renault Koleos          96-140        235/45R20                                        A12 A14 A19
RZG                     96-140        245/45R20                                        A57 S01
e11*2007/46*
3255*00-04;
e6*2007/46*0269*..
Renault Laguna          125-175       245/30R20   K1c K2b NoD R70 T90                  A01 A12 A14
T                       81-110        245/30R20   K1c K2b R70 T90 Y16                  A19 Cpe L06
e2*2001/116*            81-175        255/30R20   K1c K2b K8f T88 T92                  S04
0363*07-..
- Coupé
Renault Laguna          81-131        255/30R20   K1c K2b K44 K56 L05 T88 T92          A01 A12 A14
T                       81-173        245/30R20   K1c K2b K56 L06 T90                  A19 Car Flh
e2*2001/116*0363*..;                                                                   S04
e2*2007/46*0012*..
Renault Latitude        81,103        235/30R20   K1a K4g K6g R70 T88                  A01 A12 A14
T                       81-127        225/35R20   K1a K4g K6g T90                      A19 Lim S04
e2*2001/116*0363*..     81-127        235/35R20   G81 K1a K4g K6g T88 T92
                        81-127        245/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T90
                        81-127        255/30R20   K1c K2b K4g K5d K6h T88 T92
                        81-177        265/30R20   G81 K1c K2a K2b K4g K5d K5i K6h
                                                  K6i T94
Renault Megane R.S.     205, 221      235/30R20   K1a K1b K2b K8m T88                  A01 A12 A14
(IV)                    205, 221      245/30R20   K1c K2c K5x K8s T90                  A19 A58 Flh
RFB                                                                                    L06 S02
e2*2007/46*0546*..
Renault Scenic (III)    63-118        255/30R20   K1a K1b K2b K4a K8k T92              A01 A12 A14
JZ                                                                                     A19 A58 A60
e2*2001/116*0379*..,                                                                   S02
e2*2007/46*0011*..
- Scenic / Gr. Scenic
Renault Talisman        81-165        225/35R20   R37                                  A12 A14 A19
RFD                     81-165        235/35R20   A01 K2b K8g R37                      A58 Car L05
e11*2007/46*            81-165        245/35R20   A01 K2b K8g                          Lim S02
2969*00-07;             81-165        255/30R20   A01 K1a K2c K8k
e2*2007/46*0653*..      81-165        255/35R20   A01 K1a K2c K8k
                        81-165        265/30R20   A01 K1c K2c K8t



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Talisman        81-165        245/35R20     K2b K8k                               A01 A12 A14
4Control                81-165        255/30R20     K1a K2b K8t                           A19 A58 Car
RFD                     81-165        255/35R20     K1a K2b K8t                           L04 Lim S02
e11*2007/46*            81-165        265/30R20     K1c K2c K8t
2969*00-07;
e2*2007/46*0653*..
- mit Allradlenkung


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 5 von 11

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

Car     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
Turnier, Variant, …).

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 11

G81     Ist die Reifengröße 235/45R18 oder 235/40R19 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der
Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers
innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen,
sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K25    Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des
Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 7 von 11

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4a    An Achse 2 sind die Kunststoffmuttern und Schrauben zur Befestigung der
Radhausinnenverkleidung, über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen.
Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4g    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8f   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm bis 100 mm vor Radmitte
um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 8 von 11

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoD    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.

R34    Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17
oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R64     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16, 215/60R17 oder 215/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 9 von 11

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.


T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 10 von 11

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20     255/45R20
Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20     285/40R20
Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20     295/40R20
Nr. 18   265/50R20     295/45R20
Nr. 19   275/35R20     305/30R20
Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20     305/40R20
Nr. 22   275/50R20     305/45R20
Nr. 23   285/35R20     335/30R20
Nr. 24   285/40R20     325/35R20
Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Y16   Diese Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Automatikgetriebe oder elektrohydraulischem Direktschaltgetriebe.

Y62    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 320 mm an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 18. Februar 2021 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 53583 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Prüfbericht Nr. 55800921 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX20H2 Typ 19348
Hersteller                    O.Z. Spa

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Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2020.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 18. Februar 2021




Pohl                                                                00361391.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim