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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 5

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MSW43
Typ                             19393
Radgröße                        7,0JX19 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001          19393 001 / ohne Ring               5/108/65,06         38         750    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      54283
Herstellerzeichen               MSW
Radtyp und Ausführung           19393 001
Radgröße                        7,0JX19 H2
Einpresstiefe                   ET 38
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                      26                 80910237

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                DS
                                Opel
                                Peugeot

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citroen C5 Aircross     96-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
A                       96-133        225/50R19   A12                              A58 NoP S01
e2*2007/46*0642*..      96-133        235/50R19   A01 A12 K1a K2b
Citroen C5 Aircross     133           205/55R19   A90                              A14 A16 A21
Hybrid                  133           225/50R19   A12                              A58 S01
A
e2*2007/46*0642*..
- Plug-in-Hybrid
DS 7 Crossback          96-165        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
J                       96-165        235/50R19   A12                              A58 NoE NoP
e2*2007/46*0601*..                                                                 S01
DS 7 Crossback e-       133, 147      205/55R19   A90                              A14 A16 A21
tense                   133, 147      235/50R19   A12                              A57 S01
J
e2*2007/46*0601*..
- Plug-in Hybrid
Opel Grandland X        75-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
Z                       75-133        235/50R19   A12                              A58 NoP R93
e2*2007/46*0597*..                                                                 S01
Opel Grandland, -/X     75-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
Z                       75-133        235/50R19   A01 A12 K1a K2b                  A58 NoP S01
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Opel Grandland, -/X -   133,147       205/55R19   A90                              A14 A16 A21
Hybrid                  133,147       235/50R19   A01 A12 K1a K2b                  A57 S01
Z
e2*2007/46*0597*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
M                       73-133        235/50R19   A01 A12 K1a K2b                  A58 NoP S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 3008            73-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
M                       73-133        235/50R19   A12                              A58 NoP R93
e2*2007/46*0534*..                                                                 S01
Peugeot 3008 Hybrid     133, 147      205/55R19   A90                              A14 A16 A21
M                       133, 147      235/50R19   A01 A12 K1a K2b                  A57 S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
M                       73-133        235/50R19   A12                              A58 NoP S01
e2*2007/46*0534*..
- incl. Facelift 2021
Peugeot 5008            73-133        205/55R19   A90                              A14 A16 A21
M                       73-133        235/50R19   A12                              A58 NoP R93
e2*2007/46*0534*..                                                                 S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 5

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 4 von 5

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54283 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Prüfbericht Nr. 55801022 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,0JX19 H2 Typ 19393
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 4. März 2022 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2021.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 4. März 2022




Pohl                                                                00385656.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim