GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell MSW43
Typ 19397
Radgröße 8.5JX20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
504 19397 504 / Ø73,1-Ø60,1 5/114,3/60,1 30 860 2260
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 54397
Herstellerzeichen MSW
Radtyp und Ausführung 19397 504
Radgröße 8.5JX20H2
Einpresstiefe ET 30
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81720097
S02 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81720099
S03 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 28,3 81720123
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Lexus
Suzuki
Toyota
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Lexus ES 300h 131 235/35R20 K1c K2a K2b K3a K3b K3h K3i K4i A01 A12 A16
XZ1L(EU,M), -/TMG T92 A21 A58 Lim
e6*2007/46*0250*..; 131 245/30R20 K1c K2c K3a K3b K3i K4i K5b K8h S01
e13*2007/46*1962*.. T90
131 255/30R20 K1c K2c K3a K3b K3h K3i K4i K5b
K8h T92
Lexus GS 183-255 245/30R20 K1c K2b K30 K42 K56 T90 Z49 A01 A12 A16
S19(a) 183-255 255/30R20 K1c K2b K30 K41 K42 K56 T92 Z49 A21 Lim S01
e6*2001/116*
0103*00-05
Lexus IS 110-153 235/30R20 G01 K1c K27 K30 K41 R02 T88 A01 A12 A16
XE2(a) 110-153 245/30R20 R03 T90 A21 Lim VL0
e11*2001/116* 110-153 255/30R20 K2b K42 K46 K56 R03 T92 S01
0206*00-09
Lexus IS 250c 153 235/30R20 G01 K3a K3c K3s K5c R02 T88 A01 A12 A16
XE2(a) 153 245/30R20 R03 T90 A21 Cbo K1c
e11*2001/116* 153 255/30R20 K2b K4h K6c K6g R03 T92 VL0 S01
0206*00-09
Lexus NX 114, 175 235/45R20 A12 A16 A21
AZ1, AZ1-TMG 114, 175 245/40R20 A57 MHy S01
e6*2007/46*0111*..; 114, 175 245/45R20
e13*2007/46*1536*.. 114, 175 255/40R20
- incl. Hybrid
Lexus NX 350h 140 235/50R20 A01 K6w A12 A16 A21
AZ2 (M) 140 245/45R20 A57 NoP S03
e6*2018/858*00081* 140 255/45R20 A01 K6w
140 265/45R20 A01 K1a K2b K6w
Lexus NX 450h+ 136 235/50R20 A01 K6w A12 A16 A21
AZ2 (M) 136 245/45R20 A56 S03
e6*2018/858*00081*.. 136 255/45R20 A01 K6w
136 265/45R20 A01 K1a K2b K6w
Lexus RX (II) 150-203 245/40R20 A12 A16 A21
XU3./HXU3. S01
e6*2001/116*0090*..,
e6*2001/116*0098*..
Lexus RX (IV) 175-221 235/55R20 A39 A16 A21 A57
AL2 (EU,M) -TMG 175-221 245/50R20 A12 S01
e6*2007/46*0163*..; 175-221 255/45R20 A12
e13*2007/46*1613*.. 175-221 265/45R20 A12
Lexus RX 350/450h 183,204 235/45R20 A13 A16 A21 S01
(III) 183,204 245/45R20 A12
AL1(a), HAL1(a) 183,204 255/45R20 A12
e6*2001/116*0117*.. 183,204 265/45R20 A12
e6*2001/116*0118*..
Lexus UX 112, 127 225/40R20 K1a K6b K6x A01 A12 A16
ZA1(EU,M), -/TMG 112, 127 235/35R20 K1c K2b K6d K6y T92 A21 A57 MHy
e6*2007/46*0263*..; 112, 127 235/40R20 K1c K2b K6d K6y S01
e13*2007/46*2005*.. 112, 127 245/35R20 K1c K2b K5v K6d K6y K8b
112, 127 255/35R20 K1c K2b K5x K6d K6y K8b
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Across 136 235/45R20 A12 A16 A21
XA5P(S)(EU,M) 136 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A56 S01
e6*2007/46*0430*..; 136 245/45R20 A01 K1c K2c K6w
- Plug-in Hybrid 136 255/45R20 A01 K1c K2c K6w
Suzuki Grand Vitara 78-171 245/40R20 K1c K2b K42 Z49 A01 A12 A16
JT A21 Y85 S02
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 5-Türer
Suzuki Grand Vitara 78-122 245/40R20 K1c K2b A01 A12 A16
JT A21 Y84 S02
e4*2001/116*0091*..;
e4*2007/46*0292*..
- 3-Türer
Toyota GR Yaris (IV) 192 225/30R20 K2b R70 T85 A01 A12 A16
XPA1G (EU,M) A21 A56 Y84
e6*2007/46*0454*.. S01
Toyota Highlander 140 235/55R20 A33 A16 A21 A56
XU7 (EU,M), /-TGRE 140 245/50R20 A12 NoE NoP S01
e6*2018/858*00001*..; 140 255/50R20 A01 A12 K1c K2c
e13*2018/858*00028*. 140 265/45R20 A12
. 140 275/45R20 A01 A12 K1c K2c
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 A12 A16 A21
XA3(a) 100-130 255/35R20 A57 KMV S01
e6*2001/116* 100-130 255/40R20
0105*00-08
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (III) 100-130 245/40R20 K1c K2a K2b A01 A12 A16
XA3(a) 100-130 255/35R20 K1c K2c A21 A57 KOV
e6*2001/116* 100-130 255/40R20 K1c K2c S01
0105*00-08
- ohne Radhaus-
Verbreiterungen
- incl. Facelift 2009
Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A16 A21
XA3(a) 91-112 245/40R20 A01 K1a K1b A57 LT3 S01
e6*2001/116* 91-112 245/45R20 A01 K1a K1b
0105*09-13 91-112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v
- ab Modell 2013
Toyota RAV4 (IV) 91-112 235/45R20 A12 A16 A21
XA3(a) 91-112 245/40R20 A01 K1a K1b A57 LT4 S01
e6*2001/116* 91-112 245/45R20 A01 K1a K1b
0105*09-13 91-112 255/40R20 A01 K1c K2b K4v
- ab Modell 2013
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A16 A21
XA3(a), -/TMG 105, 112 245/40R20 A57 LT3 S01
e6*2001/116* 105, 112 245/45R20
0105*14-..; 105, 112 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) 105, 112 235/45R20 A12 A16 A21
XA3(a), -/TMG 105, 112 245/40R20 A57 LT4 S01
e6*2001/116* 105, 112 245/45R20
0105*14-..; 105, 112 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1657*..
- ab Facelift 2016
Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A16 A21
Hybrid 114 245/40R20 A57 LT3 S01
XA4(EU,M), -/TMG 114 245/45R20
e6*2007/46*0166*..; 114 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (IV) 114 235/45R20 A12 A16 A21
Hybrid 114 245/40R20 A57 LT4 S01
XA4(EU,M), -/TMG 114 245/45R20
e6*2007/46*0166*..; 114 255/40R20 A01 K1a K1b K2b K4v
e13*2007/46*1658*..
Toyota RAV4 (V) 129, 131 235/45R20 A12 A16 A21
XA5(EU,M), -/TMG 129, 131 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A57 NoP S01
e6*2007/46*0289*..; 129, 131 245/45R20 A01 K1c K2c K6w
e13*2007/46*1991*.. 129, 131 255/40R20 A01 K1c K2c K6w X94
129, 131 255/45R20 A01 K1c K2c K6w
Toyota RAV4 (V) 136 235/45R20 A12 A16 A21
XA5P(EU,M), -/TGRE 136 235/50R20 A01 K1c K2c K6w A56 S01
e6*2007/46*0429*..; 136 245/45R20 A01 K1c K2c K6w
e13*2007/46*2356*.. 136 255/40R20 A01 K1c K2c K6w X94
- Plug-in Hybrid 136 255/45R20 A01 K1c K2c K6w
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
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A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
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K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K30 Auf ausreichende Freigängigkeit in den vorderen Radhäusern ist zu achten; ausreichender
Freiraum im Bereich der Spritzwand ist herzustellen.
K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.
K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K3h An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung 300 mm hinter Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen oder
Ausschneiden) und dauerhaft zu befestigen.
K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
Hersteller O.Z. Spa
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K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4v An Achse 2 sind die Halter zur Befestigung der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen über den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen. Die
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5v An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K5x An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6y An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K8b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 54397 nach §22 StVZO
Anlage 18 zum Prüfbericht Nr. 55804722 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.5JX20H2 Typ 19397
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K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
LT3 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 225/65R17 ww. 225/60R18. Wendekreis von 10,6 m bzw. 2,85 Lenkradumdrehungen von
Anschlag zu Anschlag.
LT4 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit werkseitiger Ausrüstung
mit 235/55R18. Wendekreis von 11,4 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag.
Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
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T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.
VL0 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 245/30R20, 255/30R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
X94 Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 19 Zoll Serienradgröße
(u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
Y84 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Fließheck.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Z49 An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Juli 2022 in Lambsheim statt.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2022.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Juli 2022
Pohl 00393346.DOC
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