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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 8

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          MSW44
               Typ                             19419
               Radgröße                        10,5JX20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               500          19419 500 / Ø73,1-Ø66,6             5/112/66,6          40         1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54843 , RADTYP 19417) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 54845*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      54845
               Herstellerzeichen               MSW
               Radtyp und Ausführung           19419 500
               Radgröße                        10,5JX20 H2
               Einpresstiefe                   ET 40
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund         Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                                                                (Nm)
               S01   Serienschraube M14x1,25       Kegel 60°    140                27,5               81720168
               S02   Schraube M14x1,25 (2-         Kegel 60°    140                32,4               81720181
                     teilig)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 8

               Handelsbezeichnung   kW-Bereich        Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 4er Gran Coupé 120-210             285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03        A01 A12 A16
               G4C                                                                                   A21 A57 Lim
               e1*2018/858*00122*..                                                                  NoE NoP V20
                                                                                                     HA2 S01
               BMW 5er-Reihe (VII)     100-265        285/30R20   K2c K6i K8h R03 T95 T99            A01 A12 A16
               G5L                                                                                   A21 A57 L05
               e1*2007/46*1688*..                                                                    Lim MpH V20
                                                                                                     HA2 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/35R20   K2b R03                            A01 A12 A16
               7L                      155-390        285/35R20   K2b R03                            A21 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..   155-390        295/30R20   K2b R03                            L05 Lim MpH
               - ohne Allradlenkung                                                                  V20 HA2 S01
               BMW 7er-Reihe (VI)      155-390        275/35R20   K2b R03                            A01 A12 A16
               7L                                                                                    A21 A57 A60
               e1*2007/46*0276*10-..                                                                 L04 Lim MpH
               - mit Allradlenkung                                                                   V20 HA2 S01
               BMW i4 eDrive           80, 105        285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03 T99    A01 A12 A16
               G4C                                                                                   A21 A58 Lim
§22 54845*00




               e1*2018/858*00122*..                                                                  V20 HA2 S01
               - Elektro
               BMW M440i xDrive        275            285/30R20   K2c K4h K4i K6h K6i K8m R03        A01 A12 A16
               Gran Coupé                                                                            A21 A56 Lim
               G4C                                                                                   NoP V20 HA2
               e1*2018/858*00122*..                                                                  S01
               BMW M550 i/d xDrive     294-390        285/30R20   K2c K6i K8h R03 T95 T99            A01 A12 A16
               (VII)                                                                                 A21 A56 L05
               G5L                                                                                   Lim V20 HA2
               e1*2007/46*1688*..                                                                    S01
               BMW M760Li xDrive       430-448        275/35R20   K2b R03                            A01 A12 A16
               (VI)                                                                                  A21 A56 L04
               7L                                                                                    Lim R21 V20
               e1*2007/46*0276*14-..                                                                 HA2 S01
               - mit Allradlenkung
               BMW X5 (IV)             155-250        295/40R20   R03                                A01 A07 A12
               G5X                     155-250        305/40R20   R03                                A16 A21 A56
               e1*2007/46*1918*..      155-250        315/35R20   K2b R03                            L06 NoP V20
               - incl. M-Paket                                                                       HA2 S02
               BMW X5 (IV) PHEV        155, 210       295/40R20   R03                                A01 A07 A12
               G5X                     155, 210       305/40R20   R03                                A16 A21 A56
               e1*2007/46*1918*..      155, 210       315/35R20   K2b R03                            L06 V20 HA2
               - Plug-in Hybrid                                                                      S02
               BMW X5 M50 i/d (IV)     294, 390       305/40R20   M+S R03                            A01 A07 A12
               G5X                     294, 390       315/35R20   K2b M+S R03 T00 T06                A16 A21 A56
               e1*2007/46*1918*..                                                                    L06 V20 HA2
                                                                                                     S02
               BMW X6 (III)            155-250        275/40R20   R03                                A01 A07 A12
               G6X                     155-250        275/45R20   R03                                A16 A21 A56
               e1*2007/46*2020*..      155-250        285/45R20   R03                                L06 NoP V20
                                       155-250        295/40R20   R03                                HA2 S02
                                       155-250        305/40R20   R03
                                       155-250        315/35R20   R03

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 8
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW X6 M50 i/d (III)   294, 390      275/40R20     M+S R03                               A01 A07 A12
               G6X                    294, 390      275/45R20     M+S R03                               A16 A21 A56
               e1*2007/46*2020*..     294, 390      285/45R20     M+S R03                               L06 NoP V20
                                      294, 390      305/40R20     M+S R03                               HA2 S02
                                      294, 390      315/35R20     M+S R03

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805123, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               54843 , RADTYP 19417) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
§22 54845*00




               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 8

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
               aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
               Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
§22 54845*00




               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 25, Gutachten Nummer 55805123, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 54843 , RADTYP 19417) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 5 von 8

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
               zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
               bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
               Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
§22 54845*00




               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 8

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
§22 54845*00




               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 7 von 8

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 15   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 16   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 17   265/45R20     295/40R20
§22 54845*00




               Nr. 18   265/50R20     295/45R20
               Nr. 19   275/35R20     305/30R20
               Nr. 20   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 21   275/45R20     305/40R20
               Nr. 22   285/35R20     335/30R20
               Nr. 23   285/40R20     325/35R20
               Nr. 24   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2023 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 54845 nach §22 StVZO

               Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55805023 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10,5JX20 H2 Typ 19419
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 8 von 8

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 20. Juli 2023
§22 54845*00




               Pohl                                                                 00412951.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim